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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1908
- Sprache
- Deutsch
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^ 43, 21. Februar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 2123 Auch möchte ich an dieser Stelle daran erinnern, daß der Direktor der Universitätsbibliothek Herr vr. Wilhelm Haas dieser Tage zum Hofrat ernannt worden ist. Wir haben ihm anläßlich dieser Ernennung unsre herzlichsten Glückwünsche zum Ausdruck gebracht. Leider muß ich aber auch eine Reihe von Namen heute erwähnen, die der Tod aus unsrer Liste gelöscht hat. Am 6. Oktober 1907 starb Friedrich Kilian in Budapest, am 12. Oktober Franz V. Vitek, Besitzer der Firma Höfer L Kloukek in Prag, am 27. Oktober S. Steiner in Preßburg, am 27. November 1907 Emil Mänhardt in Gmunden. Außerdem starb anfangs Oktober der königlich preußische Ge heime Kommerzienrat Elwin Puetel. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, welche hervorragende Rolle der letztere im deutschen Buchhandel gespielt hat und wie sehr ihm nicht nur die Interessen unseres Standes, sondern insbesondere die unterstützungsbedürftigen Mitglieder desselben am Herzen gelegen sind. Herr Mänhardt war lange Zeit hindurch ein tatkräftiger Funktionär unseres Vereins und uns allen ein lieber, stets gern gesehener Freund. Ich bitte Sie, zum Zeichen der Trauer an die Verstorbenen sich von den Sitzen zu erheben. — Ihr Vorstand hat in den vergangenen Wochen und Monaten eine sehr eifrige Tätigkeit entwickelt: es sind im ganzen 350 Geschäftsstücke zur Erledigung gekommen, und nur um Ihre Zeit nicht allzu sehr in Anspruch zu nehmen, muß ich mich jetzt auf eine kurze Übersicht unserer Tätigkeit und der wichtigsten unfern Verein und den Buchhandel be treffenden Vorkommnisse beschränken. Das wichtigste Ereignis der abgelaufenen Zeit ist zweifellos das Zustandekommen eines urheberrechtlichen Reziprozitätsverhältnisses zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika. Ich gehe wohl nicht zu weit, wenn ich sage, daß ein jahrzehnte langer Wunsch unsrer Verleger, insbesondre der Musikalien- und Kunstverleger, dann unsrer Schriftsteller, Künstler und Komponisten in Erfüllung gegangen ist, als wir die frohe Nachricht erhielten, daß durch eine Proklamation des Präsidenten der Vereinigten Staaten Theodor Roosevelt vom 20. September 1907 der Schutz der österreichischen Werke in den Vereinigten Staaten Amerikas ausgesprochen worden ist. Sie wissen, daß dieser große Erfolg eine Folge des glücklichen Gedankens war, der unsre Urheberrechtsgesetznovelle vom 26. Februar 1907 anregle, und daß gerade das Abkommen mit Amerika wohl die wertvollste Frucht dieser Novellierung gewesen ist. Was wir seit Jahrzehnten nicht erreichen konnten, ist auf neuer Basis in so verhältnismäßig kurzer Zeit endlich und glücklich zustande gekommen. Auch mit Dänemark verbindet uns auf Grund dieser Gesetzesnooelle nun ein urheberrecht liches Reziprozitätsverhältnis, und es ist zu erwarten, daß im Verlauf der nächsten Monate schon Österreich mit weitaus der größten Zahl der zivilisierten Staaten in ein urheber rechtliches Reziprozitätsverhältnis gelangen wird, so zwar, daß wir gewissermaßen die meisten Vorteile der Berner Konvention erringen werden, ohne aber gewisse, für einzelne Nationen unseres Vaterlandes drückende Bestimmungen dieser Konvention auf uns nehmen zu müssen. Unser Konsulent hat unfern Verein bei dem inter nationalen Urheberrechtskongreß in Neuchatel im August vorigen Jahres vertreten und ist dort insbesondere für einen Antrag warm eingetreten, der dann auch ange nommen wurde, der darauf hinausgeht, daß bei Revision der Berner Konvention festgesetzt werden möge, daß, um den Schutz der Berner Konvention zu erlangen, das zu schützende Werk, sofern es von einem Angehörigen eines Staates, der der Berner Konvention beigetreten ist, stamme, nicht auch in einem Unionslande zum erstenmal erschienen sein müsse. Wenn dieser Beschluß bei der demnächst zusammentretenden internationalen Diplomatenkonferenz in Berlin akzeptiert werden sollte, so würde dies eine weitere bedeutende Stärkung der urheberrechtlichen Stellung unserer Verleger mit sich bringen. Nichtsdestoweniger hoffen wir aber, daß die Re vision in Berlin in einer Weise vor sich gehen wird, die unsrer Regierung die Möglichkeit gewährleistet, Österreich der Berner Konvention beitreten zu lassen, zumal, wie es scheint, seit dem neuen Ausgleich mit Ungarn die staats rechtlichen Bestimmungen es leichter als bisher ermöglichen, daß Österreich allein der Berner Konvention beitrete. Zusammen mit dem Niederöslerreichischen Gewerbeverein und der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler haben wir uns an der Organisation der Ergänzungswahlen in die Erwerbsteuerkommissionen in Wien beteiligt. Unsre Bemühungen waren insofern von bestem Erfolg begleitet, als Herr Franz Deuticke wieder gewählt worden ist. Im Sinne eines Beschlusses haben wir an die nieder österreichische Statthalterei in Angelegenheit der Durchführung des Gesetzes betreffend die Privatbeamtenpensions versicherung eine Eingabe gerichtet. Die Durchführungs bestimmungen sind, wie Sie wissen, leider noch immer nicht erschienen. Infolge persönlicher Rücksprache unsres Konsulenren mit Herrn Mirko Breyer in Agram hat dieser seit Herbst vorigen Jahres die kroatische Bibliographie für unsre »Buchhändler-Correspondenz« übernommen. Der erste uns eingesandte Beitrag des Herrn Breyer hat uns ganz besonders zufriedengestellt, und wir hoffen, daß nunmehr dieser in den letzten Jahren leider sehr vernachlässigten Rubrik volle Be achtung geschenkt werden wird. Ein Mitglied unsres Vereins hat sich an den Börsen verein mit dem Ansuchen gewendet, dahin zu wirken, daß die Eisenbahn eine Herabsetzung der Beförderungssätze für Bücher bei Eil- und Frachtgutbeförderung gewähren möge. Der Börsenverein hat uns diesen Akt zur Begut achtung überwiesen, und wir haben uns bei den kompetenten Behörden und Fachmännern in dieser Angelegenheit bemüht. So schön und ideal der Wunsch des Einsenders auch ge wesen ist, so haben uns leider alle zu Rate gezogenen Fak toren doch in unsrer ursprünglichen Überzeugung gefestigt, daß das Quantum der jährlich zur Versendung gelangenden Bücher ein viel zu geringes sei, um von den Bahnen einen besondern Tarifsatz zu erlangen. JmJuli vorigen Jahres versandte der Börsenverein an seine Mitglieder einen äußerst interessanten Fragebogen, um über eine größere Anzahl wichtiger reformbedürftiger Fragen des deutschen Buchhandels autoritatives Material zu sammeln. Wir haben uns bemüht, in unserm Kreise die Beantwortung dieses Fragebogens nach Möglichkeit zu fördern, müssen aber leider gestehen, daß unsere Bemühungen wenig Erfolg hatten, und wir fürchten, daß die Zahl der aus Österreich nach Leipzig gegangenen Antworten in einem starken Mißver hältnis zu der Zahl der österreichischen Mitglieder des Börsenvereins stehen wird. Eine lange Reihe von Verfehlungen gegen die bestehenden Verkaufsbestimmungen haben uns in der letzten Zeit beschäftigt. In manchen Fällen handelte es sich um aus ländische Firmen, die wir dem Börsenverein zur Anzeige brachten. Eine Anzahl anderer Fälle haben wir hier im eigenen Wirkungs kreise erledigen können. Diese betrafen hauptsächlich Musi kalienhändler, und ich kann daher die Gelegenheit nicht ver- äumen, hier zu erklären, daß meines Erachtens dieser Teil unsrer Verkaufsbestimmungen dringend einer Reform bedarf. Allerdings haben, wie ich leider bemerken muß, auch eine Reihe von Buchhändlern gegen unsre Satzungen gefehlt. 276'
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