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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1908
- Sprache
- Deutsch
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^ 23, 29. Januar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1145 timent angestrcbt werden, nicht nur bis in die geringste Organisation des Standes hinein, sondern hauptsächlich gerade in diesen kleinsten Vereinen und Verbänden. Die gemeinsame Aussprache wird das Verständnis für das Handeln des Anderen fördern. Wir haben dem Namen nach eine völlig ausgebaute Organisation; man hat sich aber daran gewöhnt, die Ge schäfte derselben von einer Reihe hervorragend befähigter Berufskollegen besorgen zu lassen. Namentlich die Vertreter des Verlages stehen der Kleinarbeit unserer Standesorganisa tionen zu indifferent gegenüber und vergessen zudem noch, daß das Sortiment seine eigenen Gedanken darüber haben muß, wenn die hervorragendsten Würden unseres Berufes in erster Linie an die Vertreter des Verlages fallen. Gerade das abgelaufene Jahr mit der Buchdrucker-Tariferhöhung hätte ein beredtes Zeugnis dafür abgegeben, welchen Produktions steigerungen der Verlag unterworfen war, und würde bei nur oberflächlicher Darstellung den Herren vom Sortiment gezeigt haben, daß riesige Summen vom deutschen Verlags buchhandel abgetreten werden mußten, weil er einer er zeugenden Berufsklasse fast wehrlos überantwortet war. Das Heilmittel ist in einer tatsächlich aufgenommenen Zusammenarbeit über die Notlage des Sortiments nicht gegeben; wer wäre aber auch in der Lage ein solches in ein paar Worten zu kennzeichnen! Nur Phantasten oder Jnteressenpolitiker einseitigster Richtung können des Glaubens leben, daß der gesamte Verlagsbuchhandel ohne weiteres ernsthaftes Studium einer allgemeinen Rabatt-Erhöhung zustimmt, und daß damit die Lösung gefunden wäre. Wohl aber ist durch eine Zusammenarbeit in wirt schaftlichen Ausschüssen die Bahn eröffnet, Material zu sammeln, das in seiner Gesamtheit das einwandfreieste Bild der Betriebsergebnisse gibt, ganz zu schweigen von dem persönlichen Nutzen, der den einzelnen aus dieser Mit arbeit erwächst. Und sehr bald wird sich dann die Erkenntnis Bahn brechen daß auch das Sortiment in der Lage ist, für die dringend notwendige Rabatterhöhung Gegenleistungen zu bieten. Man wird seststellen, daß die wichtigsten Faktoren unserer Betriebe, Umsatz und Kredit, bei einer Re generierung schon in sich die Aussicht bieten, wesentlich vorteilhaftere Betriebsergebnisse für Sortiment und Verlag zu schaffen. Kommen alsdann die seitens einer Reihe von Firmen bereits erprobten Bezugswege zur allgemeinen Kenntnis oder Benutzung, so müssen auch hieraus Vorteile entspringen, die, neben ihrem direkten Nutzen für das Sorti ment, dem Verlangen nach einer allgemeinen Rabatterhöhung die Tore öffnen. Um noch einmal kurz zu resümieren: Bessere Verstän digung ist zu suchen zwischen den Vertretern des Sorti ments und des Verlages, und es ruft die Pflicht für das Gesamtwohl im besondern die Kollegen zur objektiven Arbeit heran, welche die Erhaltung der bereits vorhandenen unschätzbaren Berufsorganisation — angepaßt den Bedürf nissen unserer Tage — als eine Lebensbedingung für die weitere gesunde Entwicklung des deutschen Buchhandels erachten. Hannover, im Januar 1908. Max Schaper. Kleine Mitteilungen. * Regelung des Musterschutzes zwischen Österreich und Ungarn. — Die Wiener Zeitung Nr. 21 vom 26. Januar 1908 (auch (österreichisches) Reichsgesetzblatt Stück VII, ausgegeben zu Wien am 26. Januar 1908) bringt die Bekanntgabe einer Ver ordnung des österreichischen Handelsministeriums vom 21. Januar Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. 1908 (mit Wirkung vom 1. Februar 1908 an), betreffend die Durchführung einiger auf den Musterschutz Bezug habenden Be stimmungen des Artikels XVII des Vertrags über die Rege lung der wechselseitigen Handelsbeziehungen zwischen den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der heiligen ungarischen Krone (Gesetz vom 30. Dezember 1907, (österreichisches) Reichsgesetzblatt Nr. 278). Auf Muster und Mo- *Um die Gtarrdesehre. — Unter dieser Überschrift bringen die -Hamburger Nachrichten« vom 21. Januar 1908 folgenden Be richt über eine in Hamburg stattgehabte Gerichtsverhand lung: (Red., Schöffengericht III. Vorsitzender: Amtsrichter Hollender. Schöffen: H. C. Böttcher und F. I. Kaak. Um die Standesehre. Die Beleidigungsklage der hiesigen Buchhändler Justus Pape und Hermann Seippel gegen den Redakteur und Zeitungsverleger Or. Lehmann in Danzig. Vertreter der Kläger sind die Rechtsanwälte Jacobsen und Or. Meyer. Vertreter des Beklagten ist Rechtsanwalt Or. Hertz, Altona. Or. Lehmann ist Herausgeber und Redakteur der in Danzig erscheinenden Zeitschrift -Der deutsche Sortimenter«. In dieser Zeitung erschien in der Nr. 15 vom 15. Februar 1907 ein Artikel folgenden Inhalts: -Sind die deutschen Regierungen verantwortlich für den Ruin des deutschen Sortimenterstandes? Ein Kommentar zu unsrer Vorstellung an den preußischen Kultusminister. — 1. Sie waren bi4 jetzt nicht verantwortlich. Das deutsche Sortiment mit seiner Fülle von bürgerlicher Tüchtigkeit, wissenschaftlicher Bildung, technischer Erfahrung, materieller Widerstandsfähigkeit und nationalem Stolz ist seit mindestens zwei Jahrzehnten im Niedergange begriffen. Dieses Dahinsinken ist nicht zu ver wechseln mit andern Zeiten buchhändlerischer Krisen. Es ist keine Krise, es ist ein Ertöten durch den Kapitalismus und den kapitalistischen Terrorismus der Verleger; dieser Kapitalismus fühlt sich nicht mehr als Buchhändlerstand, parallel dem Sorti menterstand. Er fühlt sich als Brotgeber, als beschäftigender Unternehmer, trotzdem er das schwindende Kapital der Sorti menter ausnutzt, aussaugt und sich damit mästet! Aber diese Tatsache wußte niemand, als die Buchhändler. Diese Tatsache wurde im Interesse des den ganzen Buchhändlerstand beherr schenden Kapitalismus verschwiegen! Wehe dem Sortimenter, der davon redete! Er würde boykottiert und terrorisiert. Und Sortimenter fanden sich, die dieses schlimme Werk an ihm ver sahen. Ich klage die beiden Sortimenter Seippel und Pape als uns aufgedrängte Vertreter hier mit Namen an, daß sie es noch in den letzten Jahren versucht haben, mit brutaler Gewalt und Unaufrichtigkeit die Not des Sortimenters totzuschweigen und die Aufdeckung zu verhindern! Vor solchen Leuten mußten sich die Sortimenter schämen, ihre Blöße aufzudecken, damit man nicht auf sie mit Fingern wiese wegen ihrer Armseligkeit.« Durch diesen und einen zweiten ähnlichen Artikel fühlten sich die Buchhändler Pape und Seippel beleidigt und strengten eine Klage gegen Or. Lehmann an. Dieser erklärte in der vorigen Verhandlung vom 12. August v. I., er sei der Verfasser des Artikels, habe aber lediglich in Wahrung berechtigter Interessen und im Interesse des von ihm durch seine Zeitung vertretenen deutschen Sortimenterstandes gehandelt. Es wurden auf Antrag der Parteien verschiedene Schriftstücke und Protokolle aus Ver sammlungen deutscher Buchhändler verlesen. Der Beklagte suchte nachzuweiscn, daß es nicht seine Absicht gewesen sei, die Privat kläger persönlich zu beleidigen und zu schädigen. Vergleichsver suche scheiterten damals. Der Beklagte stellte neue Beweisanträge, worauf das Gericht beschloß, bezüglich einiger Punkte, durch die der Kläger Seippel sich beleidigt fühlt, die Verhandlung auszu setzen. Wegen der Beleidigung Seippels beantragte der Rechts anwalt Or. Bruno Meyer eine besonders erhebliche Strafe; wegen der Beleidigung Papes verlangte Rechtsanwalt Jacobsen eine er- 148
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