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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. (Nr. 22».) Wertbeständige Abrechnung. BAG. Im Anschluß an die Bekanntmachungen des Börse nver- eins, der BAG und des Vereins Leipziger Kommis sionäre (Bbl. Nr. 284 vom 7. Dezember 1923) teilen wir hier durch mit, baß wir am 15. Dezember unseren Abrechnungsverkehr in Goldrcchnung eröffnen werden, und zwar in Verbindung mit dem Ver ein Leipziger Kommissionäre. Die Bedingungen sind aus dem gleichzeitig in dieser Nummer des Börsenblatts veröffent lichten Vertrag nebst Anlage (Richtlinien) ersichtlich. In der Ge schäftsordnung der BAG sind die KZ 1, 1», II, 19-21, 24-27, 32—35, 37 ganz zu streichen, die anderen den neuen Verhältnissen entsprechend sinngemäß anzuwenden. Ein Neudruck unserer Satzung und Geschäftsordnung erfolgt erst später; wir bitten daher, diese Bekanntmachung einstweilen als Teil der Geschäftsordnung auszu bewahren. Die in Händen unserer Mitglieder befindlichen Vordrucke der Last- und Rucklastzettel und der Begleitbriefe können weiter benutzt werden. Die Aussteller erklären sich durch deren Ausfüllung und Einreichung damit einverstanden, daß die Verrechnung nicht mehr durch die Allgemeine Deutsche Credit- Anstalt, sondern durch die Leipziger Kommissionäre erfolgt. Die für den Währungsverkehr der BAG bisher benutzten gel ben Vordrucke können für den Verkehr in reichsdeutscher Währung gleich den weißen Vordrucken aufgebraucht werden, da die BAG gemäß K 5 des Vertrages mit den Kommissionären auf Fortsetzung des Währungsverkehrs verzichtet hat. Unsere Abrechnungsstelle nimmt fortan Last- und Rücklastzettel nur in Goldwährung an <1 O.vi -- Dollar). Einrei chungen können vom 15. Dezember an erfolgen; Donnerstag, den 2V. Dezember, früh 9 Uhr, schließt die erste Arbeitswoche; Montag, den 24. Dezember, erhalten die Sortimenter den ersten Wochenbrief; am Mittwoch, den 2. Januar 1924, wird für die Verleger das erste Wochenguthaben bei den Leipziger Kommissionären oder deren Girokasse (vgl. die dem Vertrage angefügten Richtlinien) verfügbar. Aus verschiedenen Gründen erscheint es dem Vorstande richtig, das Postgeld der Wochenbriefe (jährlich 5,2—1»,4 Gold mark) nicht mehr den Verlegern, sondern durch die Kommissionäre den Sortimentern belasten zu lassen. Erhebt sich hiergegen kein Widerspruch, so gedenken wir so zu Verfahren, andernfalls die Ent scheidung der ohnedies im Januar anzuberaumenden Hauptver sammlung anzurufen. Im Sinn« der Bekanntmachung des Börsenvereins (Bbl. Nr. 284) bitten wir zunächst alle Mitglieder des Börsenvereins, die noch nicht Mitglieder der BAG sind, nunmehr sich als solche anzumelden und so an ihrem Teile dazu beizutragen, daß di« BAG-Abrechnung die im B'uch Handel allgemeine werde. Vordrucke zur Anmel- düng sind von unserer Geschäftsstelle (Leipzig, Buchhändlerhaus) zu erlangen. Leipzig, den l». Dezember 1923. Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler, e. G. m. b. H. Der Vorstand. Carl L innemann. Robert Voigtländer. Otto Zimmermann. Verein Leipziger Kommisfionrire. Am 15. Dezember 1923 wird der Abrechnungsverkehr der BAG in Goldmark in Verbindung mit den Kommissionären eröffnet und in der Weise durchgefllhrt werden, wie es sich aus dem nachstehend veröffentlichten Vertrag zwischen BAG und Kommissionären und den dazu gehörigen Richt linien ergibt. Die Kommissionär« werden demnach den Sortimenter-Genossen die von der BAG erhaltenen Sastzettel zustellen und die entsprechen den Zahlungen der Sortimenter entgegennehmen, nm sie an die Verleger-Genossen weiterzuleiten. Den Verlegern berechnen^ die Verlegcr-Konrmissionäre eine Gebühr von °///» vom Umsatz und gegebenenfalls die nach K 4b des Vertrages zuständige Risiko prämie. Den Sortimentern entstehen aus dem BAG-Verkehr keine Belastungen mit Ausnahme der Portoauslagen sllr Zusendung der Lastzettel (siehe Bekanntmachung der BAG). Denjenigen Genossen der BAG (Verleger und Sortimenter), welche zurzeit in Leipzig durch Kommissionär nicht vertreten sind, empfehlen wir, sich zwecks Eröffnung eines Kontos mit ihrem alten Kommissionär in Verbindung zu setzen. Die Kommissionäre sind bereit, solche Konten auf Grund von Vereinbarung von Firma zu Firma auch dann zu führen, wenn die betreffende Firma vorläufig nur den Zahlungsverkehr, nicht aber den Warenverkehr über Leipzig aufnimmt. Die Girokasse unseres Vereins soll möglichst nur die Konten- fllhrung für Leipziger Firmen Wernehmen, da ihre technischen Ein- richtungen beschränkte sind. Wünscht ein Sortimenter-Genosse der BAG bei seinem Kom missionär Kredit in Anspruch zu nehmen, so hat er sich stets recht zeitig mit diesem über die Höhe und die Bedingungen zu verstän digen. Es sei ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die Sortimenter-Kommissionäre verpflichtet sind (vgl. Richtlinien Punkt 4), die Honorierung solcher Päckchen im ganzen abzuleh nen, für die nicht volle Deckung rechtzeitig in den Händen des Kom missionärs ist. Ebenso sei aus die Konsequenzen bezüglich Aus schließung von Sortimenter-Genossen (vgl. Richtlinien Punkt 7) hingcwiesen. Der Sortimenter-Genosse darf sich also nicht darauf verlassen, daß sein Kommissionär ohne weiteres kreditgebend ein springt. Di« Gilko kommt für Kreditgebung überhaupt nicht in Frage. Etwaige Differenzen aus dem Abrechnungsverkehr mit der BAG sind nach den Richtlinien lediglich mit dieser zu klären, des halb sind^auch alle Rllcklastzettel nicht an den Kommissionär, sondern an Äe BAG zu senden. Wir hoffen, daß der gemeinsam von der BAG und uns einge richtete Zahlungsverkehr die Zustimmung unserer Geschäftsfreunde finden und zu einer erneuten Stärkung des Leipziger Platzes im Interesse des Gesamtbuchhandels führen möge. Leipzig, den 1». Dezember 1923. Verein Leipziger Kommissionäre. ns?«
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