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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1903
- Sprache
- Deutsch
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279, 2. Dezember 1903. Nichtamtlicher Teil 9979 mung. Darin liegt es begründet, daß literarische Neuigkeiten fast ausnahmslos durch den größtmöglichen Aufwand von Inseraten und Reklamemitteln nicht in Umlauf gebracht werden können. Bücher, solange sie nicht bekannt und an erkannt sind, müssen vertrieben, iv natura vertrieben werden. Gleich in den ersten Anfängen des Konditions geschäfts, noch im achtzehnten Jahrhundert, da wo das lite rarische Interesse im Volk wuchs, äußerte sich das Verlangen der Bücherfreunde, neue Erscheinungen erst zu sehen, ehe sie sich für den Ankauf zu entscheiden hätten. Der Buchhandel gab nur zögernd nach; im Laufe der Zeit entwickelte sich aber aus diesem Verlangen im Überschwange der Brauch der sogenannten Ansichtssendungen an das Publikum. Der erfahrene Bücherfreund kauft überdies aus freier Entschließung weder neue noch ältere Bücher, ohne sie vorher gesehen zu haben. Wird er hieran verhindert, so kann er in drei Fällen ein- oder zweimal sicher sein, nicht auf die Kosten zu kommen. Das gelieferte Buch mag an sich ganz vor trefflich sein, aber es entspricht seinen persönlichen Er wartungen und Ansprüchen entweder wenig oder gar nicht. Deshalb im deutschen Verlagshandel die Massenhaftigkeit von Konditionsbestellungen auf ältere Erscheinungen, denen bereitwillig entsprochen wird. Zur Ostermesse kommt so und so viel davon zurück, eine Bestätigung dessen, daß es sich empfiehlt, auch ältere Erscheinungen nicht ohne weiteres in festen Auftrag zu geben. Das Konditionsgeschäft begünstigt durch die leichten, auch dem bescheidensten Objekt sich anpassenden Verkehrs formen insbesondere die sogenannten Kontinuationswerke d. h. das so stark in Übung stehende band- und lieferungs weise Erscheinen größerer Unternehmungen. Auch hier tritt wiederum der Grundsatz in Geltung, zur Belebung der Ver triebstätigkeit dem Sortimenter keinerlei Wagnis aufzu erlegen. Der Sortimenter hat es nicht in der Hand, die Kontinuanten eines solchen Unternehmens bis zum Abschluß desselben zusammenzuhalten, er müßte denn zu den Mitteln der Kolportage und des Reisebuchhandels, den Verpflichtungs scheinen und Klagformularen, greifen, Mitteln, die mit den Grundsätzen des regulären Buchhandels im grellsten Wider spruch stehen. Das Konditionsgeschäft erkennt deshalb zwischen Sortimenter und Verleger keinen Kontinua- tionszwang an. Diese Sicherstellung überträgt sich eben falls auf das Publikum, sofern der Verleger auf dem ersten Bande oder der ersten Lieferung nicht einen deutlich erkennbaren Vorbehalt der Kontinuationsverpflichtung macht, einen Vorbehalt, dessen nächste Wirkung wohl sein dürfte, daß der Sortimenter die Verwendung für das Unternehmen beanstandet. Allein der Kontinuant braucht des Fortbezuges eines z. B. auf sechs Bände angelegten Werkes, von dem er erst zwei Bände in Händen hat, nicht überdrüssig zu sein, im Gegenteil, er wünscht dringend, in den Besitz des voll ständigen Werkes zu kommen, aber er verlegt seinen Wohn sitz von Halle nach Florenz, oder nach Moskau oder Paris oder New Jork. Da in den Hauptstädten der gesamten Kulturwelt deutsche Sortimentsbuchhandlungen tätig sind, so hat er sich nur an die nächste beste deutsche Firma zu wenden, um die vier fehlenden Bände nach Erscheinen gerade so regelmäßig geliefert zu erhalten, wie von seinem Höllischen Sortimenter. Dies sind höchst eigentümliche Leistungen, zu deren Würdigung aber gehört, daß man den Buchhandel des Aus landes einigermaßen übersieht, wozu, wie oben gesagt, das Börsenblatt in jüngerer Zeit viel Anleitung bietet. Der akademische Schutzverein übersieht — mit Verlaub — weder den inländischen noch den ausländischen Buchhandel. Anders würde dies aus seiner Denkschrift zu erkennen sein. Er betrachtet den Buchhandel nicht als Kulturfaktor, sondern als volkswirtschaftlichen Faktor, dessen vorzüglichste Obliegen heit sein soll, inmitten einer Zeit, in der alle Material- und Arbeitsleistungen und dementsprechend die Geschäftsspesen steigen, für wohlfeile Bücherpreise und Konservierung des Kundenrabatts zu sorgen, weil sonst u. a. die öffentlichen, namentlich die Universitäts-Bibliotheken, mit ihrem Etat für Neuerwerbungen nicht ausreichen. Der deutsche Buchhandel ist ein Kulturfaktor im emi nentesten Sinne, der es auch keineswegs bloß mit deutscher Literatur zu tun hat. Er ist ein Werk von vier Jahr hunderten in steter Fortentwicklung, mag er in neuester Zeit auch auf mancherlei Schwierigkeiten stoßen. Längst hat er eine internationale Bedeutung gewonnen, so daß er als Weltbuchhandel angesehen werden darf. Den Kern der Organisation bilden die Länder deutscher Zunge, die genossenschaftlich miteinander verbunden sind: das Deutsche Reich, Österreich und die Schweiz. Geschäft lichen, teilweise auch genossenschaftlichen Anschluß haben Belgien, Holland, Dänemark, Schweden-Norwegen und Rußland. Die Welthäuser des Auslands, namentlich die französischen und englischen großen Verlagsfirmen haben stehende Vertretung in Leipzig. Vor allem aber kommen in Anschlag unsre Pioniere in allen Teilen des Auslands: die stets wachsende Zahl von großen und ansehnlichen deutschen Sortimentsbuchhandlungen in allen geistigen Zentren der gebildeten Welt. Der Tauschhandel hat dem großen Organisationswerke die erste Ordnung und Gestalt gegeben; aber erst das Kon ditionsgeschäft hat ihm durch seine der Natur der Bücherware angepaßten Grundsätze und Normen die ungemeine Expansiv kraft verliehen, die es ermöglicht, überallhin Bücherkanäle herzustellen, die sich am Mittelpunkte Leipzig vereinigen. Leipzig ist das große Bücherbassin, welches von allen Seiten täglich neu gefüllt wird und- dann seinen Inhalt nach allen Windrichtungen des In- und Auslandes entströmen läßt. Dies ist die in ihren Grundlagen »veraltete, in quietistischer Selbstgenügsamkeit erstarrte Organi sation« des deutschen Buchhandels. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Unlauterer Wettbewerb. (Nach druck verboten.) — Wegen unlautern Wettbewerbs ist am 5. Mai d. I. vom Landgericht Hamburg der Kaufmann Jakob Georg Simon, jetzt in Dresden, zu einer Geldstrafe von 500 ver urteilt worden. Er hatte früher in Dresden ein Geschäft, kaufte dann dort und in Leipzig Konkursmassen auf und eröffnete in Hamburg einen Ausverkauf. Durch die Art und Weise, wie er dies tat, hat er sich gegen das Gesetz betreffend den unlautern Wettbewerb vergangen. Cr erließ nämlich Anzeigen ohne Namens unterschrift, in welchen ein öffentlicher Verkauf von Konkurswaren zu Taxpreisen angekündigt wurde, die schnellstens zu Geld ge macht werden müßten. Der Umstand, daß auch andere Waren mit verkauft wurden, war zwar erwähnt, aber so klein gedruckt, daß der Leser den Eindruck gewinnen mußte, es handle sich ledig lich um den amtlichen Ausverkauf einer Konkursmasse. — Die Revision des Angeklagten wurde am 30. November d. I. vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. (Lentze.) Beschlagnahme aufgehoben. — Die Magdeburgische Zeitung, Nr. 601 vom 26. November 1903, deren Ausschnitt uns von dem betroffenen Verleger, Herrn I. F. Lehmann in München, zur Veröffentlichung eingesandt wurde, schreibt: »I>. L. L. Vor kurzem waren die bei I. F. Lehmann in München erschienenen beiden Schriften des Generalsekretärs des Evangelischen Bundes, lüo. Bräunlich: »Wie Böhmen prote stantisch wurde« und »Wie man Böhmen katholisch machte« von den österreichischen Behörden beschlagnahmt und im ganzen Lande verboten worden. Und so gründlich war man bei der Beschlagnahme verfahren, daß sogar die Umschlagdeckel (!) der Hefte von ihr betroffen sein sollten. Durch eine Interpellation der Abgeordneten Kliemann und Genossen ist es jedoch sofort nach dem Zusammentritt des österreichischen Reichsratcs erzwungen 1321
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