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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1905
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- Deutsch
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.äk 218, 19. September 1905. Nichtamtlicher Teil. 8221 Waffen altern Ursprungs (z. B. in der Rüstkammer zu Bologna) mit kunstvoll eingeätzten Figuren, die von 1486 datieren. Aus so alter Zeit kennen wir kein geätztes Blatt; es liegt daher die Wahr scheinlichkeit vor, daß die Erfindung von den Goldschmieden her rührt, ferner, daß die Maler sie von diesen entlehnt und daß sie auch schmiedeeiserner Platten sich bedient haben. Die Erfindung mag übrigens nicht von den Harnischmachern, sondern von den Harnischmalern ausgegangen sein, deren Be schäftigung darin bestand, nach mittelalterlicher Gepflogenheit Rüstungen, Schilde, Lanzen u. dergl. in Ölfarbe mit Wappen, Emblemen und Devisen bald farbig, bald mit Gold und Silber zu verzieren. Vielleicht sind sie durch Beschädigungen der Waffen in Turnier und Gefecht und dadurch entstandene Vertiefungen, in denen sich Oxyd bildete und farbig abhob, auf die Idee der Er findung gekommen. Aus den frühesten Anleitungen zum Ätzen geht hervor, daß man damals denselben Deckfirnis benutzt hat, nämlich durch Abkochen verdicktes Leinöl, wie es zur Malerei ver wendet wird, versetzt mit einem Pigment, in der Regel Mennige. Der sogenannte Panzerfirnis bestand aus demselben Öl. Die Kunst des Ätzens wurde jedenfalls schon in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts in der Lombardei ausgeübt, welche Tatsache in Venedig ohne Zweifel bekannt war. Hier, wo der Handelsverkehr zwischen Süden und Norden sich begegnete, waren deutsche Handelsfaktoreien von Ulmer, Nürnberger und Augsburger Firmen tätig. Sie vermittelten den lebhaften Waren verkehr auch in Beziehung auf Kunst und Wissenschaft. Auf diesem Wege ist wahrscheinlich auch die Ätzkunst nach Deutschland gelangt, und zwar zunächst nach Augsburg. In diese mächtige Handelsstadt war gegen Ende des fünfzehnten Jahrhunderts der Maler Daniel Hopffer, auch Hopper genannt, aus Kaufbeuren ein gewandert und übte mit seinen Söhnen Lambert und Hieronymus die Kunst aus, Waffenrüstungen durch Ätzung zu verzieren. Sie bildeten eine große Anzahl von Klinstlern heran, die sich Ätzmaler nannten und von den Plattnern oder Harnischmachern die soweit fertigen Rüstungen übernahmen, um sie durch Zierat zu ver schönern. Die Hopfferschen geätzten Blätter aber (sogenannte Eisenstiche. weil auf Platten gehämmerten Eisens hergestellt) belaufen sich auf gegen 300 Stück. Es sind meist Historienbilder, Bildnisse und Ornamente, auch Nachbildungen älterer italienischer Kupfer stiche. Letzteres läßt annehmen, daß die industriellen Hopffers lebhafte Verbindung mit Italien unterhielten. Das königliche Kupferstich-Kabinett zu Berlin besitzt mehrere solche Stiche. Es sind Platten von geschmiedetem Eisen von der Stärke eines Messerrückens, durchweg geätzt, ohne Grabstichelarbeit. Von Daniel Hopffers Blättern trägt nur eins die Jahreszahl 1527, von denen des Hieronymus führen zwei die Daten 1520 und 1521; beide aber haben nachweislich viel früher zu radieren begonnen; Daniel ist schon in der Augsburger Zunftmatrikel von 1500 als Kupferstecher aufgeführt. Wahrscheinlich vom Jahre 1501 dadiert sein Bildnis des Consalvo, der damals in der ganzen Christenheit der gefeiertste Held des Tages war und dessen Bild von Hopffer, dem spekulativen Geschäftsmann, zum Verkauf herausgegeben wurde. Die Verdienste D. Hopffers und seiner Söhne um die Be gründung einer neuen Industrie blieben nicht unbelohnt. Sie erhielten 1524 ein Wappen; 1765 wurde ein Nachkomme, Johann Friedrich Erasmus Hopffer, in den Freiherrnstand erhoben. Albrecht Dürer brachte 1515 diese Ätzkunst von einer Reise aus Augsburg nach Hause und führte noch im selben Jahre die beiden vorerwähnten Blätter in der neuen Technik aus. Nach 1518 hat Dürer sich ihrer nicht mehr bedient. Von Ätzung in Kupfer zeigt sich zu jener Zeit in Deutschland noch keine Spur; alle ältern Nachweise beziehen sich ausschließlich auf Stahl und Eisen; von dieser Art waren auch die Platten von Altdorfer, Burgkmair, Seb. Beham und deren Zeitgenossen. In Italien schrieb man die Erfindung der Ätzkunst Francesco Parmegiano zu, der ihr jedenfalls zu weiterer Verbreitung ver- half, und in Fantuzzi und den beiden del Moros Schüler heran bildete. Ersterer entfloh mit des Meisters Zeichnungen nach Frankreich. Schon geraume Zeit vorher hat Marc Antonio die Ätzkunst ausgeübt; die Anregung dazu war ihm wohl aus Deutschland zugegangen. Denn in demselben Jahre 1515, in dem Dürer sein erstes radiertes Blatt vollendete, bestand bekanntlich Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. zwischen ihm und Raphael ein freundschaftlicher Briefwechsel, von sich vermuten, daß Marc Antonio davon erfahren habe und sich ebenfalls darin versuchte. Nach der Plünderung Roms im Jahre 1525 flüchtete Marc Antonio nach seiner Vaterstadt Bologna, wo er mit Parmegiano zusammentraf und diesem wahrscheinlich An leitung zum Ätzen erteilte, der es dann um 1530 angeblich er funden hat. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Ätzkunst ebenso wie die Vuchdruckerkunst und die Lithographie, die Schnellpresse und die Autotypie eine deutsche Erfindung ist. Paul Hennig. Kleine Mitteilungen. Handelsinspektoren. 8 Uhr-Ladenschluß in Leipzig. — Der Ausschuß des Kaufmannsgerichts der Stadt Leipzig hat am 15. d. M. in mehrstündiger Sitzung über die Frage der Er richtung von Handelsinspektionen und Einführung des 8 Uhr- Ladenschlusses beraten. Betreffs der ersten Frage kam, da die Abstimmung Stimmen gleichheit ergab, ein Gutachten nicht zustande; denn nach der Bestimmung in Artikel 7 des Kaufmannsgerichtsstatuts verbunden mit § 15 Absatz 6 des Gewerbegerichtsstatuts, gelten bei Stimmengleichheit Anträge nicht als zustande gekommen. Dagegen ist es zu einem Beschluß dahin ge kommen, das Königlich Sächsische Ministerium des Innern zu er suchen, über die Errichtung von Handelsinspektionen auch die sächsischen Kaufmannsgerichte gutachtlich zu hören. In der Angelegenheit betreffs des 8 Uhr-Ladenschluffes in Leipzig hat der Ausschuß beschlossen: 1. beim Bundesrat und beim Reichstag zu beantragen, daß der im § 139s der Reichsgewerbeordnung in der jetzigen Fassung für 9 Uhr abends vorgesehene Schluß der offnen Verkaufs stellen für den geschäftlichen Verkehr — unter Beibehaltung der vorgesehenen Ausnahmen — auf 8 Uhr abends festgesetzt werde; 2. daß es für die Stadt Leipzig im Interesse sowohl der Ladengeschäftsinhaber als der Angestellten in den Ladengeschäften als wünschenswert zu bezeichnen sei, daß der allgemeine Acht uhrladenschluß für die offnen Verkaufsstellen aller Geschäfts zweige zur Einführung gelange, jedoch mit Ausnahme L) der Vorabende der Sonn- und Feiertage, der Meßsonntage und der beiden Sonntage vor Weihnachten, an welchen Tagen es bei dem Neunuhrladenschluß verbleiben solle, und b) der in der Ratsbekanntmachung vom 18. September 1903 bestimmten Tage, an denen zurzeit das Offenhalten der Läden bis 10 Uhr abends nachgelassen ist. (Lpzgr. Ztg.) Falsches Geld. — Die (Wiener) Neue Freie Presse meldet: Im I. und II. Bezirk sind Fünfzigkronen-Falsifikate ausgegeben worden, die wahrscheinlich aus Ungarn kommen. Die auf fallendsten Merkmale der falschen Note sind die mißlungene Figurenzeichnung der Gestalt mit dem Buche (kleine, schläfrige Augen, schiefer Mund) und eine kleine, dicke, schiefstehende Null bei der Ziffer -50- auf der ungarischen Seite. Post. Paketverkehr Deutschland-Amerika. — Vom 1. Oktober ab wird im Postpaketverkehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, soweit er durch Ver mittlung der Postverwaltungcn der beiden Staaten stattfindet, das im Weltpostvereinsverkehr bestehende Unbestellbarkeitsoerfahren eingeführt. Während bisher Pakete, die nicht an die angegebene Adresse bestellt werden konnten oder deren Annahme verweigert worden war, ohne weiteres zurückgesandt wurden, nachdem sie 30 Tage bei der Bestimmungspostanstalt gelagert hatten, wird der Absender künftig von der Unbestellbarkeit durch postamtliche Meldung benachrichtigt und ihm Gelegenheit gegeben, über die Sendung weiter zu verfügen. In seinem Interesse liegt es jedoch, die Verfügung möglichst schnell zu treffen, da unbestellbare Postpakete als preisgegeben behandelt werden, wenn die Verfügung des Absenders nicht binnen zwei Monaten nach Absendung der Unbestellbarkeitsmeldung bei der Bestimmungspostanstalt des Pakets eingegangen ist. (Deutscher Reichsanzeiger.) 1091
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