Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060718
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190607189
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060718
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-07
- Tag1906-07-18
- Monat1906-07
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6964 Nichtamtlicher Teil. 164, 18. Juli 1906. Verbotene Druckschriften. Auf Grund des rechtskräftigen Urteils der l. Straf kammer des Landesgerichts hiers. vom 18. Juni 1906 sind alle Exemplare der im Verlage der Wiener Volksbuchhandlung Ignaz Brand, VI. Gumpendorferstraße 18, erschienenen Druckschrift »Märzschrift 1906, gewidmet dem Sänger der Revolution Ferdinand Freiligrath« gemäß Z 41 des St.-G.-Bs. unbrauchbar zu machen. Essen, 7. Juli 1906. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. Durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts hiers. vom 2. Juli 1906 ist das Liederbuch! »0jo2^2va V7 Llosviaoll Lostorv I'olsldeb 6Ios^ Lostov 0 Üolses rsbral ^Vlaäislsrv Lslra XsisZarma 8. ^.ltsvbsrga« wegen des nach ß 130 St.-G.-B. strafbaren Inhalts ver schiedener Lieder, die darin abgedruckt sind, beschlagnahmt worden. Posen, 10. Juli 1906. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. Durch rechtskräftiges Urteil der Strafkammer beim König!. Amtsgericht in Grätz vom 7. Mai 1906 ist die Einziehung und Unbrauchbarmachung aller Exemplare folgender Druck schrift, sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen gemäß Z 41 St.-G.-B. angeordnet worden: llesrerg Uolska via 2gmslal Uissni patrzwt^02v6 i varoäovo 2gbral. Ur. Lsrällsitt Uvöv Uslrl^äsm Lsisgaroi Lolslcioj. Meseritz (Bezirk Posen), 23. Juni 1906. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. Nichtamtlicher Teil. Vom russischen Buchhandel. In einer der letzten Generalversammlungen des russischen Buchhändler- und Verleger-Vereins in St. Petersburg wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, an Sonntagen die Geschäfte nicht zu öffnen. Nur wenn der letzte Sonntag vor Weihnachten auf den 22., 23. oder 24. Dezember fällt, sollen die Geschäfte an diesem Tag offen gehalten werden dürfen. Die Frage, betreffend die Dauer der täglichen Geschäfts zeit, rief eine lebhafte Debatte hervor. Einige Vereins mitglieder hatten schon früher beschlossen, nur von neun Uhr morgens bis neun Uhr abends die Läden offen zu halten und den Angestellten eine zweistündige Mittagspause zu gewähren. Dagegen wurde der Ein wand erhoben, daß es nicht angehe, die gleiche Zeitbestim mung für alle Geschäfte festzusetzen; manche hielten es für zweckmäßiger, früher zu öffnen, andere, später zu schließen; auch müsse man zwischen Sommer und Winter unter scheiden. Schließlich wurde über folgende Fragen ab gestimmt: ») Sollen die Buchhandlungen um acht Uhr früh ge öffnet und um acht Uhr abends geschlossen werden? Diese Frage wurde verneint. b) Soll um acht oder um neun Uhr morgens geöffnet und nach Ablauf von zwölf Stunden geschloffen werden? Die Hälfte der anwesenden Mitglieder bejahte, die andere Hälfte verneinte diese Frage. o) Sollen alle Buchhandlungen um neun Uhr morgens geöffnet und um neun Uhr abends geschlossen werden? Diese Frage wurde mit 19 gegen 3 Stimmen bejaht und der Beschluß dann folgendermaßen formuliert: Alle Buchhandlungen sollen nicht vor neun Uhr morgens geöffnet und nicht später als um neun Uhr abends geschlossen werden. Den Gehilfen und Bediensteten sind im Laufe dieser zwölf Stunden zwei Ruhestunden zu gewähren. Eine frühere Bestimmung, daß die Arbeitszeit in den Sommermonaten um eine Stunde verkürzt werden solle, wurde bestätigt. Dann kam die Rabattfrage an die Reihe. Ein Mit glied machte die Mitteilung, daß einige Moskauer Buch händler übereingekommen seien, weder an Privatkunden, noch an Lehranstalten, Vereine usw. Rabatt zu gewähren, und daß diese Moskauer Buchhändler auf die Zustimmung ihrer Petersburger Kollegen rechneten, damit diese höchst wichtige Angelegenheit endgültig geregelt werden könne. Namentlich jetzt, wo Handel und Industrie schwer darniederliegen, sei es notwendig, diese offene Wunde möglichst bald zu heilen. Die Mehrzahl der anwesenden Mitglieder des Vereins bestätigte zwar die große Wichtigkeit der Rabattfrage und äußerte den Wunsch, den Rabatt möglichst bald abzuschaffen, erklärte jedoch, daß man diese Frage jetzt noch nicht lösen könne, weil ein bezüglicher Beschluß schwerlich verwirklicht werden könnte, einesteils weil man befürchten müsse, daß sich stets Personen finden würden, die diesen Beschluß nicht respektieren, und andernteils, weil es in den meisten Fällen fast unmöglich sein würde, die Übertretung des Beschlusses festzustellen. Die strenge und pflichtgemäße Erfüllung einer bezüglichen Resolution könnte daher nicht verbürgt werden. Es wurden auch noch andre Gründe angeführt, wes halb die Rabattfrage noch nicht endgültig entschieden werden könne. Man machte u a geltend, daß es durchaus nicht genüge, die Mitglieder des Vereins zur Abschaffung des Rabatts zu verpflichten, sondern daß es notwendig sei, auch die außerhalb des Vereins stehenden Buchhändler dafür zu gewinnen. Als ernstliche Konkurrenten der Buchhändler müsse man auch die Landschaftsbehörden (Semskija Uprawtz) betrachten, aber bei diesen, für die der Rabatt nebensächlich sei, spiele diese Frage keine Rolle. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß es unmöglich sein werde, alle die vielen Selbstverleger zu verpflichten, den Ra battbeschluß des Vereins auszuführen. Es sei daher unbe dingt notwendig, diese Frage einstweilen noch zu vertagen. Der Vorstand wurde schließlich beauftragt, mit den Moskauer Buchhändlern und mit den Verlegern in Verbindung zu treten und dann eine Generalversammlung einzuberufen, der das auf die Rabattfrage bezügliche Material vorzulegen sei. Der Vorstand wurde ferner beauftragt, ein neues Mit gliederverzeichnis für 1906 anzufertigen. Dabei kam die Frage zur Erörterung, wie es mit den etwa achtzig Mit gliedern zu halten sei, die seit einem und seit zwei Jahren ihre Beiträge noch nicht bezahlt hätten. Man beschloß, sie erst dann in das Verzeichnis aufzunehmen, wenn sie die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder