1148 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 23. 2S. Januar 1S08. Osip^i^. XII. Ho. 2. 25. Januar 1908. 40. 8p. 45—80. I^o. 367 von Leinrieb Xerlsr in Olm. 8". 98 8. 2552 blrn. Oeiprix. VIII. Zg.br§. Xo. 1 (92), 24. Zanuar 1908. 8". 8. 1—32. Ho. 1—178. Lsrlill. 8". 16 8. mit Oroboliniatursn. , 24 8. No. 2085-24ö8.o^ ^ ^ Irbrrrirs) a?a Xa.tkIo§ No. 272 (Oer Aavren Heide No. 422) von widert (8ed^vei2). 8^. 86 8. 2585 Nro. Romavas. 8°. 158 8. 5867 Nro. 8°.^8^^' ^I^buotdumllull^ in 8t 3.8du x (Bücher-Chronik der Hauptverwaltung in Angelegenheiten der Presse). St. Petersburg, Kontor der Redaktion des »Regierungs boten- (OpLnuren-eioeulli-iil LLcruuKi.). (Auch zu beziehen durch A. S. Suworin, die Gesellschaft M. O. Wolfs und die Gesell schaft N. P. Karbasnikow.) 1908, Nr. 1 und 2 (vom 5. und 12. Januar a. St.). Groß-8°. 8 u. 32 S. Erscheint wöchentlich einmal. Personalnachrichten. * Louisa de la Ramse (Ouida) — Die unter dem Schrtftstellernamen Ouida weit bekannte und sehr geachtete eng lische Romanschriftstellerin Louisa de la Namäe ist, 68 Jahre alt, in Viareggio (in der italienischen Provinz Lucca am Ligurischen Meer) gestorben. Sie war 1840 in Bury St. Edmunds geboren, verlor früh den Vater und kam in jungen Jahren mit der Mutter nach London. Alle ihre Schriften wurden gern ge lesen. Viele sind auch ins Deutsche übersetzt worden. Genannt seien von ihren Werken hier folgende: Sprechsaal. Die böse Einschränkung b des H 3 Ziffer 5 der Satzungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig (angenommen am 25. September 1887 in Frankfurt a/M. und trotz des damit getriebenen Unfugs noch immer im Gebrauch). Diese für den Gesamtbuchhandel geltende Bestimmung mit seiner verwerflichen Einschränkung b lautet: tz 3. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten: Ziffer 5. Bei Verkäufen an das Publikum innerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und aller aus ländischen Gebiete, in welchen vom Vorstande des Börsenvereins anerkannte Orts- und Kreisvereine be stehen, die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten, jedoch mit folgenden Einschränkungen: Einschränkung b. Verlegern ist es in Ausnahmesällen ge stattet, größere Partien eines Werkes ihres Verlages an sonders ermäßigten Preisen entweder selbst, oder durch Vermittlung einer Sortimentsbuchhandlung zu liefern. Von dieser Bevorzugung des Verlegers wurde seitens des selben ausgiebigst zur Schädigung des Sortimentsbuchhandels Gebrauch gemacht; die gestattete Ausnahme gestaltete man zur Buchhandel stets bekannt zu geben (Verkehrsordnung § 3), ausdrücklich aus die Möglichkeit des Bezugs auch zu diesem Preise durch das Sortiment hinzuweisen und ihm auch hierauf einen »auskömmlichen Rabatt- zu gewähren. Dieser dringen den Aufforderung kam aber nicht jeder Verleger nach; man er blickte hierin vielmehr nur eine energisch vorgebrachte Bitte, die sich auf keinen in einer der Hauptversammlungen zum Beschluß gemachten Antrag stützen konnte; und so hat unS Sortimentern diese hoch anzuerkennende und wohlwollende Bekanntmachung des Börsenvereinsvorstands nicht viel genützt, wie auch folgende mir jüngst passierte Begebenheit illustrieren mag. Die Verlagsbuchhandlung F. Tempsky in Wien (hervor gegangen aus der I. G. Calveschen Buchhandlung in Prag) alias G. Freytag G. m. b. H. in Leipzig zeigte im Börsenblatt 1907 Nr. 293 vom 17. Dezember das Erscheinen der dritten um gearbeiteten Auflage von Eduard Engel, Geschichte der deutschen Literatur an. Die mit dem Vertrieb der ersten Auflagen ge machten bitteren Erfahrungen, zu deren Absatz diese Firma die Hilfe der Schulvorstände beanspruchte, denen Prämien bei erfolg reicher Kolportage angeboten wurden, hatten auch mich mißtrauisch gemacht. Ich fragte deshalb telegraphisch an, ob bei der dritten auch ein Vorzugspreis eingeräumt wird, worauf mir die Antwort wurde, daß den Lehrern bis Ende Dezember 10 Prozent Abzug angeboten wäre. Auf eine nochmalige Anfrage hin verwies man mich auf das Börsenblatt 1907 Nr. 219 vom 19. September 1907, mit dem Hinweis, daß 50 000 Volksschullehrer Deutschlands Rund schreiben erhalten, ihnen bis zum 31. Dezember 1907 ein Vorzugs rabatt (!!!) von 10 Prozent eingeräumt wird, aber direkt ein gehende Bestellungen den Sortimentern übermittelt werden mit der Ermächtigung, diesen Vorzugsrabatt (im Widerspruch gegen die Kreisoereinsbestimmungcn) zu gewähren. (Rabatt dann erhöht???) In diesem Falle hat die Wiener Firma mit ihrem Zweig geschäft in Leipzig nicht direkt gegen die heute geltenden Be-