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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1908
- Sprache
- Deutsch
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2L0, 28. Ottober 1808. Nichtamtlicher Teil. VÜrsenblaU f. d. Dtschn. vuchhandel. 11957 » wohltätigkeitsborstellung. (Vgl. Nr. 247 d. Bl) Berichtigung. — Die Angabe in Nr. 247 d. Bl., daß die für den 8. November d. I. geplante Wohltätigkeitsoorstellung für die Hinterbliebenen des Leipziger Schriftstellers und Komponisten Theodor Cursch-Vühren (mit der ersten Aufführung der Parodie-Burleske Cursch-Vührens: »Lmol-a.8, sSalomej, des Sing, spiels »Rosel vom Schwarzwald« und mit Darbietungen des Leipziger Männergesangvereins »Concordia«) in Frank- furt a. Main stattfinden soll, beruht auf Mißverständnis und ist irrig. Die Vorstellung findet am 8. November im Neuen Operetten-Theater in Leipzig statt, und der Leipziger Männer- gesangverein -Concordia« wird Mitwirken. (Red.) * Chemische Reichsanftalt. — Die Errichtung der geplanten Chemischen Reichsanstail dürfte, wie die Vossische Zeitung meldet, sich bald verwirklichen lassen, wenn auch im Augenblick auf eine finanzielle Unterstützung durch die Reichsregierung bei der miß lichen Finanzlage nicht gerechnet werden kann. Inzwischen ist ein Fonds von 900 000^ gesammelt worden. Die jährlichen Beiträge belaufen sich aus 52 000^. Die Regierung hat für die Chemische Reichsanstalt ein Gelände auf dem Areal der Domäne Dahlem, nicht allzu weit vom Königlich preußischen Materialprüsungsamt, unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Internationaler Buch- und Kunstverlag, m. b. H. in .Halensee. — HandelsregisUreintrag: Im Handelsregister ö des Unterzeichneten Gerichts ist am 14. Oktober 1908 folgendes eingetragen worden: Nr. 5724. Internationaler Buch- und Kunstverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Halensee. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Büchern, Zeitschriften und künstlerischen Publikationen aller Art. Das Stammkapital beträgt 20 000 Geschäftsführer: Otto Beckmann, Verlagsbuchhändler in Halensee. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsoertrag ist am 30. September 1908 fest gestellt. Berlin, den 14. Oktober 1908. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 251 vom 23. Oktober 1908.) Kunstverlag Hermann Knoeckel, G. m. b. H. in Frank furt (Main). — Handelsregistereintrag: Kunstverlag Hermann Knoeckel, Gesellschaft mit be schränkter Haftung. Unter dieser Firma ist heute eine mit dem Sitze in Frank furt a. M. errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Handelsregister eingetragen worden. Der Gesellschaftsoertrag ist am 12. Oktober 1908 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Kunstblättern, der Handel mit Kunstgegenständen und die Ausstellung von solchen, sowie der Fortbetrieb des dahier bisher von dem Kunstverleger Hermann Knoeckel unter der Firma »Kunstverlag Hermann Knoeckel« betriebenen Kunstverlags und die Ausführung aller damit zusammenhängenden und ähnlichen Geschäfte. Das Stammkapital beträgt 30 000 Geschäftsführer sind Hermann Knoeckel, Wilhelm Lenz, beide Kunstverleger und zu Frankfurt a. M. wohnhaft. Der Gesellschafter Hermann Knoeckel hat die im § 6 des Gesellschafts vertrags näher bezeichnete Sacheinlage gemacht. Für dieses Ein bringen sind ihm 25 000 als Stammeinlage gewährt worden. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. Frankfurt a. M., den 17. Oktober 1908. (gez.) Königliches Amtsgericht. Abteilung 16. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 251 vom 23. Oktober 1908.) Die Bedeutung einer Beschränkung des libersetzungs- rechtS für Rußland. — Über diesen Gegenstand äußert sich aus Anlaß der Berliner Konferenz über das Autorrecht die russische Börsenblatt für den Deutschen Buchhandil. 7b. Jahrgang. Zeitung »Rjetsch« (Rede; das Organ der sogenannten--Kadetten«). Die Charakteristik, die dabet von der russischen Literatur, namentlich der wissenschaftlichen, gegeben wird, ist freilich nicht schmeichelhaft: .Aus der europäischen Literatur, gehöre diese der Kunst, der Wissenschaft oder der Publizistik an, schöpfen wir mit vollen Händen. Es dürfte kaum übertrieben sein, wenn wir sagen, daß dreiviertel der russischen literarischen Produktion die Frucht einer mehr oder weniger offenen Entlehnung ist. Von dem Moment an, wo wir uns der Internationalen Konvention anschlietzen, wird sich die Menge der auf den Markt kommenden übersetzten Bücher verringern; aber ihr Preis wird steigen, und zwar ziemlich beträchtlich, im günstigsten Falle um einen Betrag zwischen 25 und 50A, aber auch noch mehr. Für unsere äußerst arme wissenschaftliche Literatur wird dies ein harter Schlag sein, und hierin sehen wir die schädlichste Sette der Konvention. -Die Beschränkung der Freiheit der Übersetzungen wird dazu führen, daß eine große Anzahl von Kompilationen wissenschaftlicher Arbeiten entstehen wird, die aus eben den selben ausländischen Büchern zusammengestellt sind, aber unter Bedingungen, die davor bewahren, den ausländischen Autoren ein Honorar zu zahlen. Solche kompilierte Arbeiten werden den Erwerb dieses oder jenes Russen heben; aber es ist zu be fürchten, daß sich auf dieses Arbeitsfeld eine Menge wenig be fähigter Leute drängen werden, und daß der russische Bücher markt mit häßlichen Kompilationen überschwemmt werden wird. Eine schlechte Kompilation ist aber — offen gestanden — schlechter als eine schlechte Übersetzung. »Man tröstet uns damit, daß bei einer Beschränkung des Ubersetzungsrechts, die Qualität der Übersetzungen bester werden wird. Ohne Zweifel war bei den bestehenden Einrichtungen die Mehrzahl der russischen Übersetzungen sehr schlecht. Die Ver leger Überboten einander mit der Billigkeit; ein guter Über setzer aber, der auf die Sache viel Kräfte und Zeit verwendet, verlangt eine bessere Bezahlung. Aber wo ist ein Grund, an zunehmen, daß bei einer Beschränkung der Freiheit der Über setzungen die Qualität der letzteren bester werden wird? Die Verleger werden, wie früher, zu sparen suchen. Der ausländische Autor wird sich nur in seltenen Fällen um die Qualität der Übersetzung kümmern und sich in der Regel nur auf den Empfang des Honorars beschränken, sowie in Verhandlungen treten nicht mit den guten Übersetzern, sondern mit denjenigen Verlegern, bei denen eS ihm am sichersten erscheint, sein Geld zu erhalten. .Es ist also nötig, auf die große Gefahr hinzuweisen, die uns von dieser Seite droht. Möglich ist eine Bildung von Ver legersyndikaten, die in ihren Händen die Beziehungen mit den ausländischen Autoren, sowie infolgedessen auch das Recht der Übersetzungen monopolisieren. Die russischen Literaten sollten rechtzeitig daran denken, diese ernsteste Folge der Konvention zu beseitigen.« (nach: »kjst^eb«.) Zur Jahrhundertfeier der Argentinischen Republik. — Der Präsident der Argentinischen Republik hat dem Kongreß mittels einer im Loistin Oücial vom 14. August d. I. veröffent lichten Botschaft vom 11. August einen neuen Gesetzentwurf, be treffend die Jahrhundertfeier, zugehen lassen. In der Bot schaft wird betont, daß man die Abhaltung eines CensuS und der früher geplanten internationalen Ausstellung fallen ge- lassen habe, weil dafür mehr Zeit erforderlich sei, als zur Ver fügung stehe. Nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs sollen in Buenos Aires Denkmäler der Republik und der Mairevolution, ein nationales Pantheon und verschiedene Statuen, sowie in den Provinzen eine Anzahl Denkmäler und Statuen errichtet werden. Artikel 2 und 3 zufolgesoll eine große landwirtschaftliche Ausstellung, sowie eine Eisenbahn- und Landverkehrsausstellung veranstaltet und zu letzterer die Mitwirkung aller inländischen und ausländischen Eisenbahngesellschaften nachgesucht werden. Artikel 4 sieht die Ver öffentlichung von Faksimiles der wichtigsten auf die Mai- revolutionund den Unabhängigkeitskrieg bezüglichen Urkunden vor. Nach Artikel 5 werden in einem öffentlichen Lokal Gegenstände und Daten, die sich aus den physischen Charakter des Nationalgebiets und seine politische und wirtschaftliche Geschichte beziehen, aus- gestellt und nach Artikel 6 die bedeutendsten Werke nationaler 1559
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