Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060531
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190605311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060531
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-05
- Tag1906-05-31
- Monat1906-05
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5454 Amtlicher Teil. ^ 124, 31. Mai 1906. nach Z 5 statt. Jedoch gehen im ersten Falle die Rechte unter b und o in Z 6 Abs. 1 auf die Witwe nicht über.« 8 7 Abs. 1 zu ergänzen nach -Aufnahme-: »bei Übertritt in eine andere Klasse nach dem Wartejahre mit dem Zeitpunkte der Überführung-. Dem Abs. 2 anzufügen: -Klasse 6: bei Arbeitsfähigkeit vom Beginn der ärztlichen Behand lung an 75 für den Tag bis zur Dauer von 26 Wochen und bei Arbeitsunfähigkeit 3 ^ täglich bis zur Dauer desselben Zeitraums. Hält die Krankheit länger an und ist damit Arbeisunfähigkeit verbunden, so werden bis zur Dauer von weiteren 26 Wochen für den Tag 2 ^ 25 H gewährt. Klasse v: bei Arbeitsfähigkeit vom Beginn der ärztlichen Behand lung an 1 für den Tag bis zur Dauer von 26 Wochen und bei Arbeitsunfähigkeit 4 täglich bis zur Dauer desselben Zeitraums. Hält die Krankheit länger an und ist damit Arbeitsunfähigkeit verbunden, so werden bis zur Dauer von weiteren 26 Wochen für den Tag 3 gewährt.« Abs. 10 Zeile 2 hinter 8 einzuschalten: »0 oder V-. 8 8 Abs. 1 die Worte -Mitgliedschaft bei der Abteilung- zu er setzen durch -Versicherungsdauer« und »des verstorbenen Mitglieds- zu streichen,' in Abs. 3 anstatt »sechs Monaten« zu sagen: -fünf Jahren«; Abs. 4 zu ergänzen: -und der Quittung des Empfangs berechtigten. Als Quittung über die erfolgte Auszahlung wird der über den abgesandten Betrag erteilte Postschein von allen Teilen anerkannt. Reklamationen sind nur innerhalb fünf Monaten nach der Auszahlung zulässig-; und im Abs. 5 die Überschrift »Tafel I- und »Tafel II« bis -80.—- als erledigt zu streichen. 4. Antrag des Kreises Bayern, den Z 7 Absatz 4 wie folgt zu erweitern: »In Vororten und an Orten, welche nach Z 8 der Ver bandssatzungen einen Obmann gewählt haben, kann diese Beglaubigung in Ausnahmefällen auch durch den Ver trauensmann bzw. dessen Stellvertreter oder durch den gewählten Obmann erfolgen.- 5. Neuwahl des Rechnungsausschusses. 6. Erledigung etwaiger Fragen. Um zahlreiches Erscheinen bittet Leipzig, 30. Mai 1906. Der Vorstand. Otto Berthold. Max Hellmund Wold. Egert. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Mtwenlrasse des Allgemeinen Deutschen Luchhandlungs-Gehilfeu-Nertiandes auf Sonntag den 15. Juli 1906, vormittags 11^ Uhr in der »Gutenberghalle« des Deutschen Buchgewerbehauses. Als Ausweis für die Leipziger Mitglieder dienen die ihnen noch zugehenden Stimmkarten, für die auswärtigen die Beitragsquittung über das 2. Vierteljahr 1906. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes. 2. Berichte des Bücherrevisors und des Rechnungsausschufses. An trag auf Entlastung des Vorstands. 3. Antrag des Vorstands: Die Hauptversammlung wolle beschließen, die Satzung jwie folgt abzuändern: 8 3 Abs. 7 nach »Beiträge» zu ergänzen mit -und 5 Prozent Zinsen«; in 8 4 neu einzuschalten unter entsprechender Änderung der fol genden Nummern: Abs. 2 -Bei Versicherung mit Beitragsrückgewähr (ß 5), die nur auf nach 1904 entstandene Versicherungsverhältnisse Anwendung findet, erhöht sich der Jahresbeitrag für jeden Anteil nach dem Alter bei Aufnahme der Versicherung um den aus der folgenden Tafel ersichtlichen Betrag: I. Bei zehnjähriger Wartezeit. Eintritts-Alter des Mitglieds Die K über 5 Jahre älter rau ist gleich alt und bis s Jahre älter L bis zu S Jahren Ne Frau ist jünger über über 5-1» 10—lb Jahre Jahre Über IS-so Jahre bis 21 Jahre 3,36 2,72 2,32 über 21—25 Jahre 3,56 2,88 2,32 2,04 ., 25-30 „ 3,84 3- 2,36 1,96 1,76 „ 30-35 „ 4,24 3,20 2,40 1,92 1,64 1,52 „ 35-40 „ 5,16 3,44 2,52 1,92 1,60 1,44 „ 40-45 „ 5,36 3,76 2,68 1,96 1,60 1,28 „ 45-50 „ 6,04 4,16 2,88 2,08 1,52 1,28 „ 50-55 „ 6,84 4,64 3,12 2,12 1,52 1,16 „ 55-60 „ 7,68 5,12 3,44 2,28 1,56 1,12 II. Bei fünfjähriger Wartezeit. über 50—55 Jahre 6,84 4,64 3,12 2,12 1,52 1,16 „ 55 60 „ 7,68 5,12 3,44 2,28 1,56 1,12 3 Versicherung für Beitragsrückgewähr kann nachträglich nur für die Zeit vom 1. Januar 1905 an genommen werden, jedoch ist die Erklärung bis 31. Dezember 1906 abzu geben. In allen andern Fällen hat sie mit Beginn der Versicherung zu erfolgen.- Im neuen Abs. 6 Zeile 3 zwischen -nach« und -Tafel« ein zuschalten -§ 7 Abs. 3«; und Zeile 4 nach »freigestellt zu ergänzen: -ebenso die Versicherung mit Beitragsrück gewähr nach § 4 Abs. 2 Tafel II.« 8 5 -Beitragsrückgewähr- zu bezeichnen, anstatt -. .. . zahlung- und zu ergänzen: Abs. 3 -Im Fall der Versicherung mit Beitragsrückgewähr (Z 4 Abs. 2, 3) werden die geleisteten Beiträge auf An trag, jedoch ohne Zinsen, ausschließlich aller andern Fälle nur zurückgezahlt, wenn a) das Mitglied nach mindestens dreijähriger Mitglied schaft ausscheidet: in der Höhe von 33^ Prozent, b) nach mindestens dreijähriger Mitgliedschaft die Ehefrau vor dem Mitglied mit Tode abgeht oder nach der Ehe scheidung: in der Höhe von 80 Prozent. 4 Der Antrag auf Rückgewähr ist binnen 12 Monate nach Ausscheiden oder dem Ableben der Ehefrau bezw. der Ehescheidung zu stellen und in den beiden letzten Fällen urkundlich zu belegen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Betrag der Kasse verfallen.- 4. Neuwahl des Rechnungsausschusses. 5. Erledigung etwaiger Anfragen. Um zahlreiches Erscheinen bittet Leipzig, 30. Mai 1906. Der Vorstand. Otto Berthold. Max Hellmund. Rich. Hohlfeld.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder