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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1906
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- Deutsch
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6288 Nichtamtlicher LsL, ^ 145, 26. Juni 1906. wieder betont, daß er den Namen Fürst Lahovary zu Unrecht ge führt hat' ferner zeigt schon der Druck des Titelblattes — Manolescu sehr groß in roter Schrift, Fürst Lahovary darunter in kleinerer schwarzer Schrift in Klammern —, daß letzterer Zusatz nur zur Charakterisierung dieses bestimmten Manolescu dient,' endlich trägt der Antragsteller nur den bürgerlichen Namen Lahovary, kann daher mit einem Fürsten dieses Namens nicht verwechselt werden. Weiter wird geltend gemacht, daß von dem Bewußtsein — geschweige denn von der Absicht — einer Beleidigung über haupt nicht die Rede sein könne, denn die Presse der ganzen Welt habe dauernd den Hochstapler Manolescu schlechtweg als »Fürst Lahovary-- bezeichnet. Die rumänische Zeitung »^äsvsrul« hat ferner erst im Dezember 1905 einen Roman unter dem Titel »Nomoriils llui d. Navolssou (Lriveipslo llabovar/)« gebracht, gegen den in Bukarest seitens des Antragstelles ein Einspruch nicht er hoben wurde. Demgemäß ist das Königliche Landgericht zu dem oben mitgeteilten Beschluß gekommen. -Konkursaufhebung. (Vgl. Nr. 1 d. Bl. sS. 12.j) — Die Firma Alfred Zoner in Warschau teilt uns mit, daß der über das Vermögen des Inhabers eröffnete Konkurs durch Urteil des Warschauer Handelsgerichts (Nr. 154/915) vom 29. März (11. April) 1906 aufgehoben worden ist. Russischer Zolltarif. — Das k. russische Zolldepartement hat bekannt gemacht, daß die im Auslände herausgegebenen Führer durch verschiedene Industrien, die Geschäftsanzeigen von Handelsfirmen in fremder und russischer Sprache enthalten, nach Art. 178, ?. 3, zu verzollen sind. (Zirkular des Zolldepartements vom 18. April 1906, Nr. 8089). (Papier-Ztg.) Deutsch-schwedischer Handelsvertrag. — Die Rati fikationen zu dem am 8. Mai d. I. in Stockholm Unterzeichneten Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden sind am 23. Juni zu Berlin im Auswärtigen Amte ausgewechselt worden. Nach Artikel 23 ist der Vertrag mit dem 24. Juni in Kraft getreten. (Deutscher Reichsanzeiger.) * Haftbarkeit einer Zeitungshändlerin. (Vergl. auch Nr. 87, 123 d. Bl.) — Die Vossische Zeitung bringt in ihrer Nr. 288 v. 23. d. M. folgende Mitteilung: Wie wir mitteilten, war die Zeitungshändlerin Witwe Laura Ebel wegen Feilhaltens des »Satyr« und des »Kleinen Album«, nachdem sie vom Schöffengericht freigesprochen worden war, von der Strafkammer des Landgerichts I in der Berufungsinstanz ver urteilt worden. Diese Verurteilung erregte deshalb viel Aufsehen, weil entgegen der bisherigen Praxis kein polizeiliches Verbot der fraglichen Nummern vorher der Zeitungshändlerin zugestellt worden war, die Strafkammer vielmehr den ganz neuen, grundsätzlich sehr wichtigen Standpunkt einnahm, daß jeder Zeitungshändler selbst die Prüfung der Druckschriften vornehmen müßte. Auf die vom Verteidiger der Witwe Ebel eingelegte Revision hat nun das Kammergericht dieses Urteil glatt bestätigt. Der Verteidiger hatte in der Revision geltend gemacht, daß die wirkliche Aus führung einer solchen Prüfungspflicht den Straßenhandel tatsächlich unmöglich mache, was das Gesetz nicht bezweckt habe. Die Zeitungshändler seien auch subjektiv geistig außer stände, zu prüfen, was alles in Deutschland an sittlich oder religiös an stößigen Schriften gedruckt werde; hätten vorliegend doch sogar die berufenen Behörden nicht »richtig geprüft« im Sinne der Strafkammer, denn das Schöffengericht habe absolut nichts An stößiges in den fraglichen Heften gefunden, und der Staatsanwalt wieder habe ein von der Strafkammer zugelassenes Titelbild, eine Dame im Ballkleid, für Ärgernis erregend erklärt. Die Zensoren tätigkeit einer Zeitungsfrau würde also noch tiefere Kenntnisse erfordern, als sie für erstinstanzliche Strafrichter und Staats anwälte nötig wären. Alle diese Argumente verschlugen nicht. »Mit Recht hat die Strafkammer in der Unterlassung einer solchen Prüfung eine Fahrlässigkeit erblickt«, besagt das Kammergerichts urteil wörtlich. Bemerkung der Redaktion. — Dem abfälligen Urteil der Vossischen Zeitung über diese Entscheidungen der höheren und höchsten Instanz können wir uns nicht anschließen. Wir finden diese Urteile vielmehr ganz in der Ordnung. Kein Sortiments buchhändler hat die Zustellung der Mitteilung eines Verbots ab zuwarten; er ist vielmehr ohne weiteres für den Inhalt der von ihm verbreiteten Druckschriften verantwortlich. Daß er nicht alles, was er verkauft, auf den Inhalt prüfen kann, ist selbst verständlich, nnd die Gerichte haben in vorgekommenen Fällen dieser tatsächlichen Unmöglichkeit meistens auch Rechnung getragen. Aber der Sortimenter hält sich (und nicht nur aus Rücksichten auf eine strafrechtliche Verantwortung) nach Möglichkeit fern von Schriften sittlich bedenklichen Inhalts. Es ist nicht einzusehen, aus welcher Rücksicht den Straßenverkäufern der Vertrieb an- tößiger Schriften erlaubt sein sollte. Wenn sie kein ausreichendes Verständnis zu ihrer Aufgabe haben, so scheint uns das kein Grund zu sein, ihnen einen Freibrief zu erteilen. Post. Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere im Orts- und Nachbarortsverkehr. — Vom 1. Juli 1906 ab werden die zurzeit im Orts- und Nachbarortsverkehr bestehenden Ausnahmetarife für Postkarten, Drucksachen, Geschäfts papiere, Warenproben aufgehoben. Von diesem Zeitpunkt ab müssen die bezeichneten Versendungsgegenstände nach der Ferntaxe frankiert sein. Die blauen Postkarten zu 2 können unter Aufklebung von Freimarken zu 3 ^ weiter verwendet werden. Weiter wird vom 1. Juli ab die Gebühr für außergewöhn liche Zeitungsbcilagen in Zeitungen, die durch die Post vertrieben werden, für je 25 ^ jedes einzelnen Beilage-Exemplars von ^ H auf ftg H erhöht. Langer. " Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: klaolltraA ewrn Xacksv - Xatalog; (von X. X. Xoslllsrs Lar- 8ortimsob in llsixmZ;). luni 1906. Xalsväsr kür 1907. XI. 4°. 52 8. Personalnachrichten. * Fritz Stavenhagen fi. — Fritz Stavenhagen, der bekannte plattdeutsche Dramatiker, ist am 9. Mai den Folgen einerschweren. Gallenstein-Operation erlegen. Noch nicht dreißig Jahre alt, mußte der Dichter von der Lebcnsbühne abtreten, auf der ihm noch große Erfolge gcweisfagt waren. In Stavenhagen, der Geburtsstadt Reuters, deren Name sich mit dem seinen deckt, geboren, hatte er schwere Kämpfe zu bestehen, um sich aus den kleinen Verhält nissen, in denen er durch seine Familie stand, soweit heraus zuarbeiten, daß er sich dichterischem Schaffen widmen konnte, wonach sein Trachten ging. Eine Monatsrente, die Direktor Brahm (damals noch am Deutschen Theater in Berlin) ihm für einige Zeit aussetzte, ermöglichte dem Dichter, eine Anzahl kraft voller und lebensprühender plattdeutscher Dramen zu schaffen, die ihn mit einem Schlage als den plattdeutschen Dramatiker bekannt machten. Dennoch hielt es schwer, sie zur Aufführung zu bringen, weil unsre Schauspieler fast sämtlich wohl bayerisch und noch mehr wienerisch, seit Gerhart Hauptmann auch schlesisch sprechen können, aber nicht plattdeutsch. Erst im vorigen Jahre wagte es zuerst das -Thalia-Theater« in Hamburg, Stavenhagens -Jürgen Piepers- zur Aufführung zu bringen. Der große Erfolg, den das Stück hatte, war dann maßgebend dafür, daß die Ham burger »Literarische Gesellschaft« im Dezember 1905 Stavenhagens bedeutendstes Stück, das Trauerspiel »Mudder Mews«, in einer Matinee-Vorstellung auf die Bühne brachte. Vor wenigen Wochen noch ist im Karl Schultze-Theater Stavenhagens neuestes Stück »De rüge Hoff- aufgeführt worden. Auch seine Hamburger Ge schichten und Skizzen (die unter dem Gesamttitel »Grau und Golden» im Gutenberg-Verlag vr. Ernst Schultze in Hamburg erschienen, der auch die sämtlichen Dramen Fritz Stavenhagens verlegt hat) find schnell bekannt geworden. An den Stavenhagenschen Stücken, die sämtlich plattdeutsch geschrieben sind, fällt nicht nur seine außerordentliche Sicherheit auf, alle Typen niederdeutschen bäuerlichen Lebens mit wenigen Strichen zu zeichnen, sondern mehr noch die geniale Art, mit der die Massenszenen hingestellt sind, eine Kraft der Gestaltung, die mit der Shakespeareschcn verglichen werden darf. Fritz Stavenhagen war am 18. September 1876 geboren. Er lebte in Hamburg-Großborstel. Seine Werke sind: Jürgen Piepers (plattdeutsches Volksstück. 1902) — Der Lotse (Hamburgisches Drama. 1902) — Grau und Golden (Hamburgische Novellen. 1904) — Mudder Mews (plattdeutsches Drama. 1905) — De dütsche Michel (plattdeutsche Bauernkomödie. 1905) — De rüge Hoff (plattdeutsche Bauernkomödie. 1905).
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