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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1908
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- Deutsch
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^7 4, 7. Januar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 181 Regierung und mit ihr die Handelskammer für die An rechnungsfähigkeit der Bezüge aus Kranken- und Unfall versicherung anführt, Beachtung verdienen. Namentlich die kleineren Gewerbtreibenden haben es heute recht schwer, ihr Auskommen zu finden, und die Rücksichtnahme auf sie ist eine durchaus berechtigte, auch vom sozialen Standpunkt aus. Ebenso ist nicht von der Hand zu weisen, daß unter Um ständen die Zahlung von Gehalt und Versicherungsbezügen für weniger gefestete Charaktere ein Anreiz sein kann, eine Krankheit zu simulieren. Aber die Begründung erkennt ja selbst an, wie groß die Achtung ist, die den Leistungen und der Zuverlässigkeit des Standes der Handlungsgehilfen ent gegengebracht werden muß. Deshalb braucht wohl die Be fürchtung von Simulationen in großem Stile nicht zu schwer genommen zu werden. Daß die Verpflichtung des Prinzi pals, seinem durch unverschuldetes Unglück an der Dienst leistung verhinderten Handlungsgehilfen das volle Gehalt zu zahlen, auch dem kapitalschwächeren Arbeitgeber im all gemeinen nicht Lasten aufbürdet, denen er unter keinen Um ständen gewachsen wäre, erkennt auch die Handelskammer an. Muß dann aber diese »Last» dadurch zum Teil ab gelöst werden, daß die Verstcherungsbezüge davon abgehen? Dafür wird angeführt, daß ja auch die Prinzipale einen Teil der Versicherungsbeiträge zahlen! Ja, aber die Ge hilfen zahlen doch zwei Drittel, die Prinzipale nur ein Drittel! Und das ist wohl mit ein Hauptgrund, daß die Gehilfenschaft einen so großen Wert darauf legt, daß dem Gehilfen bei Krankheit diese Bezüge verbleiben und nicht zur Anrechnung auf das Gehalt verwendet werden. Daß vor allem derjenige, der selbst gezahlt hat und für den ge zahlt ist, das Recht hat, die aus dieser Zahlung fließenden Beträge zu erhalten, liegt auf der Hand und braucht nicht besonders bewiesen zu werden. Ich will aber davon absehen und vielmehr darauf Hin weisen, daß namentlich bei älteren Gehilfen, die einen Haus stand gegründet haben, der größte Teil des Gehalts für die Erhaltung dieses Hausstandes verwendet wird und nur ein kleiner Teil für den Gehilfen selbst verbleibt. Dieser kleine Teil reicht aber nicht aus, Bedürfnisse, wie sie Krankheits fälle schaffen, zu erfüllen. Jedermann weiß, daß, neben den Medikamenten, der Kranke mancherlei Dinge beschaffen muß, die Geld kosten. Zuweilen sind auch besondere Per sonen zur Abwartung des Kranken zu besolden. Dem schon Genesenden müssen Erfrischungen gereicht werden, die häufig kostspielig sind, die aber erheblich zur schnelleren Gesundung beitragen. Wird dem Gehilfen das Krankengeld entzogen sd. h. auf das Gehalt angerechnet) und ist er somit auf das Gehalt angewiesen, dessen größter Teil für den Haushalt von vornherein mit Beschlag belegt ist, so wird er sich manche Erleichterung, manche Stärkung aus Mangel an Mitteln versagen müssen und wird häufig — zum Schaden seines Prinzipals — länger Rekonvaleszent bleiben, später seine volle Arbeitskraft wiedererlangen, als wenn er für die Ergänzung seiner Kräfte etwas hätte tun können. Wenn der Prinzipal fünf Wochen statt vier Wochen Gehalt zahlt, so wird diese eine Woche fast ebensoviel betragen als das dem Gehilfen für fünf Wochen zustehende Krankengeld. Von diesem Standpunkt aus ist der Satz der Begrün dung, den sich auch die Handelskammer zu eigen gemacht hat: »Anderseits führt der gleichzeitige Bezug des vollen Gehalts und des Krankengeldes zu einer Vermehrung der Bezüge des Gehilfen, die den Eintritt eines Krankheitsfalls geradezu als einen materiellen Vorteil erscheinen läßt, recht anfechtbar. Ich würde im Einverständnis mit den Wünschen der Gehilfenverbände, sowie mit den Anträgen der Reichstags- Börsenblatt slir den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. abgeordneten Basscrmann, Bassermann - Strescmann, Ablaß und Genossen — der Antrag des Abgeordneten Bassermann hat auch die Zustimmung der mit seiner Beratung betrauten Kommission gefunden — dafür eintreten, daß auch der Abzug der Versicherungsbczüge durch Gesetz ausgeschlossen wird. Sollte dies nicht zu erreichen sein, so wäre vielleicht ein Kompromiß zu erreichen, dahingehend, daß wenigstens die Hälfte der Verstcherungsbezüge dem erkrankten Gehilfen ver bleiben muß. Ich bin der Ansicht, daß schon im Interesse des guten Einvernehmens zwischen Prinzipalität und Ge hilfenschaft einer dieser beiden Wege eingeschlagen werden sollte. Erkennt doch auch die oben angefüh.te Eingabe der Ältesten der Kaufmannschaft an, daß die Entziehung einer bereits gewährten Wohltat, wie sie die Nichtabziehbarkeit der Krankengelder in der jetzigen Fassung des A 63 derstellt, »von den Handlungsgehilfen sicherlich nicht als ein Fortschritt begrüßt werden wird». Zu den bereits erschienenen Verzeichnissen der Ber liner Stadtbibliothek ist nunmehr der K. und 7. Band gekommen, womit wohl ein vorläufiger Abschluß erzielt ist. Band 6 enthält Abteilung 4 Kunst (3808 Bände), Ab teilung 5 Rechtswissenschaft (938 Bände), Abteilung 6 Staatswissenschaften (720 Bände), Abteilung 7 Volks wirtschaft und Sozialwissenschaft (14S0 Bände), der 7. Band verzeichnet die Bibliothek des Lesesaals, end lich bringt noch ein Bändchen eine Liste der in dem neu eröffneten Lesesaal ausliegenden Zeitschriften (303 Nummern) und Zeitungen (IS Nummern). Ich habe über die bisher erschienenen Kataloge der Stadtbibliothek mich ausführlich geäußert und die gediegene Bearbeitung und schöne Aus stattung hervorgehoben. Dasselbe trifft bei den jetzt ange zeigten Bänden zu; die Aufnahme ist sorgfältig, der Druck klar, zwei Register, ein Titel- und ein Sachregister, erleichtern auch dem Mindergeübten die Benutzung. Ist auch der Bestand, der hier verzeichnet ist, nicht so reich wie zum Teil in den früheren Bänden, so ist die Ursache darin zu suchen, daß die Stadtbibliothek nicht gelehrten Studien dienen und weder mit der königlichen Bibliothek, noch mit den anderen Berliner Bibliotheken in Wettbewerb treten will und soll. Ohnehin besitzen von städtischen Bibliotheken die Magistrats- Bibliothek auf den Gebieten der Rechts- und Staatswissen schaften, die Bibliothek des Statistischen Amts der Stadt Berlin auf dem Gebiete der Statistik, der Finanzwissenschast und der verwandten Gebiete ansehnliche Bestände. Wie ich höre, arbeitet der fleißige Bibliothekar Herr Or. Buchholtz schon wieder an neuen Verzeichnissen, nach deren Erscheinen auch diese angezeigt werden sollen. Kleine Mitteilungen. Deutsches »uchgewcrbcmuseum im Deutsche« Buch- qelvcrbehause i» Leipzig. — Die Ausstellung graphischer und buchgewerblicher Arbeiten von Professor Hermann Bek-gran in Nürnberg ist geschlossen worden. Neu ausgestellt sind graphische Blätter, die das Museum im Laufe des vergangenen Jahres er worben hat, ferner Arbeiten der k. u. k. photochemigraphischen Hoskunstanstalt C. Augerer L Gösch! in Wien. Mitte dieses Monats wird das Museum eine Ausstellung buchgewerblicher Arbeiten von Hugo Steiner-Prag bringen, der seit kurzem als Lehrer an der Königlichen Akademie für graphische ^Künste und Buchgewerbe in Leipzig wirkt. « Remitteudeufaktur-Nordrucke O.-M. 190». (Vgl. 1907, Nr. LSI, 293-303, 1908, Nr. 1—3 d. Bl.). — Weitere Eingänge: Otto Hendel Verlag, Halle a. S. Konrad W. Mecklenburg, vorm. Richter'schcr Verlag, Berlin. * Zeitschrist-Jubtläum. — Die im Verlage von PH.L.Jung ' 25
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