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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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204, 3. September 1906. Nichtamtlicher Teil. 8317 fast allen Jahren des Bestehens keinen Zweifel — in das weite Gebiet der sogenannten -General-Anzeiger«, einer besondern, erst in den letztenJahrzehntenentstandnenArt vonBlättern, denen die Aufnahme von Anzeigen der Hauptzweck und meistens auch die einzige wesent liche Einnahmequelle ist, während -Politik«, -Lokalnachrichten« und Berichte aus den Gebieten von Literatur, Kunst und Wissen schaften nur zu dem Zweck Aufnahme finden, dem Bedürfnis und dem Geschmack der Leser auch in dieser Richtung etwas entgegen zukommen. Solche Zeitungen unterliegen erfahrungsgemäß häufigem Wechsel in der Erscheinungsform und dem Inhalt, je nachdem der Geschmack der Leser, die Eigenart des Kreises der Bezieher, die wirtschaftlichen und gewerblichen Verhältnisse des Verbreitungsgebietes, die besondern Verhältnisse der Presse im weitern Sinn, wie das Auftauchen eines neuen Blattes oder das änderungen mußte der Kläger (Wieprecht) rechnen, als er trotz des schon bestehenden -General-Anzeigers« des Beklagten (Burckhardt) für sein Blatt die insoweit gleiche und damit im Hauptstück des Titels ausklingcnde Bezeichnung wählte. Zudem ist der Abstand zwischen den beiden Blättern tatsächlich niemals sehr groß ge wesen. Neben den Anzeigen hat das Blatt des Beklagten auch in den vorhergehenden Jahren schon ab und zu -Lokales« und »Vermischtes«, auch -Politische Nachrichten« enthalten, besonders auch im Jahre 1895, kurz vor der Gründung des -Anhaltischen General-Anzeigers«. Aus diesen Gründen gebricht der Befugnis des Klägers die Kraft, den vom Beklagten für seine Zeitung ge wählten Namen auszuschließen. (Zeitungs-Verlag.) Nachdruck eines Verses. — Zur Frage des Nachdrucks hat jüngst das Reichsgericht bestätigt, daß selbst die Benutzung von vier Zeilen eines Gedichts als Nachdruck anzusehen und als solcher zu bestrafen ist. Die zwei Angeklagten geben in Berlin eine Zeitschrift -Blätter für die Kunst« heraus und haben im März 1904 in dieser Zeitung einen Vers eines Gedichts von vr. Kl. in München als -Motto- für einen Artikel benutzt. Sie des Urheberrechtsgesetzes zu je 50 Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil halten die Angeklagten mit dem Rechtsmittel der Revision angegriffen, welche unrichtige Anwendung des Gesetzes rügte und sich darauf stützte, daß jener als Motto benutzte Vers nur als -Zitat« anzusehen sei. — Das Reichsgericht hat aber die Re vision für unbegründet angesehen und deshalb verworfen. In den Gründen wird ausgeführt, daß mit Recht der Vorder richter festgestellt habe, daß durch die Wiedergabe der vier Zeilen des Gedichts ein Teil eines Werks vervielfältigt sei, und schon das Gesetz vom 11. Juni 1870, betreffend das Ur heberrecht, hatte in § 4 Absatz 2 die Bestimmung, daß es hin sichtlich des Verbotes der Vervielfältigung keinen Unterschied mache, ob das Schriftwerk ganz oder nur teilweise vervielfältigt werde. Der ß 41 des jetzt geltenden Gesetzes vom 19. Juni 1901 bestimmt: -die in den §§ 36 bis 39 bezeichnten Handlungen sind auch dann rechtswidrig, wenn das Werk nur zu einem Teil vervielfältigt usw. wird.« Schultze. Versicherungswesen. — Der 5. internationale Kon greß für Versicherungswissenschaft findet vom 10. bis 15. September in Berlin statt. Verbunden mit ihm wird der 4. Kongreß für Versicherungs Medizin tagen. Die früheren Konqreßorte waren Brüssel, wo 1895 der erste abgehalten wurde, dann London, Paris und 1903 New Aork. Erst seit dem Pariser Kongreß im Jahre 1900 ist Deutschland bei den Tagungen mehr hervorgetreten, da sich inzwischen der Deutsche Verein für Ver- sicherungswissenschaft gebildet hatte. Welche Bedeutung gerade in Deutschland das Versicherungswesen gewonnen hat, lehrt eine interessante Mitteilung der -Kölnischen Zeitung«. Danach gibt es in Deutschland mehr Versicherungen als Menschen. Es laufen nämlich bei 60 Millionen Einwohnern 35 Millionen Versicherungs verträge und es bestehen außerdem auf Grund unsrer Arbeiter versicherungsgesetze nicht weniger als 45 Millionen Versicherungen. Das sind zusammen 8Y Millionen Versicherungen, so daß auf den Kopf der Bevölkerung 1.33 Versicherungen kommen. Das kommt natürlich daher, daß, wenn auch auf der einen Seite eine ganze Reihe von Personen überhaupt nicht versichert ist, viele mehrfach Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. versichert sind. Im Jahre 1905 dürften von der deutschen Privatoersicherung, ebenso von der deutschen Sozialversicherung je 600 Millionen Mark an Entschädigungen ausgezahlt worden sein, mithin 100 Millionen pro Monat. — Auf der Tages ordnung des diesjährigen Kongreffes steht voran die Volksver sicherung, insbesondre die Versicherung der Kinder, alsdann die Behandlung der Zuschlagsprämie für erhöhte Risiken, die Ver sicherung von Abstinenten, die Versicherung von Personen in den Alkoholgewerben, die Versicherung von Frauen, die Besteuerung der Versicherung u. a. m. Der medizinische Kongreß beschäftigt sich mit der Unfallversicherung, mit Tuberkulose und Syphilis. Zu den beiden Kongreffen sind etwa 1500 Anmeldungen ein gelaufen, weit mehr als bei den frühern Tagungen. Das Ehren präsidium haben die Herren Graf v. Posadowsky und v. Studt übernommen. Preisausschreiben. — Die Gesellschaft für rheinische Ge schichtskunde setzt aus der Mevissen - Stiftung für folgende Auf gaben neue Preise aus: 1. Begründung und Ausbau der branden- 300jährigen Bestehens. Preis 3000 Frist: 1. Oktober 1908. deutung als Pädagoge. Preis 2000 Frist: 1. Juli 1909. Die Schriften sind an den Vorsitzenden, Archiodirektor Professor vr. Hansen (Köln) einzusenden. (Beilage zur Allgemeinen Zeitung.) Führung des kaiserlich österreichischen Adlers im Gewerbebetriebe. — Eine Landesstelle in Österreich hatte in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheids dem Inhaber einer Universitätsbuchhandlung die Entfernung des auf einem Schilde bei seiner Buchhandlung angebrachten kaiserlichen Adlers auf- getragen, weil die Berechtigung zur Führung dieses Emblems nicht nachgewiesen wurde, und mit dem Titel einer k. k. Unioersitäts- buchhandlung das Recht zur Anbringung des kaiserlichen Adlers nicht verbunden ist. Das k. k. Handelsministerium hat die im Rekursweg angefochtene Entscheidung der Landesstelle aus den selben Gründen und in der weitern Erwägung bestätigt, daß weder die Besorgung des Verkaufs von Schulbüchern aus dem k. k. Schulbücherverlage noch jene des Verschleißes von Werken aus dem k. u. k. Militärgeographischen Institut oder aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei die Berechtigung zur Führung des kaiserlichen Adlers im Gewerbebetriebe begründe. (-Österr.-ung. Buchh.-Corresp.«) Das lateinische Alphabet und die Japaner. — Von all den Versuchen der Japaner, in den Kreis der westlichen Kultur einzutreten, dürste vielleicht keiner folgenreicher werden als die Einführung des lateinischen Alphabets, von der jetzt wieder die Rede ist, wie der »Nationalztg.« aus London gemeldet wird, Allerdings ist die Idee nicht neu und bisher noch nie zur Aus führung gelangt; was ihr aber jetzt mehr Aussicht auf Erfolg gibt, ist der Umstand, daß die bisherigen Erfahrungen Japans mit der Adoptierung der westlichen Kultur gute sind und dem nationalen Selbstbewußtsein schmeicheln, sowie der weitere Umstand, daß jetzt an allen japanischen Volks schulen englischer Sprachunterricht gegeben wird. Die junge Generation wird also aus alle Fälle mit dem römischen Alphabet bekannt gemacht, so daß die Benutzung dieses Alphabets auch für die japanische Sprache naheliegend ist. In Japan wird die Frage jetzt eifrig diskutiert, und der Sache der Einführung des lateinischen Alphabets, auf japanisch Romadschi genannt, dient sogar ein eignes Blatt, das den Titel -Romadschi« führt. Mit dem chine sischen Alphabet ist man schon lange unzufrieden, da seine Er lernung viel Mühe kostet und da außerdem die chinesischen Zeichen mehr als eine Bedeutung haben. Die neueste Nummer des Blattes -Romadschi« saßt die zugunsten des lateinischen Alphabets sprechen den Gründe folgendermaßen zusammen: 1. da das lateinische Alphabet in kurzer Zeit erlernt werden kann, würde die Zahl der Bücherleser zunehmen; 2. da das Bücherlesen weniger schwierig gemacht wird, würde das Erwerben von Kenntnissen immer mehr erleichtert werden; 3. da das Erlernender chinesischen Zeichen eine Menge kostbarer Zeit erfordert, wird dadurch die Zeit für das Studium moderner Wissenschaften beeinträchtigt; 4. da die chine sischen Buchstaben konkrete Begriffe ausdrücken, muß man nicht 1094
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