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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1889
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1889
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- Deutsch
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156, 8. Juli 1889. Nichtamtlicher Teil. 3523 Nichtamtlicher Teil. Ansterordentliche Hanptversammliing dcs Vereins der Buchhändler zu Leipzig Montag den 1. Juli, nachmittags 3 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhause. Der Vorsitzende, Herr vr. Eduard Brockhaus, eröffnete die außerordentliche Hauptversammlung mit der Mitteilung, daß der Vorstand nach Vorschrift von Z 13 der Satzungen verpflichtet gewesen sei, die gegenwärtige Versammlung einzuberufen, nach dem eine solche durch einen ihm schriftlich zugegangene» Antrag von mehr als fünfzig Mitgliedern verlangt worden sei. Bei Prüfung der Unterschriften habe sich allerdings ergeben, daß einer der Unterzeichner kein Mitglied sei, sondern nur die Er laubnis zur Mitbenutzung der Bestellanstalt habe, ein anderer Unterzeichner sich im Konkurse befinde; dennoch sei die Zahl der Unterzeichner genügend hoch geblieben, um den Vorstand zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zu ver pflichten. Der Versammlung liege folgender mit fünfzig gütigen Unter schriften versehene Antrag vor: »Die außerordentliche Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig beschließt: die in 2e der Geschäftsordnung für die Bestellanstalt enthaltene Bestimmung über die Ausschließung der Be orderung von Geschäftspapieren auf Antrag des Vor landes dcs Börscnvereins wird aufgehoben. Der Vor land wird beauftragt, dem Vorstande des Börsenvereins von diesem Beschlüsse Kenntnis zu geben und unver züglich anzuordnen, daß alle bei der Bestellanstatt ein- und ausgehenden Papiere ordnungsmäßig befördert werden.« A. Berger (Serigsche Buchhandlung). — Paul Beyer. — F. W. von Biedermann. — Hermann Credner (Veit L Comp.). Hans Ellissen. — Ernst Eulenburg. — C. F. W- Fest. — Gustav Fock. — Otto Friedlein. — Wilhelm Friedrich. — I. M. Gebhardts Verlag. — R. Gebhardt (Rengerschc Buchhandlung). — Wolfgang Gerhard. — C. F. Grüner. — Emil Herrmann sen. — Max Hesse's Verlag. — Arnold Hirt (Ferdinand Hirt L fSohn). — Fr. Kistner. — C. A. Koch's Verlag. — Hugo Kochler. — Hans Licht. — Beruh. Liebisch. — Lincke'sche Leihbibliothek (Maeder L Wahl). — Fr. Lindig. — Alfred Lorentz. — Hugo Lorenz. — R. Reisland (Fncs's Verlag). — I. H. Robolsky. — Paul Roedcr. — Roßberg'sche Buchhandlung. — Th. Rother. — Carl Rühle. — Ernst Rust. — Max Sängewald. — I. Schnberth L Co. — Paul Schulze (O. Grack- lauer). — Louis Seidel. — G. Senf (Otto Vieweg). — Gcbr. Senf. — Simmel L Co. — Paul Stiehl. — Eduard Strauch. — R. Streller. — B. G. Teubncr. — R. G. Tippner. — Rnd. Uhlig. — Ang. Volkening (Siegismund L Volkening). — Eduard Volkening. — Reinhold Werther. — Jul. Heinr. Zimmermann. An die Verlesung des Antrages und seiner Unterschriften knüpfte der Herr Vorsitzende vor Eröffnung der Besprechung zu nächst einige einleitende Bemerkungen: In einem ohne Namensnennung versandten, nur mit der Unterschrift »Mehrere Vereinsmitglieder« versehenen Rundschreiben voni 6. Juni d. I., welches den Mitgliedern des Leipziger Bereins, so auch ihm, zugekommen sei, und in welchem zur Stellung des eben verlesenen Antrages in einer an Herrn Eduard Volkening zu richtenden Beitrittserklärung aufgefordert werde, fänden sich einige Behauptungen, welche ihm eine sachliche Richtigstellung notwendig erscheinen ließen. So vor allem die Behauptung, daß die Bestimmung in Z 2 der Geschäftsordnung für die Bestell anstalt, Absatz e: »Ausgeschlossen von der Beförderung sind: ein- und ausgehende Geschäftspapiere solcher Hand lungen, von welchen der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler die Mitteilung macht, daß sie sich mit dessen Satzungen und satzungsmäßigen Be schlüssen in Widerspruch gesetzt haben,« der Hauptversammlung des Leipziger Vereins nicht zur Ge nehmigung Vorgelegen habe. Er dürfe vorweg versichern, daß diese Behauptung unwahr sei, wie er auf Gruud einer soglcich zu gebende» aktenmäßigen Darstellung zu beweisen iu dcr Lage sei. In dem zwischen dem Börsenverein und dem Leipziger- Verein bestehenden Mietvertrag, betreffend die Benutzung der von der Bestellanstalt eingenommenen Räume im Deutschen Buch händlerhause/befinde sich folgender Paragraph: Die Deputation des Vereins der Buchhändler zu Leipzig als Abmieter verpflichtet sich, auf Erfordern des Börsenvereins-Vorstandes die Bestellanstalt solchen Buch händlern zu verschließen, welche laut Mitteilung des Börsenvereins-Vorstandes gegen die Satzungen des Börsenvereins verstoßen haben. Sollte in irgend einem Falle die Deputation sich weigern, dieser Verpflichtung zu entsprechen, so gilt dieser Vertrag nach Ablauf eines halben Jahres, von dem Zeitpunkte der Weigerung ab gerechnet, für aufgehoben. Unzweifelhaft habe nur die Hauptversammlung das Recht, über die Annahme des Prinzips, welches ini Eingehen einer solchen Verpflichtung liege, sich schlüssig zu machen; der Vorstand habe aber für die Ausführung Sorge zu tragen, und beides sei hier unter vollkommener Beachtung der Rechte und Pflichten beider Teile geschehen. Am 3. März 1885 habe die damalige Depu tation des Leipziger Vereins beschlossen, die hier angefochtene Bestimmung betreffend die Ausschließung der Papiere gewisser ihm vom Börsenvereins-Vorstande bezeichnter Handlungen in die Geschäftsordnung der Bestellanstalt auszunehmen, und dieses den Mitgliedern angezeigt. Im Geschäftsbericht über das Jahr 1885, welcher in der ordentlichen Generalversammlung vom 25. Januar 1886 vorgetragen wurde, sei dieser Beschluß mitge teilt worden, und dieser Geschäftsbericht habe die Genehmigung der General-Versammlung erhalten. In der ordentlichen General versammlung vom 31. Januar 1887 habe der Geschäftsbericht erwähnt, daß im Jahre 1886 mehrfach Veranlassung gegeben gewesen sei, von dieser Bestimmung Gebrauch zu machen. Ferner habe die außerordentliche Generalversammlung vom 13. September 1887 die beantragte Verlegung der Bestellanstalt in das neue Buchhändlerhaus gegen einen jährlichen Mietzins von 3000 und hierbeiauch das deshalb mit dem Börsenverein und mit Herrn H aessel zu treffende Abkommen genehmigt. Letzteres sei in dem von der ordent lichen Generalversammlung vom 30. Januar 1888 entgegenge nommenen und genehmigten Geschäftsbericht ausdrücklich erwähnt worden. Darauf sei vom Vorstande des Leipziger Vereinsam 30. Ja nuar 1888 der Mietvertrag mit dem Börsenverein abgeschlossen worden und zwar vom 1. Juli 1888 bis zum 1. Juli 1894, also zunächst aus 6 Jahre bezw. auf längere Zeit gegen halb jährliche Kündigung. In diesen Vertrag sei selbstverständlich auch die erwähnte Verpflichtung, betreffend die Zurückweisung der Papiere bestimmter vom Börsenvereins-VorstandebezeichneterFirmen ausgenommen worden, womit der Vorstand des Leipziger Vereins nur einem von der Generalversammlung genehmigten Beschlüsse Ausdruck gegeben bezw. einen ihm erteilten Auftrag ^ausgeführt habe. 484»
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