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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1903
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- Deutsch
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^ 291, 16. Dezember 1903. Nichtamtlicher Teil. 10471 lich. Allerdings ist eine Anzahl Artikel mit mehr als 25 Prozent rabattiert. Aber selbst den Durchschnittsrabatt zu 30 Prozent angenommen, was schon sehr hoch gegriffen ist, muß doch an Hand der vorstehenden Ausführungen einleuchten, daß selbst dann der Sortimenter nicht einen Verdienst hat, der dem aufgewendeten Betriebskapital, der Bildung nnd dem Arbeitsaufwand des Geschäftstreibenden entspricht. Zwar kann dieser Verdienst durch Nebenbetriebe erhöht werden, durch Leihbibliotheken, Lesezirkel, Antiquariat und anderes. Aber die Notwendigkeit dieser Nebenbetriebe, der Um stand, daß an kleinen Orten der Buchhändler fast ausnahms los auch den Papierhandel betreiben muß, beweist gerade, daß der Buchhandel allein seinen Mann nicht mehr ernährt. Vorstehende Ausführungen dürften wohl hinreichend dartun, daß die Behauptung, der im Buchhandel gewährte Rabatt sei unbegründet hoch, auf völliger Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse beruht. Sie dürften aber, wie ich glaube, des weitern auch dartun, daß der Buchhandel nur zum Teil unter der Zahl konkurrierender Firmen, vielmehr aber unter den ungerechtfertigten, volkswirtschaftlich min destens unnützen Preisunterbietungen seitens einzelner, selbst süchtiger Konkurrenten zu leiden hat. Nachdem ich so die Gründe des Notstands dargelegt zu haben glaube, betrachte ich noch kurz: b) Die Mittel zur Abwehr. Die Abwehr besteht, gemäß dem oben Ausgeführten, in der Verhinderung der Unterbietungen. Darauf hat sich seit Jahren der Kampf des Buchhandels konzentriert und bisher mit befriedigendem Erfolg. Über die innerhalb des Buch handels getroffenen Maßregeln ist ja in der Schrift des Herrn Professors Bücher ausführlich gehandelt worden. Die wichtigste Maßregel aber bleibt die Aufhebung des Kunden rabatts, die mit den Jahren schrittweise durchgeführt und gegenwärtig in ihr letztes Stadium getreten ist. Wohl ist es gelungen, der allerschlimmsten »Schleuderet«, dem öffent lichen Angebot von 10, 15, ja 20 Prozent Rabatt Einhalt zu tun. Noch aber ist das Opfer, das der Sortimenter von seinem mühsam erworbenen Verdienst bringen muß, groß — wie oben durch Zahlen nachgewiesen ist. Erst die völlige Abschaffung des Kundenrabatts*) kann dem Geschäft die jenige gesunde Grundlage gewähren, die es dem Buch händler ermöglicht, ausschließlich dem Büchervertrieb die mühevolle und unablässige Arbeit wieder zu widmen, durch die der deutsche Buchhandel ans seine gegenwärtige Höhe ge hoben worden ist. Im andern Falle aber besteht die Ge fahr, daß der Buchhandel auch in Deutschland auf die Stufe herabstnkt, auf der die einzelne Buchhandlnng —- abgesehen von einigen ganz großen Firmen — nichts ist als eine Verkaufsstelle gerade vorrätiger Massenartikel und eine An nahmestelle für feste Bücherbestcllungen. Ein solcher Zustand würde mit der Zeit einen empfindlichen Rückgang des ge samten blühenden deutschen Buchgewerbes mit sich führen. Daß aber die durch Wegfall des Kundenrabatts bedingte höhere Rentabilität des Sortimentshandels eine rasche Ver mehrung der Geschäfte mit sich führen müßte, ist zu be zweifeln. Schon früher ist der Kundenrabatt erheblich ein geschränkt worden. Prozentual genommen war sogar die damals für den Sortimenter erlangte Gewinnerhöhung eine sehr viel größere als die jetzt angestrebte. Die Wirkung hätte sich also schon damals durch rasche Vermehrung der Geschäfte zeigen müssen. Das ist aber nicht der Fall; es zeigt sich vielmehr bereits ein langsamer Rückgang in der *) Es bedarf wohl kaum der Betonung, daß deshalb die Möglichkeit, besonders guten Käufern, wie Bibliotheken re., Aus nahmebedingungen zu machen, nicht aufgehoben werden soll. Zunahme. Denn eine mäßige Vermehrung entspricht ja nur dem natürlichen Bevölkerungszuwachs und der Verbreitung literarischen Interesses. Einer der stärksten Anreize zur Gründung neuer Geschäfte dürfte vielmehr früher die Mög lichkeit gewesen sein, durch Preisunterbietungen die Kunden an sich zu reißen. Er fällt weg durch gänzliche Beseitigung des Kundenrabatts und mit ihm der Schleuderei. Der Sortimentshandel hat heute noch guten Grund zur Klage. Er verfolgt ein Ziel, das nicht nur im Sonder-, sondern auch im allgemeinen Interesse erstrebenswert ist, er tut es mit Mitteln, die zweckmäßig und gerecht sind. So darf er auf die Unterstützung aller derer hoffen, die, unbeirrt durch theoretische Abstraktionen, sich einen offenen Blick für die Verhältnisse und Bedürfnisse des praktischen Lebens be wahrt haben. Rabattvergütung bei Postbezug von Zeitschriften. Auf die Anfrage im Sprechsaal in Nr. 289 d. Bl. vom 14. d. M. gingen uns bisher folgende Antworten zu (Red.): Ernst Keils Nachfolger G- m. b. H., Leipzig, vergütet dem Sortimenter bei Postbezug für 1 Expl. der »Gartenlaube« fürs Vierteljahr — 35 11 Explre. eines Vierteljahrs der »Gartenlaube» 5 25 Philipp Reclam jun., Leipzig, vergütet für »Reclams Universum« fürs Vierteljahr 1 Karl R. Vogelsberg, Leipzig, vergütet für »Die Fundgrube« und Rabatt. »Leipziger Rundschau- j " Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie. — Das Landgericht I in München hat am 20. Mai d. I. die Verlagsinhaberin Therese Jacoby in Frankfurt a. M. und ihren Geschäftsführer Simm er wegen unerlaubter Ver anstaltung einer Lotterie zu je 30 und den Angeklagten Bauer, ihren Vertreter in München, wegen Beihilfe zu 20 Geldstrafe verurteilt. Die Angeklagte Jacoby gibt die Wochenschrift »Das Glück« heraus. Die Abonnenten bezahlten jede Nummer mit 10 ->) und spielten gleichzeitig eine Anzahl Lose. Kam nur der Einsatz heraus, so wurde der Gewinn nicht ausgezahlt. Je 500 Abon nenten bildeten eine Losgemeinschaft. Das Gericht hat festgestellt, daß ein Teil des Abonnementsbetrages zum Ankauf der Lose verwendet wurde, und die Angeklagten Jacoby und Simmer als Veranstalter der Lotterie angesehen. Die Angeklagten hatten zwar für ihr Unternehmen einer Lotterie vom Oberpräsidenten der Provinz Hessen - Nassau Genehmigung erlangt, nicht aber für Bayern. Dasselbe gilt von Bauer. Die Revision der drei Angeklagten kam am 14. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Vom Reichsanwalt wurde sie für oegründet erklärt. Er gab zwar zu, daß der Kasseler Oberpräsident nicht für München die Genehmigung geben könne, aber eü war der Ansicht, daß die Angeklagten nicht in München eine neue Lotterie veranstaltet hätten. Verkauf der Lose an einem andern Ort, als an dem, an dem die Veranstaltung stattfinde, sei keine neue Lotterie. Auch der Lotteriekollekteur vertreibe Lose, aber er veranstalte damit keine neue Lotterie. Entgegen dem Anträge des Reichsanwalts verwarf das Reichsgericht die Revision der drei Angeklagten. Konkurs. — Die Verlagsanstalt, Kunst- und Lichtdruckerei H. Kleinmann L Co. in Haarlem (Inhaber: H. Kleinmann und W. G. Vennekool) befindet sich im Konkurs. Schuld forderungen sind bis zum 18. Dezember 1903 anzumelden. Verhandlung findet am Mittwoch den 6. Januar 1904, vor mittags KP/2 Uhr, im Justizpalast an der Jansstraat in Haarlem statt. Konkursverwalter ist Herr U. Lü. 't Uookk, ^.ckvoeaat on kroourour in Haarlem, Zrosts Uoutstraat 164. Verleger- und Drucker-Firma auf Postkarten. — Gegen den Postkarten-Verleger Edgar Schmidt in Dresden erging ein behördlicher Strafbefehl über 50 Geldstrafe, weil er in letzter Zeit auf Ansichtspostkarten, die zur Verbreitung bestimmt waren, keinen Verleger und Drucker angegeben hatte. Schmidt erhob gegen seine Bestrafung Widerspruch, den er damit begründete, daß er Ansichtspostkarten nicht als Preßerzeugnissc im Sinne des K 6, Absatz 1 des Preßgesetzes ansehe, sondern 1327*
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