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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19031214
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^ 289. 14. Dezember 1908. Nichtamtlicher Teil. 10411 Haber der Firma Nietsch L Gröschel zu Dresden-Löbtau und Eigentümer der Tageszeitung »Dresdner Westend-Zeitung». Als solcher überträgt er der Gesellschaft und diese übernimmt in ihr Eigentum das gesamte Geschäftsvermögen der Firma Nietsch L Gröschel, sowie Eigentum, Titel und Rechte der Dresdner Westend-Zeitung. Es werden dabei angesetzt das gesamte In ventar beider Unternehmen, alle Vorräte, Verlags- und Lieferungs rechte zum vereinbarten Preise von 91 603, 43 die Außenstände beider vorgenannter Unternehmen in Höhe von 3 606,16 demnach Aktivwerte im Betrage von 95 209,59 Dagegen werden von der Gesellschaft Passiva der Firma Nietsch <L Gröschel und Dresdner Westend- Zeitung übernommen in Höhe von 63 209,59 so daß Herrn Gröschel ein Restanspruch verbleibt in Höhe von 32 000,— der auf die von ihm übernommene Stammeinlage in gleicher Höhe zur Anrechnung kommt. Diese ist somit erfüllt. d) der Gesellschafterin Vuchdruckereibesitzerin Adelheid ver- ehel. Arnold 25 000 wie folgt: Frau Arnold ist alleinige Inhaberin der Firma »Buchdruckerei Arnold L Co.« zu Blasewitz und überträgt als solche der Gesellschaft und diese über nimmt in ihr Eigentum das gesamte Geschäftsvermögen der Firma Buchdruckerei Arnold L Co., also das gesamte Inventar, die Betriebsmaterialien und Vorräte sowie alle Verlags- und Liefe rungsrechte der Firma, einschließlich des Rechts der Führung der ihr zustehenden Medaillen und Plaquetten, für den vereinbarten Preis von H 42 888 08 Weiterhin erfolgt die Übertragung der Forde rungen an die Schuldner der Buchdruckerei Arnold L Co. in das Vermögen der Gesellschaft zum Werte von 2 616 64 zusammen also der Aktiva-Betrag von 45 504 72 Die Gesellschaft übernimmt dagegen die Passiva der Firma Buchdruckerei Arnold L Co. in Höhe von 15504 72 so daß für Frau Arnold ein Restanspruch verbleibt in Höhe von 30 MO — wovon 25 MO auf die von ihr übernommene Stammeinlage in gleicher Höhe zur Anrechnung kommen, womit diese erfüllt ist, und der Restbetrag von 5000 ihr von der Gesellschaft bar ge währt wird. e) dem Gesellschafter Redakteur Ludwig Fahrenbach 5000 wie folgt: Herr Fahrenbach ist Verleger und Eigen tümer der Spezial-Zeitung »Sächsische Politische Nachrichten« und überträgt hiermit das Verlags-, Herstellungs- und Lieferungsrecht nebst allen bisherigen Ansprüchen an die Abonnenten, an die Gesellschaft für den vereinbarten Preis von 5000 >6, welcher auf die von Herrn Fahrenbach übernommene Stammeinlage zur Anrechnung kommt. Die Blätter, in denen die gesetzlich vorgeschriebenen Bekannt machungen der Gesellschaft erfolgen, sind der Dresdner Anzeiger und der Reichsanzeiger. Dresden, am 7. Dezember 1903. (gez.) Königliches Amtsgericht, Abt. III. Geschäftsjubiläum. — Die Firma Franz Axt (Verlag) in Danzig blickt am 15. d. Mts. auf fünfundzwanzig Jahre ge deihlichen Schaffens zurück. Gegründet von Franz Axt, der von 1868 an bis zur Etablierung Leiter des Kasemann'schen Verlags gewesen ist und diesen zu bedeutender Höhe gebracht hatte (der Verlag ging damals an Heinsius - Bremen und E. Gruihn in Danzig über), erfreute sich das Geschäft eines schnellen Empor- blühens. Das Preußische Schulblatt wurde von ihm 1879 ins Leben gerufen. Ebenso gab er von diesem Zeitpunkt an das Dan- ziger Adreßbuch heraus, das seit 1897 wieder in Kafemanns Ver lag übergegangen ist. Leider konnte der Gründer des Geschäfts sich seines Erfolgs nicht lange erfreuen. Er starb nach kurzem Krankenlager im April 1885. Das Geschäft ging an seinen hochbe tagten Vater über, der es noch heute, im dreiund neunzigsten Lebensjahre stehend, in seltener Rüstigkeit leitet. Gott schenke ihm noch weitere sorgenlose und gesunde Tage! Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Nachtrag vom Januar 1901 bis Dezember 1903 zum Verlags- Katalog 1803—1900 von A. Hartleben's Verlag in Wien (Besitzer Eugen Marx). Gr.-8". 12 S. Ossterreioll - Ungarn. Laikanstaaten. Rtbnoiogis. Llssolliobto. deograpllis. Reisen, ll'.inst Rultur. Lpraobe. lätsratnr. ^.«siebten, Harten u. Illüne. Ratalog 297 von Rarl VV. Kierss- wann in Rsiprig. 1903. 8". 121 8. 1825 kirn. Weltausstellung in St. Louis 1904. — Am 8. und 9. Dezember d. I. hat unter dem Vorsitz des Reichskommissars für die Weltausstellung in St. Louis 1904 in Berlin eine Be sprechung über die Ausgestaltung der deutschen kunstgewerb lichen Abteilung stattgefunden. An der Besprechung haben die mit der Durchführung von Jnnenräumen betrauten Architekten Villing-Karlsruhe, Professor Dülfer-München, Professor Hoff- acker-Karlsruhe, Professor Kreis -Dresden und Professor Olbrich- Darmstadt, sowie der Architekt des Reichskommissariats Möhring teilgenommen. (Aus: Mitteilungen des Reichskommissariats.) (Sprechsaal.) Rezensions - Exemplare. Der »Zeitungsverlag--,' das Organ der deutschen Zeitungsverleger, hat in der jüngsten Zeit wiederholt in sehr dankenswerter Weise die Behandlung der Rezensions - Exemplare auf den Redaktionen zum Gegenstand von Artikeln gemacht, durch die den Redakteuren dringend nahegelegt wird, ein korrektes Verhalten in bezug auf die Rezensions-Exemplare zu beobachten. In einer neueren Nummer veröffentlicht der »Zeitungsverlag« einen Artikel, der unter Verschweigung von Namen hier wieder gegeben sei: 7«. -Die Redaktion einer Zeitung stellt uns folgenden Brief wechsel mit einem Buchhändler zur Verfügung: I. Der Buchhändler an die Redaktion: »Hierdurch richte ich die höfliche Anfrage an Sie, ob Sie geneigt wären, mir die bei Ihnen einlaufenden Rezensionsexemplare von Büchern und Zeitschriften, welche Sie nicht zu besprechen gewillt sind, käuflich zu überlassen. Ich würde dann in bestimmten Zwischenräumen meinen Boten zu Ihnen senden, um die Bücher abholen zu lassen, und Ihnen die Beträge sofort nach Empfang der Sendung übermitteln«. II. An den Buchhändler: »Das uns mit Ihrem gefl. Schreiben gemachte Anerbieten lehnen wir ab; es dürften wohl auch nur unlautere Elemente Gebrauch davon machen. Redaktion.« III. Der Buchhändler an die Redaktion: »Auf Ihr w. Schreiben teile ich Ihnen mit, daß der mir in demselben indirekt gemachte Vorwurf gänzlich ungerechtfertigt scheint. Am Kopf des literarischen Teils vieler Blätter befindet sich die Notiz: „Eine Verpflichtung zur Rücksendung über nehmen wir nicht; ebenso lehnen wir es ab, uns unverlangt zugehende Schriften zu besprechen." Es handelte sich bei mir hauptsächlich um die letztgenannte Kategorie, und ich habe schon vielen Redaktionen, bei denen sich Tausende von unverlangt eingehenden Schriften angehäuft hatten, durch Abnahme einen Dienst erwiesen. - »Der ,Zeitungs - Verlag' steht auf dem Standpunkte, den wir in Nr. 46/02, Sp. 1153, dargelegt haben, wo wir schrieben: Wenn der Referent für seine Arbeit kein Honorar erhält, so ist es wohl allenthalben Brauch, daß ihm gewissermaßen als Ehrensold die Bücher zu eigen überlassen werden. Er ist dann zweifellos formell berechtigt, die Bücher beim Antiquar zu verkaufen; aber wir möchten nicht die Erklärung unterlassen, daß wir einen solchen Handel — gleichviel, ob er vom Zeitungsverleger, von einem Redakteur oder einem Mitarbeiter ausgeht — nicht für anständig halten. Der Vuchverleger rechnet bei der Versendung von Rezensions-Exemplaren darauf, daß ihm damit nicht etwa Konkurrenz gemacht werde, und der Ver kauf von Rezensions-Exemplaren beim Althändler ist sogar eine doppelte Konkurrenz: sie nimmt dem Buchverleger nicht nur Kunden weg, sie unterbietet ihm auch noch seine Preise. Wenn man den geschäftlichen Anstand beim Zeitungswesen auf der Höhe halten will, muß man stets »nach oben revidieren«, die Entwick lung nach abwärts führt in vorliegender Frage überdies zur empfindlichen Schädigung eines uns allen nahestehenden, in seiner Organisation mustergültigen Berufsstandes, dem man gerade von journalistischer Seite nicht in den Rücken fallen dürfte. — Zudem bedarf die Frage, ob nicht besprochene Bücher behalten werden dürfen oder aufbewahrt werden müssen, noch endgültiger Ent scheidung. Es ist also auf alle Fälle bedenklich, nicht besprochene Bücher zu verhandeln und sich so der Gefahr teurer Prozesse aus zusetzen.« („Zeitungs-Verlag".) Rabattvergütung bei Postbezug von Zeitschriften. Es ist uns der Wunsch ausgedrückt worden, diejenigen Zeit schriften im Börsenblatt zur Kenntnis der Sortimenter zu bringen, deren Verleger dem Sortimenter bei Postbezug Rabatt ver güten. Wir bitten die Herren Verleger um bezügliche Mit- ieilungen. Red. 1379'
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