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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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7622 Nichtamtlicher Teil. ^ 185, 11. August 1906. mehr als 300 Worte lang, 1 Dollar; wenn mehr als 300 und weniger als 1000 Worte lang, 2 Dollar; wenn mehr als 1000 Worte lang, 1 Dollar für jedes Tausend und einen Bruchteil von mehr als 300 Worten. Für Vergleichung der Abschrift einer Zession mit Eintragung eines solchen Doku ments im Copyrightamt und Beglaubigung derselben unter Siegel 1 Dollar. Für Eintragung der Abtretung des Besitzes von geschützten Artikeln 10 Cents für jeden Titel eines Buchs oder andern Artikels außer der für Eintragung der Abtretungsurkunde vorgeschriebenen Gebühr. Für jedes ge wünschte Nachschlagen nach Eintragungen, Verzeichnissen oder Hinterlegungen im Copyrightamt 50 Cents für jede volle Stunde, die das Nachschlagen beansprucht. Mr persönliche Prüfung von rechtlich geschützten Büchern, Verzeichnissen, Ge suchen oder irgend eines hinterlegten Artikels, einschließlich der Abschrift einer tatsächlich erfolgten Eintragung in das Register 10 Cents im Falle jedes Buchs oder andern Artikels: vorausgesetzt, daß für eine solche Prüfung oder Ab schrift oder für beide, wenn solche von oder zugunsten einer Partei einer schon anhängigen Urheberrechtsklage vorge nommen wird, oder wenn die Prüfung und der Gebrauch eines Buchs oder eines andern hinterlegten Artikels im Lese zimmer der Parlamentsbibliothek oder in irgendeiner Ab teilung der Bibliothek erfolgt, zu der der fragliche Artikel natürlicherweise gehören würde, keine Berechnung erfolgen soll; vorausgesetzt ferner, daß nur eine Eintragung mit einer einmaligen Gebühr gefordert wird für mehrere Bände desselben Buchs oder derselben Zeitschrift, die gleichzeitig hinterlegt werden, oder für die numerierte Serie eines in den Unterabteilungen ü, j, ü und l der Sektion 5 dieses Gesetzes spezifizierten Werks, wenn eine solche Serie den selben Gegenstand mit alleinigen Abweichungen in der Fassung oder Zusammenstellung und in den einzelnen Be standteilen behandelt und dieselben gleichzeitig unter einem Titel behufs gemeinsamer Eintragung hinterlegt werden. Sektion 61. Daß in der Auslegung und Fassung dieses Gesetzes die Worte »Vereinigte Staaten« bedeuten sollen »Vereinigte Staaten nebst deren Besitzungen« und alle Ländereien einschließen sollen, die jetzt oder später unter der Gerichtsbarkeft und Verwaltung der Vereinigten Staaten stehen. Sektion 62. Daß in der Auslegung und Fassung dieses Gesetzes die Worte in der Einzahl auch die Mehrzahl einschließen und umgekehrt, ausgenommen wo eine solche Deutung sinnlos wäre, und Worte im Maskulinum sollen alle Oevsrs. bedeuten, ausgenommen wo eine solche Aus legung unpassend oder sinnlos wäre. Sektion 63. Daß in der Auslegung und Fassung dieses Gesetzes »das Datum der Veröffentlichung« im Falle eines Werks, von dem Exemplare für Verkauf oder Ver teilung hergestellt werden, das früheste Datum sein soll, wann die Exemplare der ersten autorisierten Auflage ver kauft oder zum Verkauf gestellt wurden; und das Wort »Verfasser« soll auch einen Auftraggeber umfassen, im Falle die Bücher zum Verleihen hergestellt werden. Sektion 64. Daß alle Gesetze und Teile eines Gesetzes, die im Gegensatz hierzu stehen, zurückgenommen werden, aber mit Ausnahme des Abschnitts 4966 der Revidierten Kongreß-Akte, dessen Bestimmungen hierdurch bestätigt werden und in Kraft bleiben, ungeachtet dessen, was zu diesem Gesetz im Gegensatz stünde. Kleine Mitteilungen. Berliner Paketfahrt-Gesellschaft. — Uber eine neue Zeitungs-Zustellungsart, von der es allerdings noch zweifel haft ist, ob die Postbehörde ihre Zustimmung dazu gibt, berichtet der »Berl. Lokal-Anzeiger-, wie folgt: Die Erhöhung der Porto sätze der Reichspost im Orts- und Nachbarortsvcrkehr veranlaßt die betroffnen Kreise der Handels-, Verkehrs- und Zeitungswelt, Mittel und Wege ausfindig zu machen, um zu wohlfeilern Zu stellungsformen, namentlich für Druckschriften, zu gelangen. Zu den Druckschriften gehören laut Reichsgerichts-Entscheidung Bd. 3b S. 290 auch Zeitschriften jeder Art. Es fragt sich nun, in welcher Weise die Privatpost solche Zeitungen, sowie Vereins und Familienanzeigen usw. befördern kann, ohne die Be stimmungen der Postnovelle vom 20. Dezember 1899 zu verletzen. Danach ist nämlich nicht nur die Bestellung unter direkter Adresse, sondern auch eine solche nach Listen der Briefboten und ähnliche Beförderungsarten durch Private verboten. Man verfährt daher neuerdings wie folgt: Eine Fachzeitschrift soll jeden Donnerstag den Herren dl., 0. und?. in der Neuen Turm straße zugestellt werden. Da Adressierung und Empfänger-Liste untersagt ist, so schickt die Zeitungsexpedition der Paketfahrt- Gesellschaft für die Bezieher IT, 0. und ?. in der Neuen Turm straße drei Karten und drei Nummern des Blattes. Auf den Karten stehen die Adressen der Bezieher verzeichnet. Der Bote bekommt nun die Zeitungen, trägt sie auf Grund der Adressen karten aus, und die Karten gehen wieder an die Expedition der Zeitung zurück, um am nächsten Donnerstag mit der folgenden Nummer wiederzukehren. Ist der Bezieher verzogen, so macht der Bote an einer besonders hierzu bezeichnten Stelle der Karte einen entsprechenden Vermerk. Schon jetzt läßt die Beteiligung von Vereinen, Industriellen, Blättern usw. eine starke Inanspruch nahme der neuen Einrichtung erwarten, die die Berliner Paket- fahrt-Gescllschaft vom IS. August 1906 ab ins Werk setzen will. Leipziger Buchhandlungsmarkthelfer. — In einer Versammlung der Buchhandlungs-Markthelfer, die in den Vereins hallen, Kreuzstraße, tagte, wurde nach einem Vortrage Uber die Unfallversicherungsgesetzgebung zum Tarifarbeitsnachweis Stellung genommen und aufgefordert, diesen Arbeitsnachweis, namentlich da er auf paritätischer Grundlage arbeite, reger als bisher zu benutzen. Weiter beschäftigte sich die Versammlung mit der Organisationsfrage. Dabei wurde mitgeteilt, daß für die dem Verbände der Handels-, Transport- und Verkehrs-Arbeiter Deutschlands angehörenden Markthelfer als Ausweis über ihre Mitgliedschaft eine Kontrollmarke zur Ausgabe gelange, damit jederzeit ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaftsorganisation festgestellt werden könne. Endlich wurde noch auf die bevorstehen den Beratungen des neuen Lohn- und Arbeits-Tarifs hingewiesen. (Leipz. Neueste Nachr.) Zum deutsch-amerikanischen Professoren-AuStausch — Der Philosophie-Professor Geheimer Hofrat vr. Rudolf Eucken in Jena erhielt, wie die -Nat.-Ztg.- mitteilt, von der Korwauistio Looist^ ok ^wsrioa eine Einladung, Vorlesungen in New Dork zu halten. Die genannte Gesellschaft, an deren Spitze Männer wie Präsident Butler, Andrew White und Seth Low stehen (der auch Karl Schurz bis zu seinem Tod angehörte), beabsichtigt, eine möglichst genaue Bekanntschaft des amerikanischen Publikums mit der deutschen Kultur in Vergangenheit und Gegenwart herbei- zusühren. Auf Aufforderung der Gesellschaft sprachen dort im vorigen Winter Professor Friedrich Delitzsch und vr. Ludwig Fulda. Professor Eucken hofft, im nächsten Jahre dem ehrenvollen Ruf Folge leisten zu können. * Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Verlags-Katalog von A. Francke vormals Schmid L Francke in Bern 1831—1906. 8°. XVI, 80 S. Llovaidiobsr ^.rwsigsr über Novitätsu uuä ^utiguaria aus dem dsbists der Nsdimu uuck Naturvisssusobsdt, ru bsmsbsn äureb ( 8ort>.-Va ) VsrlaA der virsob vald'sebsu LuobbaudluuK iu Vsrliv. 1906, No. 7. doli. 8°. 8. 49—56. Wichtigere Erscheinungen der letzten Wochen. Mai—Juli 1906. Mitgeteilt durch ( Sort.-Fa ) Ausgegeben von Albert Koch L Co. in Stuttgart. 1 Folio-Blatt. Dasselbe auch als Verlangzettel eingerichtet. Nedsrlaudsobö viblioxraxbis. Vijst vau nisuv vsrsoüonso Lostzsn, Laartsn sox. VartzrijAdaar iu dsu Ooslrliaudsl vau (. . . 8ort.- k'a. . . .). vitKavs vau VT 8ijtbokk, ts Voidsv. 1906. No. 7. 31. duli. 8°. 8. 49—56.
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