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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1908
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- Deutsch
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710 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 14, 18. Januar 1908. (Carstcnv) dieser Absatz gewisse Gefahren in sich birgt, kann doch nicht be zweifelt werden. Die Solidarität zwischen Unternehmern und Handlungsgehilfen ist auch eine Garantie gegen eine Entlassung in Fällen der Krankheit. Anderseits wird schon der moralische Zwang den Prinzipal verhindern, sich durch das Krankenkassengcld seiner Gehilfen zu bereichern. Wenn aber der Unternehmer er hebliche Aufwendungen für den Ersatz machen muß und sich in diesem Falle schadlos hält, besonders wenn er Simulation an- nehmen muh, so wird man dies nicht als unmoralisch bezeichnen können. ES ist doch im Gegenteil eine sonderbare Zumutung an die Kollegen, wenn sie für den angeblich Erkrankten und nicht arbeitenden Kollegen noch eine 50prozcntige Zulage mitvcrdiencn helfen sollen. Hier dem Unternehmer ein gewisses Recht in die Hand zu geben, kommt mir weder unmoralisch noch antisozial vor. Überweisung der Materie an eine Kommission halte auch ich für wünschenswert. Sollten sich die verbündeten Ncgiernngen nicht entschließen, ihren Standpunkt zu verlassen, so würde ich einen VcrmittlungSvorschlag dahingehend empfehlen, den Absatz 1 als zwingendes Recht, den Absatz 2 aber fakultativ zu gestalten. Abgeordneter Dr. Barerrhorst (Np.): § 63 gewährt den Handlungsgehilfen gegenwärtig zwei verschiedene Rechte, wovon dasjenige nach Absatz 1 zwingendes Recht ist. Fest steht, daß der Gesetzgeber als Regel will, daß dem Handlungsgehilfen beide Rechte zustehen sollen. Neuerdings sind bei einzelnen Gerichten Zweifel entstanden, ob Absatz 2 zwingendes Recht ist, weil einzelne Prinzipale entgcgenstehcndc Verträge abgeschlossen haben. Nun hätte man doch erwarten sollen, daß der neue Entwurf, ganz ab- gesehen von den schon vorliegenden NcichLtagSbeschlüssen, die Regel zum festen Recht erhob. Der Entwurf verfährt aber ent gegengesetzt. Der Handlungsgehilfe hat doch zu dem Anspruch aus Krankengeld zwei Drittel der Beiträge geleistet, nach der Vorlage soll er daö Krankengeld herausgeben. Ist das, so frage ich als Laie, eine Verbesserung deü Rechts, eine Besserstellung dcü schwä cheren Teils? Diese Frage wird von dem größten Teil meiner Partei mit mir verneint. Als Gesetzgeber darf ich eine solche rekormnt-io in pojug nicht mitmachen. Wir glauben aber auch im Interesse dcS Mittelstandes zu handeln, wenn wir uns dieser Vorlage entgegenstcllen. Wenn Kommissionsberatung beliebt sein wird, dann wird auch aus eine deklaratorische Ausgestaltung des Z 63 Bedacht zu nehmen sein. Abgeordneter Schack (wirtsch. Vgg.): ES ist bei der Vorlage von der Frage auszugehen, was heute Rechtens ist. Rechtens ist heute, daß an Handlungsgehilfen im ErkrankungSsall Gehalt und Krankengeld gezahlt wird. Auch das Diüpositivrecht hat doch nicht den Zweck, durch Verträge inS Gegenteil verkehrt zu werden. Noch nicht der Handlungsgehilfen ist heute durch besondre Vereinbarung der Wohltaten beider Bestimmungen deü § 63 verlustig. Auch die gegen den Antrag Basser mann gerichtete Eingabe, die der Reichstag erhalten hat, macht nur geltend, daß 2H der Angestellten durch solche Verträge gebunden sind. Wegen dieser 2A kann man doch daS bestehende Recht nicht umkehren wollen. ES sind auch gar nicht die kleinen und mittleren Gewerbetreibenden, die durch Vertrag den § 63 Absatz 1 ausgeschlossen haben, sondern die großen Warenhäuser, die hauptsächlich weibliche Angestellte beschäftigen. Es soll ja auch gar nicht, wie jene Petenten vor- gaben, ein ncneS Recht eingeführt, eS soll ja nur daS längst tatsächlich bestehende Recht endgültig sanktioniert werden. Der Staatssekretär zitierte heute eine große Anzahl von Handels kammern und Korporationen, die dem neuen Entwurf zu- gcstimmt haben. Ja, haben diese Körperschaften eine Änderung deS bestehenden Zustandes gewünscht, oder haben sie nur auf Befragen dcS Reichsjustizamts erklärt, daß sie ganz einver standen seien, wenn ihnen eine Last, die sie bis heute ohne wähnten Handelskammern stehen doch Gutachten zahlreicher be deutender andrer Handelskammern direkt entgegen. Die in den großen Warenhäusern heute übliche Vereinbarung würde in den mittleren und kleineren Geschäften geradezu auf eine Gehalts- ersparniS hinauslaufen. ES gibt ja auch in dieser Schicht einige, welche ebenso verfahren, aber daS sind die bet den Handlungsgehilfen nicht gerade in gutem Rufe stehenden -Knochenmühlen-, und eS sind ganz vereinzelte Ausnahmen. Auf die Frage deS SimulantentumS gehe ich nur ein, weil auch der Staatssekretär sich darüber auszusprechen Anlaß nahm und meinte, viele der jungen Leute könnten geneigt sein, dieser Ge fahr zu unterliegen. Hierzu muß bemerkt werden, daß eine Ein gabe aus beteiligten Kreisen in Hamburg.Altona gegen die Vor lage genau ebenso anhebt. ES gibt nicht viele Stände, bei denen das Verantwortlichkcitsgefühl auch im Interesse der Prinzipale so ausgeprägt wäre wie bei den Handlungsgehilfen; man sollte sich wohl hüten, durch Entziehung eines Rechtes dieses Gefühl bei dem Stande der Handelsangestellten abzuschwächen. Den Vorwurf dcS SimulantentumS hat hauptsächlich die Handels kammer Bochum erhoben; auf diese grundlose Verdächtigung hat -KündigungSkrankheit- ist hinfällig; greifbares Material für die Beurteilung deS UmfangS der Simulation ist überhaupt nicht bei zubringen gewesen; von dem Resultat einer durch den Verband Deutscher Kauf- und Warenhäuser veranstalteten Umfrage ist bis her nichts bekannt geworden. Dagegen ist Tatsache, daß die in den großen Waren- und Kaufhäusern angestelltcn weiblichen Per sonen, auch wenn sie unwohl sind, nicht genügend geschont werden, wo doch gerade Befreiung von der Beschäftigung angezcigt wäre. Die Belastung an Krankenkassengcld für jeden HandclS- angestellten beträgt nur etwa 20 jährlich. Die weiblichen An gestellten an ihrer Gesundheit zu fördern, sie vor Krankheit möglichst zu schützen, liegt im Interesse der allgemeinen VolkS- wohlfahrt, der Hygiene, und ein großer Teil dieser jungen Mädchen soll doch auch einmal Mutter werden. Die Prinzipale berufen sich darauf, die weiblichen Handelsangestellten seien großenteils minderwertig, weil sie mangelhaft auSgebildet seien. Da frage ich: Wer zwingt denn die Prinzipale, solche minder wertigen Elemente cinzustcllen? Viel richtiger wäre cs, eine Novelle Voranschlägen, die eine bessere Ausbildung der Lehrlinge vcrlangt. Hoffentlich gelingt eS in der Kommission, den Wider stand des Staatssekretärs zu überwinden. Staatssekretär deS NcichSjustizamtS v>. Nieberdirrgr Mit Rücksicht auf die in Aussicht stehende Kommissionsberatung werde ich auf die Ausführungen des Herrn Vorredners jetzt nicht weiter eingchen, sondern mich darauf beschränken, zwei tatsächliche Fest- stellungcn zu machen, die anzuhören ich das hohe HauS bitte. Ich glaube, eS ist wichtig, daß wir daS HauS und die öffent liche Meinung nicht in einer irrigen Auffassung darüber lassen, wie tatsächlich die Dinge liegen. Der Herr Vorredner hat versucht, die von mir angeführten Äußerungen der Organe dcS HandelstandcS, die von dem preußischen Herrn Handcls- sragt, ob er in Zukunft einen Abzug machen dürfe von den Bezügen der Handlungsgehilfen, so sagt wohl ein jeder: ja. DaS könnte den Anschein erwecken, als wenn die Aufforderung eö zulässig sei, eine so weitgehende Belastung der kapital- schwächeren Elemente des Mittelstandes cintrcten zu lassen, wie sic im Vorschlag der Negierung enthalten ist. Darauf haben die zu beantworten, ist nicht begründet. Ich bin überhaupt der Überzeugung, daß kaufmännische Vertretungen, wie die Berliner Handelskammer, sich durch Rücksichten auf egoistische Wünsche werden vielmehr niemand zu Leide, nicmaud zu Liebe urteilen, sobald sie überzeugt sind, daß die Verhältnisse tatsächlich so liegen, wie sie ihnen dargcstcllt sind.
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