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                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1906
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 - Band
 - 1906-06-23
 - Erscheinungsdatum
 - 23.06.1906
 - Sprache
 - Deutsch
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 - Zeitungen
 - Saxonica
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 - urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190606238
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                              6210 Nichtamtlicher Teil. 143, 23. Juni 1906. der Gehilfenschaft zum Nachdenken kommen werden über die Tendenzen, die sich seit einigen Jahren in der Leitung jener Bereinigung und in deren Organ durch immer radikalere Gebärdung bemerkbar machen. Das Heil des Buchhandels als Ganzes wie das des Einzelnen wird gehemmt durch die Hervorkehrung und Verschärfung von Gegensätzen, gefördert durch die Betonung und Betätigung gemeinsamer Interessen. Unsre Gehilfen sollen unsre rechte Hand bilden heute und in Zukunft wie bisher: das aber werden sie niemals in der Rolle der »Arbeitnehmer«, sondern nur als unsre treuen und hilfreichen, uns auch geistig nahe stehenden Mitarbeiter erreichen können. Dresden, 17. Juni 1906. Rudolf Heinze. Bücher — Menschen — Dinge. Besprochen von N. L. Prager. (Fortsetzung aus Nr. 126, 127, 133, 135 d. Bl.) Unter dem Titel: »Handel mit patentierten Gegen ständen unter Verletzung von Lizenzbedingungen« behandelt Rechtsanwalt E. Staedel in Offenbach im »Recht«*) die obige Frage vom patentrechtlichen Standpunkt aus und weist darauf hin, »daß die genau entsprechende Frage auf patentrechtlichem Gebiet bereits wiederholt aufgedeckt und höchstrichterlich entschieden worden ist«. Staedel führt vier Entscheidungen an über die Überschreitung von Lizenz bedingungen, gibt aber selbst zu, daß es sich nicht erkennen läßt, ob das Urheberrecht an Schriftwerken dem Patentrecht gerade in der hier interessierenden Frage vollkommen analog ist. »Zwischen dem gewerbsmäßig verbreiteten Schriftwerke und seinem Urheber besteht eine etwas andre Beziehung als zwischen dem Patentinhaber und dem in Verkehr ge brachten Erfindungsgegenstand.« Trotzdem schließt Herr Rechts anwalt Staedel: »aber auch im Urheberrecht sprechen ganz analoge Gründe wie im Patentrecht dafür, daß, wenn das einzelne Exemplar des Schriftwerks die Monopolgrenze ein mal überschritten hat, es alsbald vollkommen verkehrsfrei wird.« Ohne auf diese interessante Frage tiefer einzugehen, wollte ich den Aufsatz hier wenigstens anführen und ver weise diejenigen, die die Sache interessiert, auf diesen selbst. * * * Im vorigen Jahre erschien von dem Herausgeber des »Uook pricss eurrsot« I. Herbert Slater in London ein Buch unter dem bescheidenen Titel: »llo^ to eolloot boolr8«. In der Vorrede sagt der Verfasser, er wolle in dem Buch einige der Fragen beantworten, die einem Anfänger im Büchersammeln aufzustoßen pflegen. Das Buch sei als ein Handbuch gedacht, das ein wenig Licht (» Uttls lixbt) auf die einfacheren Phasen eines Gebiets werfen solle, das zu umfassend sei, als daß es ein einzelner zu meistern imstande sei. Er wolle nur die äußersten Grenzen des Gebiets be rühren und die Autoritäten zitieren, die geeignet seien, den Anfänger weiter zu führen Das Buch ist also für An fänger im Sammeln geschrieben und will lediglich die in England üblichen Arten des Sammelns skizzieren und neben bei einen kurzen Abriß der Geschichte dessen geben, was als Gegenstand des Sammelns besprochen wird. Da das Werk durch einen reichen Bilderschmuck erläutert wird, dürfte es in England seinen Beruf erfüllen. Nun ist kürzlich von diesem Buch eine deutsche Über- *) Jahrgang X, Nr. 11, vom 10. Juni 1906. setzung erschienen*), freilich ohne als solche bezeichnet zu sein. Der Titel »Handbuch für Büchersammler und Bücherliebhaber« klingt auch wesentlich umfassender als das einfache englische: »8ov to oolloot boolrs«, und man darf daher auch größere Ansprüche stellen, als der englische Leser an das Original stellen wird. Dazu kommt aber, daß eine Übersetzung aus dem Englischen doch nur dann eine Berechtigung hat, wenn das englische Buch eine Lücke ausfüllt bezw. die vorhandenen deutschen Bücher in irgend einer Richtung übertrifft oder wenigstens ergänzt. Dies scheint mir nun mit dem vorliegenden Buche keineswegs der Fall zu sein. Im Gegenteil: das Buch von Slater ist ein spezifisch englisches, das nur englische Verhält nisse berücksichtigt und nur für englische Sammler und Lieb haber geschrieben und brauchbar ist. Deutsche Bibliographen werden so gut wie gar nicht zitiert, bezw. nur, wenn sie gar nicht zu umgehen sind, wie z. B. Hain, Repertorium RiblioArupKieum, von französischen Brunet und Janin, soweit ich sehen kann. Nun hat der Übersetzer in dieser Beziehung etwas gebessert, indem er, aber nur im Namen- und Sachregister, die Titel einiger deutschen und französischen Bücher über Bibliographie eingefügt hat; das kann aber für den Mangel im Text nicht entschädigen. Man kann ja darüber verschiedener Meinung sein, ob neben den deutschen vorhandenen Büchern — ich nenne nur Kleemeier und Mühlbrecht — eine Bearbeitung des Slaterschen Buchs erwünscht sein muß; beantwortet man diese Frage mit ja, dann durfte man nicht eine einfache Übersetzung geben, die stellenweise auch manches zu wünschen übrig läßt, sondern man mußte eine Bearbeitung unter Berücksichtigung des deutschen Sammlers und dessen, was dieser sammelt, geben. Was kann es einem deutschen Sammler, der z. B. in Berlin oder Leipzig wohnt, nützen, wenn bei der Besprechung von sehr seltenen Werken ihm gesagt wird, wo in England — manchmal auch in Frankreich — ein Exemplar sich befindet, dagegen verschwiegen wird, wo in Berlin bezw. in Leipzig ein Exemplar des betreffenden Buchs vorhanden ist. Nicht einmal die englischen Maße bei den sehr kleinen Büchern sind in deutsche umgerechnet worden! So werden auf S. 19—22 ausführlich die englischen Formate erörtert und ihre Namen mit Angabe der Größe in englischen Zollen aufgeführt; auf S. 180—82 die englischen Auktionen des 19 Jahrhunders sin der Übersetzung steht der Druckfehler: 18. Jahrhunderts: alles Dinge, die wesentlich einen englischen Sammler inter essieren! Daß eine solche Umarbeitung sehr leicht zu bewirken gewesen wäre, will ich allerdings nicht behaupten. Die Art des Sammelns und die Art, wie jemand dazu kommt, zu sammeln, ist in England und in Deutschland eine ganz verschiedene. Ich möchte behaupten: in Deutschland ist das Sammeln individuell, in England mehr kollektiv! Der Deutsche kommt zum Sammeln durch die Liebhaberei für ein bestimmtes Gebiet, und er sammelt erst, nachdem die Liebhaberei sich bei ihm entwickelt hat; wer sich für Kultur geschichte interessiert, wird etwa die Literatur eines bestimmten Gebiets der Kultur oder einer bestimmten Zeit sammeln; der Militär etwa Waffenkunde; der, welcher ein Interesse für die dunkeln Seiten der Menschennatur hat, die Literatur über Zauberei und Hexenwahn. Also individuell, nach Neigung und — nach Fähigkeiten, geistigen und materiellen. Anders in England. In England ist der Büchermarkt durch die großen Auktionen in London gekennzeichnet, und der Sammler ist mehr oder weniger darauf angewiesen, seine Objekte dem Markt zu entnehmen bezw. seine Sammel- *) Handbuch für Büchersammler und Bücherliebhaber von I. Herbert Slater. Mit 27 ganzseitigen Illustrationen im Text. 8". Jena 1906, H. W. Schmidt's Verlagsh., Gustav Tauscher. 6
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