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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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als einen dem Verkehr dienenden Handelsartikel, der unter die Ausnahme des Absatzes 2 des angezogenen Paragraphen falle. Herr Rechtsanwalt Dr. Thieme überreichte dem Gericht zwei frei sprechende Erkenntnisse je einer Berufungskammer in Magde burg und Berlin. Bei diesen handelte es sich um Städte ansichten. und da diese Postkarten noch Raum zum Schreiben ließen, so hatten diese Gerichte entschieden, daß die Karten bestimmt seien, den Zwecken des Verkehrs zu dienen. Die diesmal beanstan deten Karten sind in Berlin beschlagnahmt worden. Der Ver teidiger beantragt Freisprechung seines Klienten schon aus sub jektiven Gründen. da er auf Grund der vorliegenden Frei sprüche, die ihm bekannt waren, gehandelt habe, und verweist auf das auf den beanstandeten Karten enthaltene Geschäftszeichen Schmidts. Das Gericht entschied gegen den Beschuldigten, da es die vorliegenden Ansichtskarten als Preßerzeugnisse betrachtete. Es erkannte ebenfalls auf 50 Geldstrafe und bezeichnet den Um stand für nebensächlich, daß auf den Karten noch genügend Raum zum Niederschreiben von Mitteilungen vorhanden sei. Hauptsache sei das Bild darauf, das anstößige Gedanken anrege. Sonach handle es sich um nahezu anstößige Postkarten. Aber auch aus subjektiven Gründen erachtete das Gericht den Angeklagten für schuldig, da er zum mindesten fahrlässig gehandelt habe. (Dresdner Nachrichten.) Kaufmannsgerichte. — In Sachen der Kaufmannsgerichte haben der Deutsche Verband kaufmännischer Vereine, der Verein für Handlungskommis von 1858 und der Verband deutscher Handlungsgehilfen an den Bundesrat erneut eine Eingabe ge richtet. Die Antragsteller fordern, wie die Allgemeine Zeitung meldet, daß 1. die Kaufmannsgcrichte entweder völlig selbständig sein sollen, zusammengesetzt aus einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden und zwei Beisitzern aus dem Prinzipals- und Ge- hilfcnstand, oder, wenn eine Angliederung unbedingt notwendig, diese nur an die Amtsgerichte erfolge, 2. das Verfahren einfach, rasch und billig werde, 3. das Gesetz auf alle Handlungsgehilfen ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehaltes Anwendung finde, 4. die Kaufmannsgerichte zuständig seien für alle Streitig keiten aus dem kaufmännischen Anstellungsverhältnis einschließlich jener aus der sogenannten Konkurrenzklausel, 5. die Berufungsgrenze auf 500 mindestens aber auf 300 festgesetzt werde, 6. private Schiedsverträge über die aus dem kaufmännischen Anstellungsverhältnis entstehenden Streitigkeiten für unzulässig erklärt werden. Versendung von Postkarten mit R echnung zur Druck sachentaxe. — Aus der Sitzung des Schutzverbands für die Postkarten - Industrie vom 8. d. M. in Berlin teilt die Papier zeitung die Antwort des Reichs-Postamts auf eine Eingabe des Schutzverbandes mit. Der vom Vorsitzenden, Herrn Walther Neumann, vorgelesene Bescheid lautet: »Beilage von Rechnungen zu Sendungen mit Ansichtskarten, die gegen Drucksachentaxe befördert werden sollen, ist von jeher verboten gewesen. Das Verbot ist nur kürzlich von der hiesigen Ober-Postdirektion den Postanstalten in Erinnerung gebracht worden, weil sich herausgestellt hatte, daß dagegen verstoßen wurde. Es handelt sich also nicht, wie dortseits irrtümlicher weise angenommen wird, um eine neue Bestimmung. »Die Frage, ob es angängig sei, die Vorschriften der Post ordnung dahin zu erweitern, daß auch den Drucksachen- Sendungen mit Ansichtskarten Rechnungen beigefügt werden dürfen, ist aus Anlaß Ihrer Eingabe eingehend geprüft worden. Nach dem Ergebnis der Prüfung bin ich zu meinem Bedauern nicht in der Lage Ihrem Anträge zu entsprechen. (gez.) Kraetke.« Dieser Bescheid rief große Verwunderung hervor, und es wurde darauf hingewiesen, daß das Verbot im Widerspruch mit dem von der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Berlin, Oktober 1903, herausgegebenen »Postbuch für Berlin und Umgegend- stehe, das auf S. 220 Nr. 10 bestimme, daß es zulässig sei, »auf Büchern, Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern, Landkarten, Weihnachts- und Neujahrskarten eine Widmung hinzuzufügen und diesen Drucksachen eine auf den Gegenstand bezügliche Rechnung beizulegen, sowie letztere mit solchen hand schriftlichen Zusätzen zu versehen, die den Inhalt der Sendung betreffen und nicht die Eigenschaft einer besondern, mit diesem in keiner Beziehung stehenden Mitteilung haben.« Nach längerer lebhafter Aussprache wurde beschlossen, sich bei dieser Antwort nicht zu beruhigen, sondern einen Versuch zu per sönlicher Vorstellung im Reichs-Postamt zu machen. Neue Bücher. Kataloge rc. für Buchhändler. Deutsoks Ditsratur seit 1750. Ditsratur^ssobiollts. Dsutsells 8praobvissonsokakt. Dialekts, 8a^sn, 8priellvwrtsr, Volkslieder. 2uw Neil aus äer Dibliotbsk äss ff Üsrrn Danck^sriobtsäirsktors 0. 8vbuwlein in öwsbaoü. 244. LataloZ von Iliarl ll'üsodor Völoksr's Verlag u. ^.ntiguariat in Drankkurt a/N. 8". 98 8. 2788 blrn. Duke Läoüer kür äsn IVsibnaolitstisoü 1903. IkataloA äer Hl- Aöwsinsn VorlaAs-Osssllsoüakt w. b. II. in Nünebev. Nit dlawsn- und 8aokrs^i8ter. 8". 40 8. in Dwsoblax. Literarischer Ratgeber für Weihnachten 1903. 2. Jahrgang. Herausgegeben von der Redaktion der -Literarischen Warte«. 8". 144 u. 32 S. München 1903, Allgemeine Verlags- Gesellschaft m. b. H. Personalnachrichten. Ossip Schubin auf der Bühne. — Wie Berliner Blättern emeldet wird, gedenkt die bekannte Schriftstellerin Lula (nicht: ola!) Kirschner (Ossip Schubin) in einem Einakter, den sie soeben vollendet hat, zum erstenmal die Bühne zu betreten und selber eine Rolle darin zu übernehmen. Das Stück soll in der Berliner Hofgesellschaft spielen. Die erste Aufführung wird im Prager Landesthcater vor sich gehen. (Sprechsaal.) Die Zertrümmerung der Sortiments - Zwergbetriebe. (Vgl. Nr. 273, 280, 284, 285, 287, 288 d. Bl.) Vll. Unter Bezugnahme aus meinen Börsenblattartikel schreibt mir Herr Paul Stiehl-Leipzig unterm 9. Dezember einen mehr seitigen »eingeschriebenen« Brief, dessen Empfang ich Herrn Stiehl am besten dadurch zu bestätigen glaube, daß ich einige Stellen daraus zur Kenntnis der Leser des Börsenblatts bringe: »Wiederholt versuchen Sie gegen die Buchbinder-Kom missionäre und Grossosortimcnte herzuziehen, scheinen aber noch so schwach auf den Füßen zu stehen, daß Sie es nicht einmal wagen, an der richtigen Stelle anzufassen. Ich vermute deshalb, daß auch Sie von den Leipziger Kom missionären und Barsortimentcn noch recht abhängig sind Aus guten Gründen hat man im Adreßbuch für den Deutschen Buchhandel für 1904 die Kommissionäre aufgeführt, auch den Mitgliedern des Vereins Leipziger Kommissionäre ein Sternchen vorgesetzt, die Kommittenten aber nicht ge- nanntl Nun sind diese großen Kommissionäre nicht mehr so leicht zu fassen.« Ich unterlasse es selbstverständlich, diesen u. a. an die Adresse des Ausschusses für das Börsenblatt gerichteten Unterstellungen und Verdächtigungen meinerseits auch nur mit einem Wort ent gegenzutreten; vielleicht wird es von andrer Seite aus geschehen. Festnageln wollte ich aber auf jeden Fall, in welcher Weise und mit welchen Waffen auf Seite eines Vertreters der Buchbinder- Kommissionäre der Kampf zu führen unternommen wird. Dresden, den 10. Dezember 1903. Rudolf Heinz e. Bemerkung. Der Unterzeichnete Ausschuß bemerkt hierzu, daß das Ver zeichnis der Leipziger Kommissionäre und deren Kommittenten in dem Offiziellen Adreßbuch des deutschen Buchhandels für das Jahr 1904 auf einstimmigen Beschluß des Vereins- und Börsen blatt-Ausschusses, dem sich der Vorstand des Börsenvereins an geschlossen hat, weggelassen worden ist, einmal, weil durch Weg lassung außerhalb Leipzigs nicht benutzter Verzeichnisse Raum gespart werden sollte, und dann, weil eine Anzahl Leipziger Kommissionäre auf Befragen selbst erklärte, daß sie auf das Weiterbestehen dieses Verzeichnisses keinen Wert lege. Leipzig. Der Ausschuß für das Börsenblatt. Johannes Hirschfeld, Ferdinand Lomnitz, Vorsitzender. für den Schriftführer. Zur Beachtung! Die Herren Sortimenter setze ich in Kenntnis, daß ich die »Methode Häusser« nicht durch Reisende vertreiben lasse und überhaupt keine Reisenden angestellt habe. Die Herren Kollegen in Rheinland-Westfalen werden daher gebeten, Bestellungen eines Herrn Max Schilling auf ihre Richtigkeit zu prüfen. I. Bielefeld's Verlag, Karlsruhe.
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