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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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160, 13. Juli 1906. Nichtamtlicher Teil. 6827 In Bezug auf den von Ihnen weiter geäußerten Wunsch, daß die neuen Rabattsätze für die in Betracht kommenden Berliner Bibliotheken erst vom 1. April 1907 ab Geltung haben sollten, habe ich die Freude Ihnen von einem Be schluß des Vorstandes der Vereinigung der Berliner Mit glieder des Börsenvereins Kenntnis zu geben, welcher dahin geht, daß es den Lieferanten derjenigen Bibliotheken, die die neuen Verkaufsbestimmungen als bindend anerkennen, aber erklären, daß ihre Etatverhältnisse ein Herabgehen auf 7>/j bezw. 5»/<, im Rechnungsjahr 1906/1907 nicht ge statten, auf vorherige Mitteilung an den Vorstand der Vereinigung freistehen soll, die bisherigen Rabattsätze bis zum 31. März 1907 zu gewähren. In diesem Falle treten die neuen Verkaufsbestimmungen vom 1. April 1907 an ohne weiteres ein. Mit Rücksicht darauf, daß in einzelnen Fällen bereits Lieferungen zu den neuen Bedingungen abgeschlossen sein werden, deren nachträgliche Abänderung unerwünscht er scheint, mache ich gern von der mir gemachten Zusage Ge brauch und bitte, unser Abkommen, soweit es die Verschiebung des Termins betrifft, vertraulich behandeln zu wollen. Sobald ich im Besitz Ihres Einverständnisses mit den oben ausgeführten Grundsätzen bin, werde ich eine Versamm lung unsrer Mitglieder veranlassen, die ihre Genehmigung zu diesen Abmachungen uns nicht versagen wird. Damit, hoffe ich, wird jede weitere Schwierigkeit und der unerfreu liche Zustand, der den Berliner Buchhandel gegenwärtig nicht weniger unangenehm berührt als die Bibliotheks-Ver waltungen, beseitigt werden. Gestatten Sie mir, hochzuverehrender Herr General direktor, zum Schluß Ihnen nochmals den allerverbindlichsten Dank für die wohlwollende Beurteilung und Behandlung, die Sie der Bibliotheken-Rabattfrage von vornherein ent gegengebracht haben, zum Ausdruck zu bringen In vorzüglicher Hochachtung (gez) Karl Siegismund, Vorsitzender der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. UI. Nr. 27102. Berlin VV. 64, den 7. Juli 1906. Dem verehrlichen Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig erwidere ich auf die ge fällige Zuschrift vom 15. Mai dieses Jahres, daß ich auf die Erhaltung und Förderung der buchhändlerischen In stitutionen wie auf den Ausbau der Beziehungen des Unterrichtsressorts zu diesen im Interesse von Wissenschaft und Literatur auch meinerseits besonderen Wert lege. Ich erkenne dankbar an, daß der deutsche Buchhandel sowohl in der Gesamtheit wie in zahlreichen ausgezeichneten Ver tretern zur Durchführung nationaler Aufgaben bei jeder Gelegenheit vielfach seine opferwillige Gesinnung betätigt hat, wobei ich gern der Neubegründung der Straßburger Bibliothek und der Posener Kaiser Wilhelms-Bibliothek ge denke. Zudem haben sich bei den inzwischen gepflogenen Verhandlungen eine Reihe von Gesichtspunkten ergeben, von deren Verwirklichung — wie von der Gründung einer Börsenvereinsbibliothek bei der hiesigen Königlichen Bi bliothek und der Ermäßigung der Bücherpreise für wissen schaftliche Werke — eine durchgreifende Förderung der gemeinsamen Interessen der Wissenschaftspflege und des Buchhandels zu erhoffen ist. Im Hinblick darauf glaube ich den jetzt schwebenden Fragen des Bücherrabatts kein ent scheidendes Gewicht beimessen zu sollen und habe gegen die Durchführung der in Ihrem Schreiben vom 15. Mai dieses Jahres und dem Begleitschreiben des Herrn Vorsitzenden der Berliner Vereinigung der Mitglieder des Börsenvereins an die Generalverwaltung der Königlichen Bibliothek vom 16. Mai dieses Jahres ins Auge gefaßten Maßnahmen vom Standpunkte meines Geschäftsbereichs Bedenken nicht zu er heben. Die mir unterstellten Bibliotheken werde ich in diesem Sinne mit Nachricht versehen. (gez) Studt. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, zu Händen des Ersten Schriftführers, Vorsitzenden der Berliner Vereinigung der Mitglieder des Börsenoereins, Herrn Hosbuchhändler Karl Siegismund, Steglitz. Aus dem Jahresbericht der Handelskammer zu GöLtingen für das Jahr 1905. Dem Jahresbericht der Handelskammer zu Göttingen ent nehmen wir das folgende Kapitel 11: <Red.) Literarkonventionen mit dem Auslande. Von einer Verlagsbuchhandlung des Kammerbezirks ging der Kammer die nachstehende Eingabe vom 31. Mai 1905 zu: »Die Kammer wolle folgende Anträge an die Staats- regierung stellen: 1. Bei den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika wolle die Regierung im Bundes rat und bei der Reichsregierung dahin wirken, daß der Literarvertrag von 1892 gekündigt werde und a) der Abschluß eines Handelsvertrages mit den Ver einigten Staaten entweder vom Beitritt der letzteren zur Berner Literarkonvention oder von der Auf hebung der sogenannten »rvaurckLcturrvA clause« des amerikanischen Urheberrechts abhängig gemacht werde unter völliger Gleichstellung der deutschen und amerikanischen Interessen in beiden Reichen; b) falls dies nicht zu erreichen sein sollte, vom Ab schluß einer Literarkonvention mit den Vereinigten Staaten ganz abgesehen werde. 2. Bezüglich der anderen Staaten, die der Berner Literarkonvention noch nicht beigetreten sind, insbesondere in Beziehung auf Holland, wolle die Regierung dahin wirken, daß die Reichsregierung ihren Einfluß geltend mache, um diese Staaten zum Beitritt zur Berner Literar konvention zu veranlassen. Einer besondern Begründung bedürfen diese Wünsche nicht, da einerseits die das deutsche Geistesleben so sehr schädigenden Verhältnisse allseitig bekannt sind und der Kaiserlichen Regierung überdies von den berufenen Inter essenvertretungen das tatsächliche Material bereits unter breitet worden ist, insbesondre durch einen am 26. Januar d. I. an den Herrn Reichskanzler erstatteten Bericht des Vorstands des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler. Die neuere amerikanische Gesetzgebung, die wenigstens für ein Jahr unter sonst erträglichen Bedingungen einigen Schutz bietet, auszunutzen, verbietet das deutsche Ehrgefühl, weil die Vorschrift besteht, daß dem deutschen Buch in englischer Sprache ein Schutzvermerk aufgedruckt werde, eine Vorschrift, deren Erfüllung der Deutsche Verlegerverein in seiner Haupt versammlung vom 20. d. M. als Demütigung einstimmig abgelehnt hat. Die obigen Wünsche kennzeichnen die 396"
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