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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1903
- Sprache
- Deutsch
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10378 Sprechsaal. ^ 288, 12. Dezember 1903. Erfindungen, Entdeckungen, Verfahrcnsarten und Verbesserungen von alledem der Gesellschaft unentgeltlich mitzuteilen und un entgeltlich zu überlassen. Auch verpflichtet er sich bei Vermeidung einer Konventionalstrafe von 100 000 für jeden Zuwiderhand lungsfall, während der nächsten zehn Jahre seit Errrichtung der Gesellschaft derselben keinerlei Konkurrenz zu machen, insbesondere weder ein Konkurrenzgeschäft zu gründen, zu erwerben oder zu be treiben, noch sich irgendwie an einem solchen zu beteiligen, noch auch direkt oder indirekt für ein solches irgendwie tätig zu sein. Der Erwerb von Aktien einer an einer Börse notierten Aktien gesellschaft gilt nicht als Konkurrenz. IX. Herr Oscar Grimm in Dresden und Herr Carl Titze in Dresden, welche verpflichtet worden sind, in den Vorstand der Gesellschaft einzutreten, haben als Vorstandsmitglieder der letztern je 4000 ^ Jahresgehalt und von dem nach Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rücklagen, sowie nach Abzug von 4s^ Aktien dividende auf das jeweils eingezahlte Grundkapital verbleibenden Jahresgewinn je einen Anteil von 2'/zA zu erhalten, welcher ihnen indessen mit jährlich je 2000 garantiert wird. Die Herren Grimm und Titze sind verpflichtet, auf Grund der Bestimmungen der Gesetze, dieses Gesellschaftsvertrages, der vom Aussichtsrate mit ihnen vorbehaltlich der Bestimmungen in 8 231 Abs. 3 HGB.s und des § 626 BGB.s auf fünf Jahre ab zuschließenden Anstellungsverträge und der ihnen vom Aufsichts rate jeweils zu erteilenden Instruktionen die Interessen der Ge sellschaft jederzeit zu wahren und ihre ganze Kraft derselben zu widmen. Darunter ist insbesondere mit inbegriffen, daß jeder von ihnen etwaige, während der Dauer seines Vorstandsverhältnisses ihm gelingende, in das jeweilige Fach der Gesellschaft einschlagende Erfindungen, Entdeckungen, Verfahrensarten und Verbesserungen von alledem der Gesellschaft unentgeltlich mitzuteilen und unent geltlich zu überlassen hat. Jeder der Herren Grimm und Titze verpflichtet sich, von Lösung seines Dienstverhältnisses zur Gesellschaft ab, gleichviel, aus welchen Gründen dieselbe erfolgt, fünf Jahre lang sich jeg licher Konkurrenz gegenüber der Gesellschaft zu enthalten, ins besondere weder ein Konkurrenzgeschäft zu gründen, zu erwerben oder zu betreiben, noch sich irgendwie an einem solchen zu be teiligen, noch auch direkt oder indirekt für ein solches irgendwie tätig zu fein. Mit jeder Verletzung einer dieser Verpflichtungen seitens eines der Genannten verwirkt derjenige, der sie sich zuschulden kommen läßt, eine an die Gesellschaft zu zahlende Konventional strafe von 100 000 Der Erwerb von Aktien einer an einer Börse notierten Aktiengesellschaft gilt nicht als Konkurrenz. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Nennbeträge. Die Gründer der Gesellschaft sind 1. Herr Fabrikbesitzer Paul Friedrich Franz Hoffmann in Dresden, 2. Herr Kaufmann Carl Wilhelm August Titze in Dresden, 3. Herr Redakteur Günther Eduard Hermann Schnauß in Dresden, 4. Herr Kaufmann Friedrich Paul Bärwald in Berlin, ü. Herr Kaufmann John Max Hamei st er in Berlin. Die Gründer haben sämtliche Aktien übernommen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind a) der vorstehend zu 1 genannte Herr Hoffmann, b) Herr Konsul Max Arnhold in Dresden, o) Herr Kommerzienrat August Friedrich Silomon in Dresden, ä) Herr Rechtsanwalt vr. jur. William Altschul in Dresden, s) Herr Hofrat Professor Leonard Berlin in Berlin. Von den mit der Anmeldung der Gesellschaft eingereichten Schriftstücken, insbesondere von dein Prüfungsberichte des Vor standes, des Aufsichtsrats und der Revisoren kann bei dem Unter zeichneten Amtsgericht Einsicht genommen werden. Von dem Prüfungsberichte der Revisoren kann auch bei der Handelskammer zu Dresden Einsicht genommen werden. Dresden, am 2. Dezember 1903. (gez.) König!. Amtsgericht, Abt. III. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. 1. NaobtruA 3um Vager-LuIsIvA 1904 von v. 8taaolrmann, Lur-8ortimsnt in Vsixrig. vsx.-8". 24 8. Geschenkbücher und Jugendschriften. Für die Hausbibliothek. Illustrierter Weihnachtskatalog der Union Deutschen Verlag-Gesellschaft in Stuttgart, Berlin und Leipzig. 12". 40 S. mit vielen Probebildern. In Umschlag. Weitere Zeitungsstimmen zu Bücher, »Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft--. (Letzte Aufzeichnung in Nr. 286 d. Bl.): Deutsche Buchhandels-Blätter. IV. Jahrgang. 1903. Heft 2: Die Kartell-Frage in Bücher's Schrift »Buchhandel und Wissenschaft«. Von Akademischer Schutzverein. — Der Leipziger Zeitung Nr. 287 vom 11. Dezember entnehmen wir folgende Erklärung, die diesem Blatte vom »Akademischen Schutzverein- (Vor sitzender: Herr Geheimer Hofrat Professor vr. Wach-Leipzig> zur Veröffentlichung zugegangen ist und die wir ohne Bemerkung hier zum Abdruck bringen: »Die Gründung des akademischen Schutzvereins und die in seinem Auftrag veröffentlichte Denkschrift des Herrn Professor vr. Bücher: Der deutsche Buchhandel und die Wissenschaft sind viel fach, besonders in buchhändlerischen Kreisen, der Auffassung be gegnet, als sei dieser Zusammenschluß wissenschaftlicher Interessen ein Akt der Feindseligkeit gegen den Buchhandel. Man hat dem Ausdruck gegeben in heftigen Angriffen, in Sperrdrohungen, ja in gesetzwidrigen Verfolgungen. Und doch ist der Schutzverein nichts anderes, als die natürliche Äußerung desselben Koalitions- bedürfnisses, das die Buchhändler seit langer Zeit in ihrem Börsen verein kraftvoll betätigt haben. Der Schutzverein greift weder den Stand der Verleger noch den der Sortimenter an. Er ver kennt nicht die Interessengemeinschaft zwischen literarischer und buchgewerblicher Arbeit, nicht die Notwendigkeit eines Zusammen wirkens der Autoren und Verleger. Aber er bekämpft Maß nahmen und Zustände, die, aus einseitiger Pflege buchhändlerischer Interessen erwachsen, zur Gefahr für die Pflege der Wissenschaft geworden sind. Er will den Autoren dienen im Gebrauch ihrer gesetzmäßig verbrieften Rechte, den Bücherkäufern, öffentlichen An stalten und Privaten gegenüber einer Entwicklung des Buch gewerbes, die durch übermäßige Zumutung an die Kaufkraft gleich mäßig wissenschaftliche Produktion wie Konsumtion beeinträchtigt. Nur Mißverständnis oder Übelwollen vermögen in solchem auf den Schutz berechtigter Interessen gerichteten Streben die Absicht einer Schädigung oder gar Zertrümmerung des Buchhandels zu finden.« (Sprechsaal.) Zum Artikel: «Ein Nachdruck von Kürschners Jahrbuch«. (Vergl. Nr. 269, 282 d. Bl.) Peter I. Oestergaard, Verlagsanstalt in Berlin-Schöne berg, hat das Börsenblatt auf Grund des Preßgesetzes veranlaßt, am 5. d. M. eine Erklärung anfzunehmen, die den Kernpunkt der Sache absolut nicht trifft. Ich behaupte, und der schwebende Prozeß wird den Beweis erbringen, daß die be treffenden Artikel nahezu wörtlich aus »Kürschners Jahrbuch« abgcdruckt sind. Ein einfacher Vergleich des Wortlauts der betreffenden Artikel beweist für jeden, daß die betreffenden Artikel nahezu wörtlich übernommen sind. Unbestreitbar bleibt, daß die Materien von jedem beliebigen Schriftsteller behandelt werden können, völlig haltlos aber ist es, zu behaupten, daß zwei verschiedene Schriftsteller bei Behandlung derselben Materie, nicht nur dieselben Dispositionen gebrauchen, sondern auch den Wort laut bis auf die Interpunktion genau abdrucken. In bezug auf das Urteil der zwei Sachverständigen, von denen Herr Oestergaard in seiner Richtigstellung spricht, habe ich zu erklären, daß dies beliebige, dem Gericht und mir vollständig unbekannte Herren sind, die Herr Oestergaard zu diesem Zweck heran gezogen hat. In der gestern stattgefundenen Verhandlung ist nun zum erstenmal der gerichtliche Sachverständige herangezogen worden. Das Urteil dieses allein maßgebenden Sachverständigen hätte Herr Oestergaard abwarten müssen, ehe er mit derartigen Erklärungen an die Öffentlichleit tritt. Mit mir wird es jeder Buchhändler höchst eigenartig finden, daß z. B. in dem Artikel -Die deutsche Marinc« nach meiner Behauptung Oestergaard fast den ganzen Text (mit Ausnahme der Einleitung) aus »Kürschners Jahrbuch 1899- abgedruckt hat und daß er sogar die statistischen Ziffern aus 1899 mit übernahm, die natürlich für 1904 in keiner Weise mehr zu treffen. Hätte ein Schriftsteller selbständig diesen Artikel verfaßt, so dürfte er auf den Ehrennamen eines Schriftstellers wohl kaum noch Anspruch haben, wenn er zu derartigen Zusammenstellungen fünf Jahre altes Material benutzt, das natürlich ein ganz falsches Bild über den betreffenden Gegenstand gibt, und solche Beispiele könnte ich noch zu Dutzenden anführen. Berlin, 9. Dezember 1903. Hermann Hillger Verlag.
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