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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081016
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190810160
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11424 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 242, 16. Oktober 1»l>8 sache hier folgen, entnehmen wir u. a. auch Interessantes über den damaligen Zunftgeist. So wurde 1725 ein Tuch macher aus dem Gewerk ausgeschlossen, weil es ruchbar ge worden war, daß seiner Frau Großmutter einem Schäser- geschlecht entsprossen war. Im leiben Jahre wurde ein anderer Tuchmachergeselle in Handwerksstrase genommen weil er auf eines Scharfrichters Pferd geritten war. Erst 1732 kam eine neue »Reichsznnftordnung» zustande, die in den meisten deutschen Staaten gleichzeitig veröffentlicht wurde. Danach erst durften die Kinder von Totengräbern, Turm- und Gerichtsdienern, Schäfern u. a. zünftig lernen und waren die Vorrechte der Meistersöhne und der Ehemänner von Meisters-Töchtern und -Witwen abgcschafft. Auch die Be schränkung der Zahl der Meister hörte auf. Nach dem General-Privilegium und Gildebrief des Buchbinder-Gewerks in der Chur- und Marl Brandenburg vom Jahre 1734 dursten nur Lehrlinge angenommen werden, die »schreiben, teutsch und etwas lateinisch lesen und we nigstens die fünf Hauptstucke ans dem Katechismus kanten«. Waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so war der Meister verpflichtet, den Lehrling während der Lehrjahre wöchentlich vier Stunden zur Schule zu schicken und als Schulgeld 6 Rllr. in die Kasse der »Armen-Frey-Schulen«, bzw. an die Armenkasse zu zahlen. Bei der Lossprechung des Jungen hatte der Ratsbeisitzer darauf zu achten, daß der Junge einen Spruch aus der Bibel schreiben und ein Hauptstiick aus dem Katechismus hersagen konnte. Bezüglich der Preisfestsetzung für ihre Waren und Ar beiten waren die Meister an die »revidierten und aller- gnädigst approbierten Taxen, nach denen sich alle Käufer und Verkäufer zu richten haben«, gebunden. So bestimmt die Buchbindertaxe von 1764 genau die Preise siir einen »englischen Band mit Gold abgedruckt, einen ganzen Franz band mit Gold abgedruckt, einen halben englischen und halben Franzband, einen welschen Band (Rücken und Ecken Pergament!« usw. Aus der vom Polizeidirektorium ver faßten Einleitung zu der Taxe geht hervor, daß sie zur Abstellung des bisher betriebenen Wuchers dienen sollte. Im Jahre 1781 erschien eine königliche Verordnung, die die Berechtigung zum Buchhandel endgültig regelte und damit auch den zweihundert Jahre alten Streitigkeiten zwischen Buchbindern und Buchhändlern ein Ende machte. Die Buchbinder erlitten dabei eine schwere Niederlage, da von nun an gemäß der Verordnung nur noch: 1. der Verfasser für eigene Rechnung, 2. der privilegierte Buch händler und 3. ein ausdrücklich hierzu Privilegierter den Buchhandel betreiben durften. Während der Kriegsjahre 1867/08 kamen zu den Kon tributionen, die jeden einzelnen trafen, noch die Gelder, die die Jnnungskasse aufzubringen hatte. Die Buchbinderinnung hatte 100 Taler zu zahlen. 1808 wurde vom König das System der allgemeinen Gewerbefreiheit proklamiert, das die Zünfte und Innungen zwar nicht aushob, aber ihr Ansehen und ihre Wirksamkeit völlig zerstörte. 1840 baten 100 nichtzllnftige Meister, ihnen ohne Meisterstück und gegen herabgesetztes Eintrittsgeld die Zugehörigkeit zur Innung zu gewähren. Die Innung erklärte sich dazu bereit. Als Gegengewicht gegen die Innung gründete eine große Anzahl von Nichtinnungsmeistern 1849 den noch heute bestehenden -Verein der Buchbindermeister«. 1850 nahm die Innung weitere 128 unzünftige Meister als Mitglieder auf. Um die Zeit des Gewerbegesetzes von 1868 erlahmte das Jnnungslebcn vollständig, bis die neuere Zeit anbrach, in der es der Buchbinder-Innung gelang, sich zu einer der bedeutsamsten und einflußreichsten deutschen Innungen empor- zuarbeilen. P. Hennig. Nachschlagewerke über Kunst und Künstler. Von Laus Loose. Leipzig. (Vgl. Nr. Kg, ISS, 18k, 218, 240 d. Bl.> V. <2. Stück.) Versuch einer Kunstzeitschriften-Bibliographie des Auslandes.*) (Fortsetzung zu Nr. 240 d. Bl.) I ^ontdl)^ (2 8d. 6 6.) kr.^16.20.)/ 6luoi8 8 kr., un an Io ki. I7mon. un an 6t 8. In-kolio, 38 X28. 1^6 NO.: 4 paZ., twbclomaclaire. (IIn an: k'ranoo 12 kr., Union 16 kr. — 8ix inois 6 6t 8 kr. 1^6 no. 25 o.) 6'art.) Oonnoi386ur (Hü6). ^ inaZaxine kor ooU6otor8. I11u8trat6<1. ^lontlil)'. Oa. 70 paZ. 4". (28 X21.5.) VVitd p1at68 in Ii6liogr. ancl ooIour8 1908: Vol. XVIII—XIX. Oubtislieck dz- Otto I-l<i..^ Oovckoiu >Iontk1)7. 176 paZ. (3 §.) ^ 7^20 ^ (p. cl66l 1- akl. mot 60 plaatsn 27 kr., Union 30 kr.) 6o. I^t6. IX>n6on. On tdo 22nci ok 6aok montd. 1908: Vol^ VII. Ido nr.: ea. 30 paZ. 4"., 31 X25, vritli i11u8tr. ancl plat68. (k'ivo 8d. a ^ear ineluclinZ Oiarzk ancl Oratio ^oar-dook; 6 ci Nontdl^. (66.) partont 6o janv.) Oilo (I/osuvro; Ilovuo M6N8U6116). kraZ. ^Perles verzeichnet nur eine Zeitschrift »vilo« Lemberg, in ruthen. Sprache, 6 mal w. P. X. 36, die wohl keinesfalls identisch sein kann.) Oi8t6l (Do). Xun8tdlacl. iVlaan68olirikt voor Kun8t 6N lottcrron. X68tu- (I*. jaar kr. 1,75.) *) Betr. Bezug von Mehrdrucken vgl. Nr. 240, S. 11288 (Fußnote). Red.)
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