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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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9274 Nichtamtlicher Teil. 224, 26. September 1906. treten, hat auf seiner diesjährigen (29.) General-Versammlung vom 9. bis 13. August in Barmen unter vielen andern sozialen An trägen folgenden Antrag einstimmig angenommen: .Die Versammlung beschließt, bei sämtlichen Regierungs- Präsidenten und Bundes - Regierungen dahin vorstellig zu werden, daß das Blenden der Schaufenster auch während des Gottesdienstes unterbleiben kann.« In der Begründung heißt es: 1. In dem Blenden der Schau fenster läßt sich eine Heilighaltung der Sonn- und Festtage nicht erblicken. — 2. Ein dekoriertes Schaufenster übt auf die Andacht der Gläubigen keinen störenden Einfluß aus. — 3. Das Blenden der Schaufenster verursacht vermehrte Arbeitsleistung. — 4. Da die Vorschrift des Blendens mithin nur eine Belästigung der Ge schäftswelt mit sich bringt, ist auf Aufhebung derselben zu drängen. Ortsgruppe Dresden der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen. — Der am 18. d. M. von der Ortsgruppe Dresden der .Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen- unternommene Besuch der vr. Güntzschen Stiftung, Abteilung: Druckerei des -Dresdner Anzeigers«, war für die zahlreich erschienenen Mitglieder von großem Interesse. Dank dem freundlichen Entgegenkommen der Direktion konnten die Teilnehmer das Entstehen dieser bekannten Tageszeitung vom Satz bis zur Versandfertigkeit verfolgen. Unter fachmännischer Führung besuchten die Anwesenden die Setzersäle, und nach einer erschöpfenden Erklärung des Mechanismus der aufgestellten Setz maschinen (System: »Linotype«) durch den führenden Beamten begab man sich in die Stereotypierabteilung. Hier wurde von den Teilnehmern das Prägen und Trocknen der Matrizen, sowie das Gießen und Zurichten der Druckplatten für die Rotationsmaschinen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Anschließend besichtigte man den Maschinensaal. Die dort aufgestellten drei Rotationsmaschinen erregten mit ihrer enormen Produktion das lebhafteste Erstaunen der Besucher. Sehr bemerkt wurden auch die vortrefflichen hygie nischen Einrichtungen des Instituts für das Wohl der Angestellten und Arbeiter. Sämtliche Teilnehmer verließen die Offizin Hoch- Büttner. Personalnachrichten. L. Gestorben: am 22. September, vier Tage nach seinem achtundsiebzigsten Geburtstag, Herr Theodor Reitze! in Kopenhagen, der älteste Sohn des Gründers der dortigen Firma C. A. Reitzel, nach dessen Tode er und sein Bruder Carl 1853 die an gesehene Buchhandlung übernahmen. In ihrem Verlagskontor und Laden gingen einst H. C. Andersen, Paludan-Müller, Ehr. Winther, Sören Kierkegaard und andre Größen der dänischen Literatur, auch manche aus dem jüngern Geschlecht, von S. Schandorph bis zu S. Bauditz, als Autoren und Freunde ein und aus. Nachdem der Verlag 1893 an George Grön (später von Gyldendal erworben) verkauft worden war, widmeten sich beide Brüder dem großen Sortiment. Nach außen trat der jetzt Verstorbene wenig hervor, wurde aber von seinen Standesgenossen mit Ehrenämtern ausgezeichnet. Von 1868 bis 1869 und von 1888 bis 1896 war er Vorsitzender des Buchhändler vereins zu Kopenhagen. Zuletzt lebte er als Privatmann, nachdem er sich vor einem Jahre wegen zunehmender Erblindung ganz aus dem Geschäft zurückgezogen hatte, das sein um wenige Jahre jüngerer Bruder und sein Neffe fortsetzen. (Sprechsaal.) Zollerklärung von buchhändlerischem Vertriebs- Material bei Versendung nach Österreich. (Vgl. Nr. 208, 210 d. Bl.) Erwiderung auf die Ansicht des Herrn F. Volckmar, Leipzig. Im Börsenblatt Nr. 210 vom 10. d. M. bringt Herr F Volckmar, Leipzig, Bedenken gegen die gegebene Anregung be- den Zollverhältnissen nicht Vertrauten noch weiter zu steigern, die ohnehin gerade in reichsdeutschen Verlegerkreisen schon zu weit gediehen ist. Gibt z. B. ein Verleger als Reklamematerial eine Minia tur- ausgabe eines Heftes heraus, der eine Bestellkarte beigefügt ist, so fühlt er sich schon verpflichtet, diese Miniaturausgabe mit ge nauer Spezifikation des Gewichts als Prospekt in die Zolldekla- wird ausgepackt, jedes einzelne Paket darin genau geprüft und nichts Verzollbares gefunden. — Da, bei der Abfertigung, findet der Beamte auf einmal in der Stammerklärung die ominösen Worte: Prospekte. Nun muß gesucht werden, bis man schließlich auf diese Miniaturdruckschriften kommt. Jetzt ist der Zweifel einmal geschaffen, und man hat alle Mühe und Not, daß man die an und für sich zollfreien Sachen, denen nur durch un richtige Bezeichnung eine andre Bedeutung beigelegt wurde, auch zollfrei abgefertigt erhält. Ein Gleiches gilt auch, wenn Abonnements-Einladungen den tarif 1. k. 647, Bemerkung 1, Absatz 4, Prospekte, die in Bücher, Zeitschriften u. dgl. eingelegt sind, sowie ein geklebte Korrespondenzkarten (auf das Abonnement rc. bezugnehmend) als zollfrei unberücksichtigt bleiben. Also warum gesetzlicher sein als das Gesetz, in dem Beamten unnütze Zweifel Hervorrufen und dem Empfänger unnütze Zoll plackereien aufhalsen? Ein andrer Verleger wieder schickte die Postkarten zur Abonnementseinladung separat. Anstatt sie in die Hefte ein zulegen und dadurch Zollfreiheit zu erreichen, fühlte auch er das Bedürfnis, die Bestell- bezw. Abonnementseinladungskarten, die in mehreren Farben ausgeführt waren, als Postkarten zu deklarieren und dem Empfänger unnütze Zollspesen zu bereiten. Es handelt sich also bei meiner Anregung der Deklarierung als -Druckschriften« nicht um Ungesetzlichkeiten, sondern um die geschäftliche Selbsthilfe durch richtige Ausnutzung der im Zolltarif vorgesehenen Erleichterung. Trotz der Deklaration -Druckschriften« wird jeder Ballen und jedes Paket darin genau geprüft. Findet sich irgend etwas Verzollbares, so wird dieses ohne Umstände einfach verzollt. Cs sollte daher unbedingt jeder reichsdeutsche Verleger den Verkehr in diesem Sinn zu erleichtern trachten. Rumburg. Heinr. Pfeifer. Verkauf von »Bürklis Reisebegleiter für die Schweiz« in Deutschland. Soeben versendet die Firma Fritz Amberger in Zürich ein Zirkular über die Winter-Ausgabe von Bürklis Reisebegleiter für die Schweiz. Wir möchten bei dieser Gelegenheit auf eine Neue rung Hinweisen, die bei der diesjährigen Sommer-Ausgabe zum erstenmal seitens des Verlegers in Kraft gesetzt worden ist. Während in früheren Jahren der deutsche Sortimenter in der Lage war, das Kursbuch zu den Schweizer Preisen von 50 bezw. 60 Cts. zu beziehen und zu verkaufen, hat der Verleger bei der neuerlichen Preiserhöhung auch zweierlei Ladenpreise für Deutsch land und die Schweiz eingesührt. Die Sommer-Ausgabe 1906 trägt den Aufdruck: Preis 80 Cts. Ausland Franken 1.50 inkl. Billetverzeichnis. (Schweizer Preis mit Billetverzeichnis Fr. 1.—) Der deutsche Ladenpreis ist also um 33*/, Prozent höher als der Schweizer Ladenpreis. Der deutsche Buchhändler-Nettopreis entspricht genau dem Schweizer Ordinär-Preis. Es würde uns interessieren, zu erfahren, wie die Konstanzer Kollegen das Kursbuch verkaufen und wie man überhaupt in deutschen Sortimenterkretsen über einen derartig verschiedenen Preisansatz denkt. Straßburg i. E., September 1906. C. F. Schmidt's Universitätsbuchhandlung.
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