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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1924
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- 1924-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1924
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M 57, 7, März 1924. Redaktioneller Teil. «örl-rNlul I. d, Lisch». Buchender. 291b Redaktioneller Teil <Nr. 33.) Der Spesenaufschlag des Sortiments. Die in der Bekanntmachung der Vorstandes vom 28. Juni 1923 (Bbl. Nr. 151) niedergelegl« Regelung über den Spesenausschlag war der erste Versuch, dem immer wieder auftretenden Abbaugedanken Rechnung zu tragen. In ihr war eine Verringerung des geschütz. len Zuschlages aus 57» sür die Zeit vom I. Oktober an vorgesehen, sofern nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse verbieten würden, eine so weitgehende Herabsetzung vorzunehmen. Tatsächlich haben auch Besprechungen vor Oktober nicht stattgefunden. Die Versammlung der Vertreter der Kreis- und Ortsverein« aber, die am 21. Oktober in Leipzig zusammentrat, war der Meinung, daß die Zeit sür «inen weiteren Abbau noch nicht gekommen sei. Die wirtschaftlich« Lage erfuhr nun aber seit Ende November infolge der Stabilisierung der Währung eine völlige Veränderung. Mit dem Eintritt fester Preise setzte der Widerstand der Behörden und des Publikums gegen Aufschläge aller Art verstärkt ein. Auch der Buchhandel blieb davon nicht verschont. Das ist aus dem Grunde nicht verwunderlich, weil die hauptsächlich am Bezüge des Buches interessierten Bevölkerungsschichten von der Verarmung besonders hart betroffen worden sind. Sie bildeten eine Einheits front mit den zur Überwachung der Preisbildung auf Grund des Preistreibereircchts eingesetzten Behörden, von denen in offiziellen Kundgebungen immer wieder darauf hingewiesen wurde, daß mit allen Mitteln eine Senkung der Preise anzustreben sei. Alan ging dabei ohne weiteres von der Voraussetzung aus, daß die zurzeit des Eintritts der Stabilisierung bestehenden Preise infolge Ein rechnung von Risikoprämien zur Abdeckung der aus der Inflation drohenden Verluste überspannt seien. Als solche Sicherungs- koesfizienten wurden vor allen Dingen die Kleinhandelsaufschläge angesehen. Es häuften sich von jenem Zeitpunkt ab die Preiswucher anzeigen gegen Sortimenter wegen Berechnung des Spesenauf schlages; selbst an generellen Verboten seitens der Verwaltungs behörden fehlte es nicht, di« die Erhebung des Aufschlages einfach für unzulässig erklärten. Im Sortiment selbst entwickelten sich die unhaltbarsten Zu stände. Aus Angst vor Bestrafung wurde zu jedweden Preisen verkauft. Das Abweichen von den vorgeschriebe»«» Preisen mag aber teilweise auch darauf zurückzuführen sein, datz man die Mög lichkeit einer Unterbietung der Konkurrenz nicht ungenützt vorüber gehen lassen wollt«. Die Organisation stand dieser Entwicklung machtlos gegen über; ihr waren durch die Verordnung über den Mißbrauch wirt schaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1923 völlig die Hände gebunden. Diese Verordnung hatte ihr das Mittel zur Be kämpfung der Schleudereien, die Verhängung von Sperren, ent zogen. Es hätte zu seiner Anwendung der Genehmigung des durch die Verordnung eingesetzten Martellgerichts bedurft. Diese Geneh migung beizuziehkt, stieß aber auf mancherlei Bedenken, solange nicht das Einverständnis des Reichswirtschaftsministeriums mit der vom Börsenverein erlassenen Regelung zu erlangen war. So mußte denn folgerichtig das oberste Ziel der vom buchhänd- lerifchen Spitzcnverband verfolgten Preispolitik die Herbeiführung des Einverständnisses mit der Reichsbehörde sein. Fortlaufend wur den mit ihr Verhandlungen geführt. Nach eingehender mündlicher Besprechung mit den zuständigen Stellen wurde bereits in einer Eingabe vom 1. Dezember vorigen Jahres darzutun versucht, daß der Spesenausschlog keineswegs dem Ausgleich der Geldentwer tung diene; vielmehr sei er bestimmt, di« mancherlei Mehr belastungen des vertreibenden Buchhandels gegenüber der Vor kriegszeit abzudecken. Das Reichswirtschaftsministerium verschloß sich der Richtig; keit dieser Beweisführung nicht, hielt aber in seiner Erwiderung, die erst am 29. Januar erfolgte, die Forderung aufrecht, daß nach Erlangung stabiler Preise nunmehr jedweder Aufschlag zu fallen habe. Die Mehrbelastung des Sortiments müsse nötigenfalls durch Erhöhung der Rabatte zum Ausgleich kommen, worüber tun lichst bald Verhandlungen zwischen den buchhändlerischen Organi sationen herbeizuführen seien, da es sich insoweit um ein Gebiet handle, auf das den Behörden keinerlei Einfluß zustllnde. Dieser Sachlage sah sich die Versammlung gegenüber, die der Vorstand des Börsenvereins am 26. Februar 1924 zu- sammenberufen hatte. Ter Rahmen der Teilnehmer war möglichst weit gesteckt. Außer Vertretern des Verlags aus Berlin, Leipzig, Stuttgart und München waren die Vorsteher des Deutschen Verlegervereins, der Deutschen Buch. Händlergilde, des Verbandes der Kreis- und Ortsverein« im Deut schen Buchhandel, des Vereins Deutscher Bahnhofsbuchhändlcr, des Vereins der Reise- und Versandbuchhandlungen und des Cen tralvereins Deutscher Buch- und Zeitschristenhändler zugegen. Auch den Vereinsausschuß hatte der Vorstand des Börsenvereins aus Grund von Z 32 der Satzungen zur Mitwirkung an der Beschluß fassung ausgefordert. Man wollte dem Reichswirtschaftsministe rium vor Augen führen, daß die erzielte Neuregelung, falls es zu einer solchen kommen sollte, dem Willen des gesamten deutschen Buchhandels entspreche. Auch bot nur eine Entschließung auf so breiter Basis Aussicht auf Zustimmung im Gesamtbuchhandcl. Als oberster Grundsatz mußte für di« Verhandlung gelten, di« Zerrissenheit im Buchhandel selbst zu beseitigen und sein« Rei hen fest zu schließen. Denn mehr noch vielleicht alz di« mancherlei gesetzlichen Hemmungen waren die Widerstände und die Uneinig, keit im Buchhandel selbst schuld an der Schwäche der Organisation. Nicht mit Unrecht konnte das Reichswirtschastsministerium in seiner Erwiderung vom 29. Januar die Frage aufwerfen, ob eine Ordnung überhaupt noch als wirtschaftlich notwendig angesehen werden könne, wenn ein großer Teil von Mitgliedern des Börsen vereins sie mißachte. Weiteres Ziel der Besprechung mußte sein, eine Rege lung zu finden, die auf die Zustimmung des Rsichswirt- schaftsministeriums rechnen konnte. Nur unter dieser Voraus setzung erschien es möglich, di« Widerstände bei den Preisprüfungs- stellen zu beseitigen, die wie beispielsweise in Bayern zu apodik tischen Verboten jedweden Aufschlags geführt haben. Auch ließ sich nur nach Herbeiführung eines Friedenszustandes mit den Be hörden darauf rechnen, Beruhigung und Sicherheit im Buchhandel selbst wiederzuerlangen, die Unterstützung des Kartellgerichts bei Bekämpfung der Schleuderei zu gewinnen und so eine Lage zu schaffen, die längeren Bestand verhieß. Man mußte folge richtig davon ausgehen, in welcher Weise und bis zu wel chem Grade man den Forderungen des Reichswirtschastsministe- riums nachzukommen in der Lage sei. Nur vereinzelt wurden Zwei fel darüber laut, daß etwa eine Steigerung der Spesenlast des Sortiments im Vergleich zur Vorkriegszeit nicht bestünde. Mag im großen und ganzen der Handel nicht in gleichem Maße von der Unkostensteigerung getroffen worden sein wie die Produktion, da sich die Verteuerung ja hauptsächlich bei den von den Weltmarkt preisen abhängigen Rohstoffen ausdrückt, so bestehen doch auch zweifellos sür ihn verschiedene wesentliche Verteuerungsmomente. Es sei nur erinnert an die erhöhten Leistungen für Sozialversiche rung, di« Sortimente mit großem Angestelltenapparat be sonders treffen; an die Inanspruchnahme der Betriebe zur Durchführung staatlicher Ausgaben, insbesondere der Steuergesetz gebung, die sich aus Grund der Notverordnungen in der kommen- den Zeit außerordentlich belastend auswirken wird; an die Ver teuerung, die allgemein die Steigerung der Kohlenpreise im Gefolge hat, und vor allen Dingen auch an die Belastung durch die Umsatz steuer, die in Höh« von 2,63^ des gesamten Umsatzes abzuführen ist. sDas Umsatzsteuergesetz schreibt bekanntlich einen Satz von 2,57° vor. Da aber die Steuer vom gesamten Umsatz berechnet wird, die auf das Entgelt beim einzelnen Kaufgeschäft berechnete Steuer also nicht abgesetzt werden kann, erhöht sie sich aui 2,K37°.) Was da- S72»
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