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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1908
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080113
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
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^ s, '3. Januar 1908. Vermischte Anzeigen. Börsenblatt f. d. Btsckn. Buchhandel. 503 2um Nachüenken un<l rur Nachahmung empfohlen 2um Nachilenken unli rur Nachahmung empfohlen. Im Kampf gegen aen vorMgzpreiL. Line vorjährige Weihnachtsbegebenheit erzählt von G»rst«»r» Hsvir in D«ri»Z»K, der die Wahrheit derselben durch Schriftstücke beweisen kann. In Z. wurde zu Weihnachten lebhaft das Erscheinen des Buches w. erwartet, da seine Verfasserin dort bekannt und allgemein geschätzt wurde; auch hatte der junge talentvolle Waler, der ebenso wie die Dichterin in Z. geboren ist, Illustrationen dazu geliefert. So kam es, daß schon früher Runde von seinem Erscheinen in das Publikum drang, als der Verleger Z5. den dort ansässigen Buchhändlern dieses ankündigte, und da er außerdem die weihnachtskataloge mit einer Anzeige über dieses Buch auch noch bevorzugt hatte, so kam es in Z. vor, daß einige Bücherkunden besser Bescheid wußten, wie die Buchhändler selbst und diese hierüber belehren konnten. Eiligst wandteil sich nun diese au den Verlag, von dem ihnen hierüber der Bescheid zuging, daß das betreffende Buch noch nicht erschienen sei, ( M. 50 Pf. kosten und in ca. 8—(0 Tagen fertig gestellt sein würde. Zur Probe, oder wie bemerkt wurde „als Ersatz", war ( Exemplar der drei ersten Druckbogen zur Verfügung beigelegt. Nach Verlauf dieser Frist kam von dort noch nicht das ersehnte Buch, dagegen eine Entschuldigung der ver zögerten Fertigstellung mit dem Bemerken, daß der Preis jetzt auf2M. erhöht werden müßte und der Barrabatt auf ^oo/g mit 7/6 festgestellt sei. Behufs weitester Verbreitung hielt der Verleger es„im beiderseitigen Inleresse"für empfehlens wert, bis zum s. Januar (9O8 einen Subskriptionspreis von ( M. 50 Pf. festzusetzen, und fügte zur Probe einen Prospekt mitBestellschein bei, der folgende Fassung hatte (es fehlte auf diesemSchein dieAngabe e. Schlußtermins f. d. Subskription): Inzwischen hatte sich bereits der Verleger an die einzelnen Schulvorstände gewandt, um Empfehlung dieses Buche bittend, wobei er diesen ermäßigten Preis, welcher dem Sortimenter erst 8 Tage später empfohlen werden sollte, bereits als be stehend angab und zur Verteilung an die Schüler Prospekte mit dieser Vergünstigung anbot. Aber Z's Sortimentsbuchhändler haben ihre Lrfah- Bestellschein zum ermäßigten Preis Nur für diesen Schein kann ein Exemplar des Buches w. zum ermäßigten Preise von M. (.50 statt M. 2. durch jede Buchhandlung bezogen werden. Mrt und Wohnung. Unterschrift: rungen und geben nicht gern von dem ihnen zngesicherten Ge winn etwas (hier mehr als die Hälfte) ab, auch wollten sie sich durch eine Erschütterung des Ladenpreises nicht selbst in ihrem Ansehen schädigen und deshalb telegraphierten sie: K-) wir halten doppelten Verkaufspreis für direkt schädigend, für 2 M. auch verkäuflich, deshalb verkauf nur zu diesem Preise und daher Prospekte wie Probe unbrauchbar die Buchhändlerfirmen der Stadt Z. Die Folge davon war eine zustimmende Antwort des Verlegers: „Ich bin bereit, diesen Vorzugspreis fallen zu lassen, ändere dementsprechend den Prospekt." Aber unter freundlichen Worten war eine leichte, Unfrieden stiftende Verlockung verborgen: Ich stelle es den dortigen Sortimentsfirmen anheim, an Schüler bei größeren Bezügen den Preis auf ( M. 50 Pf. zu ermäßigen, und überlasse es Ihnen gern, auf welche weise Sie nun dieses Vorzugsangebot bekannt geben und für eine Massenverbreitung sorgen wollen." Die sich einander treuen Buchhändler der Stadt Z., von denen keiner für den Herrn Verleger die Rastanien aus dem Feuer holen wollte, gaben folgende, ihre Unterschrift tragende Erklärung ab: Nachdem der Verleger den Subskriptionspreis auf das Werk w. von ( M 50 Pf. hat fallen lassen, ist der Ladenpreis definitiv auf 2 M. festgesetzt. Eine Preisermäßigung wird vom Verlag allerdings den Sortiments firmen in Z. empfohlen, sie ist aber ohne sein Angebot absolute Schleuderei. wir bestätigen durch unsere Unterschrift, daß wir das Buch nur zu dem Ladenpreise von 2 M. selbst bei größerein Bezüge von Schulen verkaufen werden. Es gilt dieses zu unserer größeren Sicherheit, wie auch als Ausweis gegen das Publikum. Z., d. ((. Dez. (907. Es folgen die eigenhändigen Unterschriften der Buchhandlungsbesiher der Stadt Z. Aber noch war das Buch für den reellen Buchhändler nicht gerettet, denn der Verleger T. hatte sein versprechen, die betreffenden Schulbehörden von der Festsetzung der höheren Ladenpreise, auch bei größerem Bezüge von Schülern, zu be nachrichtigen, nicht erfüllt, und nur der Zufall bewirkte es, daß durch vorlegen der Schriftstücke eine Schulbehörde, die nicht benachrichtet war, an einer Anpreisung dieses Buches zu einem Vorzugspreise gehindert wurde. wir haben hier also den versuch eines Verlegers, der notwendigen Bestrebung des reellen Sortimentsbuchhandels, den einheitlichen Ladenpreis, ohne Ausnahmen und Abzüge, aufrecht zu erhalten, direkt entgegen zu arbeiten. Da man ohne ihre strengste Durchführung nicht mehr auf das Bestehen und die Weiterentwickelung solider Ladengeschäfte im Buchhandel rechnen darf, gebührt ihm vom deutschen Sortimentsbuchhandel Dank für die Aufhebung des Vorzugspreises, und ich bedaure, hier seinen Namen nicht öffentlich nennen zu dürfen. Leider kann ich nicht annehmen, daß ähnliche Machenschaften zu den Seltenheiten in unserm Beruf zählen, deshalb fühlte ich mich verpflichtet, diesen Fall zu veröffentlichen, und gebe gleichzeitig das remeäium an, welches den Vertragstreuen Buchhändlern der Stadt Z. geholfen hat, mit dem Buche w. ein glattes Weihnachtsgeschäft unter Genießung des vollen Rabattes zu machen. Auch hier bewährt sich wieder der Wahlspruch: Ovussräis «t »tuäLo srtss st sslsntis srssount
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