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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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^ 14, 18. Januar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 711 (Nieberding) Dann, meine Herren, hat der Herr Vorredner und auch sein Vorgänger, der Herr Abgeordnete Varenhorst, feststellen zu müssen geglaubt, daß in den Kreisen des kaufmännischen Mittelstandes Abzüge, wie sie hier in Frage sind, bisher kaum gemacht worden seien. Ich glaube, die Herren befinden sich doch in einem tatsäch lichen Irrtum. Wir hoffen in der Kommission Ihnen zeigen zu können, daß solche Abzüge allerdings in beachtenswertem Umfang gemacht werden, daß ferner, wie von seiten mancher Organe des Handelsstandes angenommen wird, Abzüge dieser Art schon früher gemacht worden sein würden, wenn der wirkliche Rechtszustand für die Beteiligten nicht so unklar gewesen wäre, wenn nament lich die kleinern Gewerbetreibenden über die Rechtslage und über die rechtliche Stellung der Prinzipale genauer unterrichtet ge wesen wären. Die Zahl der Orte, in denen Abzüge der fraglichen Art nach den Mitteilungen der kaufmännischen Organe gemacht worden sind, ist wohl nicht so gering, wie die Herren Abgeord- Jhren Vorbehalt zu machen. Erst in der Kommission werden wir Gelegenheit haben, klar zu stellen, wie die Dinge wirklich liegen. Abgeordneter vr. Mugdan (fr. Volksp.): Der größte Teil meiner politischen Freunde muß sich gegen den Regierungsentwurf aussprechen. Wir wünschen, daß beide Bestimmungen zwingender Natur werden. Auch die Ausführungen des Staatssekretärs können unsre Ansicht nicht erschüttern. Bis vor wenigen Jahren hat kein Mensch in Deutschland daran gedacht, daß die beiden Absätze nicht zwingendes Recht sind. Das Oberverwaltungsgericht zu zahlen, aber daß sie nicht gezwungen werden sollen. In kauf männischen Geschäften wird die Sache faktisch so geregelt, daß die gesunden Gehilfen die kranken vertreten,' in den großen Waren häusern ist allerdings die Vertretung in den einzelnen Zweigen schwieriger, aber ich denke, daß die Interessen der Großkapitalisten hinter denen der Handelsangestellten zurücktreten müssen. Das Verhältnis zwischen Prinzipal und Angestellten ist doch auch ein viel festeres als zwischen Unternehmer und Arbeiter. Dem nötigen Vorsicht im Krankenkassenwesen vorgegangen sind. Es liegt im öffentlichen Interesse, daß die ärztliche Hilfe rechtzeitig in Anspruch genommen wird; ich erinnere nur an die Tuber kulose. Die Furcht vor Simulation kann der Hygiene nur hinter- lich sein. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Vorlegung von Zeugnissen die beste Garantie dagegen bildet, daß die Ge hilfen eine Krankheit simulieren. Sie laufen Gefahr, daß sie keine Stellung finden. Tatsächlich sind viele Handlungsangestellten wirklich leidend. Der zweite Absatz der Regierungsvorlage steht mit ß 53 des Krankenversicherungsgesetzes in Widerspruch. Die Blüte der Industrie und des Handels ruht doch nicht bloß auf der Tätigkeit der Direktoren, sondern auch auf der der vielen Angestellten. Cs ist ein Vorzug der neueren Sozialpolitik, daß die Interessen auch der Arbeiter, die mehr im Verborgenen wirken, wahrgenommen werden. Der vorliegende Entwurf bringt keine sozialpolitische Vereinfachung, sondern eine Komplikation. Was nützt es denn den Handlungsgehilfen, daß sie große Kranken kassenbeiträge bezahlen, wenn die Prinzipale den Vorteil davon haben? Dieser Entwurf bedeutet geradezu einen Rückschritt. Ich hoffe, daß die Negierung sich in der Kommission von ihrer irrtüm lichen Auffassung werde abbringen lassen. Abgeordneter Ncnuiarrn-Hofer (fr. Vgg.): Ich kann mich nur den Ausführungen des Vorredners anschließen und bedauern, daß der einzige bisherige Freund der Vorlage zu meinen näheren politischen Freunden gehört. Man könnte es vielleicht für un billig halten, daß Angestellte, die nicht arbeiten, die krank sind, mehr erhalten, als die, die arbeiten. Die verbündeten Regierungen wissen doch aber, daß kleine Beamte sich an ihre Vorgesetzten um eine Unterstützung im Fall der Krankheit wenden. Die Besorgnis von irgendwie nennenswerten Simulationsfällen ist unbegründet; denn die Handlungsgehilfen, die ihre Kollegen vertreten müssen, werden sich eine Simulation nicht gefallen lassen. Der Absatz 2 wird also fast ausnahmslos in solchen Fällen zur Anwendung kommen, wo eine wirkliche Krankheit vorliegt. Eine Mehr belastung der Prinzipale tritt in der Regel nicht ein. Eine Kommissionsberatung halten wir eigentlich nicht für nötig, wollen ihr aber nicht widerstreben, nachdem große Parteien sie gewünscht haben. Nach der Haltung der früheren Kommission waren wir einigermaßen erstaunt, daß die verbündeten Regierungen gerade diese Vorlage gebracht haben. Der Reichstag hat doch ebensogut seine Gründe gehabt wie die Korporationen, auf die sich der Staatssekretär beruft. Die Vorlage wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen. Kleine Mitteilungen. Änderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum deutschen Zolltarif. — Der Vundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 1907 Änderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif beschlossen, die im Zentral blatt für das Deutsche Reich (Nr. 57 vom 28. Dezember 1907) veröffentlicht sind. Von den am 1. März d. I. in Kraft tretenden Änderungen seien hier folgende angeführt: »Unter Nr. 654 (Zollsatz 4 vertragsmäßig 3 ^ für 1 är) geglättet oder nur auf einer Seite glatt ist und außerdem ganz oder zum größten Teil aus mechanisch bereitetem Holzstoff (Holzmaffe, Holzschliff) besteht. Solches Packpapier hat eine Reagenslösung (rote Vi-Lösung), Lösung von Dimethyl-Paraphe- nylen-Diamin (vr. Th. Schuchardt, Görlitz), eine dunkelrot braune Färbung an. Dagegen zeigt Packpapier, das nicht ganz oder zum größten Teil aus mechanisch bereitetem Holzstoffe be steht und deshalb unter Nr. 655 (allg. Zollsatz —10^ für 1 är) fällt, bei dem Betupfen mit dem Reagens eine hellere rot braune Färbung. Läßt die Farbreaktion Zweifel, z. V. bei besonders stark gefärbten Papieren, so hat eine mikroskopische Untersuchung einzutreten. Auf beiden Seiten glattes Pack papier gehört, auch wenn es in der Masse gefärbt ist und ganz steht, stets^zu^Nc. 655 — Zollsatz 10 ^.« ^ ^ ^ (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel u. Industrie«.) * Fernsprecher. — Der Deutsche Rcichsanzeiger Nr. 13 vom 16. Januar 1908 bringt folgende 20. Dezember 1899 (Neichsgesetzbl. S. 711) wird folgendes bekannt gemacht: Die jährliche Pauschgebühr für jeden an die Fernsprechnetze in Lichtenberg b. Berlin, Tempelhof und Weißensee b. Berlin geführten Anschluß erhöht sich vom 1. April 1908 ab in Lichtenberg von 140 auf 150 -F, „ Tempelhof „ 140 „ 150 „ „ Weißensee „ 140 „ 150 „ Die an die vorgenannten Fernsprechnetze gegen Zahlung der Pauschgebühr angcschlossenen Teilnehmer sind berechtigt, ihre Anschlüsse zum 1. April 1908 einen Monat vorher zu kündigen. Berlin 0., den 15. Januar 1908. Kaiserliche Oberpostdirektion, (gez.) Vorbeck. * Bevorstehender Verkauf eines Dante-Manufkripts. — Eine der angesehensten Zeitungen Noms, das -diornalo ä 'Italic«, bringt in ihrer Nr. vom 14. d. M. folgenden Mahnruf: »Im Katalog der Bibliothek Altemps, die in Rom durch den Buchhändler Nossi unter den Hammer gebracht wird, findet sich unter Nr. 2798 ein Kodex, enthaltend den KommentardesPietro 93*
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