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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1906
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- Deutsch
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Wohnung und Kost haben können. Ferner ist dort ein Kinder garten mit unentgeltlicher Milchverabreichung. Der 1873 ge gründete Konsumverein beschränkt sich nicht auf Arbeiter und Beamte, sondern zählt zu seinen Mitgliedern auch viele Land leute, denen die 18 Prozent Dividende, die der Verein im Durchschnitt bisher gegeben hat, auch gut schmecken. Eine der vorzüglichsten Wohlfahrtseinrichtungen ist die Kriebsteiner Jabriksparkasse, in die jeder Arbeiter mindestens 3 Prozent des Lohnes einzuzahlen hat. Die Einlagen werden mit 6 Prozent verzinst und können nach Ablauf eines halben Jahres abgehoben werden. Von den 989 Arbeitern hatten am 31. Dezember 1905 950 insgesamt 415 447 cingezahlt. Alle Feiertage, die auf Wochentage fallen, werden von der Fabrik als volle Arbeitstage bezahlt. Verheiratete Arbeiter, die länger als ein Jahr in Diensten stehen, erhalten für jedes Kind bis zur Beendigung der Schulpflicht freien Schulbesuch bezw. das Schulgeld und für jedes Kind je 1 kg Brot wöchentlich. Letztere Unter stützung wird meistens in Konsumvereinsmarken gewährt. Für Krankhcits- und Todesfälle in der Familie wie auch für Unter stützung bei militärischen Einberufungen sorgen besondere Zuschußkassen, die außer den pflichtmäßigen Unterstützungen namhafte Erleichterungen gewähren. Im ganzen hat die Firma im letzten Jahre 48 231 in Form von freiwilligen Zuwendungen ausgegeben. Davon entfielen auf Feiertagslohn 21 487 „F, auf Schülerbrot 14 252 Anläßlich des 50jährigen Bestehens hat der Chef ferner für seine Arbeiter 60 000 für seine Beamten 40 000 der Stadt Waldheim, Nachbarstadt Krieb- steins, 25 000 ^ und der Stadtkirche daselbst 3000 gestiftet. -Die Festschrift enthält eine beachtenswerte Selbstkritik des geübten Fürsorgesystems, di« zum Schluß noch angeführt sein mag: -»Man hat diese Auffassung des Arbeitsverhältnisses patri archalisch genannt, und dieses Wort ist schon seit Jahren so in Verruf gekommen, daß Fabrikanten, die sich noch dazu bekennen, es kaum zu sagen wagen. Hätte der Aufschwung der deutschen Industrie sich in langen Zeitabschnitten langsam vollzogen, so wäre auch naturgemäß die Umwandlung des Arbeiterverhältnisses zu modernerem Geiste mit ruhiger Vorsicht erfolgt. So aber ging alles im Sturmschritt. Als ob im Neuen an sich schon die Gewähr des Bessern läge, wurden oft Einrichtungen, die aus lokalen Ver hältnissen sich herausgebildet hatten und mit ihnen verwachsen waren, beseitigt. Statt das Vorhandene, soweit es sich bewährt hatte, allmählich umzugestalten, warf man es gleichzeitig mit dem Veralteten über Bord. Es mag sein, daß es nicht leicht war, ge setzgeberisch das Alte zu schonen, um so mehr, als die Industrie nach den Städten drängte, und die hier entstehenden neuen Ver hältnisse in erster Linie Berücksichtigung heischten. Cs ist auch be greiflich, daß die Sozialpolitiker, die in Städten leben, ihre An schauungen auf diese zuschneiden. Aber die Papierindustrie, die das Glück hat, eine vorwiegend ländliche Industrie zu sein, hat sich zu ihrem Heil nicht allenthalben vom Zug der Zeit mit fort reißen lassen.-- * Aktphotographien. — Die Kölnische Volkszeitung ent nimmt der »Allgemeinen Rundschau- (Nr. 24) die folgenden Aus führungen Gebhard Fugels, Professors an der Kunstakademie zu München, über die überhandnehmende Anpreisung sogenannter Aktphotographien. Der berufene Künstler schreibt darüber: -In dem gegenwärtig immer brennender werdenden Kampfe gegen die Verbreitung unzüchtiger Bilder ist es vielleicht ange zeigt, auch einen ausübenden Künstler zu Wort kommen zu lassen. Der Kampf wendet sich mit Recht ganz besonders gegen die Verbreitung von Aktphotographien nach dem Leben. In dieser Frage sind zwar schon Künstler vor Gericht als Sachverständige zu Wort gekommen, eine erschöpfende Aufklärung ist aber leider nicht erfolgt. Vor allem ist der Gedanke noch gar nicht berührt worden, ob die Künstler diese Photographien zu ihren Arbeiten überhaupt be nötigen. Ich verneine diese Frage entschieden, denn die Künstler müssen nach dem lebenden Modell arbeiten. Es wäre um ihr Schaffen schlimm bestellt, wenn sie auf solche Photographien an gewiesen wären. Außerdem wären für sie diese Bilder schon deshalb wertlos, weil diese bereis in Tausenden von Exemplaren verbreitet sind. Man frage doch die Künstler unter den gericht lichen Sachverständigen, ob sie selbst denn nach solchen Photo graphien arbeiten. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. -Nehmen wir aber an, etwa der fünfte Teil unsrer Künstler schaft (die große Zahl der Landschafter, Marine-, Tier-, Still lebenmaler kommt hier von vornherein nicht in Betracht) kaufe diese Reproduktionen, — wie sollen dann die Verleger bei den großen Herstellungskosten bestehen können? Ja, ich sage, wenn die ganze Künstlerschaft diese Bilder kaufte, so würden sich damit nicht einmal die Kosten für die Re klame decken lassen. Damit glaube ich den Beweis erbracht zu haben, daß das große Publikum und nicht die Künstler- chaft die Hauptkäufer bilden, und daß die Überschrift -Nur für Künstler- eine bewußte Irreführung ist und als Deckmantel dienen muß, um unter dem Schutz der Gesetze aus der Verbreitung anstößiger Bilder ein rentables Geschäft zu machen. -Aktphotographicn nach dem Leben erscheinen in den Augen der Künstler, die in den Formen des menschlichen Körpers das Schöne zu sehen und zu verstehen gelernt haben, gewöhnlich ganz harmlos. Die hier in Frage kommenden Photographien aber sind vielfach in Stellungen ausgenommen, die keine künstle rische, sondern eine direkt unsittliche Absicht verraten; ganz besonders aber trifft dies bet denjenigen Bildern zu, die männliche und weibliche Akte zusammen wiedergeben. Solche Bilder haben mit Kunst nichts mehr zu tun und sind für die Kunstentwickelung zum mindesten überflüssig, im großen Publikum aber, namentlich unter der Jugend, verursachen sie den größten sittlichen Schaden. Es wäre deshalb sehr zu wünschen, daß die Künstler endlich Front machten dagegen, daß gewisse Firmen fortgesetzt sich hinter den Namen -Kunst« ver schanzen dürfen und dadurch das Ansehen der Kunst herunter würdigen und in Mißkredit bringen. -Ich kann im übrigen nicht verstehen, weshalb unzüchtige Dar stellungen dann, wenn sie künstlerisch aufgefaßt sind, gesetzlich zu lässig sein sollen und nur beanstandet werden, wenn sie unkünst lerisch aufgefaßt sind. Die Berufung von Künstlern in dieser Frage drängt mir obigen Gedanken auf. Etwas andres ist es, wenn es sich statt um Aktphotographien um den Schutz eines unverstandnen Kunstwerks handelt. Hier aber sollten nach meinem Dafürhalten nicht Künstler die Sachverständigen bilden, sondern Eltern und Lehrer, sowie jeder anständige und sittlich fühlende Mensch, wessen Standes er auch sei. Möge man endlich mit dem unehrlichen Wort -Nur für Künstler- aufräumen, dann werden diese Vervielfältigungen sich vor dem Gesetz nicht mehr verteidigen lassen. Die wahre wirkliche Kunst aber hat, wie Hans Thoma sagt, von der strengen Anwendung der bestehenden, gegen die Verbreitung unzüchtiger Erzeugnisse gerichteten Gesetze nichts zu fürchten. - Bedenklicher Vertrieb eines Buches. — Die Allgemeine Zeitung (München), Nr. 282 vom 21. Juni 1906, berichtet folgen des über einen Fall bedenklicher Art des Büchervertriebs, den der Einsender zu ungunsten amerikanischer Autoren und Verleger sicher in unzulässiger und unzutreffender Weise verallgemeinert. Die Mitteilung lautet; -Wie man in Amerika und England Verlagsartikel poussiert. Eine sonderbare Art der amerikanischen Verleger, Bücher aus ihrem Verlag anzubringen, scheint nach England übergesprungen zu sein, wie verschiedene Wochenschriften beklagen. Zwar scheint der in Frage kommende englische Verleger von dem angewandten Trick frei zu sein, aber dafür ist der Autor des Buchs selbst für diese Art, wie er sein Werk poussiert, verantwortlich. Vor kurzem ist ein Buch erschienen »karscms and kagavs- (Pastoren und Heiden). Darauf erhielten verschiedene englische Pastoren Unterzeichnete Postkarten folgenden Inhalts: -Ich halte es für meine Pflicht, Sie auf einen ganz außerordent lichen Angriff aufmerksam zu machen, der im 2. Kapitel Seite 15 des eben herausgegebenen Buches -karsous and Lagune- auf Sie gemacht worden ist. Der Autor ist ein gewisser Vivian Hope. Die Sache ist Ihnen vielleicht schon bekannt; sonst sollen Sie doch darauf aufmerksam gemacht sein. Kann man da nicht einen Verleumdungsprozeß anstrengen?» Irgend eine Unterschrift folgte. — Daß den Adressaten einer solchen offenen Postkarte die Zuschrift nicht angenehm war, kann man sich denken Die mit solchen Postkarten beglückten Parsons kauften natürlich alle eiligst das Buch, um — sich selbst überhaupt nicht erwähnt zu finden. — Der Verleger, der von allen Seiten Angriffe zu leiden hatte, hat daraufhin folgenden Brief an Publishers' Circular 814
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