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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1906
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- Deutsch
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129, 7. Juni 1906. Nichtamtlicher Teil. 565? Invaliden annahm, hatten die Buchhandlungsgehilfen in den Hilfskassen des Verbandes für Fälle der Not eine un schätzbare Stütze. Allerdings stellten die wachsenden Ver waltungsarbeiten der einzelnen Kassen an die Geschäfts leitung allmählich so hohe Anforderungen, daß auf sie die ganze Arbeitskraft und alles Streben konzentriert werden mußte. Die nach dem ursprünglichen Programm weiter zu vertretenden Interessen der Gehilfenschaft mußten not gedrungen zurücktreten, trotzdem die fortschreitende soziale Entwickelung neue Probleme in Menge darbot. Von diesem Umstande ausgehend und unter ausdrück licher Betonung dieser Verhältnisse wurde im Jahre 1895 die Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Ge hilfen gegründet; sie wollte eine Ergänzung des Verbandes sein, ihn — wie in den ersten Rundschreiben gesagt wurde — unterstützen. Das Programm der Gründer und die ersten Arbeiten der jungen Organisation schienen auch eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, wenngleich die vor geschlagenen Wege zur Erreichung der gesteckten Ziele eine große Anzahl einzelner Gehilfen und Gehilfenvereine bedenk lich machen mußten und ihnen Veranlassung gaben, eine ab wartende Haltung einzunehmen. Erklärlicherweise war es zuerst die »Gehaltsfrage«, die Gelegenheit zu organisatorischer Arbeit bot, und es wurden im Laufe der Zeit die verschiedenartigsten, sich zum Teil widersprechenden Mittel jeweils anempfohlen und verteidigt. Zunächst machte man für die geringen Gehälter, die im Buchhandel zum Teil gezahlt werden, die Überfüllung des Berufs und die Lehrlingszüchterei verantwortlich. Die Vertreter dieser Auffassung fanden jedoch sehr bald, daß sie sich getäuscht und daß die Gehilfen, die eine Überfüllung leugneten, recht hätten. Logischerweise kam man hierauf zu der Überzeugung daß einer Steigerung der Gehälter eine Er weiterung und Vertiefung der fachlichen Bildung der Ge hilfen vorausgehen müsse. Dieser Auffassung schlossen sich im Prinzip wohl so ziemlich alle Kreise des Buchhandels an. Nur die von der Allgemeinen Vereinigung vorgeschlagenen Mittel — Gehilfen- und Lehrlingsprüfung — fanden in der Zeit der Gewerbefreiheit nicht allgemeine Billigung, und mit Recht bezeichnet^ man sie als im Gegensatz stehend zu der neuzeitlichen Entwickelung des Buchhandels auf mehr kaufmännischen Bahnen. Die Richtigkeit und allgemeine Anerkennung der Voraus setzungen und Folgerungen hinsichtlich der ungenügenden Ausbildung des Nachwuchses verschaffte den auf eine Besserung dieser Verhältnisse hinzielenden Bestrebungen der Allgemeinen Vereinigung einen nennenswerten Erfolg, der nicht zum mindesten durch die gründliche und sachliche Be sprechung der Frage herbeigeführt wurde. Der Börsenverein wählte O.-M. 1899 einen besondern Ausschuß zur Beratung der Lehrlingsfrage. Dieser Ausschuß berief eine Tagung von Vertretern der Orts- und Kreisvereine des Buchhandels. In dieser Tagung waren außer den drei Ausschußmitgliedern 16 Vertreter der genannten Vereine und drei Gehilfen- Vertreter zugegen, und die in einem gedruckten Bericht nieder gelegten Verhandlungen lieferten sehr lehrreiche Beiträge für die Beurteilung der Gehilfenfrage im Buchhandel. Das sichtbare Ergebnis der Verhandlungen waren ein Ausbildungsplan für Lehrlinge und der mit allseitiger Zu stimmung gefaßte Beschluß, Lehrbücher für den Jungbuch handel zu schaffen. Die Prüfungsidee fand so wenig An hänger, daß der Gedanke nicht weiter verfolgt wurde. Auch der Lehrlingsausschuß der Allgemeinen Vereinigung löste sich auf, »weil er sich nicht mehr im vollen Einverständnis mit der Leitung und einem Teile der Mitglieder fühlte«, die, um eine zahlenmäßige Vergrößerung der Organisation herbei zuführen, ihre Anforderungen betreffs der Mitgliedschaft Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. ganz wesentlich herabzusetzen im Begriff waren. Dieser Teil der Mitglieder und ihr »neuer Kurs« erlangte in der Haupt versammlung 1905 die Führung und benutzte sie sofort dazu, die Satzungsbestimmungen über die Mitgliedschaft abzuändern. Konnte bis dahin nur derjenige unbescholtene Buchhändler, der eine ordnungsgemäße Lehre bestanden hatte, Mitglied werden, und hatte man früher die Absicht vertreten, »unge eignete Elemente fernzuhalten«, so ist jetzt schon eine ein jährige Beschäftigung mit kaufmännischen Arbeiten in einem buchhändlerischen Betriebe hinreichend für den »Kollegen« zum Eintritt in die Allgemeine Vereinigung. Von diesem neuen Standpunkt aus entwickelte sich das weitere Vorgehen mit einem »Drängen nach der linken Seite der sozialen Strömungen«. Unter vollständiger Außerachtlassung der tatsächlichen Verhältnisse im Buchhandel widmete man sich fast ausschließ lich solchen Fragen, die von anderen Handlungsgehilfen- Organisationen und politischen Parteien bereits mit Erfolg vertreten wurden. Von Arbeiten zur Hebung des Standes der Buchhandlungsgehilfen ist nichts zu bemerken; und doch ist diese Hebung des Standes unzertrennlich von der Besserung der wirtschaftlichen Lage des Einzelnen. Unmöglich kann es für die Gehilfenschaft von Vorteil sein, wenn sie sich von vornherein mit den Schreibern und Hilfskräften bedingungs los auf eine Stufe stellt. Eine Organisation, die alle Angestell ten unter ein Banner bringen will und die Interessen aller gleichmäßig zu vertreten vorgibt, wird im besten Falle nur für die Klasse ihrer Mitglieder wirken können, die zu den allergeringsten Ansprüchen berechtigt ist. Mit den berechtigten Forderungen der wirklichen Buchhändler unter den Angestellten und mit den tatsächlichen Verhältnissen des heutigen Buchhandels steht dieses Vorhaben in direktem Widerspruch. Die allmähliche, aber unbestreitbare Umgestaltung des Buchhandels in den letzten Jahrzehnten hat die Anforde rungen, die der Geschäftsbetrieb an die Mitarbeiter stellen muß, ganz wesentlich beeinflußt. Die Entwicklung besonders des Verlages und des Zeitschriftenwesens auf rein kaufmänni schen Bahnen in der Richtung der Zentralisation und des kapitalistischen Großbetriebes hat eine gegen früher sehr viel schärfere Durchführung der Arbeitsteilung zur Folge gehabt, da ein sehr beträchtlicher Teil der im Buchhandel zu er ledigenden Arbeiten nicht die Kenntnisse und Erfahrungen, die man an den Buchhändler zu stellen berechtigt ist, erfordert. Dieser Teil der vorkommenden Arbeiten kann ebenso gut von Hilfskräften erledigt werden, die für diese Art Tätigkeit nur ganz mechanische Fertigkeiten, eine gewisse Intelligenz und Gewissenhaftigkeit zu besitzen brauchen. So hat auch die er wähnte Tagung des Lehrlings-Ausschusses die Lage geschildert. Die Zahl der mechanischen Hilfskräfte mehrt sich von Jahr zu Jahr, und nur noch der Sortimentsbuchhandel, der ja zum überwiegenden Teil Kleinbetrieb ist, steht der Ver wendung solcher nicht buchhändlerisch ausgebildeten Hilfs kräfte mit berechtigter Zurückhaltung gegenüber. Der Sorti menter muß von seinem Gehilfen doch mehr oder weniger vielseitige literarische und praktische Kenntnisse verlangen. In größern Sortimentsbetrieben freilich ist die Teilung der Arbeiten unter wirkliche Buchhändler und Hilfskräfte auch jetzt schon und nur zum Vorteil der elfteren durchgeführt. Es ist deshalb heute eine deutlich wahrnehmbare Grenze vorhanden zwischen buchhändlerisch geschulten Gehilfen und solchen Hilfskräften, die nur zur Erledigung sogenannter mechanischer Arbeiten Verwendung finden. Maßgebend für die Zugehörigkeit zu einer dieser beiden Klassen ist selbst verständlich allein das persönliche Wissen und Können, gleich gültig, ob es auf der Schule und während einer gründ lichen Lehrzeit oder später durch private Weiterbildung 739
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