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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1906
- Sprache
- Deutsch
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wenigstens ein Vorteil vor andern Handelszweigen — werde nach und nach beschnitten; unaufhörlich kämen neue Barartikel, Vierteljahrs-, Subskriptions-, Monatskonti, mit dem Ergebnis, daß schon jetzt zwei Fünftel des Bücherbedarfs im Jahre ohne angemessenes Skonto bar bezahlt würden, was Zins verlust, Notwendigkeit eines großen Betriebskapitals und zudem stete Unruhe im täglichen Betrieb wegen der vielen Abrechnungen verursache. Der nominell geringste Rabatt, 20 Prozent, werde tatsächlich oft eingeschränkt; 10 Prozent auf Einbanddecken und Einbinden seien gewöhnlich; 15 Pro zent, ja zuweilen nur 10 Prozent auf Kommissionsverlag. Die Begründung schließt mit dem Bemerken: werde dem Sortimenter keine Gelegenheit zu angemessenem Reingewinn gegeben, so werde sich sein Interesse leicht andern Artikeln zuwenden, an denen der Verdienst besser sei. — Mittags folgten die Provinzkollegen der Einladung des »Dänischen Buchhändlervereins« (der Kopenhagener Verleger vereinigung) zu einem Festmahl im Restaurant der König lichen Schützengesellschaft. G. Bargum. Durch Eilboten zu bestellende Postsendungen und Bahnhofsbriefe. Von Ober-Postassistent Langer. 1. Durch Eilboten zu bestellen. Auf Verlangen des Absenders können Postsendungen dem Empfänger sogleich nach der Ankunft bei der Bestimmungs-Post- anstalt durch besondcrn Boten (Eilboten) zugestellt werden. Die unverzögerte Ausführung der Eilbestellungen ist ohne Unterschied der Zeit von der Bestimmungs-Postanstalt sichergestellt. Das Ver langen der Eilbestellung muß durch den vom Absender durch auf fällige Unterstreichung hervorzuhebenden Vermerk »Durch Eil boten-, oder -Durch Eilboten zu bestellen» ausgedrückt werden. Bezeichnungen wie -Dringend-, -Eilig- rc. sind zur Kundgebung des Verlangens der Eilbestellung nicht ausreichend. Vermerke da gegen wie -Durch besondern Boten-, -Besonders zu bestellen- oder -Sofort zu bestellen- werden postseitig dem oorgeschriebenen Vermerke -Durch Eilboten- gleich geachtet. Auch Sendungen, in deren Aufschrift das Verlangen der Eilbestellung selbst nicht un zweifelhaft ausgedrückt ist, z. B. mit dem Vermerk -Eilt sehr-, werden durch Eilboten bestellt, wenn der Eilbotenlohn vom Ab sender im voraus durch Freimarken entrichtet worden ist. Es ist nicht unbedingt notwendig, daß der Absender die Eil bestellung im voraus bezahlt; er kann die Bezahlung auch dem Empfänger überlassen. Im Falle der Vorausbezahlung hat der Absender dem Eilbestellvermerke noch den Zusatz -Bote bezahlt- hinzuzufügen. Es ist Pflicht der Aufgabe-Postanstalten, die Auf geber von Eilsendungen auf die Zulässigkeit und auf die Zweck mäßigkeit der Vorausbezahlung des Eilbotenlohns aufmerksam zu machen. Gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Post anweisungen nebst den Geldbeträgen, gewöhnliche und einge schriebene Pakete bis zum Gewicht von 5 ir^ und Sendungen (Briefe und Pakete) mit Wertangabe bis zum Betrage von 800 ^ und bis zum Gewicht von 5 werden den Eilboten mitgegeben. Bei schwereren Paketen sowie bei Sendungen mit höherer Wert angabe erstreckt sich die Verpflichtung zur Bestellung nur auf die Postpaketadrcsse oder den Ablieserungsschein. Soweit allerdings Umfang und Beschaffenheit der Sendung oder sonstige Verhältnisse nicht entgegenstehen, können auch Pakete im Gewicht von mehr als ö ÜA mit den Postpaketadressen gleichzeitig abgetragen werden. Die oberste Postbehörde ist berechtigt, die bezeichneten Ge wichts- und Wertgrenzen für bestimmte Orte dauernd oder vor übergehend zu erweitern und die festgesetzten Gebühren ent sprechend zu erhöhen. So können die Ober-Postdirektionen für Orte, wo ein Bedürfnis dazu vorhanden ist, anordnen, daß dem Eilboten auch Sendungen mit einer Wertangabe bis zum Betrage von 3000 mitgegeben werden. In solchem Falle wird für die Eilbestellung von Sendungen mit einer Wertangabe von über 800 ^ dieselbe Gebühr wie für Sendungen mit einer Wertangabe bis 800 erhoben. Die Postbehörde kann auch, soweit es sich um Sendungen mit Wertangabe, Postanweisungen oder Pakete handelt, die Eilbestellung für die Nachtstunden beschränken. Die Postamtsvorsteher sind ermächtigt, in Fällen des Bedürfnisses die Eilbestellung von Sendungen mit Wertangabe und Postanweisungs beträgen für die Stunden von 11 Uhr abends bis 5 Uhr früh dauernd oder vorübergehend dahin zu beschränken, daß einem Boten an Wert nicht mehr als 400 -T mitgegeben wird. Wünscht der Absender einer Eilsendung, daß diese nicht während der Nachtstunden an den Empfänger bestellt wird, so hat der Absender diesem Wunsche auf der Adresse der Sendung Ausdruck zu geben. Diesem Wunsche wird entsprochen. Ebenso entsprechen die Bestellungspostanstalten allen Anträgen von Em pfängern von Eilsendungen wegen Ausschließung der Eilbestellung während der Nachtstunden. Wenn der Empfänger von Paketen, Briefen mit Wertangabe oder Postanweisungsbeträgen, die dem Eilboten nach den bestehenden Vorschriften nicht haben mitgegeben werden können, den, Eilboten oder der Bestellungspostanstalt unter Rückgabe der Postpaketadressen, Ablieferungsscheine oder Post anweisungen den Wunsch zu erkennen gibt, daß ihm die Sendungen beim nächsten regelmäßigen Bestellgang überbracht werden, so wird solchen Anträgen entsprochen, sofern die Bestellung nach den all gemeinen Bestimmungen überhaupt stattfinden kann. In diesen Fällen hat der Empfänger aber für die Bestellung der Sendungen das tarifmäßige Bestellgeld zu entrichten. Die Gebühren für die Eilbestellung betragen im inneren deut schen Verkehr und im Verkehr mit Bayern und Württemberg (nicht nach den deutschen Schutzgebieten): Im Falle der Vorausbezahlung durch den Absender 1. bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Bricfsendungen, Postanweisungen, Briefen mit Wertangabe, Ablieferungs scheinen und Postpaketadreffen für jeden Gegenstand n) im Ortsbestellbezirk 25 b) im Landbestcllbezirk 60 Bei Sendungen an Empfänger im Landbestcllbezirk des Aufgabe-Postorts sind die wirklich erwachsenden Boten kosten zu entrichten, zu deren Deckung der Absender auf Verlangen einen angemessenen Betrag zu hinterlcgen hat, mindestens aber 25 H. 2. bei Paketen für jedes Paket n) im Ortsbestellbezirk 40 <), b) im Landbestcllbezirk 90 -ß. 8. Im Falle der Entrichtung des Botenlohns durch den Em pfänger bei allen Sendungen die wirklich erwachsenden Botenkosten, mindestens jedoch 25 für einen der Gegen stände zu ^ 1 und 40 für ein Paket. Bei den deutschen Postanstalten im Schutzgebiet kann keine Eilbestellgebühr in Frage kommen, weil kein geregelter Bestell dienst eingerichtet ist. Bei gleichzeitiger Abtragung mehrerer Sendungen durch den selben Boten an denselben Empfänger wird, wenn die Zahlung des Botenlohns dem Empfänger überlassen worden ist, der Boten lohn bei Briefsendungen für eine der Sendungen zuni vollen Be trag und für die anderen mit je 10 A bei Paketen aber für jedes Paket mindestens der Betrag von 40 erhoben. Sind mit Cil- briefsendungen zugleich Eilpakete abzutragen, so kommen die Boten lohnsätze für Pakete und außerdem für jede Bricfsendung der Satz von 10 H in Anwendung. Werden durch denselben Boten an den selben Empfänger gleichzeitig solche Eilsendungen abgetragen, für welche das Eilbestellgeld ganz oder zum Teil im voraus bezahlt ist, und solche, bei welchen dies nicht der Fall ist, so wird vom Em pfänger der nack Vorstehendem zu berechnende Botenlohn abzüg lich der vorausbezahlten Beträge erhoben. Die für etwa gleich zeitig zur Abtragung gelangende Telegramme im voraus bezahlte Bestellgebühr bleibt hierbei außer Betracht. Es sind beispielsweise im Ortsbestellbezirk zu erheben bei gleich zeitig durch denselben Boten an denselben Empfänger bewirkter Eilbestellung: I. von sechs Briefsendungen (einschließlich einer Postanweisung): g.) wenn an Botenlohn nichts vorausbezahlt ist: 75(nämlich 25-j-(5x10j <)), b) im Falle der Vorausbezahlung von 50 H Eilbestellgebühr für zwei Briefe: 25(nämlich 75 — 50-Z); II. von zrvei Paketen und vier Briefsendungcn (einschließlich einer Postanweisung): a) wenn an Botenlohn nichts vvrausbezahlt ist: 1 20 ^
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