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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1906
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- Deutsch
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^ 237, 11. Oktober 1906 Nichtamtlicher Teil. 9917 mindestens zwei Maschinenmeister zu beschäftigen; ebenso an Mehrfarben- und Jllustrations-Rotationsmaschinen. V. Bestimmungen für Maschinensetzer. I Allgemeine Bestimmungen. 8 1. An den Zeilengieß- wie auch an den Tastmaschinen sind nur ordnungsmäßig als Handsetzer ausgclernte Gehilfen, an den Gießmaschinen möglichst gelernte Setzer oder Schriftgicßcr zu be schäftigen. Lehrlinge dürfen nur in dem letzten Lehrjahre und zwar nur während drei Monaten an der Maschine ausgebildet werden. 8 2. Die für den Maschinensatz anzulerncnden Gehilfen sind mög lichst dem eignen Personal zu entnehmen. 8 3. Die Lehrzeit der Maschinensetzer umfaßt 13 Wochen. Für die Dauer derselben ist das ortsübliche Minimum zu zahlen. Der Maschinensetzer hat nach Ablauf der Lehrzeit, sofern seine Mindestleistung an der Linotype 6000, Monoline 5000, dem Typograph 4200 Buchstaben pro Stunde beträgt, Anspruch aus das Maschinensetzer-Lohnminimum. Erreicht der Setzer die ge nannte Mindestleistung nicht, so ist eine Herabsetzung des Zu schlags um 10 Prozent für die Dauer der folgenden 6 Wochen zulässig. Erzielt der Setzer auch nach Ablauf dieser Frist die vor- gcschriebene Mindestleistung nicht, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Betreffenden von der folgenden Woche ab als Handsetzer zu beschäftigen und dementsprechend zu entlohnen. 8 4. Allen Festsetzungen dieses Tarifs bezüglich Mindest- oder Durchschnittsleistungen ist korrigierter glatter Satz ohne jede Aus zeichnung nach fließend lesbarem, korrektem Manuskript bei einer Satzbreite von mindestens 53 Buchstaben zugrunde zu legen. 8 5. Die tägliche Arbeitszeit der Maschinensetzer beträgt im Zeitungsbetrieb 8 Stunden. In dieser Zeit ist die täglich mindestens halbstündige Putzzeit enthalten, deren Entschädigung im Buchstabevpreis inbegriffen ist. Für den Kommentar: Das Putzen außerhalb der Arbeits zeit ist gegen besondre Entschädigung gemäß Z 35 des Tarifs zu lässig und wird, wenn es regelmäßig stattftndet, nicht als tarif widrig angesehen. Die tägliche Arbeitszeit im Werkbetrieb beträgt 9 Stunden, davon aber nur 8 Stunden Setzzeit. Bei durchgehender Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens Stunde zu gewähren. 8 6. Das Lohnminimum für Maschinensetzer, unter welchen auch die an den Tastapparaten der Lanston-Monotype und ähnlichen Maschinen tätigen Setzer zu verstehen sind, ist das ortsübliche Handsetzerminimum mit 25 bzw. 30 Prozent Zuschlag. An den Einzelbuchstaben-Gießmaschinen Beschäftigte sind nach dem für Handsetzer bzw. Schriftgießer bestehenden Lohntarif, jedoch ohne den Ausschlag für Maschinensetzer zu entschädigen. 8 7. Ist ein Maschinensetzer in der Zeitung regelmäßig täglich nur bis zu 4 Stunden an der Maschine beschäftigt, die übrige Zeit dagegen im Handsatz, dann ist die tägliche Arbeitszeit eine 8ff<, ständige. Als Lohn erhält der betreffende Setzer dann für einen halben Tag den Lohn eines Maschinensetzers, für einen halben Tag als Handsetzer. Beträgt die an der Maschine zu gebrachte Zeit mehr als 4 Stunden täglich, dann treten die Be stimmungen für Maschinensetzer sowohl in bezug auf die Arbeits zeit wie auf die Entlohnung in Kraft. .8 «' Die Entschädigung der Überstunden erfolgt gemäß den Be stimmungen des Z 35, jedoch erhöhen sich die dort festgelegtcn Sätze, sobald 8 Stunden Setzzeit von dem betreffenden Setzer ge leistet worden sind, um 25 Prozent. 8 s. Bei größeren Störungen, d. h. bei über einer Stunde Dauer, im Maschinenbetriebe oder bei Manuskriptmangel ist der Setzer verpflichtet, sich bei Fortbezug seines Lohnes als Maschinensetzer im Handsatz beschäftigen zu lassen, sofern er nicht imstande ist, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. den entstandenen Schaden selbst zu beseitigen. Für berechnende Setzer ist der Durchschnittstagcsverdienst der letzten beiden Wochen maßgeblich. Dauert die Störung länger als zwei Tage, so tritt bei der Beschäftigung im Handsatz auch die dafür gültige Arbeits zeit ein. 8 io. Der Setzer ist zur sachgemäßen Behandlung der Maschine verpflichtet und haftet für die durch grobe Fahrlässigkeit ent standenen Schäden. Liefert der Setzer infolge offenkundiger Leicht fertigkeit unbrauchbaren Guß, so braucht letzterer nicht bezahlt zu werden. 8 1>- Für alle übrigen Vorkommnisse aus dem Arbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Bestimmungen des Deutschen Buch drucker-Tarifs. Für die Tarifierung bezw. Festsetzung von Mindestleistungen neuer Systeme (z. B. Monotype, Clektrotypograph) ist vom Tarif amt innerhalb acht Wochen, nachdem prinzipals- oder gehilfen seitig ein bezüglicher Antrag gestellt worden ist, eine Komniission einzuberufen, der das Tarifamt als Schiedsinstanz vorsteht. II. Bestimmungen für das Berechnen an Zeilenguß-Maschinen für den Satz von Tageszeitungen. 8 12. Grundpreis für 10 000 Buchstaben bei fließend lesbarem, korrekten Manuskript in deutscher Sprache Fraktur: Linotype 121 Monoline 143 „ Typograph 165 „ Antiqua: Linotype 132 „ Monoline 154 „ Typograph 176 „ ausschließlich Lokalzuschlag. 8 13- Besonders zu entschädigen ist: schwieriger lesbares, schwer stilisiertes, undeutlich zusammengestrichenes, korrigiertes Manuskript, sowie Satz von wissenschaftlichen Werken und gelehrten Abhand lungen mit häufigem Vorkommen von Spezialausdrücksn, welche sich der allgemeinen Kenntnis entziehen, sowie solcher Satz, bei dem infolge Vorkommens langsilbiger Worte ein öfteres Aus schließen niit der Hand bedingt ist. 8 14. Die Sprachentschädigung beträgt für Dialektsatz, Altdeutsch, Latein, Englisch, Französisch, Italienisch usw. 30 Prozent, für Slavisch, Ungarisch 40 Prozent. 8 15. Bei reinem Ziffernsatz erhöht sich der einfache Tausendpreis um 100 Prozent, bei solchem, wo die Ziffern den Text überwiegen, um 75 Prozent. 8 16- Spationierter Satz wird mit 100 Prozent Ausschlag vergütet, Spationiercn beim Typograph, falls mit Achteln spotioniert wird, mit 150 Prozent. 8 17. Abbreviaturen-, Namen- und Artensatz je nach der Schwierig keit nicht unter 20 Prozent Aufschlag. Auf die Mitte oder nach hinten ausgeschlossene Zeilen werden an der Linotype mit 25 Prozent, an der Monoline und dem Typograph mit 75 Prozent vergütet. 8 18- Schmales Format wird dergestalt vergütet, daß für je einen Buchstaben unter der Normalzahl von 53 pro Zeile 1 Prozent Entschädigung gezahlt wird. 8 19. Die Einfügung von Handmatrizen wird an der Linotype per Hundert mit 20 H, an der Monoline mit 40 -ß und an dem Typo graph mit *) -ß, 100 Ein- und Ausschaltungen an der Zweibuch stabenmaschine (Linotype) ebenfalls mit 20 ^ vergütet. Beim Typograph wird das Herausnehmen von Zeilen mit überhängenden Buchstaben nach Zeit entschädigt. 8 20. Kleinere Schiebungen bis zehn Zeilen zählen zwei Zeilen mehr, bis zwanzig Zeilen eine Zeile mehr, jedoch nur dann, wenn *) Wird nachträglich vom Tarifamt festgestellt. 1303
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