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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1906
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 7249 173. 28. Juli 1908. wünschenswert erschien. Um diese zu ermöglichen, hat der Baumeister das ganze Bauwerk dem neuen Bau als einen seiner Hörsäle eingegliedert. Wenn auch die Meinungen über Handelshochschulen geteilt sind, so ist man doch berechtigt, der Entwicklung der Handels hochschule in der Hauptstadt des Deutschen Reichs mit Ver trauen entgegenzusehen und auch frohe Hoffnungen für die wissenschaftliche Fortbildung des buchhändlerischen Nach wuchses daran zu knüpfen. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. "Spanischer Zolltarif. — Der am 1. Juli 1906 in Kraft getretene neue spanische Zolltarif enthält folgende Positionen: Rr. 4163. Bücher und andere Drucksachen in Pes. spanischer Sprache, eingebunden oder nicht: 100 lrx 61.40 Nr. 4173. Dergleichen in fremder Sprache, ein gebunden oder nicht: 100 lr^ 10.— Nr. 4184. Stiche, Karten, Zeichnungen und Photographien: na. 1.25 Nr. 692. Ölgemälde Stück 1.- Hierzu ist zu bemerken, daß das Handels-Abkommen Deutsch lands mit Spanien, wonach Deutschland alle Zollvergünstigungen — ausgenommen die von Spanien an Portugal gewährten — genießt, noch bis 31. Dezember 1906 in Kraft bleibt. Zur Ge währung dieser Einfuhr-Vergünstigung wird aber ein behördlich beglaubigtes Ursprungszeugnis erfordert. Zollfrei sind: Muster von Waren aller Art ohne Handclswert, in einer Form eingehend, die ihre Verwertung zu andern Zwecken als ausschließlich zur Erlangung von Bestellungen verhindert. Wissenschaftliches Material, das ausdrücklich für die aus schließlich von dem Staat unterhaltenen Lehranstalten bestimmt ist. Gegenstände aller Art, die zur Bildung von ständigen Handels museen bestimmt sind, die von Handelskammern oder andern ähnlichen gesetzlich errichteten Körperschaften gegründet werden. Werke der schönen Künste, durch Spanier im Auslande ge fertigt, und solche, die die Regierung, Akademien oder andre amtliche Körperschaften mit der Bestimmung für Museen, Galerien oder Lehrsäle einführen. Archäologische und numismatische Gegenstände, mineralogische, botanische und zoologische Sammlungen und Muster in kleinen Stücken für öffentliche Museen, Akademien, Lehranstalten und wissenschaftliche und künstlerische Akademien und Körperschaften bestimmt. Bücher, in der Sprache des Landes, aus dem sie unmittelbar oder mit unmittelbarem Konnossement kommen, herausgegeben oder gedruckt, sofern sie Originalwerke eines Angehörigen dieses Landes sind, der das Urheberrecht an ihnen erworben hat, und sofern das betreffende Land den spanischen Büchern die gleiche Zollsreiheit auf Grund von Verträgen über das Urheberrecht an Werken der Literatur gewährt. Zur Einfuhr verboten sind: Gemälde, Figuren und alle sonstigen Gegenstände, die gegen die Sittlichkeit verstoßen. Rosenkränze, Heiligtümer und sonstige fromme Gegenstände der heiligen Orte, die durch den Handel und durch Privatpersonen eingeführt werden. Nachdrucke der vom Marinedepot herausgegebenen hydro graphischen Karten. Bücher und Drucksachen in spanischer Sprache sowie Karten und Pläne spanischer Verfasser, in den durch das Gesetz über das geistige Eigentum vorgeschriebenen Fällen. Verboten und, sofern sie über spanische Zollämter eingehen, beschlagnahmt werden, gemäß Art. 127 des Gesetzes über das ge werbliche Eigentum vom 6. Mai 1902, ausländische Waren, die Marken spanischer Erzeugnisse tragen, mögen diese vollständig neu oder auch eine Nachahmung oder Fälschung eingetragener Waren zeichen sein. * Büchcr-Lotterie. (Vgl. Nr. 169 d. Bl.) — Das Waren haus Hermann Ttetz in Berlin teilt uns mit, daß der Haupt gewinn der -Allgemeinen deutschen Bücher- und Bilder-Lotterie- des Vereins für Massenverbreitung guter Volksliteratur in Berlin (Wert 5000 in die Kollekte der Bücherabteilung dieses Warenhauses, Berlin, Alexanderplatz, gefallen ist. * Joh. Wirth'sche Hof-Buchdruckerei A.-G. in Mainz in Liquidation. — Infolge Ablebens ist Herr Peter Heyl, Mainz, aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. An seiner Stelle wurde in der am 13. Juli d. I. stattgehabten außer ordentlichen Generalversammlung Herr Fritz Heyl gewählt. "Vorlesungsverzeichnis. — Das Verzeichnis der Vor lesungen an der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin für das am 15. Oktober d. I. beginnende Wintersemester ist erschienen und bei dem Oberpedell im Universitätsgebäude für 50 H zu haben. " Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: De Droit ä'^uteur. Organs wevsusl äu bureau international äe I'Dnion pour la protection äes ceuvrss littsraires st artistiques, a Derne. Dix - neuvisws annes. Ho. 7. (15 äuillst 1906.) 4°. Da^es 81 a 92. Lowrnairs: Dartis okkioislls. DeAislation riiterreure: Rouwanis. Doi concsrnant ls äspöt äes livrss, etc. (äu 19 inars 1904). Dartis non otkieiells. O'onAres et assembl^es.' Oovqrös international äes eäiteurs, V« session. Hilan, 6-10 juin 1906. Oowpts rsnäu. — An nexes : I. Resolution« votses par 1s conxres. II. Dlblioxrapbis äu conxrss. Ul. Organes äu congräs. rTitrispruckence.' Karree. Opera kait sn oollaboration; csuvrs inäivisibls; äroits ä'sxploitation commune ä calouler ä'aprss ls äecds äu äsrnier survivant äes collaborateurs; eontrat äs oession. — Ttalre.' Oontrat ä'eäition; prstontion non sustiüse äs I'autsur äs sixner lss sxsmplairss. — Soumanie. Oontrs- kayon äs compositions musiealss kranyaises protsgses sn vertu äs la rseiprocits, sans nscessits äs äspöt legal. Saite ckivere.' OorSe. Dangues, ecritures et originss äs l'impri- msris. — Tranes. Hvsstions traitses par lss Oonksrsncss äes avoeats. (Sprechsaal.) Irrtümliche Bestellung. Von einer Bibliothek ist mir aus Versehen ein wissenschaft liches Werk komplett bestellt worden, während nur der II. Band gewünscht wurde. Bei der Lieferung stellte sich der Irrtum heraus, und ich erhielt die andern drei Bände (Nettopreis 41 X 70 H) zurück. Sofort direkt an den Verlag oorgenommene Rücksendung wurde mit Rücksendung durch Kommissionär und der Notiz be antwortet: -Bedaure, kann ich unter keinen Umständen zurück nehmen. Bitte jeden weitern Versuch zu unterlassen». Eine erneute Anfrage mit der Bitte, gegen einen gangbaren Artikel umzutauschen, erfuhr ebenfalls Ablehnung mit der Begründung, daß ich auch sonst für die Nova keine Verwendung fände, wozu ich bemerke, daß die betreffende Firma in den letzten Jahren eine ganz geringe Verlagstätigkeit entfaltet und für mich nicht alles brauchbar ist. Nach diesem höflichen Bescheid wandte ich mich zunächst an ca. 80 höhere Schulen und bot das Werk antiquarisch an — ohne Erfolg; ein Inserat im Börsenblatt brachte auch keinen Käufer. Von befreundeter Verleger-Seite wurde ich nun aufmerksam gemacht, daß der Verlag — da irrtümliche Bestellung vorliege — zurücknehmen müsse. Ich bitte um gefällige Aussprache. Rastatt. H. Kronenwerth. Bemerkung der Redaktion. — Zunächst würde wohl fest zustellen sein, ob die bestellende Bibliothek in rechtlich zu be achtender Weise dafür gesorgt hat, daß ihr bei Rückgängigmachung des Kaufvertrages Z 119 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Seite stand, d. h. daß sie unverzüglich nach Erkenntnis ihres Irr tums (Z 121) den Gegenkontrahenten (Sortimenter) von ihrer irr tümlichen Willenserklärung in Kenntnis gesetzt hat, auch daß diese Jrrtumserkenntnis alsbald nach Empfang der Sendung erfolgt ist. Freilich kann sich der Sortimenter nur selten auf einen Prozeß 954 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang.
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