Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060730
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190607305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060730
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-07
- Tag1906-07-30
- Monat1906-07
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7284 Nichtamtlicher Teil. oV 174, 30 Juli 1906. tischen und Gerichtsbezirks, der Ortsgemeinde (Gutsgebiets) und des zuständigen Abgabepostamts verzeichnet sind. Dieses den speziellen Bedürfnissen des Postverkehrs angepaßte Werk wird in der ersten, unter einem zur Verteilung gelangenden Auflage allen Ärarial-Postämtern einschließlich der Beamtenbahnposten sowie den Postämtern erster und zweiter Klasse als amtlicher Behelf im Wege der Post- und Telegraphen-Direktionen zukommen. In gleicher Weise werden auch die vierteljährlich erscheinenden Nach träge zur Verteilung gelangen. Kongreß für Strafverfahren. — Die 11. Landes versammlung der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung (Landesgruppe Deutsches Reich) findet in den Tagen vom 6. bis 9. September 1906 in Frankfurt am Main statt. Beratungs gegenstände sind am 7. September: Die Reform des Straf verfahrens und die Vorschläge der Strafprozeßkommission (Be richterstatter: Landgerichtsdirektor a. D. vr. Aschrott (Berlin). Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Berichterstatter vor, die diesjährige Debatte auf folgende drei Punkte zu richten: 1. Die Organisation der Strafgerichte und die Berufung; 2. Das Legalitätsprinzip und die Stellung der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsorgane im Strafverfahren; 3. Das Verfahren bis zur Hauptverhandlung, einschließlich der Untersuchungshaft. — 2. Am 8. September: Empfiehlt sich für das Deutsche Reich der Erlaß eines Auslieferungsgesetzes? (Referent: Professor Or. Frank-Tü bingen. Korreferent: Rat am k. b. Obersten Landesgericht Professor Or. Harburger-München.) — Am 8. September nachmittags findet ein öffentlicher Vortrag des Herrn Professors Or. Freudenthal (Frankfurt a. M.) über -Amerikanische Kriminalpolitik« statt. (Beilage z. Allgemeinen Ztg.) * Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: 8uoü- unck Nusiüslisubauäsl. Von O. Üölsobsr-Lölv. Lonäsr- abäruok aus »Ois IVsltvirtsobakt, II. Teil: Osutsoblavä«. (Osiprig 1906, 8. (1. Vsudnsr.) Oox.-M. 8. 154 —158 in IIwsoblaA. Der Verfasser, den die Leser dieses Blattes als kenntnisreichen und urteilsfähigen Mitarbeiter kennen, faßt die bemerkens werten Ereignisse und statistischen Ausweise der letzten Jahre im deutschen Buch- und Musikalienhandel in knapper Form zusammen. Seine Darstellung ist übersichtlich, leicht lesbar und bringt dem Fachmann manche nützliche Erinnerung. Sie hat den Vorzug, sich auf die wichtigsten Vorkommnisse und Erscheinungen zu beschränken, gibt somit einen recht klaren Überblick. Personalnachrichten. "Gestorben: am 26. Juli im 69. Jahre seines von rastloser Arbeit er füllten Lebens der Buchhändler Herr Otto Mühlbrecht, Mitbegründer und Mitinhaber der hochangesehenen Firma Puttkammer L Mühlbrecht, Buchhandlung für Staats- und Rechtswissenschaft in Berlin. Otto Mühlbrecht war am 28. Februar 1838 in Braunschweig geboren, besuchte das dortige Martini-Gymnasium und trat im Jahre 1853 bei Grüneberg L Bock in Braunschweig in die buchhändlerische Lehre. Seine Gehilfenjahre verbrachte er in der Akademischen Buchhandlung von Vandenhoeck L Ruprecht in Göttingen, in der Universitäts-Buchhandlung in Kiel, bei Mebus L Co. in Elberfeld, schließlich in einer großen Amsterdamer Buchhandlung. Nachdem er von seinem Plan, in Stngapore eine deutsche und internationale Buchhandlung zu errichten, durch den darum befragten, aber, wie dieser offen bekannte, geschäftlich und persönlich dabei sehr interessierten Londoner Kollegen Nicolaus Trübner zurückgekommen war, verließ er 1865 Amsterdam und kam nach kurzem Pariser Aufenthalt 1866 nach Leipzig, wo er bei T. O. Weigel die Leitung des ausländischen Sortiments übernahm. Aber schon 1867 verließ er Leipzig und trat für kurze Zeit in B. Bchrs Buchhandlung in Berlin ein, mit dessen Inhaber, Emil Bock, er aus seiner Amsterdamer Zeit her befreundet war. Im Oktober 1868 verband er sich mit seinem Freunde Albert Puttkammer zur Übernahme der Buchhandlung für Staats-und Rechtswissenschaft, die L. A. Kallmann in Berlin im Januar desselben Jahres, auf seine Anregung und unter seiner Mitwirkung als Prokurist und Geschäftsführer, eröffnet hatte. Zwar hatte das junge Unter nehmen durch Ausbruch des Krieges 1870 zunächst einen un erwarteten und empfindlichen Stoß auszuhalten; aber der schnelle und glückliche Verlauf des Feldzugs und die durch ihn geschaffene nationale Einheit hatte eine gewaltig einsetzende Gesetzesarbeit zur Folge, die dem Aufblühen des auf Staats- und Rechtswissen schaft gerichteten Betriebs in hohem Grade förderlich war. Es ist bekannt, in wie vortrefflicher und erfolgreicher Weise beide Inhaber ihre Aufgabe durchgeführt und ihr Geschäft zu einem der angesehensten im ganzen deutschen Buchhandel erhoben haben. Auch die Persönlichkeit Otto Mühlbrechts ist im deutschen Buchhandel allgemein bekannt und geachtet. Im öffentlichen Leben ist der emsig tätige und liebenswürdige Mann viel her vorgetreten. Von kräftigem Körperbau, in scheinbar unverwüst licher Gesundheit, war er eine stattliche, immer gern gesehene Er scheinung in den Versammlungen der Kollegen. Seit mehr als Jahresfrist begann er, über ihm unerklärliche Müdigkeit zu klagen, und mehr als einmal seit jener Zeit hat er dem Schreiber dieser Zeilen schmerzlich bekannt: -Es geht zu Ende-. Jetzt hat der Tod diese Leidenszeit abgeschlossen, einen für seinen ruhelos schaffenden und planenden Geist unerträglichen Zustand. Seine Arbeit ruhte eigentlich nie. Nach gewissenhaftester Er füllung der Pflichten, die der Beruf ihm auferlegte, gab sich der unermüdliche Mann selten der Ruhe hin. Auch seine Muße erfüllte er mit regelmäßiger, unaufhörlicher Arbeit und hat durch diese in aufopfernder und dankenswertester Weise den Fachgenossen und der Wissenschaft gedient, die er in seinem großen Geschäfts betrieb pflegte. Er war ein Meister in Einteilung und Ver wertung der Zeit. Seit 28 Jahren war er Mitglied des preußischen Literarischen Sachverständigen-Vereins, der jetzigenLiterarischen Sachverständigen kammer. Im Börsenverein hat er im Wahlausschuß und andern Ausschüssen, in der historischen Kommission, insbesondre jahrelang im Außerordentlichen Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht mit seiner sorgsamen und erfahrenen Arbeit gewirkt. Auch in der Korporation der Berliner Buchhändler hat er in Ehrenämtern mitgearbeitet. Dem Börsenblatt war er ein treuer Mitarbeiter und Freund; seine zahlreichen Beiträge fanden immer dankbare Leser. Bekannt ist seine unablässige Mahnung zur Wahrung des Urheberrechts in Holland. Regelmäßig zweimal jedes Jahr erfolgten in diesem Blatte seine Zusammenstellungen von Über setzungen deutscher Bücher; die letzte haben wir vor wenigen Tagen empfangen. Seine selbständig erscheinenden bibliographischen Berichte über die Weltliteratur der Staats- und Rechtswissenschaft, die er seit beinahe vierzig Jahren herausgegeben hat, sind den Fachgenosscn bekannt. Zahlreich und von praktischem Wert, zum Teil auch unterhaltenden, immer aber unterrichtenden Inhalts sind seine selbständig erschienenen Schriften. Folgende seien hier angeführt: Beethoven und seine Werke (1866) — Der holländische Buch handel seit Coster (1867) — Die Literatur des deutschen und italienischen Kriegs 1866 (1867) — Die Literatur der preußischen Staatswissenschast (1868) — Übersicht der staats- und rechtswissen schaftlichen Literatur (1868—1906. 39 Bde.) — Erinnerungen aus dreißig Jahren, 1860—1890 (1890) — Wegweiser durch die neuere Literatur der Staats- und Rechtswissenschaft (1886; 2. Auflage: I. 1893; II. 1901) — Die Literatur des Entwurfs eines bürger lichen Gesetzbuchs (1891) — Denkschrift betreffend die Errichtung eines Zentralbureaus zum Schutze des Urheberrechts (1891) — Die Bibliographie im Dienste des Buchhandels (1894) — Die Bücher liebhaberei in ihrer Entwickelung bis zu Ende des 19. Jahrhunderts. (1896; 2. Auflage: 1898) — Aus meinem Leben (1898) — Kongreß- Erinnerungen (1900) — Bibliographie des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1900/01) — Erinnerungen, Neue Folge. 1890—1903 (1903). Die vorstehenden Seiten dieses Blattes bringen sein letztes bibliographisches Verzeichnis, das er der Redaktion vor wenigen Tagen zukommen ließ und auf dessen schnelle Drucklegung er drängte. Jeder, der den lieben Verstorbenen kennt, kennt auch das fast unglaubliche Maß seiner Arbeitsleistung, und das vor stehende Verzeichnis seiner Schriften, alle inhaltreich und viele sehr umfangreich, wird seine Arbeit der vollen Würdigung näher bringen. Der deutsche Buchhandel hat in Otto Mühlbrecht einen seiner Tüchtigsten und Bravsten verloren. Sein Andenken in hohen Ehren zu bewahren, wird ihm eine liebe Pflicht sein. L
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder