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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1906
- Sprache
- Deutsch
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^ 262 10. November 1906. Nichtamtlicher Teil. 11371 essenten gebracht werden. Konkurseröffnungen in Finnland werden mit Rücksicht auf die besonder» Handelsbeziehungen Lübecks auch in den »Lübeckischen Anzeigen- mitgeteilt. Einfuhr von Büchern, Karten, Musikalien, Kunst blättern, Gemälden u. a. nach Österreich. — Der Statistik des auswärtigen Handels des österreichisch-ungarischen Zollgebiets im Jahre 1905 (I. Band) entnimmt die Österreichisch-ungarische Buchhändler-Correspondenz die Mengen und den Wert der Ein fuhr literarischer und Kunst-Gegenstände in die Monarchie in den Jahren 1900—1905: Schweizerische Post. —Empfangsscheine für rekommandierte Briefpostsendungen rc. — Das Schweizerische Handelsamtsblatt gibt folgendes bekannt: Zufolge Bundesratsbeschlusses vom 12. Oktober d. I. ist für rekommandierte Briefpostsendungen (inbegriffen Wertbriefe und Wertschachtcln), Postanweisungen, Einzugsmandate uud Fahrpost stücke (inbegriffen Poststücke) mit Wertangabe nach dem In- und Ausland die Abgabe einer Empfangsbescheinigung an den Auf geber obligatorisch und unentgeltlich. Diese wird auf einem be sonder» losen Formular oder in einem Empfangsscheinbuch erteilt. Von der Abgabe einer Empfangsbescheinigung kann nur Umgang genommen werden, wenn der Versender von sich aus ausdrücklich darauf verzichtet. Für Fahrpoststücke (inbegriffen Poststücke) ohne Wertangabe nach dem In- und Ausland wird der Empfang nur auf Ver langen des Versenders bescheinigt, und zwar gegen eine Gebühr von 5 Cts. für jede Bescheinigung, wenn sie auf besonderm losem Formular, und von 3 Cts. für jede Bescheinigung, wenn sic in einem Empfangsscheinbuch erteilt wird. Die Ausstellung von Kollektivempfangsscheinen ist nur ge stattet für mehrere vom gleichen Versender an den gleichen Em pfänger gerichtete Fahrpoststücke (inbegriffen Poststücke) ohne Wert angabe nach dem In- und Ausland, sowie für Bordereaus bei Aufgabe mehrerer Geldanweisungen. Die Ausstellung von Empfangsscheindoppeln im Fall des Verlustes der ursprünglichen Empfangsscheine, sowie von nach träglichen Empfangsscheinen ist für Gratisempfangsscheine unent geltlich und für die der Gebühr unterliegenden Empfangsscheine gegen Bezahlung dieser Gebühr zulässig, sobald kein Zweifel darüber besteht, daß der Gesuchsteller der wirkliche Aufgeber der fraglichen Sendung ist. Auf solchen Empfangsscheinen ist auf der Vorderseite die handschriftliche Bezeichnung Duplikat und daneben ein Abdruck des Datumstempels anzubringen. Das wirkliche Aufgabedatum der Sendung ist dagegen handschriftlich anzugeben. Erfordert die Ausstellung des Empfangsscheindoppels ein Nach schlagen in den bereits im Archiv befindlichen Registern rc., so ist für Nachforschungen von weniger als eine Stunde Zeit eine Taxe von 20 Cts., für solche von mehr als eine Stunde eine Taxe von 50 Cts. für jede Stunde zu entrichten. Internationale Ausstellung Antwerpen. — In Ant werpen hat sich ein Komitee gebildet, das zum erstenmal in der Zeit vom Mai bis September 1907 und sodann alljährlich eine internationale und koloniale Ausstellung für Ackerbau, Industrie und Handel veranstalten wird. Sie soll nicht nur der Vorführung der ausgestellten Produkte, sondern hauptsächlich deren Verkauf dienen, ähnlich wie dies bei den Messen in Nischni-Nowgorod, Leipzig und Paris der Fall ist. (Wiener Ztg.) Buchhandlungsgehilfen - Verein zu Leipzig. — Am Freitag den 30. November wird der Direktor der Buchhändler- Lehranstalt zu Leipzig, Herr vr. Curt Frenzel, im Buchhand- lungsgehilfen-Verein über das Thema: -Der Buchhändler Christoph Friedrich Nicolai, sein Leben und Wirken- sprechen. Der Vortrag wird im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses gehalten werden. In dankbarer Erinnerung an den inhaltrcichcn und form vollendeten Vortrag des geschätzten Redners bei der Palm-Gedenk- feier werden sich auch zu diesem Vortrag sicher zahlreiche Hörer ctn- finden. Gäste (Damen und Herren) werden willkommen sein. Red. Universität Lausanne. — Am 2. November fand in Lau sanne in Anwesenheit der kantonalen und städtischen Behörden, des Lehrkörpers und der Studierenden der Universität und der Vertreter der übrigen schweizerischen Hochschulen die festliche Ein weihung des neuerbauten Palais de Rumine statt. Der groß artige und prächtige Bau, der einer Stiftung Gabriel de Rumines aus dem Jahre 1870 sein Dasein verdankt, dient hauptsächlich Universitätszwecken; außerdem sind darin die Räume für die ge lehrten Gesellschaften, die Kantonal-Bibliothek, das Museum der schönen Künste, das archäologische Institut, das Gewerbemuseum; auch die zoologische, geologische und botanische Sammlung sind dort untergebracht. Die Eröffnungsrede, die der Syndikus M. B. van Muyden bei diesem Anlasse hielt, ist interessant durch die Streiflichter auf Fragen, die jetzt in der Schweiz wie anderwärts die Universitätsbehörden beschäftigen. Der Redner berührte die Frage des Frauenstudiums und teilte mit, daß unter 1263 Studenten und Hörern, welche die Universität im letzten Semester zählte, nicht weniger als 502 Frauen, darunter 396 Russinnen, aber nur 20 Schweizerinnen waren. Er führte 1491*
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