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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-03
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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72. 27. März 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel 3545 * Schaffung eines 25-Pfennigstückes ans Retn.Nicket — Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes, betriff nd Ä >de- rungen im Münzwesen, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme zugegangen. Besonderes Interesse dürste von den beiden Artikeln der Novelle die Ziffer I des Artikels 1 haben: Artikel 1. Das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 (Reichsgcsetzbl. S. 233) wird geändert wie folgt: I. Im Artikel 3 wird unter Nr. 2 vor dem Worte »Zehn- Pfennigstücke» das Woit »Fünsundzwanzigpfenntgstücke- eingeschallet und dem 8 3 nachstehender Schlußsatz beigesügl: »Der Bundesrat ist auch ermächtigt, anzuordnen, daß die Jahres zahl und die Inschrift »Deutsches Reich- auf der den Reichs, adler tragenden Seite angebracht werden.» Der Begründung sei folgendes entnommen: Zu Aitikel 1: Wenn gegen die Einführung eines Fünfund- zwanzigpfennigbücks nach der Richtung Bedenken erhoben worden sind, daß >s geeignet sei, eine prciserhöhende Wirkung insofern aus zuüben, als der Entgelt für gew sse Waren und Leistungen von 20 auf 25 gesteigeit werde, so möchten diese Bedenken doch an gesichts des unleugbaren Vorteils einer Vereinfachung des Zahlungs verkehrs um so weniger eine ausschlaggebende Bedeutung bean spruchen, als die Regelung der fraglichen Preise den Interessenten überlassen werden kann, ohne daß erheblichere Benachteiligungen des Publikums zu besorgen wären. Eine solche Besorgnis erscheint auch um deswillen weniger begründet, als bereits vor dem Erlasse des Münzg.sitzes vom 9. Juli 1873 in dem größten Teile Deutsch lands Münzen von ähnlichem Wertbetrage wie das Zweieinhalb- groscheniiück in Geltung waren. Auch in Frankreich hat man kein Bedenken getragen, von dem Zwanzig- zu dem Fünfundzwanzig- centimesstück überzugehen. Eine wichtige Vorbedingung für die Einführung eines Fünf undzwanzigpfennigstückes bildet die Schaffung einer zweckent sprechenden Form, die gerade bei den kleinen Scheidemünzen von der größten Bedeutung ist. Die geringe Beliebtheit der Zwanzig pfennigstücke aus Silber und aus Nickel beruhte wesentlich auf ihrer mangelhaften Gestaltung. Das silberne Zwanzigpfennigstück war zu klein und zu leicht (Durchmesser 16 ww, Gewicht 1,1 g). Das Zwanzigpfennigstück au« Nickel hatte ein wenig gefälliges Aussehen. Von besonderer Wichtigkeit ist ferner die leichte Unter scheidbarkeit von den geltenden Münzgattungen, damit nachteilige Verwechselungen vermieden werden. Aus diesen Erwägungen wird ein Fünfundzwanzigpfennigstück aus Silber nicht in Aussicht zu nehmen sein. Eine solche Münze könnte zwar vermittels einer stärkeren Zusammensetzung mit Kupser etwa von °°"/,ooo oder verhältnismäßig größer und schwerer gestaltet weiden (bei 2,083 Gramm, bet 1,667 Gramm). Da sie jedoch in ihrer Form kleiner werden müßte als das Fünfzigpfennigstück mit einem Durchmesser von 21 mm und das Fünspsennigstück bereits einen solchen von 18 mm besitzt, so könnte wegen der Gefahr von Verwechslungen mit ersterer Geldsorte ein Durchmesser von 19 mm nicht in Betracht gezogen werden. Die Rücksicht auf das Fünspsennigstück würde einen Durchnnsscr von nur 17 mm bedingen, der zur Folge hätte, daß die Münze, die im Kleinoerkchr häufig durch rauhe Hände lausen soll, trotz der gesteigerten Gewichtsm nge doch zu klein und daher mit einem ähnlichen Mangel behaftet wäre wie früher das silberne Zwanzigpfennigstück. Häufige Verluste würden die Münzgattung selbst bald unbeliebt machen. Es erscheint mit hin nickt wohl vertretbar, ein so gestaltetes Fünfundzwanzig pfennigstück dem Verkehre zu übergeben. Hiernach bleibt nur übrig, Nickel als das Prägemetall zu wählen. Der Vorgang Österreich-Ungarns, Frankreichs, Italiens und der Schweiz weist auf Reinnickel h>n. Dieses erfordert allerdings höhere Metallanschaffungskosten, gewährleistet abe, dafür eine längere Haltbarkeit des Gepräges. Auch würd ein aus Reinnickel hergcstelltes Fünfundzwanzigpfennig stück wegen des abweichenden Aussehens die Unterscheidung von dem Zehnpfennigstück und dem Einmarkstück erleichtern. Da elftere Geldsorte bereits einen Durchmesser von 21 mm. letztere einen solchen von 24 mm besitzt, so könnte für das Fü.f- undzwanzigpsennigstück nur ein solcher von 22 oder 23 mm ins Auge g-saßt werden, wenn cs zugleich vor einem mit der Doppel, kröne gleichen Durchmesser (22'/, mm) bewahrt werden soll. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Der Entwurf schlägt deshalb die Einfügung der Fünfund- zwanzigpfcnnigstücke als N ck> lmünzen neben den Zehn-und Fünf- piennigstücken vor (Artikel 3 Nr. 2 des Münzgesetze« vom 9. Juli >873). Die nähere Beschlußfassung bleibt nach Maßgabe des Z 3 dieses Artikels dem Bundesrate Vorbehalten. * Aus dem Antiquariat. — Die von Herrn Major Auditor Hajdccki in Wien vor Kurzem aufgefundenen 23 eigenhändigen Briese Beethovens, sowie das Manuskript Beethovens: Denkschrift über seinen N fsi-n, sind durch Kauf in den Besitz des Herrn Franz Malota in Wien übergegangen. * Bolksschillerprets. — Vom Vorstand der deutschen Goethe bünde in Bremen wird dem Leipziger Tageblatt mitgeteilt, daß nunmehr das Preisgericht zur Erteilung des diesjährigen Volks schillerpreises (3010 H für ein in den letzten drei Jahren bekannt gewordenes hervorragendes Drama) ernannt worden ist. Es besteht ausEberhardBuchner (Hannover), Franziska Ellmenreich(Hamburg), Oltomar Enking (Dresden), Ludwig Goldstein (Königsberg), Otto Harnack(Stuttgart). Gerhart Hauotmann (Agnetenoorf i. R.), Baron v Puilitz (Siuitgart), Hermann Sudermann (Berlin) und vc. Gerh. Hellmers (Bremen). Der letztere führt die Geschäfte des Preisgerichts. Dieses hat nach den Satzungen der Stiftung, die in Bremen ihren S tz hat, den Auftrag, aus der von einer Vorpiüsungs- kommission aufgestellten engeren Liste von zehn dramatischen Werken, die jeder der neun Preisrichter um ein von ihm persön lich oorgeschlagenes Werk erweitern kann, eventuell eins für den Preis auszuwählen. Die Vorprüfungskommission bestand aus den Herren R dakteur Joh. Geldes, Or. Gerhard Hellmers, Anton Körnig, Pros. Or. Seedorf und Prof. De. Vopel. Sie hat unter dem Vo sitze des Bremer Preisrichters das zur Bewerbung eingereichie umfangreiche Material gesichtet und folgende Liste auf gestellt: Anonymer Verfasser, -Der Pfarrer von St.Georgen» (Manu skript); Jul. Bab, »Das Blut- (S. Fischer, Berlin); Fritz Erler, -Zar Peter» (Callwey, München); Ernst Hardt, »Tantcis der Narr- (Jnsel-V-rlag, Leipzig); Joh. Kaempser, »Thalea Bronkema- «Manuskripi); Eberhard König, »Wielandt der Sckmied- (Egon Fleischet L Co., Berlin); S. Lablinski, -Petik von Rußland» (G org Müller, München); Joh. Raff, »Der letzte Streich der Königin von Navarra- (I. Fischer, Berlin); Wilhelm von Scholz, -Meros- >W-ckekind L Co, Berlin); Johanna Wolfs, »Die Meisterin- (Schuster L Loeffier, Berlin). Satzungsgemäg erfolgt die Zuer- reilung des Preises alle drei Jahre am 9. Mai. Bet der Auf stellung der engeren Liste mußten die Werke von Gerhart Haupt mann und Hermann Sudermann unberücksichtigt bleiben, weil beide Dichter dem Preisgericht angehören. Postzeitungs-Preisliste. — Obwohl für jeden Verleger die Kenntnis der bestehenden Einrichtung dieser Preisliste so überaus wichtig ist, herrscht, wie oft wahrzunehmen ist, tatsächlich vielfach Unkenntnis. Die Postzeitungs-Preisliste enihält, nach den ver- schii denen Sprachen getrennt, in alphabetischer Reihenfolge alle m Deutschen Reiche erscheinenden, zum Vertriebe durch die Post angemeldeten Zeitungen und Zeitschriften; von den außer halb des Deutschen Reiches erscheine, den Zeitungen sind haupt sächlich diejenigen ausgesührt, die bei Postanstalten im Reichs postgebiet in der Regel bestellt werden. Jede Zeitung oder Zeitschrift ist in der Preisliste nur einmal ausgenommen, und zwar mit dem am Kopfe der Zeitung angegebenen Titel. Vielfach gar nicht bekannt ist die Bestimmung, daß Hinweise an zweiter, dritter usw. Stelle in der Preisliste zugelasfen sind unter dem Vorbehalte jederzeitigen Widerrufs. Diesbezügliche Anträge sind von dem Verleger schriftlich an das Postzeitungsamt Berlin V7. 9 zu richten. Für jede Druckzeile >st dafür eine jährliche Gebühr von 5 zu enirichten, die die Bei lags-Postanstalt im voraus erhebt. Bei Titeländerungen oder Verschmelzung zweier Zeitungen sollte kein Verleger diese geringen Kosten scheuen, denn bei sämtlichen Postanstaltrn liegt die Post zeitungs-Preisliste zur Einsicht für das Publikum auf, und irühcre, nicht mehr laufende Abonnenten finden die unter anderem Titel erscheinenden Zeitungen oder Zeitschriften überhaupt nicht mehr in der Preisliste, können demnach auch nicht abonnieren. Und welchem Verleger sind die Postabonnenten nicht die liebsten! Änderungen oder Ergänzungen der Postzeitungs-Preisliste 460
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