23, 2g. Januar 1908. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1143 Georg Müller Verla« in München. 1171 Paul Parc» in Berlin. 1168/6S E. Pierson's Verlag in Dresden. 1164 Verlag »er Aerzilichen Rundschau in München. 1160 ^a^bor l?V°ln°>!tn! LI-dMSn vxiäsuu«-. Verla« für Börsen- und Aina»,literat»r A. G. in Berlin. 1170 *Hü-udI)veIi dm- Dsutsedsn ^.Irtiisu - 063s1l80Üa.ktsu 1907/08. II. 22 Veriaa „AeS-Oui-Ti" in München. 1173 Hermann Tchuridt's Verlag Eep.-Cto. in Berlin. 1167 *?InllA6, 6üri3tv8 — 61V Inder? 4.1a.u8. 4 ^ 50 ßseb. 6 GchUlthcß L Co. in Zürich. 1160 Gchnstee L Loeffler in Berlin. 1157 Asb. 3 Iläildkr. 4 — ko§86n uoä V76126N. (^Verlre. Ld. IV.) 4. -L.uü. 2 §eb. 3 3g.Idkr2. 4 — k^ebel und Lovne. (V^erks. öd. IX ) 6. ^.uü. 2 Ze5. 3 Halbkrs. 4 — ^lit dew livlren ölldoxen. (VV^er^e. öd. XIII.) 5. ^.uü. 2 xed. 3 öa-lbkr^. 4 Julius Dpriuger in Berlin. 1162 öan§, Lletüode der 2ueIc6rb63tiwwUQr». 50 Hue de Grats, Grundriß der Verfassung und Verwaltung. 9. Ausl. Kart. 1 Schultz u. v. Seherr-Thoß, Die Jagdgesetzgebung. 2. Ausl. 3 .6 60 geb. 4 ^ 40 Tausch L Große in Halle a. G. 1162 Hermann Walther in Berlin. 1160 Verbotene Druckschriften. Nach dem rechtskräftigen Urteil der Strafkammer des hiesigen Landgerichts vom 22. November 1907 sind alle Exemplare des Buches Xarpaolriek., erschienen im Jahre 1889 bei Eduard Faitzinger in Teschen, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen. Gleiwitz, 17. Januar 1908. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. Nach dem rechtskräftigen Urteil der Strafkammer des hiesigen Landgerichts vom 22. November 1907 sind alle Exemplare der Druckschrift »öo^etavie oarodo^o r. 1863. 1864-, erschienen im Jahre 1901 in Krakau in der Buchhandlung K. Wojnar, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen. Gleiwitz, 17. Januar 1908. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2690 vom 27. Januar 1908.) Nichtamtlicher Teil. Die Bahn für die Behandlung der Nabattfrage. Die Ostermesse 1907 schloß für die Teilnehmer mit dem Eindrücke, daß der jahrelang geführte Kampf der Rabattfrage mit dem Publikum siegreich für den Buchhandel durchgeführt war, und es konnte wohl ein berechtigtes Gefühl der Be friedigung herrschen, daß es einer starken Organisation unter der Führung einer Reihe heroorragender Berussgenossen gelungen war, diesen Riesenkampf zu einem befriedigenden Ende zu führen. Die Möglichkeit eines endgültigen Sieges baute sich seit Beginn des Kampfes auf der Zuversicht auf, die Berufs genossen zusammenzuhalten in dem Bestreben gemeinsam zu handeln, gemeinsam — Verlag und Sortiment im Be wußtsein, daß es nur so gelingen könne des Gegners Herr zu werden. Schon aber zeigten sich zu diesem Zeitpunkte Be strebungen, die an diesem Fundamente der Organisations- gemeinschaft zerrten, durch Ausrollung einer neuen Rabatt frage — nunmehr zwischen Sortiment und Verlag. Kaum ein Jahr ist vergangen, und der deutsche Buchhandel steht inmitten einer Fehde, die um so besorgniserregender ist, als der Zank den Frieden des eigenen Hauses bedroht. Was den Alteren unter den Berufsgenossen bei Beginn des Rabattkampfes mit dem Publikum die freudige Zuversicht für die glückliche Durchführung desselben gab, fehlt heute — denn die Mitglieder des Berufes stehen als feindliche Brüder einander gegenüber. Des weiteren hat die abgelaufene Zeitspanne gezeigt, daß es hauptsächlich das Sortiment war, das seine Stimme erhob, um den Kernpunkt des «»gehobenen Streites — Höhe des voni Verlagsbuchhandel sestzusetzenden Buchhändlerrabattes — zu kennzeichnen. Nur in vereinzelten Stimmen antwortete der Verlag. Schon aus der Verschiedenartigkeit dieser Be teiligung ist zu erkennen, daß das Hauptinteresse an der Lösung der Frage beim Sortiment liegt. Sehr verschieden waren die Schlußforderungen der einzelnen Meinungen, nur allmählich haben sich aus Be obachtungen Einzelner bestimmte Vorschläge ergeben, die sich auf Ziffern gründeten. Damit wurde erst die Möglichkeit einer ernsthaften Prüfung zu der Frage geschaffen: ist der bisher allgemein übliche Rabatt, den der Verlag dem Sorti ment gewährt, in der Lage, diesem eine seiner Kapitalanlage wie dem Bildungsgrade seiner Mitglieder entsprechende Ent lohnung zu geben? Einzelne Beobachtungen können gewiß niemals ernsthaft Veranlassung sein, eine jahrzehntelange Norm umzustoßen, denn es können bei ihnen Normwidrigksiten vorhanden sein, die darauf gebaute folgenschwere Beschlüsse nicht ge- >47«