Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060903
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190609034
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060903
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-09
- Tag1906-09-03
- Monat1906-09
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ganz wider Erwarten wurde trotzdem kurz nachher im Börsenblatt die Begründung des Vereins mitgeteilt. Die Geburtsanzeige ist bis heute das einzige Lebens zeichen desselben geblieben.' Ihr Vorstand würde somit kaum genötigt sein, auf die Angelegenheit zurückzukommen, wenn ihn nicht dazu ein vom 6. Juli datiertes Rundschreiben des Rechts schutzvereins der Deutschen Sortimenter, dem sich ursprüng lich der Verein der Deutschen Sortimenter angliedern sollte, um so mehr Grund böte, als auch eins unsrer Mitglieder seine Unterschrift dazu gegeben hat. Ziele und Anschauungsweise in beiden Vereinen dürften sich decken. Wenn wir uns verpflichtet fühlen, sowohl gegen diese Ziele wie gegen die Art der Begründung Einspruch zu erheben, geschieht es nicht, weil wir den mindesten Zweifel in die guten Absichten unsrer Düsseldorfer und unsrer Ostpreußischen Kollegen setzen, sondern nur weil wir bei aller Anerkennung des besten Willens die Ziele für un ausführbar und die Mittel zu deren Erreichung als das Wohl unsres Standes gefährdend halten. In dem erwähnten Rundschreiben werden die Auf gaben bezeichnet, die des Rechlsschutzvereins in den nächsten Jahren harren. Der zuerst aufgeführte Punkt heißt: Wirkliche Ver tretung des Sortiments in der Organisation des Börsen vereins gleich dem Verleger- und Kommissionärverein. Es ist damit zum Ausdruck gebracht, daß in der jetzt bestehenden Organisation die Sonderinteressen des Sorti ments nicht hinreichend geschützt seien, und daß es not wendig sei, dieses gleich den Verlegern und Kommissionären durch einen lediglich aus Sortimentern bestehenden Verein mit besserem Nachdruck zu erreichen. Man läßt hierbei aber zunächst außer acht, daß der Zweck des Verlegervereins in der Hauptsache in der Er reichung der geschäftlich außerordentlich wichtigen Kredit- stcherheit liegt, die ohne alle Nebenabsichten als hin reichender Grund für die Existenz des Verlegervereins an erkannt werden muß. Nach dem, was bisher über das Programm der Sortimenter-Vereine bekannt geworden, ist der Kreditschutz vorläufig nicht in dessen Rahmen ausgenommen worden Sowohl die Zahl der bestehenden Verlagsgeschäfte, wie auch diejenige der Kommissionshäuser, macht es nicht unmöglich, daß in diesen Spezialvereinen mit Aussicht auf Erfolg gearbeitet werden kann. Der Zahl von annähernd 800 Mitgliedern des Verlegervereins würde in einem zu gründenden Sorti menterverein, gering gerechnet, die fünffache Anzahl von Sortimentern gegenüber stehen müssen, um mit gleichem Nutzen wirksam werden zu können. Wenn es nun auch, was wir lebhaft bezweifeln, möglich wäre, 4000 Sortimenter zu einem Verein zu sammenzubringen, so wäre damit noch lange kein reiner Sortimenterverein geschaffen, denn unter diesen 4000 Mit gliedern würde ein ganz erheblicher Bruchteil sein, der, gleichzeitig Sortimenter und Verleger, dem beständigen Verdacht ausgesetzt wäre, das Verlegerinteresse über das Sortimenterinteresse zu stellen. Daraus ergibt sich, daß der reine Sortimenterverein eine Utopie ist, und daß durch ihn die jetzt bestehenden Verhältnisse nicht um eine Handbreite verändert würden. Trotz allen Widerspruchs muß es lebhaft betont werden, daß sowohl die Tätigkeit des Börsenvereins, wie auch die Arbeit der Kreis- und Ortsvereine sich in der Hauptsache mit Sortimenter - Angelegenheiten beschäftigen und daß diejenigen Mängel, die durch ihr gemeinsames Wirken nicht zu beseitigen sind, ganz bestimmt von einem Sortimenterverein, der, wie ausgeführt, ein reiner Sorti menterverein gar nicht sein kann, auch nicht ausgeräumt werden könnten. Der Beitritt zu einem nie zum Ziele führenden Sortimenterverein bedeutet vergeudete Mittel, vergeudete Kraft. Wenn alle diejenigen Kräfte, die heute auf dte Schaffung eines leistungsfähigen Sortimentervereins er folglos hinzuwirken bemüht sind, mit vernünftiger Einsicht in den Dienst des Börsenvereins und der Kreis- und Ortsvereine gestellt würden, so wäre dem Wohle unsers ganzen Stands wesentlich besser gedient. Als zweite Aufgabe nennt das Rundschreiben: »Staatlich anerkannte Organisation des Sorti mentsbuchhandels nach Ländern und Provinzen mit eignem Ehrengericht.» Was unter dem Begriff staatlich anerkannte Organi sation des Sortimentsbuchhandels zu verstehen sein soll, müßte von dessen Vater erst näher erörtert werden, um eine Meinung darüber äußern zu können Was die als dritter Punkt aufgestellte Mitwirkung des Sortiments bei der Gestaltung einer gerechte» Ver kehrsordnung angeht, so gibt es nichts in unsrer be stehenden Organisation, was diese Mitwirkung hindert oder in unberechtigtem Maße einschränkt. Wenn die Kreis- und Ortsvereine mit ihrer erheblich überwiegenden Sortimenterzahl die Revision der Verkehrs ordnung für erforderlich halten, so liegt es dem Vorstande des Börsenvereins und den Vorständen der Kreis- und Ortsvereine mit aller Bestimmtheit durchaus fern, ver nünftigen Vorschlägen das Gehör zu versagen. Die sämtlichen durch das Vertrauen ihrer Kollegen in verantwortliche Ämter berufenen Männer würden es ausnahmslos als ihre Pflicht betrachten, für die Durch führung von berechtigten Vorschlägen ihre ganze Kraft ein zusetzen. Die bestehende Verkehrsordnung, die trotz unableug- barer Mängel eine große Arbeit aus einem Guß ist, kann nicht stückweise geflickt und geändert werden, und gewiß nicht einseitig von Sortimentern, Verlegern oder Kommis sionären; nur durch deren ineinandergreifende gemeinschaft liche Tätigkeit können bestehende Fehler ausgetilgt und Verbesserungen angebracht werden. Als weitere Aufgabe heißt es dann viertens: Einfluß des Sortiments auf die Ausschließung notorischer Ausbeuter der Verkehrsordnung und der Rabattbestimmungen (Mini mal-Rabatt) aus dem Börsenverein. Das kann nur heißen, daß der zu begründende Sortimenterverein die Berechtigung haben soll, dem Vor stande des Börsenvereins vorzuschreiben, solche Verleger, die sich durch rigorose Berufung auf die Verkehrsordnung, einen wesentlichen Teil der Börsenoereins - Gesetzgebung, bei einer größeren Anzahl von Sortimentern unbeliebt gemacht haben, aus dem Börsenverein auszuschließsn. Rigorose Gesetzesauslegung und Handhabung soll zum Ausschließungsgrund gemacht werden Ist es notwendig, über solchen Widersinn ein Wort zu verlieren? Als fünfte und letzte Aufgabe heißt es in dem Rund schreiben: Vorbehalt des Buchhandels auf die wirklichen Sortimenter und Verbot des Bücherverkauss als Neben betriebs (z. B. bei Warenhäusern) an Orten, wo sich Buch handlungen befinden. Wem von uns würde es nicht zur großen Freude gereichen, wenn er der einzige Bücherverkäufer seiner Stadt oder gar seiner Provinz oder seines Landes sein könnte.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder