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                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1906
- Strukturtyp
 - Ausgabe
 - Band
 - 1906-07-31
 - Erscheinungsdatum
 - 31.07.1906
 - Sprache
 - Deutsch
 - Sammlungen
 - Zeitungen
 - Saxonica
 - LDP: Zeitungen
 - Digitalisat
 - SLUB Dresden
 - PURL
 - http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060731
 - URN
 - urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190607316
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 - oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060731
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 - Public Domain Mark 1.0
 
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                              7314 Nichtamtlicher Teil. ^ 178, 31. Juli 1906. Ansichtskarten mit 3 Pfg.-Marke. Bücherzettel. Es ist ganz erklärlich, daß jetzt manche Postkarte im Orts- und Nachbarortsoerkehr nicht mehr geschrieben wird, die bei dem billigen 2 Pfg.-Tarif einem lieben Bekannten zugedacht wurde. Und das hat die Post mit 3 Mehrporto getan! Im geschäftlichen Ver kehr wird das Telephon benutzt. Bei der wohl allgemein in Ver wendung stehenden Telephon-Pauschalgebühr kommt die öftere Gesprächsverbindung nicht in Frage. Das geschäftliche Leben scheidet also völlig aus. In Betracht kann nur die Postkarten- Jndustrie kommen. Da wird wohl ein Unterschied im Verkauf einst und jetzt zu bemerken sein. Allein wenn man sich die dem Postgesetz rechtlich gleichstehenden Bestimmungen der Postordnung ansieht, da muß man zu der Ansicht kommen, daß eine Einschrän kung im Ansichtskartenschreiben eigentlich gar nicht notwendig ist, da die Postordnung die Versendung solcher Karten unter gewissen Bedingungen gegen die Drucksachentaxe von 3 H zuläßt. Not wendig wäre nur, daß bei der Herstellung dieser Karten — gleich viel ob Ansichts- oder Bilderkarten — diesen Bestimmungen Rech nung getragen wird. Die Rückseite der Karte bleibt, wie sie jetzt ist. Ob sie durch Buchdruck, Photographie, Lithographie, Chromographie oder ein ähnlichesmechanisches Verfahren hergestellt ist, bleibt ganz gleich. Nur auf der Vorderseite würde sich der Vordruck ändern müssen. Da ließe sich anführen: nicht mehr »Postkarte» an den oberen Rand zu setzen, sondern -Drucksache. Postkarte- nebeneinander; darunter klein in Klammern -Das Nichtzutreffende zu streichen». Dann kann der Schreiber die Karte benutzen, wie er will. Prak tisch würde auch sein, an der rechten oberen Ecke der Karte den Raum für die zu verwendende Freimarke vorzupunktieren und in diesen Raum in kleinen Lettern zu setzen: -Drucksache 3-H, Post karte 5 H.» Jm weiteren würde rötlich sein, parallel der Längslinie auf der linken Seite, die für Postkarten zu schriftlichen Mitteilungen zugelassen ist, noch einen kleinen Vermerk anzubringen, vielleicht: »Als Drucksache für 3°) nicht zu beschreiben-, oder: »Dieser Raum ist nur bei Frankierung von 5 zu beschreiben« oder ähnlich. Damit ist vom Hersteller alles getan, um dem Schreiber dieser Karte eine solche in die Hand zu geben, die er nicht nur im Orts- und Nachbarortsverkehr für 3 ^ Porto versenden kann, sondern im ganzen inländischen Verkehr einschließlich Bayern und Württemberg, nach Österreich-Ungarn mit Bosnien-Herzegowina, Luxemburg und nach den deutschen Schutzgebieten (Deutsch Neu- Guinea, Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Kamerun, Karo linen-, Marianen- und Palau-Jnseln, Kiautschou, Marschall-Jnseln, Samoa und Togo). Wird diese Drucksachenkarte im Verkehr mit den übrigen Län dern einschließlich des Vereins-Auslandes, sowie der deutschen Postanstalten in China, Marokko und der Türkei benutzt, so ist sie mit 5 H zu frankieren (Postkarte mit 10 ^). Und diese Karte erfüllt genau denselben Zweck. Die genaueste Beobachtung ergibt, daß auf die meisten Karten weiter nichts geschrieben wird als: -Herzlichen Gruß sendet Dir (oder Euch) Euer A.- Diese fünf Worte bilden die schriftliche Mitteilung, welche die Frankierung als Postkarte bedingen. Wie nun, wenn der Hersteller auf der Rückseite der Ansichtskarten, um diese handelt es sich ja am meisten, gleich den Ort und darunter die Worte: »Herzlichen Gruß!» vordruckt? Da setzt der Schreiber das Datum und seinen Namen darunter, und für 3 ^ erreicht diese Karte den Empfänger mit demselben Erfolge wie für 5 Wenn im Orts- und Nachbarortsverkehr eine Erhöhung des Portos um 3 v) eine Verminderung des Ansichtskartenschreibens bedingt hat, so müßte eigentlich eine Ersparnis von 2 ^ Porto im großen deutschen Verkehr eine Vermehrung bedeuten. Und das wäre sicher der Fall, wenn das große Publikum mehr mit den Bestimmungen der Postordnung vertraut wäre. Wie oft hat ein jeder bei kleinen Ausflügen in die Umgebung gehört, wie gesagt wird: dem oder dem schreiben wir eine 2 Pfg.-Kartei — was wurde darauf geschrieben? nur Gruß und der Name des Absenders. Sollte wirklich der eine Pfennig die Bedeutung haben, um die Ab sicht zu verhindern: dem oder dem schreiben wir eine 3 Pfg.-Karte? Kaum glaublich. Wenn sich das Publikum daran gewöhnt haben wird, bei solchen Freundschaftskarten nur das Datum und die Unterschrift auf die Rückseite der Karten zu schreiben und auf der Vorderseite den Vordruck -Postkarte- zu durchstreichen, dann ist leicht vorauszusagen, daß noch mehr solche Karten geschrieben werden als früher beim 2Pfg.-Tarif; denn dann wird sich jeder daran gewöhnen, auch bei größern Ausflügen und Reisen solche Karten und ihren billigen 3 Pfg.-Portosatz zu benutzen, vielleicht gar wegen der Portoersparnis noch mehr Karten ver senden. Und das käme in erster Linie der Postkarten-Jndustrie zugute. Man kann noch weiter gehen. In den wenigsten Fällen ist die Hinzusügung des Datums seitens des Schreibers notwendig. Die Freimarke wird mit dem Postaufgabestempel versehen; nur bei ganz kleinen Orten kann eine Abholung aus dem Briefkasten am andern Tage eventuell in Betracht kommen, und dies nur an Sonn- und Festtagen. Auch dies wäre bei Anfertigung von An sichtskarten zu berücksichtigen. Vielleicht ließe sich der Vordruck an bringen, z. B. Bad Kösen, Datum des Poststempels. Damit wäre dem Schreiber wieder eine Arbeit abgenommcn, ohne den Her steller nennenswert zu belasten. Aus der Erfahrung weiß man, daß das Ansichtskartenschreiben bei solchen Gelegenheiten meist recht schnell gehen soll. Wenn derartig hergestellte Karten zum Verkauf gebracht werden, wird sich natürlich als notwendig erweisen, den Käufer auf die zweifache Verwendbarkeit in geeigneter Weise aufmerksam zu machen. Die Postordnung läßt für solche Drucksachen in Kartenform mit 3 Pfg.-Marke frankiert folgende schriftliche Zu sätze und Änderungen zu: Cs ist zulässig: auf der Rückseite der Karte den Tag der Ab sendung, die Unterschrift oder Firma sowie den Stand, Wohnort und Wohnung des Absenders handschriftlich anzugeben oder abzu ändern; Druckfehler zu berichtigen; gewisse Stellen des gedruckten Textes zu durchstreichen, um sie unleserlich zu machen; sie brauchen aber darum nicht tatsächlich unleserlich zu sein; Worte und Teile des Textes, auf die man die Aufmerksamkeit.zu lenken wünscht, durch Anstriche hervorzuheben, zu unterstreichen, Striche an den Rand zu machen, oder einzuklammern; endlich auf Weihnachts und Neujahrskarten eine Widmung hinzuzufügen. Weitere Zu sätze oder Änderungen sind nicht zulässig, gleichgiltig, auf welche Weise sie angebracht sind, da sie den Charakter einer brieflichen Mit teilung in offener oder verabredeter Sprache darstellen. Die Vorderseite solcher Karten bleibt den Freimarken, den postdienstlichen Angaben und der Adresse des Empfängers Vorbehalten. Es ist nur gestattet, daß der Absender auf der Vorderseite seinen Namen, seinen Stand und seine Adresse mittels eines Stempels oder eines andern Druck verfahrens angibt, niemals aber handschriftlich. Der Vordruck -Postkarte- muß in jedem Falle durchstrichen sein. Ist dies nicht der Fall, so werden solche Karten von der Post als Postkarten angesehen und deren Tarif unterworfen. Gänzlich unfrankierte Drucksachenkarten werden nicht befördert. Für die Drucksachen taxe sind gleichfalls zulässig: gedruckte Doppelkarten, auch wenn sie auf der nach außen gekehrten Rückseite mit gedruckten Angaben versehen sind. Ebenfalls können damit auch Formulare zu Ant wortkarten mit Postwertzeichen oder ohne solche verbunden sein. Unter diese Art von Drucksachen gehören auch die Bestell- und Subskriptionszettel auf buchhändlerische Werke, Bücher, Zeitungen, Stiche und Musikalien. Da ist zulässig, auch im Ver kehr mit dem Auslande (dann 5 o)), die bestellten oder angebote nen Werke handschriftlich zu bezeichnen und die gedruckten Mit teilungen ganz oder teilweise zu durchstreichen oder zu unter streichen. Für den innern deutschen Verkehr und für den Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten bestehen über die Zulässigkeit handschriftlicher Angaben in Bücherzetteln noch weitergehende Bestimmungen, die auch bei Bücherzetteln nach und aus der Schweiz, sowie bei Bücherzetteln nach Luxemburg Anwendung finden, während für Bücherzettel aus Luxemburg die schärferen Bestimmungen des innern luxemburgischen Verkehrs gelten. Nach den weitergehenden Bestimmungen können Vücherzettel sowohl in Form offener Karten als auch unter Umschlag oder Band eingeliefert werden. Als Karten müssen sie in Größe und Stärke des Papiers im allgemeinen den Postkarten entsprechen; doch sind auch größere Formulare zulässig, wenn sie den Umfang einer Postpaketadresse (11,1 om: 18,8 om) nicht wesentlich über-
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