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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1906
- Sprache
- Deutsch
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144, 25. Juni 1906. Nichtamtlicher Teil. 6253 zu begehen. Eine dieser Skizzen unter dem Titel -Der falsche Myrtenkranz- hatte bei dem Staatsanwalt Anstoß erregt. Er be antragte je 300^ Geldstrafe, eventuell je 60 Tage Gefängnis.— Der Angeklagte vr. Fischer verwahrte sich entschieden dagegen, daß es ihm auf die Erregung von Lüsternheit angekommen sei, und Angeklagter Wigand wies auf die künstlerische Ausstattung und die Verbreitungsart des Buches hin, um zu beweisen, daß man das Buch unmöglich als ein Werk ansehen könne, das zur Schmutz literatur zu rechnen wäre. Rechtsanwalt Ur. Karl Liebknecht be stritt, daß die Schrift objektiv unzüchtig und geeignet sei, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen. Der Verfasser habe sehr ernste Zwecke verfolgt und die Form der Novelle gewählt, weil er auf diesem Wege am besten wirken konnte. Das Thema sei so entsetzlich ernst, daß bei dem Verfasser sexuelle Neben gedanken gar nicht aufkommen konnten; er habe mit dem Buch moralisierend und nicht demoralisierend wirken wollen. — Der Gerichtshof schloß sich diesen Ausführungen an und erkannte auf Freisprechung der beiden Angeklagten. (Berliner Tageblatt.) * Internationaler Verlegerkongreß. (Vgl. Nr. 138 d. Bl.) — Vom Permanenten Bureau des Internationalen Ver legerkongresses in Bern empfingen wir folgenden Nachtrag zu den in Nr. 138 d. Bl. mitgctciltcn Beschlüssen der V. Tagung des Kongresses in Mailand, 6. bis 10. Juni 1906: Nachsatz zum Beschluß 3. Gesetzliche Hinterlegung. (Der Kongreß erneuert den Wunsch, . . beseitigt werde.) -Die Hinterlegungspflicht ist einzig und allein zur Bereiche rung der Bibliotheken und zur Erstellung von allgemeinen Bibliographien aufrecht zu erhalten.» * Joh. Wirthsche Hofbuchdruckerei A.-G. i. L., Mainz. — Dem Deutschen Reichsanzeiger Nr. 145 vom 22. Juni 1906 entnehmen wir folgende Anzeige: Außerordentliche Generalversammlung Freitag den 13. Juli 1906, nachmittags 4 Uhr, Mainz, Schottstr. 2, im Geschästslokal der Gesellschaft. Tagesordnung: 1. Wahl eines neuen Aussichtsratsmitgliedes. 2. Beschlußfassung über die Liquidationseröffnungsbilanz. 3. Mitteilung gemäß A 240 H.-G.-B. » Diejenigen Herren Aktionäre, die an der Generalversamm lung teilzunehmen wünschen, haben ihre Aktien oder den Nach weis der Hinterlegung bei einem Notar bis spätestens 10. Juli 1906, abends 6 Uhr, bei der Gesellschaftskasse zu hinterlegen und hiergegen einen Depositenschein in Empfang zu nehmen, der als Einlaßkarte zur Generalversammlung dient. Mainz, 21. Juni 1906. Der Aussichtsrat. I. V.: (gez.) Emil Knegten. Die Liquidatoren: (gez.) Gersmann. (gez.) Strauß. * Handelsregister-Eintrag. — Der Leipziger Zeitung Nr. 142 vom 22. Juni 1906 entnehmen wir die folgende Bekannt machung einer handelsgerichtlichen Eintragung: Auf Blatt 11136 des Handelsregisters ist heute die Gesellschaft Kunst an st alt Stengel L Co. Gesellschaft mit be schränkter Haftung mit dem Sitz in Dresden und weiter folgendes eingetragen worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 1. Juli 1905 abgeschlossen und am 21. Oktober 1905 und am 15. Juni 1906 abgeändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb vvn Gegenständen des Lichtdrucks, Steindrucks und Buch drucks, sowie Kunstverlag, insbesondere der Fortbetrieb des zu Dresden unter der Firma Stengel L Co. bestehenden, dem Kunstanstaltsbesitzer Emil Stengel gehörig gewesenen und nach dessen Ableben dessen Erben gehörenden Fabrik- und Handelsgeschäfts. Zur Erreichung ihres^Zweckes ist die Gesellschaft auch befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen und anderweitige Geschäfte, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. zusammenhängen, zu betreiben, zu erwerben, sich an solchen zu be teiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Das Stammkapital beträgt vierhunderttausend Mark. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch mindestens zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäfts führer und einen Prokuristen vertreten. Zu Geschäftsführern sind bestellt die Kaufleute Joseph Keller und Johann Richard Rumpel, beide in Dresden. Prokura ist erteilt dem Photochemiker Eugen Arthur Kolbe in Dresden. Er darf die Gesellschaft nur gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem andern Prokuristen ver treten. Aus dem Gesellschaftsvertrage mit seinen Abänderungen wird noch folgendes bekannt gegeben: Die Gesellschafter Professor Wilhelm Stengel in Charlotten burg und Frau Emma verw. Stengel in Dresden legen als Erben des verstorbenen Kunstanstaltsbesitzers Emil Stengel in Dresden das von diesem unter der Firma Stengel L Co. in Dresden betriebene Fabrikgeschäft nebst Zubehör mit Aktiven und Passiven und dem Firmenrechte nach dem Stande vom 2. Mai 1905 dergestalt in die Gesellschaft ein, daß das Geschäft vom 2. Mai 1905 ab als auf Rechnung der Gesell schaft geführt angesehen wird. Diese Einlage wird von der Ge sellschaft für den Geldwert von 166 572 ^ 94 H angenommen, wovon auf die Stammeinlage des Professors Wilhelm Stengel 125 072 ^ 94 ^ und auf die Stammeinlage der Frau Emma Stengel 41 500 zu rechnen sind. Ferner bringt der Professor Stengel in die Gesellschaft auf seine Stammeinlage ein eine Forderung im Betrage von 14 706 ^ 10 H, die ihm von Frau Marcella Stengel-Sembrich übertragen worden ist. Diese Einlage wird von der Gesellschaft für den Geldwert von 14706 ^ 10 ^ angenommen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. Dresden, am 20. Juni 1906. (gez.) König!. Amtsgericht, Abt. III. * Grisebach-Bibliothek. — Die Gefahr, daß die Grisebach- Bibliothek zerstreut würde, ist noch in letzter Stunde beseitigt worden. Durch die Vermittelung des Buchhändlers Herrn Hein rich Staadt in Wiesbaden ist es gelungen, einen verständnis vollen, begeisterten Bibliophilen in Wiesbaden zu finden, der die Bibliothek ungeteilt erwirbt, so daß sie nunmehr Deutschland mit Bestimmtheit erhalten bleiben wird. Der Käufer erwarb außer dem noch die Schopenhauer-Sammlung Grisebach, die in dem -Weltliteratur-Katalog eines Bibliophilen- nicht verzeichnet steht. Besuch deutscher Journalisten in England. (Vgl. Nr. 143 d. Bl.) — Den zum Besuch in London weilenden Ver tretern deutscher Zeitungen wurde am 21. d. M. ein Festmahl gegeben, auf dem Lord Avebury einen Trinkspruch auf den König Eduard, Lord Brassey einen solchen auf den Kaiser Wilhelm ausbrachte. Der Lordkanzler trank darauf auf die Freundschaft zwischen Deutschland und England. Der deutsche Botschafter Graf Wolsf-Metternich erwiderte auf diesen Trinkspruch. — Am Nach mittag waren die Pressevertreter von dem deutschen Botschafter empfangen worden; den Tee nahmen sie bei dem Kriegsminister Haldane ein. (Dtschr. Reichsanzeiger.) * Deutsches Reichsstempelgesetz. — Das Retchsgesetzblatt Nr. 33, ausgegeben zu Berlin am 13. Juni 1906, veröffentlicht die geänderte Fassung des Reichsstempelgesetzes, vom 3. Juni 1906. Bücherlotterien. — Nachdem die vom Verein zur Massen verbreitung guter Volksliteratur veranstaltete Bücherlotterie die Gemüter des deutschen Buchhandels lange Zeit übermäßig erregt hat, dürfte es gewiß von Interesse sein, daß solche Vücherlotterien bereits vor mehr als 150 Jahren mit Unterstützung der Re gierung veranstaltet wurden. Eine Ankündigung einer solchen im Jahre 1755 unter Ausschluß des Buchhandels im da maligen Kurfürstentum Hannover stattgehabten Lotterie findet sich in dem damaligen amtlichen Veröffentlichungsorgan (Hannoverische Anzeigen) Anno 1755, 29. Stück, Freytag, den 11. April. Nach der später an gleicher Stelle veröffentlichten Gewinnliste scheint die 819
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