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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1906
- Sprache
- Deutsch
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^ 249, 25. Oktober 1906. Nichtamtlicher Teil. 10585 Sie hat als Studierende solche jungen Kaufleute in Aus sicht genommen, die die kaufmännische Lehrzeit bereits hinter sich haben und das Einjährig-Freiwilligen-Zeugnis besitzen. Zu den angekündigten Vorlesungen in der Handelshochschule gehört auch -Geschichte und Organisation des deutschen Buch handels« und -Übungen über die Technik des Verlagsbuch handels«, die einmal wöchentlich von 8 bis 9 Uhr, bezüglich von 9 bis 10 Uhr abends von Herrn Buchhändler H. Buh mann gehalten werden. Herr Buhmann erscheint durch seine beruflichen Arbeiten im wissenschaftlichen Verlage durchaus befähigt und geeignet für solchen Lehrauftrag, und wir hoffen, daß diesen Vorträgen seitens des Berliner Buch handels ein reges Interesse entgegengebracht werde. Wir sind bereit, Gehilfen, die diese Vorlesungen gern hören wollen, — wenn erforderlich — betreffs des an die Handelshoch schule zu zahlenden Honorars entgegenzukommen. Der Berliner Buchgewerbesaal ist im Oktober d. I von Friedrichstraße 231 nach der Dessauerstraße 2 verlegt worden. Es können in Zukunft Sitzungen, Versammlungen und Ausstellungen im Buchgewerbesaal abgehalten werden. Häufigere öffentliche Vorträge sollen den Interessen der Ge samtheit des Berliner graphischen Gewerbes entsprechend und nutzbringend wirken. Wir werden auch in Zukunft die Ent wicklung des Buchgewerbesaals aufmerksam beachten Der Polizeipräsident von Berlin, Herr von Borries, hat uns mitgeteilt, daß die gesetzlich zu gewährende Mindest ruhezeit und Mittagspause für die Buchhändler im Orts polizeibezirk Berlin für folgende Tage des Jahres 1906 außer Anwendung kommen: 6. bis 8., 10. bis 15. und 17. bis 22. Dezember 1906. Die Tage, an denen im Orts polizeibezirk Berlin alle offenen Verkaufsstellen (einschließlich der der Buchhändler) für den geschäftlichen Verkehr bis 10 Uhr abends geöffnet sein dürfen, sind: 12. und 14. April, 23. Mai, 2. Juni, 24. November und 29. Dezember 1906. Im Januar d. I. wurde dem Reichstage von der Regierung ein Gesetzentwurf zur Änderung des Reichsstempel gesetzes vorgelegt, der eine neue Stempelsteuer für Quittungen, Frachtbriefe und Paketadressen beantragte. Bei der großen Schädigung, die eine solche neue Steuer auch dem Berliner Buchhandel zufügen würde, hielt Ihr Vorstand es für seine Pflicht, eine Eingabe an den Deutschen Reichs tag sowie an den Bundesrat zu senden, die die dringende Bitte enthielt, die von der Regierung beantragte Stempel steuer ablehnen zu wollen. In dieser Petition vom 5. Februar d I führten wir aus: -Der deutsche Buchhandel — der Verlag sowohl wie das Sortiment — würde durch die vorgeschlagene Stempel steuer eine Schädigung erfahren, welche bei der Eigenart des buchhändlerischen Geschäftsbetriebes ganz besonders hart empfunden werden würde. Bei der überaus großen Zahl von Paketen und Frachtsendungen, die täglich zwischen den Verlegern und Sortimentern wie zwischen allen Buchhandlungen und ihren Kommissionären im Umlauf sind, bei den vielen tausend Quittungen, die im buchhändlerischen Verkehr täglich znr Einlösung gelangen, würde schon der direkte materielle Schaden ein bedeutender sein. Außer dem Geldbeträge würde besonders noch die vermehrte Arbeit durch Klebung und Entwertung der Marken und die Kontrolle der Stempelpflichtigkeit der einzelnen Sendungen eine sehr große Belastung darstellen. Die Berliner Buchhändler-Bestellanstalt, welche Pakete nur von Berliner Buchhandlungen befördert und aus wärtige Sendungen nur für Berliner Buchhandlungen Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. vermittelt, hatte im letzten Jahre 1251548 üg an Gewichtsmenge zu verzeichnen Hierbei ist be» sonders darauf hinzuweisen, daß es im deutschen Buch handel üblich ist, große Mengen von Büchern den Sorti mentsbuchhändlern in Kommission zu liefern und zu gestatten, daß die nicht abgesetzten Bücher zurückgeschickt werden. Aus diesem Brauche ergibt sich die Tatsache, daß Tausende von Paketen und Frachtsendungen im Buch handel zur Hin- und Rückbeförderung gelangen, also nach der neuen Steuervorlage doppelt dem Stempel unter liegen würden, trotzdem häufig von dem Inhalt der Sen dungen ein Absatz von Büchern gar nicht stattgefunden hat, also ein Gewinn überhaupt nicht erzielt worden ist, sondern nur Unkosten entstanden sind. Wollte man diesen Brauch aufheben, dann würden auch die, namentlich in den wissenschaftlichen Kreisen so beliebten und wichtigen Ansichtssendungen aufhören müssen; eine erhebliche Eigen tümlichkeit des deutschen Buchhandels würde damit ver nichtet werden. Welche Belastung durch die vorgeschlagene Steuer für einzelne buchhändlerische Firmen entstehen würde, geht daraus hervor, daß zum Beispiel eine einzige Buchhand lung in Berlin in ihrem Verlage Zeitschriften herausgibt, welche gegen 700 000 Abonnenten zählen und achttägig oder vierzehntägig zur Versendung kommen. Der Buchhandel betrachtet es als eine große Er rungenschaft, daß der lange Kredit, der früher all gemein im buchhändlerischen Verkehr üblich war, sowohl zwischen Verlegern und Sortimentsbuchhäudlern wie auch besonders zwischen den letztem und dem Publikum, jetzt vielfach in einen Barverkehr sich umgewandelt hat. Es liegt die gewiß nicht unbegründete Sorge nahe, daß durch den Quittungsstempel die früheren ungesunden Kredit verhältnisse sich nach und nach wieder einbürgern könnten. Schwerer als andre Berufszweige würde der Sorti mentsbuchhandel unter der Quittungssteuer zu leiden haben, weil an allen andern Verkaufsstätten meist nur Waren abgesetzt werden, die vorrätig sind und dem Käufer gegen Zahlung sofort übergeben werden können, so daß es keiner Quittung bedarf. Im Sortimentsbuchhandel besteht ein großer Teil des Umsatzes aus Büchern, die nicht auf Lager sind, erst vom Verleger bezogen werden müssen und nach dem Eintreffen den Bestellern mit quittierter Rechnung zugesandt werden. Hierzu sind auch alle periodischen Schriften und alle in Lieferungen er scheinenden Werke zu rechnen. Ganz bestimmt liegt es nicht im Interesse fort schreitender Kultur, durch neue Gesetze gerade den Buch. Handel besonders zu belasten. Die Lage der Sortiments buchhändler ist eine so schwierige und in lukrativer Be ziehung so wenig befriedigende, daß wir den Hohen Reichstag dringend bitten müssen, eine neue Belastung durch den vorgeschlagenen Stempel auf Quittungen, Fracht briefe und Paketadressen von uns fernzuhalten. Möge der Deutsche Reichstag unserer dringenden Bitte Gehör schenken und die vorgeschlagene Steuer auf Quittungen, Frachtbriefe und Paketadressen ablehnen!« Zu unserer großen Freude wurde der vorgeschlagene Stempel für Quittungen usw vom Reichstage abgelehnt. Bezüglich der Rabattbewegung in Berlin gingen uns im April d. I zwei Schreiben zu. Das eine Schreiben kam von der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins, das andere vom Berliner Sortimenter-Verein. Beide Vereine ersuchten uns, ihre Bemühungen zu unter stützen, bei der maßgebenden Stelle, dem preußischen Kultus ministerium, die Genehmigung der neuen Verkaufsbestim- 1390
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