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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1907
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- Ausgabe
- Band
- 1907-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1907
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- Deutsch
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bedeutet dieser eine sehr erhebliche Aus- und Weiterbildung, und es besteht kein Zweifel darüber, daß Rußland auf Grund dieses neuen Rechts der Berner Union beitreten könnte. Allerdings weist ja der Entwurf in manchen Beziehungen noch Rückständigkeiten auf, und man wird nicht verkennen können, daß zwischen seinem Inhalt und dem deutschen Ur heberrechtsgesetz doch noch recht bemerkbare Unterschiede be stehen. Aber dies würde den Beitritt Rußlands um so weniger verhindern, als anderseits der russische Entwurf sogar über das deutsche Recht hinausgeht. Es ist bezeichnend, daß die Schutzdauer nicht nach dem Vorbild des deutschen Rechts geregelt werden soll, sondern nach dem Vorbild des französischen, also bis auf die Grenze von fünfzig Jahren nach dem Tode, — wieder ein Beweis dafür, daß die Rechtsüberzeugung keineswegs mehr der Ansicht ist, nach Ablauf von dreißig Jahren sei unter allen Umständen das Ende der Schutzdauer erreicht, sondern daß sie einen darüber hinausgehenden Schutz verlangt. Wir halten es für unmöglich, daß Deutschland sich auf die Dauer mit dreißig Jahren nach dem Tode begnügt, wenn selbst Rußland hierüber hinausgeht. Die Unzutcäglichkeiten würden für deutsche Urheber und Verleger fast unerträglich sein, wenn Rußland auf Grund der so geänderten Rechte der Union beitreten würde. Einstweilen aber ist der Entwurf erst Entwurf, und es dürfte noch mancher Monat vergehen, bis er von der Duma angenommen ist und als Gesetz pro klamiert werden kann. Einer ernst zu nehmenden Opposition scheint das Gesetz allerdings nicht zu begegnen. Wenn es auch in Rußland gewisse Kreise gibt, denen die Fortdauer des bisher be stehenden Rechtszustandes ganz angenehm ist, so haben diese doch keinen Einfluß auf die Angelegenheit. Die öffentliche Meinung in den literarischen und juristischen Kreisen ist dem Entwurf sehr günstig, und besonders in juristischen Kreisen ist man, wie dem Verfasser mitgeteilt wurde, der Ansicht, daß die möglichst baldige Verabschiedung der Vorlage mit allen Mitteln anzustreben sei, damit Rußland endlich in bezug auf den Schutz des literarischen Eigentums sich dem internationalen Schutzverband anschließen könne. Es wird nun von dem Verlauf der politischen und parlamentarischen Entwicklung abhängen, ob in Bälde hierauf gerechnet werden kann. Es ist anzunehmen, daß die russische Regierung alles aufbieten wird, damit sie in Gemäßheit der Bestimmung in Artikel 12» des Zusatzvertrags zum deutsch russischen Handelsvertrag innerhalb der dort vorgesehenen Frist mit der Reichsregierung zum Zweck des Abschlusses eine Literarvertrags in Unterhandlungen eintreten kann. Diese Frist läuft am 1. März 1909 ab; es ist also der russischen Regierung noch sehr gut möglich, die für derartige Unter handlungen unbedingt gebotene Voraussetzung zu schaffen, nämlich die Umgestaltung seines Urheberrechts. Durch den Beitritt Rußlands zur Berner Union würde an sich die Verpflichtung, wie sie in Artikel 12<t des Zusatz vertrags zum Handelsvertrag enthalten ist, nicht hinfällig, und es läßt sich sehr wohl der Standpunkt vertreten, daß es vom deutschen Standpunkt auch dann wünschenswert wäre, einen Sondervertrag mit Rußland abzuschließen. Vorab dürfte sonach die oben erwähnte Behauptung der französischen Presse den Tatsachen weit vorauseilen; anderseits aber darf nunmehr mit der sichern Erwartung gerechnet werden, daß die Zeit nicht mehr allzu fern ist, in der auch in Rußland das Urheberrecht im Sinne der modernen Rechtsüberzeugung ausgebildet sein wird und in der auch der Ausländer in dem großen Staate denselben Urheberrechtsschutz genießen wird, den das Gesetz dem eignen Staatsangehörigen gewährt. Justizrat vr. Fuld, Mainz. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. Kleine Mitteilungen. Berufs- und Betriebszählung im Deutschen Reich am 12. Juni 1807. — Die allgemeine Berufs- und Betriebszählung am 12. Juni d. I. wird alle bisherigen Erhebungen in der deutschen Statistik an Umfang übertreffen. Ihre Durchführung wird etwa 300 000 Zähler erfordern. Die Zähler sollen soweit als möglich freiwillig Mitwirken. Es wird erwartet, daß eine hinreichende Zahl aus dem gebildeten Teil der Bevölkerung ge wonnen werden kann; denn das Zählgeschäft verlangt erhebliches Verständnis. Um die Opferwilligkeit der Zähler nicht allzusehr anzuspannen, sollen dem einzelnen in der Regel nicht mehr als 50 Haushaltungen zur Zählung überwiesen werden. Die Anwer bung und Unterweisung der Zähler erfolgt durch die Gemeinde behörden, die besondre Zählungsausschüsse bilden. Die Zähler walten ihres Amtes ehrenamtlich. Die Männer, die an diesem gemeinnützigen Unternehmen Mitwirken, dienen dem öffentlichen Interesse, indem sie für die Erfüllung der wirlschafts- und sozial politischen Aufgaben unsrer Zeit neue zuverlässige Nachrichten schaffen. Die Zählpapiere, die von den Zählern verteilt werden, sind 1. eine Haushaltungsltste für jede Haushaltung, 2. eine Land- und Forstwirtschastskarte für jeden land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und 3 ein Gewerbebogen für größere, ein Gewerbeformular für kleinere gewerbliche Betriebe. Die Papiermasse, die hierfür gebraucht wird, wird etwa 500 000 KZ wiegen und muß von den verschiedenen statistischen Ämtern über das Reich verteilt werden. Zu ihrer Beförderung werden 50 Eisenbahnwagen zu 10 t oder 2 Eisenbahngüterzüge nötig sein. Wegen der Austeilung, Einsammlung und Prüfung der Zählpapiere erhält der Zähler eine Anweisung, die ihn auf die Bedeutung und richtige Aussührung seiner Geschäfte aufmerk sam macht. (Deutscher Retchsanzeiger.) Bolksliedrrbuch für Mänuerchor. Berichtigung. — In Nr. 96 d. Bl. wird im Eingang des Aufsatzes -Bücher — Men schen — Dinge» durch Herrn R. L. Prager das auf Veranlassung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers Wilhelm II. bei C. F. Peters in Leipzig herausgegebene Voksliederbuch für Männerchor besprochen. Dabei ist in einer Fußnote der Preis der Partitur I. Band mit 2 ^ 50 H angegeben. Wie uns der Herr Verleger mit teilt, ist diese Angabe unrichtig. Der Preis ist 3 Mark. (Red.) Deutscher Ostmarken « Bereit». — Der Deutsche Ostmarken- Verein hat vor einiger Zeit eine zweifarbige Marke ausgegeben. Die Marke zeigt in der Mitte auf bläulichem Untergründe das Bild Bismarcks im Küraß. Links erblickt man einen Ordensritter in voller Rüstung, rechts die Germania, die die Helmspitze des Reichskanzlers mit einem Kranze schmückt. Uber dem BUdnis steht die Bezeichnung »Spende für den Ostmarkenschatz-, unter dem Bilde liest man: »Kein Fuß breit deutscher Erde darf verloren gehen». Der Ostmarken - Verein versendet die Marke von seiner Geschäftsstelle Berlin IV. 50, Augsburgerstraße 1, zum Preise von 2 für 100 Stück. (Deutscher Retchsanzeiger.) Ausstellung. — Die Jubiläums-Ausstellung in Mannheim und mit ihr zugleich die dortige Internationale Kunstausstellung und die Gartenbau-Ausstellung ist am 1. Mai in Gegenwart des Ccbgroßherzoglrchen Paares von Baden feierlich eröffnet worden. (Red.) Autographeu- und Bildcrausstelluug. — Eine interessante Autogiaphen- und Bildersammlung ist bei dem Antiquar I. I. Plaschka in Wien dieser Tage zur Ausstellung gelangt. Bon den bemerkenswerten Autogrammen seien erwähnt: Auf zeichnungen Anton Diabellis, die Musikstücke Franz Schuberts be treffend Erzherzog Johann von Österreich; Manuskript: -Ressourcen der österreichischen Monarchie im gegenwärtigen und im äußersten Fall (1809)-, inhaltsreiche Briefe 1808 bis 1819; dann Karoline Pichler, Christkatholisches Gebetbuch für Frauenzimmer aus den gebildeten Ständen, Patent Leopold I. (1663) anläßlich der Türkengefahr. Ferner: Bauernfeld, Baumbach, Bruckner, Karl VI., Cavour, Erstellt, Daudet, Ebers, Fanny Elßler, Gallmeyer, Geistinger, Gounod, Gutzkow, Haizinger, Halm, 604
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