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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1923
- Strukturtyp
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- 1923-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1923
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- Deutsch
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wieder nötig werdenden Anpassungen an die fortschreitenden Ver hältnisse gegenüber versagt. Weil BAG wie Zallo solchen neuen Umständen Nachkommen wollen, ist ihre Vereinigung, die ihnen beiden erst bolle Lebensfähigkeit bringt, doppelt begrüßenswert. Ais die BAG im Februar an dieser Stelle in einem Aufsatz »Zur Wirtschaftslage- zum erstenmal begrüßt wurde, konnte darauf hingcwiescn werden, daß ihre Gründung als eine würdige Fort führung der Bestrebungen gelten könne, die rund IVO Jahre zuvor zur Errichtung des Börsenvereins geführt hatten. Zusammen fassende Regelung des Abrcchnungswescns, wie sie einst in den Meß abrechnungen bestanden hatte, in der den neuen Verhältnissen angc- paßten Form mit dem Ziel der Vereinfachung und der möglichsten Sparsamkeit war und ist ihr« Ausgabe. Vor hundert Jahren war diese schon durch die nur einmalig im Jahr zu Kantate erfolgende Abrechnung gelöst. Jahreskredite kommen jedoch heute und für lange Zeit noch nicht wieder in Frage, vermutlich nicht einmal Biertelsahrskrcdite. Der schnellere Rhythmus des Verkehrs verlangt nach noch rascher erfolgenden, deswegen aber doch ebenfalls nach zusammengcfaßten vereinfachten Abrechnungen. Dem dient die VAG. Freilich ist die bloße Bearbeitung der Abrechnungsuntcrlagen <Last- zettel) nur «ine Teilleistung. Für die wirkliche Erledigung des Ab rechnens bedarf die BAG der Anlehnung an ein Geldinstitut, An schluß an bankmäßige oder sonstige Zahlungseinrichtungcn. Das Zusammenarbeiten mit einer Großbank hat nicht erfolgreich gewirkt. Solange sich nun der Buchhandel nicht zur Errichtung einer eigenen Buchhändlerbank entschließen kann, ist das Zusammenarbeiten mit den Organen des Buchhandels, die an sich schon von je wenigstens gewisse bankmäßige Funktionen ausgellbt haben, eben mit den Kommissionären, das natürlich Gegebene. Die Ehe, die so cinge- gangen wird, ist im besten Sinne des Wortes ein« Vernunftehe. Von der Seite der Kommissionäre gesehen, bedeutet der Schritt aber doch noch mehr. In dem Umfang, wie es der BAG gelingt, den gesamten maßgebenden Verlag und das gesamte maßgebliche Sortiment in ihrer Genossenschaft zu vereinigen, stellt der durch sic vermittelte Abrechnungsverkehr wirklich di« Abrechnung des Ge samtbuchhandels dar. Ob cs gelingen wird, in gleichem Umfang "auch den Warenverkehr des Gcsamtbuchhandcls je wieder in Leipzig zusammenzusassen, wird immer fraglich bleiben. Man muß Wohl für die Dauer damit rechnen, daß, wie schon in letzter Zeit, eine volle Gleichung zwischen Leipziger Warenverkehr und Leipziger Abrechnungsverkehr im Buchhandel nicht mehr bestehen wird. Da mit gewinnen die beiden im Kommissionsgeschäft vereinigten Funk tionen selbständiger« Bedeutung nebeneinander. Die Kommissionäre als bankmäßige Organe werden künftig mehr als bisher «ine eigene Rolle spielen. Dem trägt namentlich der Z 3 des Vertrages mit der BAG deutlich Rechnung. Zugleich ändert sich aber in dieser Hinsicht auch die Stellung des Kommissionärs zu seinem Kommit tenten. Bisher war dieses Verhältnis ganz individuell und rein privat geregelt. Von jetzt an tritt dem dagegen ergänzend di« Ver- tragsregelung zwischen der Gesamtheit der Kommissionäre und der Gesamtheit der BAG-Genossen zur Seite. Der Kommittent ist ja zugleich Mitglied der Genossenschaft der BAG und vermag durch deren Organe aus die Gesamtheit der Kommissionäre und auch auf die individuellen Beziehungen zu seinem eigenen Kommissionär, wenigstens soweit der Abrechnungsverkehr in Frage kommt, Ein fluß zu nehmen und hier eine Kollektivwahrnchmung seiner Inter essen zu erreichen. Die Entwicklung in dieser Richtung ist nicht zu fällig. Eine Ausgestaltung der buchhändlerischen Organisation, namentlich des Leipziger Platzes, aus der Grundlage genossenschaft licher Gedanken ist ja ein altes Programm. Selbstverständlich müs sen dabei alle berechtigten Interessen geschont werden. Der Ausbau braucht nicht in einfach schematischer Form zu geschehen. Gerade die Genossenschaftsidce gestattet ja weitgehende Erhaltung des selb ständigen Einzelbetriebs in zusammcnsassendcm größeren Rahmen. Der Bau, der dabei herauskommt, gleicht nicht einem einmal nach einheitlichem Plan errichteten Kunstwerk geschlossener Stil gattung, sondern, wie es einmal ausgesprochen wurde, mehr dem bunten Vielerlei der dennoch organisch gewachsenen und durchaus wohnlichen Domfreihcitcn unseres Mittelalters. Eine Art Krönung dieser Entwicklung und Ausgestaltung bedeutet es, daß nicht nur der Einigungsvertrag unter wesentlicher Mithilfe des Börsenver- einsvorstands zustandegekommen ist, sondern daß er auch weiter-: hin eine maßgebliche Mitwirkung des Börsenvereins Vorsicht, wie namentlich im Z 8 zum Ausdruck kommt. Die Abmachungen sind damit über de» Rahmen eines rein privaten Abkommens gewisser maßen hinausgehoben. Von je nimmt ja der Verkehr über Leipzig eine besondere Stellung ein. Er wickelt sich in bisher rein indivi duell geregelten Vorgängen an sich völlig privater Natur ab. Die dafür entwickelten besonderen buchhändlerifchen verkchrsrechtlichen Normen aber, wie sie namentlich in der Verkehrsordnung zusam- mengefaßt vorliegen, waren schon längst — man möchte beinahe sagen: öffentlich-rechtlich — von Vereins wegen geregelt. Auch die Stellung der Kommissionäre, die sich daraus ergab, war also eigentlich ganz eigenartiger Natur. Sie waren an sich die freien Träger des Leipziger Verkehrs, ohne ihn doch ganz unabhängig regeln zu können, und der Leipziger Verkehr war an sich eine orga nisatorische Schöpfung des Gesamtbuchhandels, dennoch aber völlig abhängig von den selbständigen Kommissionsbetrieben. Daß dieser Zustand ganz von selbst im Laufe der Zeit zu neuen Organisations formen drängen mußte, kann nicht wundernehmen. Davon, daß dies im Wege gütlicher Einigung sich erreichen ließe, hing nicht zuletzt die Zukunst des Leipziger Verkehrs ab. Zweifelsohne be deutet cs ein großes und kluges Entgegenkommen der Kommis sionäre, daß sic hier dem Zuge der Zeit Rechnung zu tragen bereit waren, was durch die Bestimmungen der ZK 6 und 7 bekräftigt wurde. Sie haben einen Teil ihrer Unabhängigkeit dem Gesamt buchhandel zum Opfer gebracht. Das soll nicht vergessen werden. Nur dann ist dieses Opfer nicht vergebens, wenn so wirklich der Platz Leipzig, wie es im Interesse des Gesamtbuchhandels liegt, neu belebt wird. Daß die Lösung in diesem Sinne erfolgt ist, hat wohl auch der BAG endgültig die Bedenken zerstreut, die dort offenkundig bestanden haben. Ob die Regelung des rein technischen Betriebes schon allen Anforderungen genügt, kann abgewartet wer den. Es wäre denkbar, daß die BAG im Interesse sparsamster Ver einfachung der ganzen Einrichtung ihre eigene, besondere Tätigkeit vielleicht noch Weiler einschränkte. Wenn sich der Apparat erst ganz einspielt und mit der praktischen Erprobung auch der letzte Rest von Mißtrauen sich als überholt und unberechtigt erweist, könnte viel leicht alles schwinden, was noch nach doppelter Arbeit aussieht. Die BAG behält ihre große grundlegende Bedeutung und ihren ganzen Einslutz auch dann, wenn sie im großen ganzen nichts mehr wäre als eine Art Aussichtsrat für den Leipziger Verkehr. In dieser Rolle kann sie ungeheuer segensreich wirken und richtunggebend werdcn-sllr neue Entwicklung auch auf anderen Gebieten. Die Zeit drängt an mehr als einer Stelle zu Neubauten und Ergänzungskonstruktionen in der großen Organisation des Gesamt buchhandels. Reine Verfassungsreformen mögen die Arbeit erleich tern können, reichen aber allein nicht aus, um die kommenden Auf gaben zu bewältigen. Für den Erfolg der Einigung zwischen BAG und Zalko wird der Ausgang unsrer Währungsreform von aus- schlaggebender Bedeutung sein. Er wird auch die Arbeiten der Zu kunft sonst bestimmend beeinflussen. Mag dafür der jetzt zustande gekommen« Vertrag in jeder Beziehung ein gutes Omen sein, sodaß der Gcsamtbuchhandcl gerade auf diese organisatorische Leistung einmal wieder wird besonders stolz sein können. vr. G. Menz. Halbjahrsverzeichnis der im deutschen Buch handel erschienenen Bücher,Zeitschriften und Landkarten. Mick Voranzeigen von Neuigkeiten, Verlags- u. Preisänderungen, nebst einem Re gister. 1823: Er st es Halbjahr. 250. Fortsetzung von Hinrichs Halbjahrs-Kalalog. Bearbeitet von der Bibliographischen Abteilung des Börsen- vereins der Deutschen Buchhändler. 2 Teile. Leipzig: Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buch händler. 1923. Lex 8° I. Teil: Tilelverzeichnis <660 S.) — II. leil: Register <126 8.) Preis Os. 15, in 1 Hlwbd. Os. 17, in 2 Hlwdbdn. Os. 18. Noch rechtzeitig vor Weihnachten liegt das ncne Halbjahrsverzcich- nis, 192-3 I, in bekannter Ausstattung vor. Gegenüber dcni vorher gehenden Bande, 1922 II, ist sein Uinsang um 7X Bogen vermehrt
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