Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19061004
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190610040
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19061004
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-10
- Tag1906-10-04
- Monat1906-10
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
9622 Nichtamtlicher Teil. ^ 231, 4. Oktober 1906. Personalnachrichten. "Siebzigster Geburtstag. — Der beliebte Schriftsteller Herr vr. Karl von Thalcr in Wien, der seit beinahe vierzig Jahren dem Redaktionsverbande der Neuen Freien Presse (Wien) angehört, beging am 30. September d. I. seinen siebzigsten Ge burtstag. Zahlreiche Ehrungen, Glückwünsche und Grüße aus weiten Kreisen erfreuten den immer noch frischen und schaffenden Jubilar. "Karl Emich Graf zu Leiningen-Westerburg ff. — Am 28. September d. I. ist in München, wohin er im vorigen Jahre aus seiner Villa »Magda« in Neupasing übersiedelt war, Herr Karl Emich Graf zu Leiningcn-Westerburg, SO Jahre alt, gestorben. Nach seinem Rücktritt von der militärischen Laufbahn als Königlich preußischer Rittmeister a. D. im Jahre 1890 widmete er sich mit großer Gewissenhaftigkeit und Fruchtbarkeit geschicht licher und heraldischer Forschung. Eine besondre Neigung wandte er dem kürzlich neu ausgenommenen und wesentlich durch ihn ge förderten Gebrauch der Exlibris (Bibliothekzeichen) zu. Großartig sind seine Sammlungen in dieser Richtung. Er war ein eifriger Mitarbeiter an der Zeitschrift »Lx libris-, an heraldischen und gelehrten Blättern. Die Beilage zur Allgemeinen Zeitung (München) hat viele gehaltvolle Beiträge aus seiner fleißigen Feder gebracht, und auch wir betrauern aufrichtig den Verlust eines treuen Mit arbeiters und Beraters, der uns seit langen Jahren seines nie versagenden Wohlwollens gewürdigt hat. Red. Von seinen zahlreichen Schriften seien hier folgende genannt: Geschichte und Beschreibung der Burg Neu-Leiningen — Graf Friedrich von Leiningen — Adelige Allianzen — Wahl- und Denksprüche — Ein Wappenstein der Hartenburg — Die Leiningen- schen Wappen und Siegel — Speyerer Bischofschronik — Kampf schilde in der St. Elisabethenkirche zu Marburg — Friedrich Wilhelm II' von Preußen auf der Hartenburg — Rheinfahrt der Kaiser zu Speyer — Ein Toison ä'or-Manuskript zu Cassel — Redinghovens Wappenbuch zu München. — Die Mannheimer Siegelsammlung. — Die Zunftgesetze der Krämer-Innung zu Grünstadt. — Maria Luise, Landgräfin zu Hessen. — Witwensiegel der deutschen Königin Jmagina. — Historische Blätter aus dem alten Leiningischen Lande- — Ein Wappenstein der Abtei Limburg a. H. — Die Manessesche Handschrift zu Heidelberg. — Brinckmeiers Geschichte des Hauses Lei ningen, neu bearbeitet. — Jfflands Jäger. — Das Kloster Limburg a. H. — Ex libris 1891/92. — Kufstein. — Heraldische Sitten und Unsitten — Das Pfälzer Wappen — Notariatssignete — Eich städter Wappentafel — Bücherfluch — Bozen — Hoheitszeichen auf den neuen deutschen Feldkanonen — Russische und dänische Exlibris — C. W. Sherborn — Österreichische Exlibris — Deutsche und österreichische Bibliothekzeichen — (lsrwan Loobplatss. (Sprechsaal.) Schwedische Übersetzung eines deutschen Verlagswerks. Der Redaktion d. Bl. wurde folgende Urheberrcchtsfrage zur Veröffentlichung übergeben. Sie kommt diesem Verlangen hiermit nach und bittet um gefällige Äußerungen: Merkwürdige Auslegung der Übergangs bestimmungen beim Anschluß Schwedens an die Berner Konvention bezw. bei Einführung seines neuen Urheberrechts, zu Nutz und Schutz des deutschen Verlagsbuch handels veröffentlicht. Einer Leipziger Verlagsbuchhandlung kam zur Kenntnis, daß ein schwedischer Offizier die Übungsstücke aus einem ihrer fremd sprachlichen Lehrbücher ins Schwedische übersetzt und mit dem fremdsprachlichen Text, der das geistige Eigentum des Verfassers ist, 1906 bei einem schwedischen Buchhändler veröffentlicht hat. Die Übersetzung stellt eine sogenannte Eselsbrücke für faule Schüler dar, weshalb der Verfasser eine solche unbedingt nicht erscheinen lassen wollte. Der schwedische Offizier hat also den Wünschen des Verfassers direkt zuwidergehandelt. Und wer sein Buch kauft, braucht das Original gar nicht, da der fremdsprach liche Text mit abgedruckt ist. Trotzdem verweigert der Übersetzer wie auch sein Verleger, von einem schwedischen Rechtsanwalt dazu aufgefordert, jede Ent schädigung, sowie auch die verlangte Zurückziehung der un- genehmigten Übersetzung. Beide berufen sich dabei auf die Über gangsbestimmung vom 8. Juli 1904, die in deutscher Übersetzung — wie vom Kaiserlich Deutschen Konsulat beglaubigt — lautet: -Diese Verordnung tritt in Kraft am 1. August 1904. »Dieselbe gilt auch für Arbeiten, die vor dem genannten Tage »ausgeführt sind, doch »1. darf eine Übersetzung, die vor dem genannten Tage bc- -werkstelligt war und nach früher geltendem Gesetz ohne -Einwilligung des Verfassers im Druck ausgegeben werden -durfte, auch fernerhin frei ausgegeben werden.- Der vom deutschen Konsulat namhaft gemachte schwedische Rechtsanwalt läßt sich 26 Kosten bezahlen und rät dem Ver leger ab, den Prozeß gegen Offizier und Buchhändler zu führen, da diese behaupten, die Übersetzung sei vor dem 1. August 1904 gemacht (d. h. verfaßt, aber nicht veröffentlicht). Ge druckt ist sie, wie gesagt, erst 1906. Der deutsche Verleger und sein Autor sind der Meinung, daß der Sinn der Übergangsbestimmung nur der sein kann, daß die vor dem 1. August 1904 im Druck erschienenen Übersetzungen weiter gestattet sein sollen, nicht aber solche, die erst 1906 gedruckt wurden und angeblich 2 Jahre früher geschrieben sind. Denn unter der Behauptung, daß irgendwer eine Übersetzung vor jenem Termin verfaßt habe, könnten dann bei solcher Aus legung unerlaubte Übersetzungen auch noch nach Jahrzehnten un gehindert verbreitet werden. Das wäre eine Ümgehung des Ge setzes, die den Anschluß Schwedens an die Berner Konvention überhaupt illusorisch machte. Da der schwedische Offizier aber nicht nur die schwedische Übersetzung brachte, sondern die fremdsprachlichen Übungs stücke wörtlich mit abdruckte, die das geistige Eigentum des deutschen Verfassers sind, so liegt nach der Meinung des deutschen Verlegers und Autors sowohl eine unerlaubte Übersetzung, als auch Nachdruck vor. Es dürfte wohl in keinem Lande eine Gesetzgebung bestehen, die Übersetzungen vom Zeitpunkt ihrer Niederschrift ab schützt, sondern stets nur vom Tage der Veröffentlichung an. Auch in Artikel 5 der Berner Konvention wird dreimal von dem Termin der Veröffentlichung gesprochen. Wer hat recht? Zentralheizung. (Vergl. Nr. 222 d. Bl.) Zu dieser Anfrage der Herren Holland L Josenhans, Stuttgart, schreibt uns Frau Korvettenkapitän Hirschberg (in Firma Hirsch bergs Verlag in Gernrode a/H.): Soeben lese ich im Sprechsaal Ihrer Nr. 222 eine Anfrage, betreffend Erfahrungen im Zentralheizungswesen. Ich kann das System der Firma Hermann Müller L Co. in Wernigerode am Harz ganz außerordentlich empfehlen. Es ist eine Warmwasser-Heizung ohne Anschluß an die Wasserleitung. Dies erweist sich als sehr praktisch, sobald aus irgend einem Grunde die Wasserleitung abgestellt werden muß. Zum Nach füllen darf man nur abgekochtes Wasser verwenden, um An setzen von Kesselstein zu verhüten. Der Kessel befindet sich in einem großen, sehr geschmackvollen Kachelofen, von dem aus die Leitungen das heiße Wasser in die verschiedenen Zimmer zu den recht hübschen Heizgestellen führen. Mir ist es besonders angenehm, daß die Feuerung in der Etage liegt und nicht im Keller, so daß ich das Einheizen selbst überwachen kann. Auch kann ich die Wärme des Kessels gleich für mich verwenden, brauche sie nicht im Keller verpuffen zu lassen. So verbindet die Müllersche Heizungsanlage alle Vorzüge der Zentralheizung mit denjenigen der gewöhnlichen Ofenheizung. Sie ist auch in der Anlage durchaus nicht teuer und kostet im Gebrauch sehr wenig Heizmaterial. Ich entfache das Feuer mit etwas Holz und Nachterstedter Briquetts, schütte dann Koks nach, bis jetzt noch sehr wenig; denn obgleich ich alle Oberlichter der Fenster geöffnet halte, sind doch alle Zimmer angenehm durchwärmt. Mit kollegialem Gruß Gernrode a/H. Frau Korvetten-Kapitän Hirschberg. Amselvilla.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder