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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1908
- Sprache
- Deutsch
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^ 63, 16. März 1908. Amtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 3069 Heinrich Ruhfus Verlag in Dortmund ferner: 3096 Dirsell-Lssps, Dellr- uvd Dsbuvxsllskt kür dsv Dvtsri-iobt in dsr dsutsellev 8prs,elle nn ^s^vsrblioüsv IsbrLvstLltev, Sekt I. II. g, 60 Lirseb-8ssps, Isör- n. Dsbuv^sstoüs kür den Dvtsrricllt iin Ilsebvev Ln xswsrbliellsv DsürLvstLltsv lür Nsts,lls,rbsitsr und vsrwsvdts Dsruks. Held I. 50 A Selb II—IV. 1s 2. Lvü. L 60 llübvs, Dslir- und Dsbuoxsstokks lür dsv Ilntsrricüt, io der LlAsbrs, ttn ^svsrbliobsv Dsllrs,vsts,ltsv. Usld I. II. s, 50 Dsbrllekt der kundsekrilt kür lllasssu- und 8slbstllntsrrioüt, bsravSKS^ebev von leörerv der llövi^Iicösv Vereinigten Nssoöivsvbsvsebulev in Dortmund. 30 <H. Diolrlinn-Ds.rtrvig, Dsutsoks Ilnndelsdrieks kür Loüülsr Irnuk- münnisLÜer Loiulen 2ur Unterstützung des Dntsrriolrts im Driskvsrllslir. Dskt I. 80 L. Schwann in Düsseldorf. 3089 Nitteilungen des Itkeiniseüsn Vereins kür Denirmnlpdsgs und Deimntseliutr. 2. Inürg. Dekt 1. 2 Max «etzfert, Verlagsbuchhandlung in Dresden. 3092 *v. d. Elbe, Das Schloß am See. 4 geb. 5 Vely, Teufelshay. 3 geb. 4 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 3089 lauobnitr Edition. Vols. 4029/30: Orolsr, Bös Oomxan^'s LsrvLnt. B. G. Teubner in Leipzig. 3091 *Disebsr, Nittelmssrdildsr. Usus Dolge. 6 geb. 7 *DbiIippsov, Nittslmesrgsbist. 2. Lud. Oed. 7 A. Tittmann Verlag in Dresden. 3089 *Lvvesls^'s Ltandard Opsraglass. 29. u. 30. bous. 3 80 Trowitzsch » «oh« in Berlin. 3105 *Etchhoff, Das kstit D^cse. 75 Verlag Eoulineut, G. m. b. H. in Berlin. 3093 *D'Lrrongo, Lsrgao — bergab. 3 geb. 4 Chr. Friedrich Vieweg G. m b. H. in Gr.»Lichterfeld«. 3086 Ltrauss, Inbalt und LusdruobsmittsI der Nusib. 75 Friede. Vieweg ä> Sohn in «raunschweig. 3106 "Die IVisssnsebakt. Lawmlung naturvisssnsobattliobsr und matbematisobsr Nonograpbisn. 23. Dskt: Lobmidt, S^ntbstisob - organisobs Obsmis der Dsuasit. 5 ^ 50 geb. 6 ^ 20 H. *Iurin u. Dassaux, Dis Lntnsbslung von lürbersrsn. 1 ^ 50 3104 R. Boigtländers Verlag in Leipzig. 3079 Was die Zeiten reiften. Geb. 1 ^ 80 Verbotene Druckschriften. Die Nr. 11 der Wochenschrift -Das kleine Witzblatt- vom 21. Februar 1908 ist durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 7. März 1908 wegen Vergehens gegen K 184 St.-G.-Bs. beschlagnahmt. — 30. I. 320/08. Berlin, 10. März 1908. (gez.) K. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2730 vom 13. März 1908.) Nichtamtlicher Teil. Die Meistbegünstigungsklausel im neuen deutsch - französischen Literar - Vertrage vom 8. April 1907. Ihre erste Anwendung. Von Prof. Ernst Nöthlisberger-Bern. Wie das Leben überhaupt, so ist das Rechtsleben so interessant und verwickelt, daß man es nicht durch gezwungene Auslegungen der Rechtsbestimmungen noch verwickelter zu gestalten braucht. Dies erweist sich, wenn wir eine erste, völlig unerwartete Wirkung der im neuen deutsch-franzö sischen Literarvertrage vom 8. April 1907 (in Kraft getreten am 31. August 1907) enthaltenen Meistbegünstigungsklausel ins Auge fassen. Durch Artikel 5 dieses Vertrages sind die beiden Länder übereingekommen, ohne weiteres, d. h. ohne jegliche Be dingung der Gegenseitigkeit sich jeden weitergehenden Vor teil oder Vorzug, der künftighin (gui ssrsit ultörisurswsut aoeoräö) von Seite eines derselben einer dritten Macht in bezug auf den Schutz der Werke der Literatur und Kunst eingeräumt wird, den Urhebern des andern Landes zukommen zu lassen. Daß diese Abmachung sich nur auf die künftigen Verträge und nicht auf die bei dessen Abschluß bereits vor handenen Abkommen beziehen könne, haben wir schon dar gelegt.*) Diese Folgerung ergibt sich auch aus der allgemeinen Abhandlung, die über die Meistbegllnstigungsklausel dem »Droit ck'Lutsur« entnommen wurde, und aus den dort mit geteilten Fassungen**) mit zwingender Notwendigkeit. Daß auch auf diese Weise wenigstens die deutschen Autoren und *) S. Börsenbl. Nr. 248 v. 23. Okt. 1907: -Zum deutsch- französischen Literaroertrag-. *') S. Börsenbl. Nr. 61 v. 13. März 1908. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7k. Jahrgang. ihre Rechtsnachfolger auf ihre Rechnung kommen werden wird die folgende Darstellung lehren. I. Am 15. Januar 1905 trat der zweite von Ecuador schon am 30. Juni 1900 abgeschlossene Literarvertrag, der jenige mit Spanien, in Kraft; er enthielt die Meistbegünsti gungsklausel. Dies war beim ersten von Ecuador mit Frank reich am 9. Mai 1898 Unterzeichneten Literarvertrage nicht der Fall gewesen. Da nun der zweite ausführliche Vertrag in gewissen Beziehungen günstiger zu sein schien als der erste, so sprach das Pariser »L^väiost äs 1s, propristä ivtsllss- tuslls« zuhanden der französischen Behörden den Wunsch aus (s. Droit ä'Lutsur 1905 S. 64), es möchten die Vor teile des zweiten (spanisch-ecuatorianischen) Literarvertrags vom 30. Juni 1900 auch den französischen Autoren zustatten kommen, und zwar durch eine Abmachung, durch die sich die beiden Vertragsmächte Frankreich und Ecuador die Meist begünstigung zusichern sollten. Die französische Regierung ging auf diese Anregung ein; die Diplomatie machte sich ans Werk, und schon am 1. Juli 1905 wurde in Quito ein Zusatzprotokoll zum fran- zösisch-ecuatorianischen Literarvertrag von 1898 unterzeichnet, dessen ausgesprochener Zweck also dahin ging, ebenfalls in den Genuß der von Ecuador einer dritten Macht bereits zuerkannten Vorteile zu gelangen. Diesen Zweck weist denn auch das Zusatzprotokoll deutlich genug auf, denn es wurde mit aller Sorgfalt dahin abgefaßt, daß jede auf dem Gebiet des literarischen und künstlerischen Eigentums von einer der beiden Signatarmächte einer dritten Macht durch Vertrag, Abkommen oder auf irgend eine andre Art gemachten Zu geständnisse (toäs, oonsssiön bseb-c) den Autoren des mit kontrahierenden Staates zugute kommen solle, und zwar ohne irgend welche Bedingung der Gegenseitigkeit oder andre Einschränkungen, sondern ohne weiteres (äs plsiu äroit, äs plsuo äsrsebo, ässäs lusgo). 397
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