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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1907
- Sprache
- Deutsch
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JustuS Perthes in Gotha ferner: 5635 Kttöevieüt und Lölunsr, ttnn6Irnits von löürivAen. 6sks.Itst in DrosobloA 1 ^ 50 auk^sr. Luk Dsiuvu.nd u. gsbroebsv 2 40 ässxl. mit Ltäbsn 3 — do. ?olitisc5s ^usßg.5s. (Oöns 6sbirA8rsiobouvA.> 6oknItst in llmsedlg,^ 1 ^ 50 rrukAsr. out Deinv^ud n. ^edroeden 2 ^ 40 äesßsl. mit 8ts,5sv 3 .^. 2ns kittwsuver^sieduis bisr^u 60 E. Pierson s Verlag in Dresden. 5639 *Lonärex, Viktoris. 2 Zsd. 3 *ösissn5sr2, ^.äsl^unäss dsvIrvürdiAsts ÜLsöt. 1 ^; Ksd. 2 *Lüe5Is, LriAittsvlieä. 1 ^ 50 ^«5. 2 ^ 50 H. *^idsrt, Osr 2ollIcomrlli88Är. 3 xek. 4 R. Piper L Co., Verlag in München. 5643 *ds knlene, Dis Orsissix sskr drolliZso und Duiiossn Osselnoktsu. Duxu8o,u8Fg.bs in 2 6g.n^psrAg.rnsntbLnäsn (lir. 1—35.) 50 ^; nnt llL.dsrvpo.pisr in 2 bisASLmsv DsdsrdLvdsv sllr. 1—1000) 24 I. I. Reiff in Karlsruhe. 5631 Nssrrvsiv, 8oovtLZ8AsdLvIrsv. II. ksiüs. 6sb. 1 50 c). III. ksibs. 6«b. 1 ^ 50 H. — Llurvsv Lin llilZsrvvsAS. 1 ^ 50 <^>; ßssd. 2 tt. E. Sebald in Nürnberg. 5631 Pöhlmann, Realistische Bildung und Religionsunterricht. 85 Hermann Seemann Nachfolger in Berlin. 5646 *Dod/ HovtLxus, ksiösdrigks. 2 ^ I xsb. 3 Strecker » Schröder in Stnttgart 5641 *Wilser, Menschwerdung. 1 geb. 1 80 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 5641, iLuoirvitr-llditiov. Vole. 3970/71: Lsneon, ll. 2., 15s Ilouss ok Vstsnes. Ullstein L Co. in Berlin. Nueilr kür LIIs. llr. 9. 50 H. E. I. E. Volckmann Nachfolger in Rostock i. M. VoloDmLvvs illuetrisrts llükrsr kür Ds.vd- uvd 8ssrsi8sn. 4. Ld. 4: Dänswarlr und 8üd8odvsäsll. 2 8d. 5: llopsvöLZsv und ssins näodets llrvAsbuvA. 1 ^ Wallishauffer sche Hofbuchh. in Wie«. OkksnbarunASn über Novts 6ar!o. 2 50 Hermann Walther in Berlin. ^.dratiLw, 8alows. 60 Julius Zeitler in Leipzig *2g>du, 2ill u. Narts. koppöd. 1 ^ 50^; Dux. nuw. 2 *öarre8, Vorn Lluts, von dsr V7ollu8t und vow Vods. 4 ^sb. 5 ^ 50 Dux. nuw. 12 *2ridsriou8 ksx. 3 Asb. 4 ^ 75 Dux. num. 10 5633 5648 ^uü. «. 5634 5632 5636 50-). 50-); 5635 5649 Nichtamtlicher Teil. Bücher — Menschen — Dinge. Besprochen von N. L. Prager. Neue Folge. II. (I siehe Börsenbl. f. d. D. B. Nr. 95, 96.> (Fortsetzung auS Nr. 125 d. Bl.) Das Recht an Briefen*) ist in der Literatur bereits ausgiebig besprochen, so erst vor zwei Jahren in einer Disser tation von Reichardt. Dennoch erscheint die Arbeit von Burckas, der dieses Recht als Thema seiner Dissertation ge wählt und es vom vermögensrechtlichen, urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Standpunkt aus beleuchtet hat, nicht unnötig. Bringt es die Natur der Sache auch mit sich, daß vieles, was bereits zur Genüge gesagt, noch einmal vorgebracht wird, so sind derartige Zusammenstellungen doch der Klärung dienlich, was bei einer Frage, über die besonders im Punkte des Persönlichkeitsrechts noch keineswegs allge meine Übereinstimmung herrscht, namentlich da, wo die Per sönlichkeitsrechte des Absenders und Empfängers eines Briefes miteinander kollidieren, nicht zu unterschätzen ist. Der Verfasser gliedert seine Arbeit in drei Teile: I. Über das Eigentumsrecht am Briefe. II. Über das Ur heberrecht am Briefe. III. Über das Persönlichkeitsrecht am Briefe. Im ersten Teile wird untersucht, wie das Eigen tumsrecht am Briefe, wie die einzelnen Rechte, die ursprüng lich in einer Person vereinigt sind, dem Schöpfer des Briefes, auf verschiedene Personen übergehen können, es wird seine Natur als bewegliche Sache festgestellt, seine Verletzung in zivilistischer und strafrechtlicher Beziehung beleuchtet, die Aus nahmen von der Regel, daß derjenige, der einen Brief schreibt, rauch das für das daran bestehende Eigentumsrecht maß gebende Subjekt ist«, dahin präzisiert, »daß nicht die bei Ent stehung eines Briefes tätig werdende Hilfskraft das maß gebende Rechtssubjekt ist, sondern derjenige, der als verant- *) Eigentumsrecht, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht an Briefen. Jnaug.-Dissertation bei der jur. Fak. d. Univ. zu Leipzig eingereicht von Leo Burckas. 8°. (VIII, 106 S.) Lpz. 1907, Buchh. Gustav Fock, G. m. b. H. Preis 1.50. wörtlicher Verfasser (Urheber oder Geschäftsherr) hinter diesen^ Briefe steht, und diese Verantwortlichkeit insbesondere durä seine Unterschrift bekundet«. Verfasser legt dar, in welchen^ Formen die Eigentumsübertragung am Briefe sich vollzieht, und wie das Eigentum am Briefe auf den Adressaten über geht. Daß über Briefe, wie über andre Nachlaßstücke, vom Eigentümer letznnllig unbeschränkt verfügt werden kann, gibt Verfasser' zu, äußert aber das Bedenken, daß dieses Recht »nicht allenthalben zu befriedigenden Resultaten führt, be sonders dann, wenn ein Erblasser, gleichviel aus welchen Gründen, Briefe intimer Art noch lebender Briefschreiber letzt willig Personen überweist, mit denen erstere in Feindschaft leben. Wir werden allerdings aus den Ausführungen über das Persönlichkeitsrecht am Briefe sehen, daß die Briefschreiber gegen die schlimmsten Indiskretionen . . . geschützt sind.« Ob ein solcher Fall, die Überweisung von Briefen an Personen, die mit dem Briefschreiber in Feindschaft leben, so häufig ist, will mir zweifelhaft erscheinen; in solchem Fall wird aber, wenn das Strafgesetzbuch ver sagt, auch das Persönlichkeitsrecht, das auf keinen Gesetzes paragraphen sich berufen kann, Schutz nicht gewähren. Es wäre das eben ein im Leben sehr häufig vor kommender Fall, daß das bestehende Gesetz versagt. Schon hier streift der Verfasser die Frage des Persönlichkeits rechts, die er erst später behandeln will, und findet eine billige Ausgleichung der verschiedenen Interessen in dem Kohlerschen Vorschläge, bei der Erbteilung die vertraulichen Briefe an die Briefschreiber zurückzugeben. Daß die Be stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die hier anzu wenden sind, zu einer solchen Lösung zwingen, kann nicht wohl behauptet werden, zweckentsprechend mag sie ja sein. Am Schluß des ersten Teils will Verfasser noch der Frage gedenken, »ob der Eigentümer eines Briefs (oder eines sonstigen Schriftstücks) allein zufolge seines Eigentumsrechts einen Schutz gegen Nachdruck findet, oder wenigstens äs ls^s ksrsoda finden sollte«. Aus dem Wortlaut ist nicht klar ersichtlich, was hier gemeint sein soll. Aus dem in der Fußnote zitierten Aufsatz von Bähr im Archiv für bürgerliches Recht, Band VII, Seite 150, geht hervor, daß Verfasser das Urheberrecht an der sogen. »Läitio privesps« meint, dessen Berechtigung von den verschiedensten Seiten verfochten worden
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