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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.09.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.09.1906
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- Deutsch
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8758 Nichtamtlicher Teil. 214, 14. September 1SV6. mit Unterstützung des Lritisb Loarä ok Vruäs vorgenommener Nachforschung haben wir weder auf dem Kontinent, noch inner halb der britischen Besitzungen irgend eine bestehende Abgabe auf Papier entdecken können, obgleich man eine solche Steuer eine Zeitlang in Österreich mit andern, aus dem 1866er Kriege herrührenden Lasten auferlegte, ähnlich der in Großbritannien 1861 abgeschafften. Aber der billigen Her stellung von Büchern und deren schneller Verbreitung in der Welt stehen noch ernste Hindernisse entgegen, und einige der schlimmsten Sünder sind englisch sprechende Völker, wie die Vereinigten Staaten von Amerika und sogar einige Kolonien des Britischen Reichs mit Selbstverwaltung. Man kann im allgemeinen diese Hemmnisse wie folgt zergliedern: 1. Beschränkungen der Büchereinfuhr; 2. Beschränkungen der Nachbildung von Büchern in andern Ländern als demjenigen, wo sie zuerst erschienen sind, was sich als unglückliche Begleiterscheinung der gerechten und gesetzmäßigen Errichtung des internationalen Urheberrechts darstellt; 3. Beschränkungen der Bücher-Herstellung durch Schutz zölle, die auf dem Material lasten; 4. Beschränkungen, die es mittelbar erschweren, Bücher in Ländern zu verkaufen, wo sie nicht erschienen sind. Bezüglich der ersten Gattung muß man gerechterweise feststellen, daß die meisten Länder keinen Tadel verdienen. Österreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutsch land, Griechenland, die Niederlande, Schweden lassen alle Bücher frei herein. In andern scheinen die Zölle eingeführt zu sein, um den einheimischen Drucker oder Buchbinder oder beide zu schützen. So lassen Rußland, Norwegen, Italien, Rumänien und (unter gewissen Beschränkungen) Spanien Bücher in fremden Sprachen frei einfllhren, während Bücher in der Sprache des Landes, wenn außerhalb gedruckt, zollpflichtig sind Dagegen macht Rumänien einen Unter schied zwischen einheimischen Verfassern, die im Lande selbst wohnen, und solchen, die ihren Aufenthalt im Ausland haben. Portugal erhebt eine schwere Steuer auf im Ausland gedruckte portugiesische Bücher und eine weniger hohe auf fremdsprachige Bücher; sowohl Portugal als auch Spanien .erheben hohe Zölle auf ausländische Buch einbände. Der von der Schweiz auf alle Bücher er hobene Zoll ist so niedrig, daß er kaum ein Schutzzoll ge nannt werden, noch — wie zu vermuten — einträglich sein kann. Die Vereinigten Staaten von Amerika jedoch erheben, mit gewissen Befreiungen, 25 Prozent Wertzoll. Im britischen Reiche bilden Kanada und Neufundland auffallende Aus nahmen. In dieser letztern Kolonie kann der Grund nur rein fiskalischer Art sein. Ähnlich den später zu be handelnden Beschränkungen steht der kanadische Zoll in scharfem Gegensatz zu der Behauptung bekannter Kanadier, daß das kanadische Volk englische den amerikanischen Zeit schriften vorzöge. 2. Beschränkungen der Nachbildung. Diese sind so gut bekannt, daß wir sie hier nur kurz zu erwähnen brauchen. In den Vereinigten Staaten genießen Bücher keinen Urheber rechtsschutz, wenn sie nicht im Lande selbst gesetzt und gedruckt worden sind. Diese unter dem Druck der Buchdrucker-»Trade Unions» angenommene Maßregel in Verbindung mit den Be schränkungen der Einfuhr lastet natürlich schwer auf denjenigen Büchern, die am meisten »Wissenschaft» enthalten. Wissen schaftliche und gelehrte Bücher haben an und für sich nur einen beschränkten Abnehmerkreis; die Bücher, für die es sich lohnt das Urheberrecht zu erlangen, find in der Regel Volks romane, Biographien oder ähnliche Werke. Wenn ein eng lisches Buch auf einen sichern, wenn auch beschränkten Absatz in den Vereinigten Staaten rechnen kann, so ist es gebräuch lich, es dort mit Duplikat- (Stereotyp-) Platten herzustellen. Die letztern unterliegen jedoch einem Zoll von 25 Prozent des Wertes. So kommt es, daß z B. ein gewisses illustriertes Geschichtswerk zu 14 Schilling (--- 17'^ Frcs.) in England und zu 5 Dollars (— 1 Pfd. Stell. - 25 Frcs > in den Vereinigten Staaten verkauft wird. Die einzige Möglichkeit ist, die Ausgabe nur in den Vereinigten Staaten zu drucken; aber die englischen Leser tadeln gewöhnlich die amerikanische Schreibweise. Kanadische Auflagen werden von einigen englischen Zeitschriften und gelegentlich auch von englischen Büchern hergestellt 3. Beschränkungen infolge der Herstellungskosten be wirken im allgemeinen eher, daß das Buch weniger gefällig zum Lesen und Handhaben hergestellt wird, als daß sie die Produktion beschränken. Der Umsatz hängt auch viel mehr von der Nachfrage als von den Kosten der Herstellung ab, und die Nachfrage scheint die aus Staatsgründen verursachten Hindernisse zu überwinden. Das spricht sehr zu grinsten der Leser. 4. Beschränkungen insolge Portospesen. Selbst die niedrigsten Paketsätze von Großbritannien, z. B. von 1 Schilling für 3 Pfund (1*/, Kilo) nach Deutschland, Holland oder Dänemark, bilden eine wesentliche Erhöhung des Preises eines einzelnen Buches. Die Frage ist indes nur in Verbindung mit dem Vertrieb britischer Zeitschriften in Kanada aufgetaucht. Die Kolonie hat ihren Satz für Drucksachen aus V- Cent (--- 1 Farthing oder 2V- Centimes) pro Pfund herabgesetzt Das britische Post amt hält jedoch seinen Satz von 4 Pence pro Pfund — gerade sechzehnmal soviel — aufrecht Eine Privat unternehmung hat diese amtliche Engherzigkeit einigermaßen gemildert Die timsrioall Ilsvs 6o befördert britische Zeit schriften nach New Uork für 2 Cents pro Pfund und schickt sie von da nach Kanada zum amerikanischen Portosatze von 1 Cent pro Pfund. Aber trotz dieser Einrichtung können sie nicht mit den ausgezeichneten amerikanischen Monats schriften konkurrieren, denn in einem so dünn bevölkerten Lande wie Kanada ist es nur möglich, sie durch die Post zu verbreiten Von einigen werden kanadische Auflagen hergestellt; aber diese enthalten natürlich keine britischen Anzeigen, die bei einer Verbreitung in Kanada den britischen Handel fördern könnten. Die Angelegen heit ist im kanadischen Senat (1S05) und in der Viotorian llssgas in London (Oktober 1905) zur Sprache gekommen; aber bis jetzt hat sich das britische Postamt davon nicht be einflussen lassen. So unterläßt es das Mutterland, zur Vereinheitlichung des Reiches beizutragen. Leider müssen wir noch andre Hemmnisse in einem zweiten Bericht be handeln. Gehen wir zu weit, wenn wir hoffen, daß diese »Besteuerung der Bildung» allmählich verschwinden möge? Bildung ist kosmopolitisch, die Erbschaft der ganzen Mensch heit; es ist unmöglich, die Geschichte der britischen, italienischen oder deutschen Wissenschaft zu schreiben, ohne die gesamte zivilisierte Welt ins Auge zu fassen; aber die Aufzeichnungen dieser Wissenschaft verbreiten sich nur unvollkommen, der Preis ist höher, die Form weniger würdig, als sie sein sollten. Es ist ein Verdienst dieser internationalen Kongresse, daß sie es ermöglichen, diese Mängel in der Kultur aufzudecken, und uns ermutigen, auf ihre Beseitigung hinzuarbeiten. Anmerkung Beschränkungen der Bücher-Einsuhr. Britisches Reich. In den meisten Teilen des Britischen Reiches — einschließlich Britisch-Jndien, Australien, Fidschi, Süd afrikanischer Zollverein, Neu-Seeland und Sierra Leone — sind
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