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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1906
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- Deutsch
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228. 1. Oktober ISO«. Nichtamtlicher Teil. 9469 schon im Jahre 1830, gleichfalls Unter den Linden, aber in einem andern Hause, eröffnet. Unter den spätern Besitzern des Geschäfts finden wir Albert Cohn, den hervorragenden Shakespeare- Forscher, Leonhard Simion und zuletzt Adolf Behrend und Eugen Golm. Namentlich für ausländische Literatur und Kunst gilt die Buchhandlung A. Asher L Co. als eine der ersten Stellen, ja als eine Autorität in Berlin. Unter Herrn Lazarus, dem die alte Kundschaft volles Vertrauen entgegenbringt, daß er die alten Traditionen beibehaltcn wird, soll sie nunmehr auf die Nordseite der -Linden« (Nr. 56) übersiedeln, da das Grundstück, in dem sic heute ihr Heim hat, in andre Hände übergegangen ist. Die bisherigen Inhaber führen den Verlag des Berliner Hauses unter der Firma Behrend L Co. fort, während Herr Lazarus das Berliner und Londoner Sortiment mit dem Londoner Verlag übernimmt. Das von ihm im Jahre 1886 gegründete Sorti mentsgeschäft wird dem alten Hause nach einiger Zeit einverleibt werden und seine Spezialität für moderne Literatur und Theater beibehalten. Wie wir weiter erfahren, hat Herr Lazarus seine buchhändlerischen Lehrjahre im Hause A. Asher L Co. durchgemacht, war dort auch später als Gehilfe tätig. *Zur deutschen Rechtschreibung. — Die zu einem Verein zusammengeschlossenen Druck-Korrektoren Leipzigs haben in ihrer letzten Versammlung vor etwa zwei Wochen eine dauernde Samm lung und Sichtung aller noch auftauchenden Streitfragen in bezug auf die Rechtschreibung beschlossen. Sir ernannten einen Ausschuß, dem alles, was in der Schreibweise, in Wortteilungen rc. zweifel haft ist oder bedenklich scheint, überwiesen werden soll. Es wird gehofft, daß auf diese Weise die in der deutschen Rechtschreibung noch bestehenden Unsicherheiten geklärt, Verschiedenheit der An wendung beseitigt wird. In derselben Sitzung erstattete ein schon früher zur Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zum -Buch drucker-Duden« gewählter Ausschuß Bericht. 'Diebstahl eines Kunstwerks. — Wie Berliner Blätter melden, ist aus der dortigen großen Photographischen Ausstellung im Abgeordnetenhause die Bronzefigur einer -Reifenspielerin«, die Bildhauer Arthur Lewin-Funcke ausgestellt hatte, dieser Tage gestohlen worden. Es ist eine nackte jugendliche Mädchen gestalt, die in anmutiger Bewegung den Reifen mit beiden Händen über den Kopf schwingt. Die Figur, die auch auf der vorjährigen Großen Berliner Kunstausstellung ausgestellt war, ist aus dunkel patinierter Bronze, der Reifen ist vergoldet. Der Dieb hat den Marmorsockel in einem Toilettenraum abgeschraubt und liegen lassen. Klage wegen eines Buchtitels. — Der Augsburger Abendzeitung vom 25. September 1906 entnehmen wir folgenden Bericht über eine Gerichtsverhandlung: München, 22. September. (Landgericht München I. VI. Kammer für Handelssachen.) Die Verlagsfirma E. Wiest Nachf. in Leipzig erhob gegen die Allgemeine Verlagsgesellschaft G. m. b. H. in München Klage auf Unterlassung einer Titel führung und auf Schadenersatz. Die Klage stützte sich in recht licher Beziehung auf H 8 des Gesetzes zur Bekämpfung des un lauter» Wettbewerbs, in dem u. a. bestimmt ist, daß derjenige, der im geschäftlichen Verkehr den Namen und die besondere Be zeichnung einer Druckschrift in einer Weise benutzt, die darauf berechnet und geeignet ist, Verwechslungen mit dem Namen oder der Bezeichnung hervorzurufen, deren sich ein andrer befugter weise bedient, zum Schadenersatz verpflichtet ist. Im Verlage der klagenden Firma erscheint seit einigen Jahren ein volkstümliches patriotisches Prachtwerk unter dem Titel »Unser Bayernland in Wort und Bild« von Friedr. Rudolf Kreutzer. Dieser Name ist, wie die Klägerin behauptet, ein Pseudonym, der Autor sei Herr Professor I. G. Voigt in London, der früher die sämtlichen Verlagsrechte an diesem Werke auf die klagende Firma übertragen habe. Nun sei anläßlich der Hundertjahrfeier des Bestehens des Königreichs Bayerns auch im Verlage der beklagten Gesellschaft ein ähnliches Werk erschienen und zwar unter dem gleichen Titel: »Unser Bayerland.« Der ganze Unterschied in der Titelbczeichnung bestehe also eigentlich darin, daß Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. hier der Buchstabe »n» im Worte-Bayerland« fehle. Die beklagte Partei sei wiederholt aufgefordert worden, den gewählten Titel weg zulassen; allein sie habe dies nicht getan, weshalb Klage erhoben worden sei. Die Klagepartei habe ein großes Interesse daran, daß dieser Titel nicht von einer Konkurrenzfirma mitbenutzt werde, denn erfahrungsgemäß sei bei Druckschriften ein gutgewählter Titel sür den Absatz von großem Einfluß. Daß der von der beklagten Firma gewählte Titel geeignet sei, Verwechslungen hervorzurufen mit dem Werke der Klagepartei, unterliege wohl nicht dem ge ringsten Zweifel. Der Schadenersatzanspruch könne zurzeit ziffer mäßig nicht angegeben werden, und es empfehle sich jedenfalls, die Verhandlung vorerst auf den Grund des Anspruchs zu beschränken. Der Vertreter der beklagten Firma führte dem gegenüber aus, es fehle im gegenwärtigen Fall an allen Voraussetzungen des Z 8 des Wettbewerbsgesetzes. Der Klageteil hätte vor allem Nachweisen müssen, daß er das Verlagsrecht an dem Werke »Unser Bayernland in Wort und Bild- besitze. Daß er es besitze, werde bestritten. Die klagende Firma habe das Werk lediglich in Kommissionsverlag. Des weiteren fehle der Nachweis dafür, daß die Klagepartei sich befugterweise des Titels -Unser Vayernland« bediene. Es werde bestritten, daß Herr Professor Voigt in London mit dem angeführten Autor Kreutzer identisch sei, und daß die klagende Firma das Verlagsrecht von Voigt erworben habe. Der Schutz des Z 8 betreffe auch nicht jeden beliebigen Titel. Der hier in Frage stehende Titel sei überhaupt nicht schutzfähig, da er keine -besondere Bezeichnung« darstelle, sondern lediglich den Inhalt des Werkes angebe. Eine Verwechslungsmöglichkeit der beiden Werke sei bei der Verschieden heit des Preises, Formats, Inhalts rc. völlig ausgeschlossen. Von einer Verwechslungsabsicht könne um deswillen keine Rede sein, weil der beklagten Gesellschaft die Existenz des Werkes der Klage partei völlig unbekannt gewesen sei, als sie für ihr von vr. Denk und Or. Weiß verfaßtes Werk den Titel -Unser Bayerland- an genommen habe. Dieser Titel sei aus dem einfachen Grunde ge wählt worden, weil er eine kurze und präzise Angabe des Inhalts enthalte. Aber nicht bloß die beklagte Gesellschaft, sondern auch eine Reihe der ersten Münchener Buchhandlungen hätte laut über gebener Bestätigung von dem Werk der Klagepartei ebenfalls keine Kenntnis gehabt. Die beklagte Gesellschaft habe umgekehrt ein Interesse daran, daß ihr Werk nicht mit dem der Klagepartei ver wechselt werde. Bei solchen Umständen könne von einem Schaden überhaupt nicht gesprochen werden. Der klägerische Vertreter bot Beweis an dafür, daß die klagende Firma durch Kaufvertrag vom 15. Juli 1900 das Verlagsrecht von Professor Voigt erworben habe. Das Gericht trat jedoch in eine Beweiserhebung nicht ein, sondern erließ sofort Urteil, wonach die Klage abgcwiesen wurde. Die klägerische Firma hatte, wie nebenbei verlautet, gegen die »Allgemeine Verlagsgesellschaft« in dieser Sache auch Strafanzeige erstattet, das Verfahren wurde aber von der Königlichen Staats anwaltschaft eingestellt. 'Deutscher Chemikertag. — Der deutsche Chemikertag wurde am 24. d. M. in Dessau eröffnet. Die wissenschaftlichen Beratungen des »Verbands selbständiger öffentlicher Chemiker begannen mit einem Vortrag von Or. Treumann (Hannover) über die Errichtung einer chemischen Rcichsanstalt. Der Verband stimmte in einer Erklärung der Ausführung des Vorschlags zu. 0r. R. Kayser sprach über die Reformbedürftigkeit des Wein gesetzes, vr. Aschoff über die Radioaktivität der Heilquellen, Or. Lenze über moderne Milchhygiene. 'Kunstausstellung. Salon Gerstenberger in Chem nitz. — Die angekündigte Erweiterung des Salons Gerstenberger in Chemnitz ist rechtzeitig zum Beginn des Herbstes aus geführt worden. Uns wird darüber geschrieben: Am 2. September fand die Neueröffnung in Anwesenheit erster Gesellschaftskreise und der Spitzen von Behörden statt. Die Innengestaltung der im ganzen aus fünf großen Räumen bestehenden Ausstellung ist ein Werk des Chemnitzer Architekten Basarke, der mit feinem Em pfinden und unter Berücksichtigung vorhandener Schwierigkeiten dem Ganzen den Stempel ruhiger Vornehmheit zu geben gewußt hat. Die Ausstellung enthält u. a. einen Oberlichtsaal, einen 1245
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