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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1908
- Strukturtyp
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- Band
- 1908-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1908
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- Deutsch
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^ 5, 8. Januar 1SV8. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 219 Kirchenregiment von der letzten Synode ausdrücklich zum »Erlaß einer Verordnung- ermächtigt worden, »durch welche die Feier des Epiphaniassestes auf den zunächst folgenden Sonntag verlegt wird, der als erster Epiphaniassonntag zu bezeichnen ist.- Es fragt sich nun bloß, ob und wann dieser »Fall- eintritt. Auf ihrer vormaligen Tagung haben beide Ständekammern die wegen Verlegung des Epiphaniasfestes ergangenen Petitionen nicht auf sich beruhen lassen, sondern der Staats regierung zur Kenntnisnahme überwiesen. Die Regierung erklärte damals, sie glaube »an eine erschöpfende Erwägung der für und wider die Aufrechterhaltung des Epiphaniasfest-Feiertags geltend gemachten Gründe erst dann herantreten zu können . . ., wenn sich durch die Verhandlungen der achten ordentlichen Landessynode ergeben haben wird, in welchem Maße auf die Beibehaltung dieses Feiertags von kirchlicher Seite Gewicht zu legen ist-. Da- neben betonte die Regierung, daß schon jetzt hinsichtlich des Epiphaniasfestes weitgehende Ausnahmebennlligungen in bezug auf gewerbliche Arbeiten gewährt werden. Die achte Synode ist gewesen, und die Meinungen gingsn naturgemäß auseinander. Bei den Verteidigern des 6. Januar als sächsischen Sonderfeiertages fiel sogar das harte Wort vom »all gemeinen »Festtags-Wegbringungs-Rummel«. Aber eine weitaus überwiegende Mehrheit war doch wohl der Ansicht, daß bei der Cpiphaniassest - Frage eigentliche -Lebensinteressen der Kirche« sicherlich nicht in Betracht kommen. Aus jeden Fall hat der gegenwärtige Landtag eine neue Handhabe. Verwendet er sich nun erst recht für den Wegfall des Festes als selbständigen Feiertages, so dürste auch die Regierung zustimmen, — gerade eben im Hinblick auf jenen Absatz des Synodalbeschlusses. Man hat es aus der Synode, wie schon angedeutet, vermeiden wollen, daß die Kirche von sich aus die Preisgabe eines ihrer Feiertage unmittelbar provoziere. Dieses Feingefühl ist zu verstehen und zu achten; aber anderseits läßt sich auch sagen: Noch niemals hat es der evangelischen Kirche geschadet, wenn sie, veränderten Zeitverhältnissen Rechnung tragend, Einrichtungen und Formen fallen ließ, die ihren eigentlichen Lebensnerv gar nicht berührten. Daß aber diejenigen, die für eine Beseitigung des selbständigen Sechsten-Januar-Feiertags eintreten, deshalb noch lange nicht zu den Unkirchlichen zu zählen sind, versteht sich wohl von selbst. Auch unter den sächsischen Geistlichen gibt es viele, die eine Verlegung durchaus nicht für ein kirchliches Unglück erachten würden. Wie der vom Landeskonsistorium der vorigen Synode vorgelegte »Aufsatz, die Feier des Epiphaniasfestes be treffend- gegen Schluß hin bemerkt, haben von 27 Superintenden ten immerhin -zwölf die Verlegung des Festes auf einen Sonntag für unbedenklich und drei von diesen auch als wünschenswert bezeichnet-. (nach: -Leipziger Neueste Nachrichten».) * Nerrrittendenfaktur.Bor-rucke O.-M. 190«. (Vgl. 1907, Nr. 291, 293—303, 1908, Nr. 1—4 d. Bl.) — Weitere Eingänge: Friedrich Ebbecke's Verlag, Lissa i. P., Stephan Geibel Verlag, Altenburg, S.-A., Ed. Hölzels Verlag, Wien, H. Laupp'sche Buchhandlung, Tübingen, Liebelsche Buchhandlung, Berlin, Rud. Lion, Hof i. B., I. C. B. Mohr, Tübingen, Emil Roth, Gießen, G. Soltau, Flensburg, Hugo Spamer, Berlin, Verlag für Naturkunde (Sprößer L Nägele), Stuttgart. * Permanente Lehrmittel Ausstellung in Buenos Aires (Vgl. Nr. 3 d. Bl.) — Wie wir zur Berichtigung unserer Mit teilung in Nr. 3 d. Bl. erfahren, wird die gemeldete Ausstellung nicht durch die Firma K. F. Koehler in Leipzig eröffnet, sondern durch den dortigen Deutschen Lehrer-Verein. Wie uns die Firma F. Volckmar auf Grund eines Artikels des »Echo« vom 12. De zember 1907 mitteilt, ist jede deutsche Firma berechtigt, die Aus stellung zu beschicken und die von der argentinischen Regierung erwirkten Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. In großem Umfange beabsichtigt auch die große Leipziger Lehrmittelhandlung F. Volckmar diesen Plan auszuführen. Sie hat sich dieserhalb bereits im Dezember 1907 die Beteiligung der wichtigsten deutschen Firmen gesichert. Uber 100 Lehrmittel- Verleger und -Fabrikanten haben der Firma F. Volckmar bereits die Gratislieferung von Ausstellungsgegenständen zugesagt. Außerdem besitzt die Firma F. Volckmar schon seit dem Jahre 1906 mit zirka 20 der größten deutschen Lehrmittelhand lungen, die Karten, Wandbilder, Globen, Sammlungen rc. Her stellen — kurz Erzeugnisse, die sich besonders für den Export nach Südamerika eignen —, Verträge, in denen diese Firmen sich ver pflichtet haben, eine Anzahl ihrer Artikel mit besonderem spanischen Text Herstellen zu lassen. Der Firma F. Volckmar ist für alle diese Gegenstände das alleinige Verkaufsrecht ein geräumt worden, so daß keine andre deutsche Firma in der Lage ist, diese für den Export wichtigsten Erzeugnisse nach Argentinien zu liefern. Die Firma F. Volckmar wird diese sämtlichen Gegenstände in Buenos Aires zur Ausstellung bringen; auch hat sie bereits eine Vor-Ausstellung bei ihrem Vertreter in Buenos Aires im Herbst 1907 auf ihre Kosten veranstaltet. Da, wie erwähnt, sich schon über 100 der wichtigsten deutschen Handlungen bereit erklärt haben, sich der Ausstellung der Firma F. Volckmar anzuschließen, so dürfte die Ausführung wohl kaum noch von andrer Seite übertroffen werden können, wenngleich nicht zu verkennen ist, daß die Firma K. F. Koehler in Buenos Aires selbst die erste * Kunstausstellung. — Am 5. Januar eröffnete die Buch- und Kunsthandlung Hugo Heller L Cie. in Wien in ihren Ausstellungsräumen (I., Bauernmarkt 3, Wiener Dürerhaus) eine Ausstellung von Handzeichnungen und Radierungen des berühmten französischen Bildhauers Auguste Rodin. * Verkaufsstelle von amtlichen Drucksachen der Berliner Stadtverwaltung. — Im Berliner Rathause, Zimmer 21, ist eine Verkaufsstelle eingerichtet, wo Druckexemplare der für die Stadt Berlin erlassenen Ortsstatute, Steuerordnungen, Regularien, Jahresberichte usw. zu einem mäßigen Preise abgegeben werden. Die Nationalzeitung, der wir diese Mitteilung entnehmen, bemerkt dazu: Für die interessierten Privatpersonen dürfte dies von großem Wert sein, da solche Dcuckexemplare oft sehr schwer zu beschaffen waren. ^ Beschränkung der Holzstoff-Ausfuhr. — Der »Papier zeitung- entnehmen wir folgende beiden Mitteilungen: Die k. k. Landwirtschaftsgesellschaft in Salzburg hat eine Eingabe an die Landesregierung gerichtet, worin Einschränkung der Rohholz-AuSfuhr nach Deutschland empfohlen wird, »weil die Sägen in Salzburg zum Stehen kommen und weil schon kein Holz mehr für Zäune, Schindeln usw. zu bekommen ist.« . (Nach: Zcntralblatt für die österr.-ungarische Papier-Industrie.) Nach einer Mitteilung in den Oail^ 6ov8ular avä Iraäs Parlament beabsichtigen, in der nächsten Sitzungsperiode einen Ausfuhrzoll auf Holzstoff sestzusetzen. Tchaukastensteuer in Stadt Hannover. — Der Magistrat in Hannover hatte, um die Rechtsgültigkeit der von ihm erlassenen Schaukastensteuer festzustellen, gegen den dortigen Hosoptiker Becker Klage wegen Verweigerung der Zahlung dieser Steuer erhoben. In der Verhandlung vor dem Landgericht wurde die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht in Celle hat nun jenes Urteil abgeändert und der Klage stattgegeben. Es hat damit anerkannt, daß der Stadtverwaltung das Recht zusteht, Schau kästen, die über die Fluchtlinie des Hauses in das Straßenterrain vorragen, mit einer Abgabe zu belasten. In der Urteilsbegründung heißt es, daß das Oberlandes gericht die Frage, ob die Anbringung von Schaukästen, die in den Luftraum oberhalb der Straße hineinragen, als ein Gemein gebrauch an der öffentlichen Straße anzusehen sei, verneint habe. Nutzung des durch den Straßenverkehr gegebenen Zustandes; der Zweck der Straße sei aber nicht der, allen durch ihr Vorhanden sein sich ergebenden Benutzungsmöglichkeiten zu dienen. Ebenso wenig wie einem Dritten könne dem Straßenanlieger als solchem eine Benutzung des Straßeneigentums zu privaten Zwecken, die 29*
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