69, 24. März 1908. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt s. d. Dtschil. Buchhandel. 3411 Da das Inkrafttreten des Schulunterhaltungsgesetzes von neuem die Aufmerksamkeit weiter Kreise aus die gesamte preußischeVolks- schulgesetzgebung lenkt, so bitten wir auch um Ihr fortgesetztes Interesse für das Hauptwerk: Die Preußische Volksschule Gesetze und Verordnungen zusammengestellt und erläutert von E. von Bremen Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat 491/, Bogen. Großoktav. Geheftet M. 11.50, in Leinenband M. 13.— Das Werk wird durch das Gesetz über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen nur in einigen kleineren Teilen betroffen. Aber gerade wegen des Zusammenhanges der neuen Bestimmungen mit dem alten Recht und mit den in Geltung bleibenden Vor schriften behält es in Verbindung mit den beiden Nachtragshesten auch in bezug auf die durch das neue Gesetz geregelten Fragen seinen hohen Wert. Ferner wird in kurzem ausgegeben: Das Gesetz betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen vom 28. Juli 1906 nebst den sämtlichen Ausjührungsanweisungen und dem Gesetze vom 10. Juli 1906, betreffend die Abänderung des Artikels 26 und die Aufhebung des Artikels 112 der Verfassungsurkuude vom 31. Januar 1850 Für den praktischen Gebrauch erläutert von vr. H. Lezius Regterungsassessor, Hilfsarbeiter im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Zweite Auflage Ca. 16 Bogen. Oktav. Geheftet Bi. 2.50, in Leineuband M. 3.20 Der Herr Herausgeber ist durch seine Tätigkeit im Kultusministerium seit Jahren mit dem die Volksschulgesetzgebung betreffenden Material innig vertraut und bei den Verhandlungen im Preußischen Landtage als einer der Kommissare des Kultusministeriums tätig gewesen. Seine für den praktischen Gebrauch bearbeitete Ausgabe des Schulunterhaltungsgesetzes bietet daher die Gewähr einer authen tischen Behandlung dieses so wichtigen Stoffes und hat, auch vermöge ihres wohlfeilen Preises, in weiten Kreisen Eingang gesunden. Die zweite Auflage, welche auch sämtliche Ausführungsanweisungen enthält, besitzt u. a. den Vorzug, daß unter jedem Paragraphen des Gesetzes, sowie in den Anmerkungen aus die zugehörigen Stellen der Aussührungsanwetsungen unter Angabe der Abschnitte und Nummern verwiesen ist, was für die Benützung bei der praktischen Durchführung von besonderem Wert sein wird. Für die Besitzer der ersten Auflage des Leziusschen Buches oder anderer Ausgaben des Schulunterhaltungsgesetzes empfehlen wir als Ergänzung die nachstehenden Einzelausgaben der Ausführungsanweisungen, für den Praktischen Gebrauch erläutert von Regterungsassessor Kr. H. Lezius: Erste Anweisung zur Ausführung des Gesetzes vom 28. Juli 1906 betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen. Vom 25. Februar 1907. Geheftet M. —.40. Zweite und dritte Anweisung re. rc. Vom 2. Juli und 6. November 1907. Geheftet M. —.60. Ihre gefälligen Bestellungen erbitten wir uns schleunigst aus den beigefügtcn Verlangzetteln. Unverlangt versenden wir nichts. Stuttgart und Berlin, im März 1908. I. G. Cvtta'sche Buchhandlung Nachfolger