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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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10, 14. Januar 1908. Nichtamtlicher Teil. BSP-lMatt >. d. Dtschn. Buchhandel. 509 521 u. 525 k 50 S!>. HSlzels Verlag in Wien. Loolr X. I'üo l-od^in^. ^ XI. lös llü-rbour. Lllbert Koeuig in Guben. 536 IprU ^908. " 50 Karl Mob^t Langewieschs in Düsseldorf. 517 ^.illdsilieäsr. 15.—20. l'aiEnä. Xart. 1 ^ 80 ^oö. 3 Loeschee L Co. in Nom. 526 8ek6^ L88, 1.1.II6V180Ü6 8oül6vä6rta§6 Ssr20§ Lrll8t 8 von Ladern. Adolf Nagel in Hannover. 527 Oesterheld L Co. in Berlin. 529 ^2^ bO^^olO'^' ^ 75 -Z, 668e5ou1c6anä Hermann Paetel in Berlin. 525 u. 526 8üä- unä ^liliel-^mgrilrn 1908. Leit 1. (^5kvua.r-^uvi.) 6 (^U8lanä 8 ^.) Pautittns-Drnckerei, G, m. b. H. in Trier. 538 Pnttkammer L Mülstbrecht in Berlin 519 Statistik der Neichstagswahlen von 1907. III. 1 Arwed Strauch in Leipzig. 537 Engen Strien Verlag in Halle. 529 u. 536 -Friedrich, -Ich bin Dein, hilf mirl- Geb. 2 ^ 50 <Z. Alfred Töpelmann in Gietzen. 536 "Weigand, Deutsches Wörterbuch. 5. Aust. 2. Lfg. 1 ^ 60 H. Verlag -Das Leben- in Berlin. 523 F. C. W. Vogel in Leipzig. 537 8uobunk. 6. ^.uü. 1 ^ 25 Otto Wigand m. b. H. in Leipzig. 519 u. 523 Mischer, In der Tiefe wohnt das Licht. 1 ./i! 50 o). Scherer, das 8. Jahr d. Bürgerl. Gesetzbuchs. 6 geb. 7 20 -Z. ZncksÄiwerdt <k Co. in Berlin. 535 "Weidlich, Winke für die Ausbildung des Kavalleristen mit dem Karabiner zum Schul- u. Gefechtsschießen. 6. Aufl. 1 "Guse, Winke für Erteilung eines praktischen Nettunter richtes. 4. Aufl. 1 ^ 50 -Z. -Kruge, Beitrag zum Unterricht über Verhaftungen und Waffengebrauch. 17. Aufl. 50 <Z. Verbotene Druckschriften. Auf Grund rechtskräftigen Urteils des hiesigen Landgerichts vom 12. Dezember 1907 sind alle Exemplare des -Kaviar-Kalenders 1908-, erschienen im Verlage von G. Grimm in Budapest, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen. Landsberg a. W., 6. Januar 1908. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2677 vom 11. Januar 1908.) Nichtamtlicher Teil. Der Buchhandel und die Novelle zum Wettbewerbsgeseh. <Bergl. 1907 Nr. 295 d. Bl) Von Zustizrat 0r. Fuld in Mainz. Durch den vorläufigen Entwurf eines Gesetzes zur Ab änderung des Wettbewerbsgesetzes, der — zum großen Teil wenigstens — auf den Beratungen der Sachverständigenkonfe- renz beruht, die im Februar 1907 im Reichsamt des Innern tagte, sind die speziellen Interessen des Buchhandels zwar teilweise, jedoch nicht in völlig genügendem Maße berück sichtigt worden. In je höherem Grade der wertvolle Fortschritt anerkannt werden muß, den die Vorlage bedeutet, und je lebhafter gehofft werden darf, daß auf ihrer Grund lage nach Vornahme einiger Verbesserungen sich ein wirksamer Kampf gegen den unlautern Wettbewerb wird führen lassen, um so mehr muß bedauert werden, daß der Entwurf den speziellen Interessen und dem speziellen Schutzbedürsnis des Buch handels eine vollständig ausreichende Befriedigung nicht hat zu teil werden lassen. Die Gründe, die hierfür maßgebend sind, mögen an dieser Stelle um so weniger genannt werden, als man in dieser Hinsicht auf mehr oder weniger wahr scheinliche Vermutungen angewiesen ist. Der Buchhandel hat an der Regelung des Ausverkaufswesens auch ein gewisses Interesse; jedoch ist dieses nicht allzu groß und steht keineswegs dem Interesse gleich, das auf seiten andrer Geschäftszweige an der Behandlung dieser Materie besteht. Man kann deshalb nicht behaupten, daß die in der Haupt sache ja befriedigende Regelung, die das Ausverkaufswesen erfahren hat, einen völligen Gegenwert bilde für die Stellung- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7ö. Jahrgang. nähme des Entwurfs zu andern Fragen, die gewichtige Existenzfragen des Buchhandels berühren. Dadurch, daß der Entwurf davon abgesehen hat, in § 1 die Worte »tatsächlicher Art» bei dem Ausdruck -un richtige Angaben» zu beseitigen, wird die Anwendung des Gesetzes auf gewisse dem Buchhandel eigentümliche Formen unlautern Wettbewerbs nach wie vor sehr erschwert. Wir weisen in dieser Hinsicht auf den wiederholt behandelten Übelstand der Gratiszugabe und der Beigabe für die Abonnenten von Zeitungen hin. Allerdings wird ja S 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in höherm Maße, als es bisher der Fall war, als Schutzbehels gegen unlautern Wettbewerb ausgestaltet, dies insbesondere dadurch, daß in Ansehung der Aktiolegitimation der mit Körperschastsrechten ausgestatteten Schutzverbände zwischen A i des Wettbewerbsgefetzes und H 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Parallele hergestellt wird. Allein wenn es auch nicht zutreffend wäre, wollte man behaupten, daß die Möglichkeit, daß auf Grund des Z 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch andre Personen Vorgehen können als der Geschädigte, für die Interessen des Buchhandels gleichgültig oder bedeutungslos fei, so muß man sich anderseits doch vor einer Überschätzung des praktischen Werts dieser Änderung hüten. Gewiß, sie kann in bestimmten Fällen für den Buch handel sich als wirksame Waffe erweisen und es ist an- zunehmcn, daß von ihr, nachdem der Verband das Klage recht besitzt, auch ein umfassenderer Gebrauch gemacht werden wird. Aber trotzdem bleibt die Tatsache bestehen, daß das Gesetz keine durchaus ausreichende Ergänzung insoweit erhalten hat, als die besonder» Interessen des Buchhandels 67
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