Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19061103
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190611030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19061103
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-11
- Tag1906-11-03
- Monat1906-11
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
256, 3. Novemver 1906. Nichtamtlicher Teil. 11009 Jorez in Brüssel, Vandermeersch und de Gossin-Verhaegh in Gent und Van Ooerbeke in Löwen. Eine ganze Anzahl dieser Kataloge, darunter den der reichen Bibliothek des Grafen von Merode, Prinzen von Rubemprs, der 263 Seiten mit 2579 Nummern umfaßte, hat Joseph Ermens (1736— 1805), ein angesehener Brüsseler Buchhändler, redigiert, der selbst eine bemerkenswerte Bibliothek besaß Außer dein Inhalt der Bibliotheken erfahren wir durch Linnig auch, was deren Besitzer selbst geschrieben haben, und begegnen hierbei einer großen Anzahl wichtiger Arbeiten, die ungedruckt geblieben und als Manuskript jetzt in die eine oder andre öffentliche Bibliothek übergegangen sind. — Zu den im Text abgebildeten 77 Exlibris, die meistens in Originalgröße reproduziert sind und von dem besonders früher sehr häufig vertretenen oktavgroßen Wappenbild bis zur kleinen, einfachsten Vignette alle Formate und die ver schiedensten Ausführungen aufweisen, sind dem Buche außer dem schon erwähnten farbigen Bibliothekzeichen der Marie von Österreich drei in Kupferstich wiedergegebene Exlibris auf besondern Tafeln beigegeben, die von den Original kupfern abgezogen worden sind. Das eine gehörte C.-F. de Nelis, dem letzten Bischof von Antwerpen (1736 bis 1798). Es ist von P. F Tardieu gestochen und stellt zwei Genien dar, die Religion und die Weisheit, die sich an de Nslis' Wappen, zwei kämpfende Hähne, lehnen. Ein Globus, Bücher, Pergamentrollen bilden das allegorische Beiwerk; das Ganze wird von einer Wolke getragen und führt des Besitzers Devise: »Io Nansustuckios Luxisntlss«. Das zweite Exlibris ist das des Lsignsar äs l'Lsesärsv, Lud. Gobart (17..—1832) und zeigt ein geschmackvolles, einfaches Wappenschild, von einem Storch überragt, der einen Aal im Schnabel hält Das dritte endlich stammt aus dem Besitz von Jean- Francois Van de Velde, dem letzten Präsidenten des »Oranck 6oIIdxs äs I'Univsrsitäe und Bibliothekar der Willis rnatsr zu Louvain. Es ist kleinen Formats und vereinigt ein Stück Ruine mit Büchern, auf denen eine Eule sitzt, einem Kreuz und einer antiken Lampe. Auf der umgestürzten Mauer sind die Anfangsbuchstaben des Besitzers eingegraben. Dieses Exlibris sollte auf die damalige Aufhebung der Löwener Universität anspielen und der Hoffnung Ausdruck geben, daß Gelehrsamkeit (Eule) und Wachsamkeit (Lampe) wieder zu ihrer Herstellung führen möchten — die ja auch tatsächlich stattgefunden hat. Den Schluß des BucheS bilden verschleime Register, und zwar ein solches der Graveure, von denen am Eingang die Rede ist, ein nach Städten geordnetes Verzeichnis der Bibliophilen, ein solches der sonst vorkommenden ca. 275 Eigennamen und schließlich eine Aufstellung der auf einer Anzahl der Bibliothekzeichen angebrachten Wahlsprüche. Es sei noch erwähnt, daß der Verleger offenbar die Absicht hat, dem vorliegenden verdienstvollen Buch weitre Bände folgen zu lassen, die sich mit der Bibliophilie in andern Ländern befassen, da er es als Teil einer Sammlung »LiblioUidglls Ivtsrnatioosls ä'Uxlibris« bezeichnet. Jos. Thron. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten). — Das Land gericht Wiesbaden hat am 5. Februar d. I. den Händler Peter Greiner von der Anklage des Betrugs freigesprochen. — Die Vor steherin des Waisenhauses -Charitas- hatte ihm die Erlaubnis er teilt, Bücher und Sprüche zugunsten eines Neubaus der Anstalt zu verkaufen. Dafür hatte er jährlich von seinem Gewinn 500 ^ abzuliefern. Durch eine Anzahl Reisende ließ er dann die Schriften verkaufen. Mehrere Käufer wollten nun geschädigt sein, nachdem sie erfahren hatten, daß nicht der ganze Gewinn der An stalt zugute komme, da sie sonst die für sie wertlosen Schriften nicht gekauft haben würden. Das Gericht hat aber angenommen. daß von einem Betrug keine Rede sein könne, da die Käufer nicht erwarten konnten, daß die Kolporteure umsonst arbeiten. — Die Revision des Staatsanwalts, die am 1. November d. I. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, wurde vom Reichsgericht verworfen. Lentze. * Gewerbe-Ausstellung in Wien 1908. — Der Nieder österreichische Gewerbeverein in Wien beschäftigt sich mit dem Plan einer Gewerbe-Ausstellung im Jahre 1908 zur würdigen Feier des sechzigjährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät des Kaisers von Österreich. Zur Ausführung des Plans hat er sich dis Mitwirkung der Korporation des Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhandels erbeten, und dessen Vorstand hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober d. I. den Plan aufs lebhafteste begrüßt. In die Ausstellungskommission wurden die Herren Franz Deuticke, C. A. Ärtaria und B. Hcrzmavsky als Vertreter der Korporation gewählt. (Nach: Österr.-ungar. Buchh.-Corr.) * Miniaturen-Asstellung. — Eine Miniaturen - Aus stellung ist am Montag den 29. Oktober in den Sälen der Firma Friedmann L Weber, Berlin, Königgrätzerstraße 9, eröffnet worden. Die Ausstellung enthält, wie der Deutsche Reichsanzeiger mitteilt, etwa 1250 alte Originalminiaturen deutscher, franzö sischer, englischer und österreichischer Meister aus Privatbesitz, die in Berlin zum größten Teil zum erstenmal gezeigt werden. I_i_!1-L' Knminal-unü Detektiv --- komgns --- >o I>-:o o- Eingetragenes Verlags zeichen für Österreich. (Vgl Nr. 36 d. Bl.) — Das neben stehende Verlagszeichen (Waren zeichen) ist für die Verlags buchhandlung Robert Lutz in Stuttgart vom Marken Registrierungsamt derHandels und Gewerbekammer des Erz herzogtums Österreich unter der Enns, Wien, auf Grund des Gesetzes vom 6. Januar 1890 und des Gesetzes vom 30. Juli 1895, sowie des Übereinkommens zum gegenseitigen Schutz der Marken vom 6. Dezember 1891 zwischen Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche, am 7. Mai 1906, auf Folio 9570, unter Zahl 28248, in das amt liche Markenregister eingetragen worden. Red. Akzept oder 2^ Skonto. — In einem vor dem Ober landesgericht Dresden durchgesührten Rechtsstreit handelte es sich um die Auffassung folgender Zahlungsbcdingung: -30 Tage Kaffe, 2U Skonto oder ein Dreimonats-Akzept netto.- Der Käufer glaubte, nach Ablauf der 30 Tage noch das Drei monats-Akzept geben zu dürfen; aber das Gericht entschied fol gendermaßen: Die Abrede: -30 Tage Kasse, 2A Skonto oder ein Dreimonats- Akzept netto- besagt nicht, daß der Verklagte nach Ablauf der ersten 30 Tage verpflichtet sein solle, einen Wechsel zu akzep tieren, sondern gibt ihm nur Recht auf eine längere als 30tägige Stundung, unter der Bedingung aber, daß er alsdann dem Kläger wechselmäßige Sicherheit gewährt. Hat nun der Verklagte diese Bedingung nicht erfüllt, so ist auch sein Anspruch auf weitere Stundung in Wegfall gekommen. Wollte er diese Ver günstigung sich erhalten, so mutzte er sofort, nachdem die ersten 30 Tage zu Ende gegangen waren, dem Kläger ein Akzept behändigen. Da er dies aber verabsäumt hat, so ist die Forde rung schon jetzt fällig geworden. Der Verklagte kann auch nicht dagegen einwenden, daß ja der Kläger, wenn ihm ein Ak zept gegeben worden wäre, noch nicht jetzt, sondern erst an dem weiter hinaus liegenden Fälligkeitstage das bare Geld ausgezahlt erhalten hätte. Übrigens irrt der Verklagte auch in der Art, wie er die einschlägige Frist berechnet. Davon, daß ihm bei der Hin gabe eines Wechsels ein Zahlungsziel von im ganzen 4 Monaten offenstehen sollte, kann keine Rede sein; solche Auffassung findet Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. 1445
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder